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Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach dem Kreditwesengesetz

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Contents: 56 provisions
  1. vorspann
  2. Eingangsformel
  3. § 1 Einreichungsverfahren
  4. § 2 Rechtsträgerkennung
  5. § 3 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes (Wesentliche Auslagerungen)
  6. § 4 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 17 und Absatz 1b Satz 2 des Kreditwesengesetzes
  7. § 5 Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes (Bestellung von Personen)
  8. § 5a Lebenslauf der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  9. § 5b Erklärungen der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Personen und des anzeigenden Instituts
  10. § 5c Führungszeugnis der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  11. § 5d Auszug aus dem Gewerbezentralregister der nach § 24 Absatz 1 Nummer 1 und 15 des Kreditwesengesetzes anzuzeigenden Person
  12. § 5e Anzeigen nach § 24 Absatz 1 Nummer 2 und 15a des Kreditwesengesetzes (Ausscheiden von Personen)
  13. § 5f Geschäftsleiter-Vertreter im Verhinderungsfall
  14. § 6 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 6 des Kreditwesengesetzes (Zweigstelle und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr ohne Errichtung einer Zweigstelle im Drittstaat)
  15. § 7 Anzeigen von Instituten nach § 12a Absatz 1 Satz 3, § 24 Absatz 1 Nummer 12 und 13, § 24 Absatz 1a Nummer 1 und 2 sowie § 31 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an anderen Unternehmen, aktivische enge Verbindungen, Beteiligungen an oder Unternehmensbeziehungen mit Unternehmen mit Sitz im Ausland, Befreiungen)
  16. § 8 Anzeigen nach § 24 Abs. 1 Nr. 10 und 12 und § 24 Abs. 1a Nr. 1 und 3 des Kreditwesengesetzes (bedeutende Beteiligungen an dem eigenen Institut und passivische enge Verbindungen)
  17. § 9 Sammelanzeigen nach § 24 Abs. 1a Nr. 4 des Kreditwesengesetzes (Anzahl inländischer Zweigstellen)
  18. § 9a Anzeigen nach § 24 Absatz 1a Nummer 5 und 6, Absatz 1c und 1d des Kreditwesengesetzes (Angaben zur Vergütung in CRR-Kreditinstituten)
  19. § 10 Anzeigen nach § 24 Abs. 2 des Kreditwesengesetzes (Vereinigung von Instituten)
  20. § 10a Anzeigen nach § 24 Absatz 2a des Kreditwesengesetzes (Weitere Tätigkeiten der Mitglieder eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts von erheblicher Bedeutung)
  21. § 11 Anzeigen nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (Geschäftsleiter und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen)
  22. § 12 Anzeigen nach § 24a Abs. 1, 3 und 4 des Kreditwesengesetzes (Errichtung einer Zweigniederlassung und Erbringung grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrs in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums)
  23. § 13 Vorlage von Unterlagen nach § 26 des Kreditwesengesetzes (Jahresabschlüsse, Lage- und Prüfungsberichte)
  24. § 14 Anzeigen und Vorlage von Unterlagen nach § 32 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (Anträge auf Erlaubnis)
  25. § 15 Anzeigen nach § 53a Satz 2 und 5 des Kreditwesengesetzes (Repräsentanzen von Instituten mit Sitz im Ausland)
  26. § 16 Anzeigen nach § 12a Absatz 1 Satz 3 und nach § 24 Absatz 3a des Kreditwesengesetzes (Finanzholding-Gesellschaften, gemischte Finanzholding-Gesellschaften)
  27. § 16a Übergangsvorschrift
  28. § 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  29. Anlage 1 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AnzV)
  30. Anlage 2 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 1, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AnzV)PVVALSI
  31. Anlage 2a (zu § 5b Abs. 3 AnzV)PVZLSI
  32. Anlage 3 (zu § 7 Abs. 1 und 2 sowie § 16 Abs. 1 AnzV)
  33. Anlage 4 (zu § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 3 und § 16 Abs. 1 AnzV)
  34. Anlage 5 (zu § 8 Abs. 1 und 2 AnzV)
  35. Anlage 6 (zu § 10a Nr. 1, § 11 Abs. 1 Nr. 1 AnzV)NTLSI
  36. Anlage 7 (zu § 11 Abs. 2 AnzV)
  37. Anlage 8 (zu § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 5e Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AnzV)PVGSIECB-CONFIDENTIAL
  38. Anlage 9 (zu § 5 Abs. 2 Nr. 2, § 5e Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AnzV)PVVASIECB-CONFIDENTIAL
  39. Anlage 10 (zu § 5b Abs. 4 AnzV)PVFUECB-CONFIDENTIAL
  40. Anlage 11 (zu § 5b Abs. 5 AnzV)PVFPECB-CONFIDENTIAL
  41. Anlage 12 (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)NTSIECB-CONFIDENTIAL
  42. Anlage 13
  43. Anlage 14
  44. Anlage 15
  45. Anlage 16
  46. Anlage 17
  47. Anlage 18
  48. Anlage 19
  49. Anlage 20
  50. Anlage 21
  51. Anlage 22
  52. Anlage 23
  53. Anlage 24
  54. Anlage 25
  55. Anlage 26
  56. Anlage 27

