Art. 1 (Erlassen von der Landsgemeinde am 7. Mai 2006)
1 Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
Glarus · II B/1/1 · other
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1 Der Kanton Glarus tritt der Rahmenvereinbarung vom 24. Juni 2005 für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich bei.
1 Dem Landrat wird die Kompetenz zum Abschluss der Verträge gemäss der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich übertragen.
1 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. SBE X/2 93 1