Quartiergestaltungsplan Lüssi Göbli 1 : 1'000 ~ lung Planung/Bau, den Der Abteilungsleiter: Vom Gemeinderat beschlossen am Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: ötfentliche Auflage Visum Planung/Bau Einwohnergemeinde Baar 0 5. SEP. 2012....... .. ...... ........ ........ .... ... ........ . l . . .... , ....... ······· ·· ... . 12. SEP. 2012.. ..... ... ... ... .. ........ ..... ···· · ··· · · ······ /✓/ ✓-/ ......... ... .~....... ........ .... ........ .... ... //.......... ··············· ··· ···· ... ........... . vom .. 1.4 . .DEZ. 21112 .. bis ... .1. LJ.A~ .. 2013 . ~ ---------------- -------- - Vom Gemeinderat festgesetzt am ... .. .... ..... 2 9.. M~J. 2013 .............. ... . Der Gemeindepräsident: /.)/ ✓,./ /J.~·········· ····· / ····················· ····-- Der Gemeindeschreiber: 3VG A1 r~VG Ls ~Gl 0 3VG1 J A4 3VG7 A6 j 0 ,, 00 r---------0 5VG C C 5\JG ------------·-· :···--- --··-·--- -1 \niotll\at\ons\n\\a\te ~ Getneindegrenze ~ 0 ten bestand . ".,au G 1tungsbere1c . usserna\b e \ ... --J „13aubere1cne, a lb Ge\tungs .-~ - -- e \ant, ausserna ::::---7 „fu,,wege g ? \b Ge\tungsb \--=:::::'. d e ausserna „fuss- / Ra "" g, · n"' \b Ge\tungsbere1c sser„a " Gewässer, au G \tun . aussernalb e ~ .. uartiertre1rauf(\, . ~ a. t \\e \)ntertiurconta1n „ e.ntsorgungss e bereicn e\tungsaussernalb G • . Gö\an LUSSI ef(\äss 13ebauungs? t nd \J or *fest\egungen g 1.8 Juni 201.2, S a p\an Mr . 7088 ~of(\ . 0~ •• Einwohnergemeinde Baar Quartiergestaltungsplan Lüssi / Göbli Erläuterungsbericht (Kapitel 1 bis 5) und Handlungsanweisungen (Kapitel 6) ~ ng Planung/ Bau, den Der Abteilungsleiter: Vom Gemeinderat beschlossen am Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Öffentliche Auflage Visum Planung / Bau Vom Gemeinderat festgesetzt am Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber: Abteilung Planung/ Bau, 04.09.2012 ....Q.5:.S.E.~·· ······· ···················· ./.t{~??..... .............. ..... .. . 12. SEP. 2012 /c)/' ✓h............. ~ .. ~ ...................... .. ...&..,.......... ..... .... ......... ....... . vom .. .1.t D.EZ •. 2012 .. bis ...1.tJM ...Z01l ··· ·~ ··· ·· ············· ··· ········· Inhalt 1. Einleitung 3 1 .1 Ausgangslage 3 1.2 Grundlagen des Ouartiergestaltungs- 4 plans 1.3 Verfahren 6 2. Konzept 7 2.1 Festlegungen Bebauung/ Städtebau 7 3. 4. 5. 6. 2.2 Festlegungen Erschliessung 7 2.3 Festlegungen Freiraum 8 2.4 Festlegungen Umwelt, Lärm und 8 Entwässerung 2.5 Festlegungen zum Baulandbedarf 9 Vereinbarungen 10 Mitwirkungsverfahren 10 4.1 öffentliche Auflage 10 Weiteres Vorgehen 10 5.1 Folgeplanungen 10 Handlungsanweisungen 11 6.1 Bebauung 11 6.2 Erschliessung 11 6.3 Freiräume 11 6.4 Umwelt 12 Anhang 13 Auszug Richtprojekt Umgebung Studienauftrag al s Grundlage Freigabe Reserve-Bauzone Quartiergestaltungsplan Lüssi Göbli 1. Einleitung 1.1 Ausgangslage Im Frühjahr 2009 führten die Gemeinde Baar und die Stadt Zug in Zusammenarbeit mit den betroffenen Grundeigentümern einen Studienauftrag mit dem Ziel durch , für die Erweiterung des Quartiers Lüssi Göbli Siedlungsstrukturen zu entwickeln, welche als Vorgabe für die weitere bauliche Entwicklung di enen