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19 provisions
Art. 1 I. Allgemeiner Bestimmungen
Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt, in Umsetzung des städtischen Leitbilds für die
Kommunikation vom 25. Januar 2006, die interne und externe Kommunikation der Stadtverwaltung Luzern.
2 Sie gilt nicht für die Kommunikation des Grossen Stadtrates, des Jugend-
und des Kinderparlaments sowie der juristischen Personen mit städtischer
Mehrheitsbeteiligung. Nach Absprache kann die Stelle für Kommunikation
diesen Körperschaften ihre Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Propose a changeArt. 2
Integrierte Kommunikation
1 Kommunikation ist fester Bestandteil aller Tätigkeiten, Planungen, Projekte
und Massnahmen des Stadtrates und der Stadtverwaltung Luzern.
2 Die Kommunikation in der Stadt Luzern umfasst die Gesamtheit aller
Massnahmen, die eingesetzt werden, um die relevanten internen und
externen Anspruchsgruppen über die Leistungen und Entwicklungen der
Stadtverwaltung Luzern zu informieren und dabei eine Verständigung zu
erreichen. Die wesentlichen Zielsetzungen der Gemeindestrategie und des
Legislaturprogramms des Stadtrates bilden dabei die Leitlinien für die
Kommunikationsinhalte der Direktionen. Die Kommunikationsplanung
geschieht durch ein direktionsübergreifendes Management, welches auch
die Kommunikation mit den wesentlichen externen Anspruchsgruppen
berücksichtigt.
3 Für die interne Kommunikation sind die Stelle für Kommunikation und die
Dienstabteilung Personal gemeinsam verantwortlich.
Propose a changeArt. 3
Kommunikation und Führung
Die Wahrnehmung der kommunikativen Verantwortung ist eine Führungsaufgabe. Sie umfasst den sorgfältigen Umgang mit den Anspruchsgruppen
und mit dem Inhalt der Botschaften sowie mit dessen korrekten Vermittlung.
Führungspersonen werden dazu aus- und weitergebildet.
Propose a changeArt. 4 Seite 3/8
Ziele und Voraussetzungen der Kommunikation
Die Ziele der Kommunikation sind die Information und der Dialog mit allen
Anspruchsgruppen der Stadt Luzern. Voraussetzung für beides ist eine
angemessene, prozessorientierte und transparente Kommunikationspolitik.
Sie nimmt Bezug auf Themen und Tätigkeiten des Stadtrates und der
Verwaltung, und sie schafft die notwendige Transparenz bei politischen
Entscheidungsprozessen. Sie vermeidet den Informationsüberfluss und
richtet sich nach Schwerpunkten.
Propose a changeArt. 5
Grenzen der Kommunikation
Zurückhaltung bei der Kommunikation ist in Fällen angezeigt, in denen
schutzwürdige öffentliche und private Interessen sowie gesetzliche
Vorbehalte bestehen.
Propose a changeArt. 6
Kommunikationsgrundsätze
Die Kommunikation in der Stadt Luzern richtet sich nach den folgenden
Grundsätzen:
a. Intern vor extern
Planung und Umsetzung von Kommunikation vollzieht sich wenn immer
möglich intern vor extern;
b. Kommunikation planen
Alle Kommunikationsmassnahmen sind auf die Kommunikationsplanung
der Stadt Luzern ausgerichtet;
c. Dialog und Information
Die Kommunikation der Stadt Luzern fördert den Dialog und gewährleistet die Information. Dialog und Information sind auf die jeweiligen
Anspruchsgruppen ausgerichtet.
