Law

Ordnung über die Überschreitung der gesetzlichen Klassengrössen

Basel-Stadt · 410.300 · other

Ask the law about thisMore laws of Basel-StadtFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 78a14b8903e0c94ec7fb3a2d01252f780a2a171b32ba36a21dc34509fd50024e

Contents: 4 provisions
  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4

4 provisions

§ 1

Planungsrichtlinien bei der Klassenbildung 1 Die neu zu bildenden Klassen sind so zu planen, dass unter Berücksichtigung der bisherigen Erfah - rungen nicht mit der Überschreitung der Höchstzahlen, auch nicht im Verlauf der folgenden Jahre, ge - rechnet werden muss. 2 Verändert sich wider Erwarten vor Schuljahresbeginn die Zahl der angemeldeten Schüler so, dass die Einhaltung der Höchstzahlen nicht mehr gewährleistet ist, so ist die Zahl der neu zu bildenden Klassen zu vergrössern, sofern es die personellen, räumlichen und stundenplantechnischen Vorarbeiten und Möglichkeiten noch erlauben.

§ 2

Überschreitung der Höchstzahlen 1 Überschreitungen gemäss § 1 Abs. 2 sowie Überschreitungen, die sich nachträglich infolge von Remotionen, Klassenwechsel, Typenwechsel, Übertritten und Zuwanderungen ergeben, dürfen höchstens zwei Schüler pro Klasse betragen, sofern nicht überwiegende Interessen der Schüler entgegenstehen (§ 3 Abs. 2).

§ 3

Massnahme zur Einhaltung der Höchstzahlen 1 Als Massnahmen zur Einhaltung der Höchstzahlen können verfügt werden: – Zuweisung in entferntere Schulhäuser, – Schulhauswechsel, – Klassenwechsel, – Klassenaufteilung. 2 Diese Massnahmen dürfen nicht zu unzumutbaren Härten für die betroffenen Schüler führen.

§ 4

Meldepflicht bei Überschreitungen 1 Die Schulleitungen haben dem Erziehungsrat sämtliche Überschreitungen der Höchstzahlen mit eingehender Begründung zur Kenntnis zu bringen. Diese Ordnung ist zu publizieren. 1) Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 7. 11. 1978. 2) SG 410.100. Überschreitung der gesetzlichen Klassengrössen: Ordnung 410.300 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 25.10.1978 25.10.1978 Erlass Erstfassung KB 15.11.1978 Überschreitung der gesetzlichen Klassengrössen: Ordnung 410.300 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 25.10.1978 25.10.1978 Erstfassung KB 15.11.1978

← Find another law