sollen . Das mit Vertretern von Baar und Zug sowie den Grundeigentümern besetzte Beurteilungsgremium entschied sich für das Ko nzept der Graber Pulver Architekten AG. Das Bebauungskonzept überzeugte insbesondere durch die sorgfältige Analyse des Ortes, seine differenzierten Siedlungs- und Freiraumstrukturen sowie die gute Etappierbarkeit und bietet beste Voraussetzungen für eine W eiterentw icklung der Siedlungserweiterung Lüssi Göbli. . .. ..,:::,. _... - .... -!: .. ,.,.. ,, '- 1 ... • .... , ... 1... E-·.,-. ,,-.,. \, , ,. ::,- F=~ ~. ✓....\~~-~ 1~ 1 '. ' /J~ (, .-'.. 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Es wurde anfänglich auf die Erarbeitung eines Qua rtiergestaltu ngsplans verzichtet, da die Qualitäten bereits im Studienverfahren dargestellt und direkt im Beba uungsplan gesichert werden sollen . Zur Zweck des Ouartiergestaltungsplans Ausschnitt Kantonale Richtplan karte Rechtssicherheit und zur Erfüllung von § 38 Abs . 2 der Baarer Bauordnung 2005 wurde dennoch ein einfacher Ouartiergestaltungsplan als Voraussetzung für die Freigabe der Reserve-Bauzone erarbeitet. Der Ouartiergestaltungsplan Lüssi Göbli hat zum Ziel, die Rahmenbedingungen für ein städtebaulich überzeugendes Bauprojekt auf der Basis des Studienauftrags und des Bebauungsplans zu sichern. Der Ouartiergestaltungsplan koordiniert die öffentlichen Anliegen, die im Studienauftrag konkretisiert und in den Bestimmungen und dem Situationsplan des Bebauungsplans Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, enthalten sind. Das Gesuch um Freigabe der Reserve-Bauzone erfolgt in einem separaten Verfahren. 1.2 Grundlagen des Quartiergestaltungsplans Der kantonale Richtplan, die kommunalen Richtpläne Verkehr, Siedlung/ Landschaft 2005 sowie die Bauordnung und der Zonenplan 2005 bilden die Grundlagen des Oua rtiergestaltu ngspla ns. • Der Perimeter des Ouartiergestaltungsplans liegt gemäss kantonalem Richtplan in einem Umnutzungsgebiet Arbeiten - Wohnen . Entlang der Göblistrasse ist eine Vernetzung von Naherholungsgebieten anzustreben . Diesem Auftrag wird mit der Bachrenaturierung des Arbachs Rechnung getragen. Ausschnitt kommunale Richtplankarte Siedlung und Landschaft 2005 Ausschnitt kommunale Richtplankarte Verkehr 2005 Ausschnitt Zonenplan 2005 ~ '{Jt ~i JI~ .•. :/l ~' I. I, -., . i I 'J<jr;,;•1' - l'I I ,_ ., :. 'J"'J'·"'I" ,: 1 ... .. •. ... (, ,1 :". -· 11,;,.., • .s . ., .. Gemäss kommunalem Richtplan sind für die Gebiete mit erhöhten Gestaltungsanforderungen die wesentl ichen konzeptionellen Aspe kte im Rahmen von Ouartiergestaltungsplänen zu klären. Die Ve rbindungskorridore bezwec ken die Erreichbarkeit der Erholungs- und Freihaltegebiete in Kombination mit ökologischen Aufw ertungen. Im Rahmen eines Ouartiergestaltungsplans ist zudem eine öffentlich zugängliche Freifläche in angemessener Grösse zu konzipieren . ,, .r_-. l'•t 11''~ J "d'! J""'.. ,, ,,. ,;:1l1-.. ·· ~ Da s Gebiet ist gemäss kommunalem Richtplan von der Baarermattstrasse (siehe A9) zu erschliessen . • 1r '/1 ,- f-1--·-: 1i • I ' ',~ , !'lt . , ~ ...., ' ,. 