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Beschluss betreffend anteilsmässiger Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich (Darlehen an die SBB)

Schaffhausen · 743.120 · other

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Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

1 Der Kanton Schaffhausen gewährt den Schweizerischen Bundesbahnen zur anteilsmässigen Vorfinanzierung des Bundesbeitrags an die neue Durchmesserlinie im Hauptbahnhof Zürich ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen beträgt maximal Fr. 11'300'000.00 und hat eine Laufzeit von sechs Jahren.

§ 2

1 Der Regierungsrat regelt die Einzelheiten in einem Vertrag mit der SBB und dem Kanton Zürich. Das Baudepartement wird beauftragt und ermächtigt, den entsprechenden Darlehensvertrag zu unterzeichnen.

§ 3

1 Zu Lasten der Investitionsrechnung wird ein Kredit in der Höhe von Fr. 11'300'000.00 bewilligt (Darlehen an die SBB).

§ 4

1 Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen1). Er tritt am Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft2). 1) Amtsblatt 2012, S. 505. 2) In Kraft getreten am 10. April 2012. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 743.120 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 02.04.2012 10.04.2012 Erlass Erstfassung Abl. 2012, S. 505 Kanton Schaffhausen 743.120 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 02.04.2012 10.04.2012 Erstfassung Abl. 2012, S. 505

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