Art. 1 Anpassung der Einkommensgrenze
Die Einkommensgrenzen nach dem Mietbeitragsgesetz werden teuerungsbedingt angepasst, sodass das jährliche Haushaltseinkommen nachstehende Höchstgrenzen nicht überschreiten darf: Anzahl Personen: Einkommensgrenze in Franken: 2 58 355 3 68 965 4 74 270 5 79 575 6 und mehr 84 880