1, ~~ ~ ·""' ( I Reserve-Bauzone und Bebauungsplanpflicht Instrument des Quartiergestaltungsplans Bestandteile des Quartiergestaltungsplans Verfahrenskoordination Quartiergestaltungsplan Lüssi Göbli Die Fläche des Quartiergestaltungsplans ist der Reserve- Bauzone Wohnzone W3 zugewiesen und es besteht die Bebauungsplanpflicht für öffentliche Freiräume gemäss § 11 Abs. 5 der Bauordnung. Das Instrument des Quartiergestaltungsplans ist in § 4 Abs. 3 der Bauordnung umschrieben. Danach können für die bauliche Entwicklung eines Gebietes durch den Gemeinderat Quartiergestaltungspläne erlassen werden. Sie dienen als Grundlage für die Ausarbeitung und Beurteilung von Arealbebauungen und Bebauungsplänen und zur Ausscheidung von öffentlichen Quartierfreiräumen. Der Quartiergestaltungsplan legt die Grundzüge der künftigen Quartierstruktur fest. Die Inhalte beschränken sich auf zentrale Aspekte, die eine übergeordnete Koordination erfordern und von öffentlichem Interesse sind. Für die Behörden ist der Inhalt eines festgesetzten Quartiergestaltungsplans verbindlich. Gemäss gemeindlicher Praxis beträgt in der Wohnzone W3 die öffentliche Freifläche 4% der anrechenbaren Landfläche. Die Vorgaben des Merkblatts für Planer der Gemeinde Baar, ,, Freiflächen in den Quartieren - Qualitätskriterien für die Planung und Realisierung" sind bei der Umsetzung zu berücksichtigen. Der Quartiergestaltungsplan besteht aus folgenden Bestandteilen: erläutender Bericht zum Quartiergestaltungsplan mit Handlungsanweisungen Situationsplan mit Erschliessung, Freiraumgestaltung und Bebauung Die Inhalte zum Konzept sind dem Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, entnommen. Die Handlungsanweisungen sind in den Bestimmungen zum Bebauungsplan konkretisiert. 1.3 Verfahren Das Verfahren für den Quartiergestaltungsplan erfolgt in Koordination mit dem Verfahren zum Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar. Das Ergebnis des Studienverfahrens und das weiterentwickelte Siegerprojekt wurden vom Gemeinderat und von der Planungskommission als Basis für den Bebauungsplan verabschiedet. Die Qualitäten des entsprechenden Richtprojektes werden mit dem Bebauungsplan gesichert. Am 4. Juli 2012 wurde der Baarer Bauungsplan vom Gemeinderat zur Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion verabschiedet. Der Stadtrat Zug hat den Bebauungsplan über das Teilgebiet Zug am 2. Juli 2012 der Baudirektion zugestellt. Da mit dem Baubauungsplan die Festsetzungen zur Bebauung, Umgebung und Erschliessung bereits bestimmt werden und der vorliegende Quartiergestaltungsplan Geplanter Ablauf Baubereiche/ Geschossigkeit Zu- und Wegfahrt Abweichung zum Richtplan lediglich als Voraussetzung für die Freigabe der Reserve- Bauzone gemäss Bauordnung dient, kann auf die Beratung des Ouartiergestaltungsplans in der Planungskommission verzichtet werden . Die öffentlichen Auflagen beider Bebauungspläne und des Ouartiergestaltungsplans soll zur gleichen Zeit erfolgen. Es werden folgende Termine angestrebt: Zustimmung zum Ouartiergestaltungsplan durch den Gemeinderat (September 2012) Öffentliche Auflage und Mitwirkung (voraussichtlich Dezember 2012) Auswertung und anschliessende Festsetzung durch den Gemeinderat (Februar 2012) Publikation der