Propose a changeArt. 7
Anspruchsgruppen
Anspruchsgruppen sind Empfängerinnen und Empfänger von Informationen und Partnerinnen und Partner für den Dialog mit der Stadt. Sie werden
in folgende Gruppen eingeteilt:
a. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Personen, die in der Stadtverwaltung Luzern arbeiten;
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b. Bevölkerung
Personen, die in der Stadt Luzern Wohn- oder Geschäftssitz haben,
und deren Interessenvertretungen;
c. Politik
Alle politischen Institutionen, namentlich der Grosse Stadtrat, das
Kinder- und das Jugendparlament der Stadt Luzern, Kommissionen und
politische Fachgremien, Parteien, Gemeinden, der Kanton Luzern,
andere Kantone, der Bund;
d. Medien
Vertreterinnen und Vertreter von Medien, welche bei der Stadtverwaltung akkreditiert sind. Sie werden von der Verwaltung regelmässig
informiert. Situationsbezogen werden weitere Medien in die Kommunikation miteinbezogen;
e. Spezifische Gruppen
Externe Partnerinnen und Partner, Gäste, Besuchende von Freizeitangeboten, Arbeitende, Tagesaufenthalterinnen und -aufenthalter usw.
II. Organisation und zugewiesene Aufgabenbereiche
1. Planbare, vorhersehbare Kommunikation
Propose a changeArt. 8
Stadtrat
Der Stadtrat verantwortet und führt die Kommunikation der Stadt Luzern. Er
setzt Schwergewichte in der Kommunikation und verabschiedet die Kommunikationsstrategie im Rahmen der Gemeindestrategie und des Legislaturprogramms.
Propose a changeArt. 9
Stelle für Kommunikation
1 Die Stelle für Kommunikation ist eine Stabsstelle des Stadtrates. Sie ist
als Bereich Teil der Stadtkanzlei.
2 Sie hat folgende Aufgaben:
a. Kommunikationsstrategie
Entwicklung der Kommunikationsstrategie aufgrund der Gemeindestrategie und des Legislaturprogramms des Stadtrates;
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b. Kommunikationsplanung
Umsetzung der Kommunikationsstrategie in eine Kommunikationsplanung in Zusammenarbeit mit den Direktionen;
c. Kommunikationsberatung
Unterstützung des Stadtrates und der Direktionen in der Kommunikation;
d. Kommunikationscontrolling
Regelmässige Evaluation der Kommunikationsstrategie und der
Kommunikationsplanung mit dem Stadtrat;
e. Kommunikationsentwicklung
Entwicklung und Umsetzung bestehender und neuer Kommunikationsmassnahmen wie Printprodukte, neue Medien, Events;
f. Corporate-Design-Management
Anwenderbetreuung und Weiterentwicklung des Corporate Designs der
Stadt Luzern;
g. Integrierte Kommunikation
Umsetzung und Realisierung der Integrierten Kommunikation sowie
Planung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen in der
Kommunikation;
h. Marketing
Planung und Durchführung von Projekten zur Positionierung der Stadt
Luzern auf der Basis der Gemeindestrategie und des Legislaturprogramms des Stadtrates.
Propose a changeArt. 10
Direktionen
1 Die Direktorin oder der Direktor verantwortet und führt die Kommunikation
ihrer oder seiner Direktion.
2 Die Koordination der Kommunikation auf Stufe Direktion ist Aufgabe der
Stabschefin oder des Stabschefs.
3 Die Stabschefin oder der Stabschef erarbeitet zusammen mit den Dienstchefinnen und Dienstchefs die organisatorischen Abläufe der direktionalen
Kommunikationsbedürfnisse. Diese Organisation beinhaltet die Aufgabenzuweisung innerhalb der Direktion zwischen Stab und Dienstabteilungen.
Sie ist mit der Stelle für Kommunikation abzusprechen.
4 Klar umschriebene Arbeitsfelder wie Kommunikation bei der Feuerwehr
können innerhalb der Direktionen bestimmten Fachpersonen fest zugewiesen werden. Zur Ausgestaltung dieser Arbeitsfelder ist die Mitwirkung der
Stelle für Kommunikation notwendig.
