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4 provisions
§ 1
Gegenstand
1 Dieser Vertrag regelt in Ergänzung zum Regionalen Schulabkommen
über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden und Ausrichtung
von Beiträgen (RSA 2009)3) die Abgeltung des Kantons Solothurn für Schulbesuche von Schülerinnen und Schülern aus Dornach, welche die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und
Laufental des Kantons Basel-Landschaft besuchen.
§ 2
Kantonsbeitrag
1 In Abweichung des ordentlichen Tarifs gemäss Anhang I zum RSA 20094)
leistet der Kanton Solothurn dem Kanton Basel-Landschaft pro Schülerin
oder Schüler pro Schulsemester einen Kantonsbeitrag in der Höhe der
durchschnittlichen Vollkosten. Der jeweils geltende RSA Tarif entspricht 85
% der Vollkosten.
2 Der Kantonsbeitrag ist jeweils für das ganze Semester geschuldet.
3 Die Stichdaten für die Ermittlung der Anzahl Schülerinnen und Schüler
sowie die Rechnungsstellung der Kantonsbeiträge richten sich nach Artikel
11 RSA 20095).
1) BGS 111.1.
2) BGS 413.111.
3) BGS 411.241.
4) BGS 411.241.
5) BGS 411.241.
GS 2026, 26
413.414
§ 3
Übertritt und Rechtspflege
1 Der Übertritt von Schülerinnen und Schülern aus Dornach in die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, in den Sekundarschulkreisen Birseck und
Laufental des Kantons Basel-Landschaft richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
2 Die Rechtspflege im Übertrittsverfahren richtet sich nach den Bestimmungen des Kantons Solothurn.
3 Nach dem Übertritt und insbesondere für die Schul- und Klassenzuteilung
gelten für die Schülerinnen und Schüler aus Dornach die Bestimmungen
des Kantons Basel-Landschaft.
§ 4
Vertragsdauer und Kündigung
1 Dieser Vertrag tritt am 1. August 2026 in Kraft.
2 Der Vertrag wird für die Dauer von vier Jahren abgeschlossen.
3 Während der vierjährigen Vertragsdauer kann der Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Jahren per 31. Juli schriftlich gekündigt werden.
4 Schülerinnen und Schüler aus Dornach, die zum Zeitpunkt des Vertragsendes die Sekundarschule, Anforderungsniveau P, im Kanton Basel-Landschaft besuchen, können diese dort beenden.
RRB Nr. 2026/1365 vom 11. August 2026.
Genehmigt von Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft am 10. Februar 2026.
Publiziert im Amtsblatt vom 17. August 2026.