Festsetzung (als Information) 2. Konzept 2.1 Festlegungen Bebauung / Städtebau Die Bebauung im Perimeter des Ouartiergestaltungsplans Lüssi Göbli zeichnet sich durch ein einheitliches Konzept aus. Die Bauten bilden mit abgewinkelten Volumen, je paarweise gruppiert, eine gemeinsame Grossform. Das Zentrum zeichnet sich durch einen halboffenen Hofraum aus . Das oberste Geschoss ist als Vollgeschoss und nicht als Attika auszubilden. Mit diesen Vorgaben wird die angestrebte Grossform mit den 6 Baubereichen unterstützt. 2.2 Festlegungen Erschliessung Die Erschliessung der zwei südöstlich gelegenen Baubereiche erfolgt über eine Erschliessungsrampe an die Göblistrasse . Die restlichen Gebäude werden über die Baarermattstrasse erschlossen. Die Erschliessung hat über die bezeichneten Zu- und Wegfahrten zu erfolgen. Auch bei einer etappierten Realisierung der Baubereiche sind keine weiteren Zu- und Wegfahrten erlaubt. Provisorische Erschliessungen sind zulässig. Diese dürfen jedoch nur an die bezeichneten Zu- und Wegfahrten der Baarermattrespektive Göblistrasse angeschlossen werden. Die südliche Tiefgarageneinheit wird in Abweichung zum Richtplan über die Göblistrasse erschlossen. Die Abweichung erfolgt aufgrund der Grundwasserströme, die ein Zusammenschliessen der Tiefgaragen und somit einer Gesamterschliessung über die Baarermattstrasse entgegenstehen. Verlegung kantonaler Fuss-/ Radweg und Göblistrasse Öffentlicher Fussweg Verlegung Göblistrasse Parkierungsanlagen Richtprojekt massgebend Gewässerschutzbereich Lärmgutachten Im Ouartiergestaltungsplan wird der kantonale Fuss- und Radweg in Abstimmung mit dem Kanton an die nordwestliche Grundstücksgrenze verlegt. Dadurch werden mögliche Nutzungskonflikte zwischen Fussgänger und Radfahrer im Bereich der Siedlung unterbunden. Die öffentliche Fusswegverbindung durch das Areal bleibt bestehen . Die teilweise Verlegung der Göblistrasse auf Baarer Gebiet erfolgt aufgrund der besseren Bebaubarkeit der Bauten im Gebiet des Zuger Bebauungsplans. Die Parkierung der Fahrzeuge ist in unterirdischen Anlagen angeordnet. Die Besucherparkplätze werden zusammengefasst jeweils im Eingangsbereich der Tiefgarage platziert. Davon ausgenommen ist ein oberirdischer Parkierungsbereich für Besucher am Ende der Baarermattstrasse . 2.3 Festlegungen Freiraum Das im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitete Richtprojekt zur Umgebungsgestaltung bildet die Grundlage für die Freiraumplanung. Der Ouartierfreiraum bildet das Zentrum der Bebauung. Die begrünten Aussenräume sind naturnah zu gestalten . Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Pflanzen zu verwenden . Das Ziel ist es, den Charakter einer bäuerlich geprägten Wiesenlandschaft soweit wie möglich zu erhalten . Es soll eine extensiv gepflegte Blumenwiese von Osten her in das Quartier hereingezogen werden und anschliessend in eine bespielbare Rasenlandschaft übergehen. Sträucher und Hochstammbäume bilden zwischen den Erschliessungswegen und den Gebäuden einen Sichtschutz und unterteilen den Raum. Die Göblistrasse an der Grenze zur Stadt Zug wird mit einer Baumallee hervorgehoben und bildet mit der Bachrenaturierung des Arbachs auf dem Gebiet der Stadt Zug einen ausgeprägten Verbindungskorridor. 