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

56 provisions

Anlage 12 (zu § 10a Nr. 2, § 11 Abs. 1 Nr. 2 AnzV)NTSIECB-CONFIDENTIAL

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1755 - 1757; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) NTSI ECB-CONFIDENTIAL Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts und Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank – (Anzeige nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG)Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft – Aufsichtsbehörde: Europäische Zentralbank – (Anzeige nach § 24 Abs. 2a KWG) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht | Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung | wird durch die BBk ausgefüllt Identnummer Geschäftsleiter(in) Identnummer des Instituts 1. Angaben zur Person □ Herr □ Frau Nachname, sämtliche Vornamen Geburtsdatum | Geburtsort Wohnsitz (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Staat) 2. Art der Anzeige □ | – | Nebentätigkeiten von Geschäftsleitern eines Instituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft tatsächlich führen (§ 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 KWG) □ | – | Weitere Tätigkeiten von Mitgliedern eines Verwaltungs- und Aufsichtsorgans eines CRR-Instituts, das von erheblicher Bedeutung ist, einer Finanzholding-Gesellschaft oder einer gemischten Finanzholding-Gesellschaft (§ 24 Abs. 2a KWG) 3. Angaben zur anzuzeigenden Tätigkeit bei einem anderen Unternehmen □ | Institut (Kreditinstitut gem. § 1 Abs. 1 KWG oder Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 1 Abs. 1a KWG), Finanzholding- oder gemischte Finanzholding-Gesellschaft gem. Art. 4 Abs. 1 Nr. 20 und 21 CRR, Zahlungsinstitut gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 ZAG, E-Geld-Institut gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 ZAG) | □ | sonstiges Unternehmen □ | Beginn der zusätzlichen Tätigkeit mit Wirkung vom □ | Beendigung der zusätzlichen Tätigkeit □ | als Geschäftsleiter(in) | □ | als Mitglied des Aufsichtsrats | □ | als Mitglied des Verwaltungsrats | □ | als Mitglied des Beirats Firma, Rechtsform und Sitz (lt. Registereintragung) mit PLZ und Staat; Register-Nr./Amtsgericht, Rechtsträgerkennung; Wirtschaftszweig; Identnummer (falls bekannt) | wird durch die BBk ausgefüllt Kreditnehmereinheit-Nr. des Unternehmens Identnummer des Unternehmens 4. Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen □ Hierzu ist Anlage 1 beigefügt. Ort/Datum | eigenhändige Unterschrift Anlage 1 – Angaben zur zeitlichen Verfügbarkeit und zu Mandatsbeschränkungen a. Welcher Zeitaufwand ist für die angezeigte Tätigkeit erforderlich? b. Wurde Ihnen durch eine zuständige Behörde die Genehmigung erteilt, ein zusätzliches Mandat in einem Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan innezuhaben? □ JA □ NEIN c. Übersicht über Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und sonstige berufliche Tätigkeiten. Bitte geben Sie zuerst das angezeigte Mandat an, danach alle Geschäftsleitermandate, Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen und zuletzt alle sonstigen beruflichen Tätigkeiten. a) Unternehmen (bitte markieren Sie börsennotierte Unternehmen mit einem *) | b) Land | c) Beschreibung des Geschäftsfeldes des Unternehmens | d) Größe des Unternehmens | e) Funktion innerhalb des Unternehmens: Geschäftsleiter(in)/Verwaltungs- oder Aufsichtsorgan/Sonstiges (bitte beschreiben) | f) Privilegierte Zählweise oder Nichtberücksichtigung des Mandats | g) Zusätzliche Verpflichtungen (z. B. Mitgliedschaft in Ausschüssen, Vorsitzfunktion) | h) Zeitaufwand pro Woche (in Stunden) und pro Jahr (in Tagen) unter Einrechnung zusätzliche Verpflichtungen | i) Mandatsdauer (von – bis) | j) Zusätzliche Anmerkungen | k) Anzahl der Sitzungen pro Jahr | l) Zusätzliche Informationen d. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Geschäftsleitermandate (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) e. Gesamtzahl der zu berücksichtigenden Mandate in Verwaltungs- und Aufsichtsorganen (unter Anwendung der privilegierten Zählweise, ohne Einbezug nicht zu berücksichtigender Mandate) f. Bitte erläutern Sie bei Anwendung der privilegierten Zählweise, ob zwischen den Unternehmen Synergien bestehen und ob es darin begründete Überschneidungen in Bezug auf den Zeitaufwand für die Ausübung der Mandate gibt: g. Gesamtaufwand pro Woche in Stunden für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat h. Gesamtaufwand pro Jahr in Tagen für alle Mandate, ohne das angezeigte Mandat

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