Propose a changeArt. 11 Seite 6/8
Konferenz der Stabschefinnen und Stabschefs
1 Die Kommunikation ist regelmässiges Traktandum an der Konferenz der
Stabschefinnen und Stabschefs.
2 Die Konferenz der Stabschefinnen und Stabschefs nimmt Stellung zum
Entwurf der Kommunikationsstrategie.
Propose a changeArt. 12
Projektorganisationen
1 Die Projektleitung ist verantwortlich für die Projektkommunikation.
2 Die Kommunikation wird in Absprache mit der Stelle für Kommunikation
organisiert.
2. Nicht planbare, unvorhersehbare Kommunikation
Propose a changeArt. 13
Kommunikationsabläufe
In unvorhersehbaren, ausserordentlichen Fällen und Krisen gelten
folgende besondere Kommunikationsabläufe:
a. Ausserordentliche Fälle im Aufgabenbereich von Direktionen und
Projektorganisationen
Nach Bekanntwerden eines Falles ist umgehend die Stabschefin oder
der Stabschef der betroffenen Direktion gemäss Art. 10 zu orientieren.
Sie oder er nimmt umgehend Kontakt mit der Stelle für Kommunikation
auf;
b. Ausserordentliche Fälle im Aufgabenbereich der Feuerwehr
Bei der Bewältigung der Kommunikation im Rahmen ihres Auftrages
stützt sich die Feuerwehr auf ihre Organisation. Bei grösseren Ereignissen und Fällen, die einen politischen Bezug aufweisen, ist umgehend
die Stelle für Kommunikation sowie die zuständige Direktion zu informieren. Gemeinsam wird eine adäquate Organisation festgelegt;
c. Ausserordentliche Lagen (Katastrophen, Notstand, Notlage)
In ausserordentlichen Lagen gilt die Kommunikationsorganisation des
Gemeindeführungsstabes.
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Propose a changeArt. 14 III. Kommunikationsmittel
Leitfaden für Kommunikation
Die Kommunikationsverantwortlichen der Verwaltung und der Projekte
arbeiten nach dem Leitfaden für Kommunikation der Stadt Luzern. Der
Leitfaden richtet sich nach dem Leitbild und nach dieser Verordnung. Er ist
im Intranet abrufbar und wird inhaltlich und redaktionell von der Stelle für
Kommunikation betreut.
Propose a changeArt. 15
Kommunikationsmassnahmen
1 Die Stadt Luzern verfügt über indirekte und direkte Kommunikationsmassnahmen, die auf die Anspruchsgruppen der Kommunikation ausgerichtet sind. Einsatz und Umgang mit diesen Massnahmen regelt der
Leitfaden für Kommunikation in der Stadt Luzern.
2 Für die Entwicklung und Einführung neuer Kommunikationsmassnahmen
ist die Stelle für Kommunikation beizuziehen.
Propose a changeArt. 16
Kommunikationsbudget
1 Die Direktionen führen ihre Kommunikation mit ihren eigenen Mitteln.
2 Im Projektbudget sind die Kosten für die Kommunikation einzustellen und
mit der Stelle für Kommunikation abzusprechen.
3 Die Stelle für Kommunikation bestreitet mit ihrem Budget ihre Hauptkanäle
der Kommunikation.
Propose a changeArt. 17
Aus- und Weiterbildung
Mitarbeitende mit Aufgaben im Bereich der Kommunikation werden ihrer
Tätigkeit entsprechend aus- und weitergebildet.
Propose a changeArt. 18 IV. Schlussbestimmungen
Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung über die Kommunikation in der Stadtverwaltung Luzern
vom 31. Oktober 2007 wird aufgehoben.
Propose a changeArt. 19 Seite 8/8
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Sie ist zu veröffentlichen.3
Luzern, 12. April 2017
Namens des Stadtrates
Beat Züsli
Stadtpräsident
Toni Göpfert
Stadtschreiber
3 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 22. April 2017.
Propose a change