2.4 Festlegungen Umwelt, Lärm und Entwässerung Im Baubewilligungsverfahren ist zu berücksichtigen, dass das Bebauungsplangebiet im Gewässerschutzbereich liegt. Für Bauvorhaben im oder über dem Grundwasser sind die Vorgaben des ZUDK-Merkblattes „ Bauen im Grundwassergebiet" zu beachten . Das Lärmgutachten des Ingenieurbüros Beat Sägesser vom 20.09.2011 dient als Grundlage für die weitere Planung. Es gelten die Planungswerte für Wohnräume von 55 dB (A) am Tag und von 45 dB (A) in der Nacht. Entwässerung Reserve-Bauzone W3 Freigabe Reserve-Bauzone Lüssi Göbli unüberbaute W3-Zone Beim Richtprojekt ist die Einhaltung der LSV mit folgenden Massnahmen in den lärmexponierten Fassaden möglich. Die Ausbildung der geplanten Balkone als verglaste Loggien ist mit schalldichter Brüstung und absorbierender Verkleidung der Untersicht zu versehen. Auch für die Reinigung und den Unterhalt dürfen keine Öffnungsmöglichkeiten aller ungeschützten, strassenseitigen Fenster bestehen. Die Entwässerung des Ouartiergestaltungsplangebietes wurde im Rahmen einer GEP-Nachführung (Vorprojekt Entwässerungskonzept der Andre Rotzetter + Partner AG vom 10. Oktober 2011) überprüft. Generell soll das Sammeln des Meteor- und Schmutzwassers innerhalb der neuen Überbauung geschehen und an möglichst wenigen Anschlusspunkten in das Zuger Abwassernetz eingeleitet werden . Das Meteorwasser muss retiniert in den renaturierten Arbach eingeleitet werden . 2.5 Festlegungen zum Baulandbedarf In der Wegleitung zu § 38 Abs. 2 der Bauordnung ist gemäss Zonenplan das Baulandangebot in der Gemeinde Baar bis 2020 definiert. Heute sind in der Reserve-Bauzone W3 noch folgende grössere, unüberbaute Flächen vorhanden: Lüssi Göbli ca. 26'000 m2 Das Gebiet mit 3. Priorität zur Baufreigabe 2015 - 2020 entspricht dem Perimeter des Ouartiergestaltungsplans. Die Prioritätenliste in der Bauordnung wurde im Sinne einer Entwicklungssteuerung erstellt und ist nur wegleitend. Der Bebauungsplan Lüssi Göbli wird voraussichtlich frühestens 2013/14 in Rechtskraft erwachsen. Eine frühere Freigabe dieser Reserve-Bauzone kann in Betracht gezogen werden. Baarermatt Ost ca. 24'000 m2 Das Gebiet mit 3. Priorität zur Baufreigabe 2015 - 2020 ist Teil des Ouartiergestaltungsplans Baarermatt Ost, der zurzeit in Erarbeitung ist. In der unüberbauten W3-Zone sind noch folgende grössere Gebiete vorhanden: Baarermatt ca. 6'000 m2 Jöchler ca. 24'000 m2 Obermühle ca. 29'000 m2 Zu diesen unüberbauten Flächen sind keine Planungsabsichten bekannt. Es ist deshalb frühestens in 2- 3 Jahren, im Zeitraum 2015 bis 2020 (3. Priorität), damit zu rechnen, dass diese Flächen bebaut werden. Für die der Geltungsdauer der Nutzungsplanung (bis ca. 2020) sind somit noch Reserven vorhanden. Vertragliche Regelungen Erschliessungsrechte über Baarermattstrasse Auflagefrist Freigabe Reserve-Bauzone 3. Vereinbarungen Die Verlegung der Göblistrasse auf Baarergebiet wie auch die Verlegung des kantonalen Radwegs sind nebst den Regelungen zu Bau und Unterhalt der übrigen Infrastrukturen in einem Vertrag mit den Behörden und den