Law

Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis

Appenzell Innerrhoden · 922.201 · other

Ask the law about thisMore laws of Appenzell InnerrhodenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 95512ffdcd15b654cecae56e17a10e3493efa6fa754aa710bee8959d26f9f929

Contents: 7 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6
  7. Art. 7

7 provisions

Art. 1

Nachweis der Treffsicherheit 1 Der Treffsicherheitsnachweis kann im Kanton nur im Rahmen des jährlich festgesetzten Jagdschiessens und nur in den dafür bestimmten Anlagen erbracht werden. In begründeten Fällen kann die Jagdverwaltung Ausnahmen machen. 2 Das Kugel- und Schrotprogramm kann wiederholt werden, bis der Nachweis erfüllt ist. Der Beginn einer Passe muss vom Schützen1) vor dem ersten Schuss angekündigt werden. 3 Das Standblatt für den Treffsicherheitsnachweis ist vom Schützen sowie der Standaufsicht zu unterzeichnen.

Art. 2

Schiessprogramm Kugelwaffe 1 Das Schiessprogramm für die Kugelwaffe umfasst vier einzeln gezeigte Schüsse (4-Schuss-Passe) auf die stehende DJV-Gamsscheibe mit der Punkte-Einteilung 0, 1, 3, 8, 9, 10 in der Position „liegend aufgestützt“. Als Treffer gelten die Punkte 8, 9 und 10. Der Treffsicherheitsnachweis gilt als erbracht, wenn vier aufeinanderfolgende Schüsse Treffer sind. 1) Die Verwendung der männlichen Bezeichnung gilt sinngemäss für beide Geschlechter. * vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses 922.201 Kanton Appenzell Innerrhoden

Art. 3

Schiessprogramm Schrotwaffe 1 Das Schiessprogramm für die Schrotwaffe umfasst vier einzeln gezeigte Schüsse auf den dreiteiligen, laufenden Kipphasen. Dabei sind zwei Schüsse auf den von links kommenden und zwei Schüsse auf den von rechts kommenden Hasen abzugeben. Als Treffer gilt, wenn mindestens der vordere oder mittlere Teil des Kipphasen fällt. Der Treffsicherheitsnachweis gilt als erfüllt, wenn vier aufeinanderfolgende Schüsse Treffer sind.

Art. 4

Waffen und Munition 1 Der Nachweis für die Treffsicherheit ist mit Waffen und Munition zu erbringen, die für die Jagdausübung im Kanton zugelassen sind. 2 Schrotpatronen dürfen eine maximale Schrotladung von 36 Gramm aufweisen.

Art. 5

Schiesshilfen 1 Das Verwenden von Schiesshilfen wie Schiessjacken, Schiessbrillen, Schiesshandschuhen ist nicht gestattet. Die Jagdverwaltung kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen.

Art. 6

Gültigkeitsdauer Nachweis 1 Der Nachweis gilt vom Tag der Erlangung bis am 30. August des darauf folgenden Jahres.

Art. 7

Inkrafttreten 1 Dieser Beschluss tritt am 30. Juni 2015 in Kraft. Kanton Appenzell Innerrhoden 922.201 Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation 30.06.2015 30.06.2015 Erlass Erstfassung - 922.201 Kanton Appenzell Innerrhoden Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation Erlass 30.06.2015 30.06.2015 Erstfassung -

← Find another law

Standeskommissionsbeschluss über den Treffsicherheitsnachweis