Law

Führung und Benützung der genealogischen Register der Stadt Schaffhausen

Schaffhausen (city) · 220.1 · communal act

Ask the law about thisMore laws of Schaffhausen (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1940-08-14, as the publisher states.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 07aa17aad00490923e1679c40abae6bc2b327048a49ef4f045eb5ec41224eddf

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

1 provision

Führung und Benützung der genealogischen Register 220.1 Erlasssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1 Führung und Benützung der genealogischen Register der Stadt Schaffhausen vom 14. August 1940 1. Die genealogischen Register der Stadt Schaffhausen bilden einen integrierenden Bestandteil des Zivilstandsamtes Schaffhausen und sind durch das Zivilstandsamt Schaffhausen in bisheriger Weise weiterzuführen. Nicht mehr aufzunehmen sind in die Register die Neubürger der Stadt Schaffhausen ab 1. Januar 1935. 2. Die in Ziffer 1 erwähnten Register dürfen nicht aus dem Hause gegeben werden. 3. Bürgern der Stadt Schaffhausen, die Daten festzustellen wünschen, die ihre Familien betreffen, ferner Forschern und Wissenschaftern, die über Bürgerfamilien grössere Werke schaffen wollen, kann die Benützung der genealogischen Register unter folgenden Bedingungen gestattet werden: a) Die Interessen haben dem zuständigen Referenten ein schriftliches Gesuch einzureichen, in dem anzugeben ist, zu welchem Zwecke die Benützung der Register erfolgen soll. Ueber solche Gesuche entscheidet der Referent endgültig. Führung und Benützung der genealogischen Register 220.1 Erlasssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2 b) Für Personen, die genealogische Arbeiten für Dritte gegen Bezahlung ausführen, kann die Erteilung der nachgesuchten Bewilligung an die Entrichtung einer Gebühr geknüpft werden; die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang des zu schaffenden Werkes. c) Wird das Personal des Zivilstandsamtes in Anspruch genommen, dann ist es pro rata der Zeit zu entschädigen. d) Die vorerwähnten Gebühren und Entschädigungen fallen in die Stadtkasse.

Propose a change

← Find another law