privaten Grundeigentümern geregelt. Die Erstellungs- und Ausbaukosten für die Strassen, die nur der Erschliessung einer Reserve-Bauzone dienen, werden gemäss Art. 29, Abs. 2 des gemeindlichen Strassenreglementes voll umfänglich auf die Grundeigentümer verlegt. Der Gemeinde Baar erwachsen deshalb daraus keine Kosten. Der Vorvertrag wurde am 13. Juli 2012 beurkundet. Der Abschluss des Hauptvertrages erfolgt, sobald die Bebauungspläne Lüssi Göbli, Teilgebiete Baar und Zug, welche Grundlagen für den Hauptvertrag bilden , in Rechtskraft erwachsen sind . Für die Erschliessung eines Teils des Ouartiergestaltungsplangebietes über die private Baarermattstrasse der Landis Bau AG wird mittels Erschliessungsvereinbarung mit den Grundeigentümern der Parzellen GS Nrn. 701 und 702 geregelt. Der Nachweis der nötigen Erschliessungsrechte hat vor der öffentlichen Auflage des Bebauungs-, respektive des Ouartiergestaltungsplans zu erfolgen . 4. Mitwirkung 4.1 öffentliche Auflage In Anlehnung an das Nutzungsplanverfahren sind Ouartiergestaltungspläne im Rahmen der Mitwirkung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen (unter Hinweis auf§§ 37 und 39 PBG) . Während der Auflagefrist können beim Gemeinderat schriftlich Anregungen deponiert werden. Die Beschwerdemöglichkeit gemäss § 41 PBG entfällt. Die öffentliche Auflage des Ouartiergestaltungsplanes Lüssi Göbli ist im Dezember 2012 zusammen mit dem Bebauungsplan vorgesehen. 5. Weiteres Vorgehen 5.1 Folgeplanungen Dam it das Gebiet des Ouartiergestaltungsplans Lüssi Göbli bebaut werden kann, ist das Gesuch um Freigabe der Reserve-Bauzone durch den Gemeinderat zu beschliessen. Besonders gute Gesa mtwi rku ng Anforderungen an Bebauungen Vorgaben Parkierungsanlagen Erschliessungsnachweis über die Baarermattstrasse Ouartierfreiraum / Aussenraum Für die Freigabe muss namentlich auch der Baulandbedarf ausgewiesen werden. Der Bedarfsnachweis muss hinreichende Aussagen über die Einwohnerentwicklung, Baulandreserven und Verfügbarkeit enthalten. Zudem muss der Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, in Rechtskraft erwachsen und der Hauptvertrag abgeschlossen sein. 6. Handlungsanweisungen 6.1 Bebauung Die Anforderungen an Arealbebauungen gemäss § 17 der Baarer Bauordnung sind sinngemäss zu erfüllen. Angestrebt wird eine Wohnüberbauung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität. Die im Bebauungsplan Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, auf der Basis der Richtprojekte konkretisierten Siedlungsstrukturen bilden die Vorgaben für die weitere bauliche Entwicklung. Massgebend sind u.a. die Vorgaben zur Gestaltung der Baubereiche sowie die Abstandsregelungen. Die im Ouartiergestaltungsplan dargestellten Baubereiche sind im Bebauungsplan massgeblich zu definieren. 