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Pflichtenheft Schulhausvorstände

Glarus Süd · 4.2.1-4 · communal act

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Contents: 9 provisions
  1. Art. 0.1 Allgemeines
  2. Art. 0.2 Rolle des Schulhausvorstandes
  3. Art. 0.3 Aufgaben
  4. Art. 1 Pädagogische Schwerpunkte
  5. Art. 2 Schul- und Unterrichtsorganisation
  6. Art. 3 Personalentwicklung
  7. Art. 4 Finanzielle Bestimmungen
  8. Art. 5 Meldungen
  9. Art. 6 Entschädigung

9 provisions

Art. 0.1 Allgemeines

1 Alle Personenbezeichnungen in diesem Pflichtenheft beziehen sich sowohl auf die männliche als auch auf die weibliche Form. 2 Dieses Pflichtenheft definiert die Rolle des Schulhausvorstandes, beschreibt seine Aufgaben und regelt seine Entlastung.

Art. 0.2 Rolle des Schulhausvorstandes

1 Die Schulleitungskonferenz bestätigt den Vorschlag des Lehrerteams. Der Schulhausvorstand arbeitet eng mit der Schulleitung zusammen und unterstützt sie insbesondere im organisatorischen Bereich. Die Funktion wird in der Regel durch eine Person ausgeübt.

Art. 0.3 Aufgaben

1 Der Schulhausvorstand unterstützt die Schulleitung in den untenstehenden Bereichen, wobei einzelne Aufgaben durch die Schulleitungskonferenz an andere Lehrpersonen übertragen werden können. Zusätzlich nimmt der Schulhausvorstand an den regelmässigen Sitzungen der Schulhausvorstände GLS teil.

Art. 1 Pädagogische Schwerpunkte

1 Unterstützt die Schulleitung bei der Organisation von Veranstaltungen und Projekten im Bereich von Schulentwicklung und Schulqualität im Schulhaus / mit dem Kollegium. 2 Organisiert in Absprache mit dem Schulleiter Projekte oder Teilprojekte am Schulstandort.

Art. 2 Schul- und Unterrichtsorganisation

1 Hilft mit, die festgelegten Pflichten, Aufgaben und Verantwortungen an seinem Schulstandort umzusetzen. 2 Leitet nach Absprache mit der Schulleitung die Teamsitzung. 3 Organisiert bei Krankheit / Unfall einer Lehrperson kurzfristig den Schulbetrieb und informiert die Schulleitung. 4 Verwaltet das Schulmaterial und koordiniert die Lehrmittel- und Materialbestellungen. 5 Koordiniert die Nutzung von Schulräumen und Infrastrukturen im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb. 6 Wird bei Festlegung der ausserschulischen Nutzung von Schulräumlichkeiten und Infrastrukturen einbezogen. 7 Verfasst das Protokoll der Teamsitzung. 8 Ist erste Kontaktperson für den Hauswart.

Art. 3 Personalentwicklung

1 Unterstützt die Teamentwicklung an seinem Schulstandort. 2 Wird vom Schulleiter bei der Stellenbesetzung von Lehrpersonen einbezogen. 3 Unterstützt die Schulleitung und allfällige Mentoren von Berufseinsteigern bei der Einführung neuer Lehrpersonen.

Art. 4 Finanzielle Bestimmungen

1 Arbeitet bei der Budgeterstellung mit der Schulleitung zusammen.

Art. 5 Meldungen

1 Informiert die Schulleitung über besondere, auffällige Ereignisse (Strafbare Handlungen, wie Übergriffe, Drogenkonsum, Gewalt, Vandalismus etc.).

Art. 6 Entschädigung

1 Die Entschädigung wird durch die Schulkommission festgelegt.

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