Open at the publisher →
The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 935ff47189539d45018ae4470a0510457c3df471c4842f5f7314e611786ff099
9 provisions
§ 1
Zweck
1 Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die
gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern und regionale Fragen zu begleiten und zu beraten. Hierfür werden thematische
Tagungen organisiert.
2 Sie kann sich öffentlich zu aktuellen Themen äussern und Erklärungen, im Besonderen zuhanden der Nordwestschweizer Kantonsparlamente, der Nordwestschweizer
Kantonsregierungen und der Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK),
abgeben.
§ 2
Zusammensetzung
1 Die IPK setzt sich aus den Präsidentinnen oder Präsidenten, den 1. Vizepräsidentinnen oder Vizepräsidenten sowie je 3 ständigen Mitgliedern der 6 Kantonsparlamente zusammen.
2 Die ständigen Mitglieder werden von den einzelnen Kantonsparlamenten gewählt.
§ 3
Arbeitsausschuss
1 Die ständigen Mitglieder der IPK bilden den Arbeitsausschuss.
2 Der Arbeitsausschuss bereitet namentlich die Jahrestagung und die Erklärungen
vor.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
152.020
§ 4
Vorsitz
1 Der Vorsitz der IPK wechselt alle 2 Jahre per 1. Januar in folgendem Turnus: Solothurn, Basel-Landschaft, Aargau, Basel-Stadt, Jura, Bern.
2 Der oder die Vorsitzende der IPK präsidiert gleichzeitig den Arbeitsausschuss. Die
Wahl erfolgt durch die IPK.
§ 5
Tagungen
1 Es findet jährlich eine Tagung der IPK statt, in der Regel jeweils am letzten Freitag
im Oktober.
2 Sie steht allen Mitgliedern der angeschlossenen Kantonsparlamente offen.
§ 6
Erklärungen
1 Der Arbeitsausschuss legt die Erklärungen der IPK zur Beschlussfassung vor.
2 Die IPK beschliesst die Erklärungen mit einer 2/3-Mehrheit, wobei aus jedem
Kanton mindestens 2 befürwortende Stimmen nötig sind.
§ 7
Sekretariat
1 Die Landeskanzlei des Kantons Basel-Landschaft, die auch das Sekretariat der
NWRK betreut, führt das Sekretariat der IPK.
2 Das Sekretariat hat für einen reibungslosen Informationsaustausch zwischen der
IPK, anderen interparlamentarischen Organisationen, insbesondere der Interkantonalen Legislativkonferenz (ILK), sowie der NWRK zu sorgen.
§ 8
Kosten
1 Zur Deckung der Sekretariatskosten für die IPK und die NWRK entrichten die
Konferenzkantone jährliche Pauschalbeiträge an den Kanton Basel-Landschaft.
2 Die NWRK legt die Beträge, die für jeden Kanton gleich hoch sind, jährlich fest.
§ 9
Sprache
1 Die Referate und Voten an den Tagungen werden simultan übersetzt. Die Einladungen zu den Tagungen und die Erklärungen werden zweisprachig abgefasst; bei
anderen Dokumenten mit öffentlichem Charakter kann dies ebenfalls erfolgen.
2 Die IPK erstattet dem ausrichtenden Kanton die Kosten für die Simultanübersetzungen an den Tagungen bis zu einem Betrag von maximal 1 Jahresbeitrag eines
Mitgliedkantons.
3 Die Korrespondenz des Sekretariats erfolgt in deutscher Sprache.
4 Französischsprachige Mitglieder der Konferenz können sich der französischen
Sprache bedienen.
152.020
Liestal, 14. Juni 2022 Im Namen der Interparlamentarischen
Konferenz der Nordwestschweiz
Der Präsident:
Schilt
Der Sekretär:
Schmidt
Inkrafttreten: 25. Februar 2023
152.020
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
14.06.2022 25.02.2023 Erlass Erstfassung 2023/04-02
152.020
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 14.06.2022 25.02.2023 Erstfassung 2023/04-02