6.2 Erschliessung Die Erschliessung der Baubereiche hat über die Baarermatt-, respektive über die Göblistrasse an den bezeichneten Zu- und Wegfahrten zu erfolgen. Auch bei einer etappierten Realisierung der Baubereiche sind keine weiteren Zu- und Wegfahrten erlaubt. Provisorische Erschliessungen sind zulässig, sofern sie an den bezeichneten Zu- und Wegfahrten angeschlossen werden . Die Parkierung ist mit Ausnahme von ein paar Besucherparkplätzen am Ende der Baarermattstrasse in unterirdischen Anlagen angeordnet. Die Besucherparkplätze sind zusammen zu fassen und jeweils im Eingangsbereich der Tiefgarage zu platzieren. Für die Erschliessung über die private Baarermattstrasse hat der Nachweis der nötigen Erschliessungsrechte durch die Grundeigentümer vor der öffentlichen Auflage des Ouartiergestaltungsplans zu erfolgen. 6.3 Freiräume Mindestens 4% der anrechenbaren Landfläche ist als zusammenhängender öffentlicher Ouartierfreiraum im Zentrum der Bebauung auszuscheiden. Der Umsetzung Gru ndwassersch utz Lärmschutz Energie Ouartierfreiraum hat eine Fläche von mindestens 1'100 m2 aufzuweisen. Wegweisend für die Ausgestaltung der gesamten Aussenanlagen ist das im Rahmen des Bebauungsplans Lüssi Göbli, Teilgebiet Baar, erstellte Richtprojekt Umgebung vom 18. Juni 2012. Die Erstellung des Freiraumes ist in den Bestimmungen des Bebauungsplans zu sichern. 6.4Umwelt Es sind die Anforderungen für das Bauen im Grundwasser zu erfüllen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind bei lärmempfindlichen Räumen von Wohnnutzungen die Planungswerte nachzuweisen. Die Bauten haben mindestens den Minergie-Standard zu erfüllen. Ouartierg estaltung splan Lü ssi Göbli Anhang: Auszug Richtprojekt Umgebung vom 18.06.2012 ~. J ~ ,.;;~ 0 ~ Anhang: Legende Richtprojekt Umgebung - ~ ---+ D Asphalt Golilistrassc I Luss1wcg Asphalt Kar.tonaler Fuss- und 1/eloweg A~phalt Interne Erschliessurg Chaussierung Challssierung / Fallschutz ,,,obl1erLe Sp,elflachen / Aufentf,dlt offerrtl,chc rre ,flache All„ebäume (Göblistrassel Baumhasel Wiesenbaume Stile,che, Ha,nbu<he, Feldahorn Bachgehölze Erle, Weide SchottP.rrasen Feuerwehrflac~e SpiclrJ~cn Bereich Bach I Retentionsqraben Blumenwiese/ H,xhstaudenfl,Jr Strauchpllanzung Führung Dachwasser zu Retention Meteorwasser Woten nvr lnforn1ati•1) Slhmutzwasser (Koten nur lnforrnatiyJ Leitvnyer1 oesteher-d Rigole mit NotüberlaLf Entwä ssen,n ~,richtung TG Aussenkante Feuerwehr a Jfste II fla che All~ HOh~ri~ Md~11! ut,IJ ulmQer. An911~11 (~1111Lhl•"1~h01 tJ.tr bereit, verl!!:gtel\ leil"'1'1f'n) ,ind YOIT' Un.terl'letnner auf ~r BoJ~lf'lle ~IU~t w nettmen und 111 d-eri Plline" '" ltunltolli~f'n. Der L;nternet-rner prüft yur lube:i~~iN1 tlie 1/ullildntli9k,i~ :.m-:t Pic.~tigkeit der pt;ne.A HreUr,g, ~~weich.1J1ger ~nd lJri,tirw,.,,igl'.eileri gegr1uJb,e,r den erhdltlf'lll!'"I ANJdbl!P ,UW1e- 'J11·roll!riU111dig.{(eiten 1il'"td UrfY,rLüglith der 1Hule :tut1g und dem land~harudrch,Lrkteri 2.t1 melden U'1d r11it ihne-11 .!:U berein~en. Pl•n ,1,.. stob Pldr1nv1nrr.-t'r Pla-,g!'Ol-11! Oat,/G-er, Oatet Sltuatlonspl.1n Rlchtptojekt Lüssi Göbli Erbengemei n!>Chaft lten Erbengemel nschaft Kaiser Graber Pulver Architekt1m AG 1:§00 9p-03-001B 84l(119cm 18,06.101i Se\l 93i-03-01B ,dwg llciyer P4•l11~r /eG Y.Prqn ~.-.~-;" 5a CH~OCJi:l z,;iritli #lli'"'IW.ha9e,-i19.i::h nfo@ta,19c • .19.(h T+ _, ,)' 156 !·0 l~ • t i:.1 ~"' :iG6 30 :zo Hager
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Quartiergestaltungsplan «Lüssi / Göbli»
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