Artikel 1
1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.
Basel-Stadt · RiE 117.200 · communal act
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1 Die Gemeindegrenze zwischen der Gemeinde Riehen und der Gemeinde Bettingen wird gemäss dem Grenzbereinigungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 1. März 1956 verlegt.
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Bettingen abgetreten: 1. die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit A bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 148,5 m²; 2. die im oben genannten Plan mit B bezeichnete und rot bemalte Fläche, haltend 359,5 m².
1 Von Seiten der Einwohnergemeinde Bettingen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Gemeinde Riehen abgetreten: die im Grenzbereinigungsplan vom 1. März 1956 mit C bezeichnete und mit gelber Farbe hervorgehobene Fläche, haltend 481,0 m².
1 Die Flächendifferenz von 27 m² wird der Gemeinde Riehen für die nächste Grenzbereinigung mit der Gemeinde Bettingen gutgeschrieben. Mit Rücksicht darauf, dass die Gemeinde Bettingen mit der Fläche C (gelb) einen Bauplatz an Riehen abtritt, wird die Gemeinde Bettingen bei der nächsten Grenzre - gulierung, wenn möglich, ein Baugrundstück zugeteilt erhalten.
1 Die Vermarkung der neuen Gemeindegrenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel- Stadt. Die Vermarkungskosten werden von den Parteien je zur Hälfte getragen. 1) Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 16. 5. 1956. 2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 29. 11. 1955/14. 3. 1956. Aus softwaretechnischen Gründen kann hier nur ein Datum wiedergegeben wer - den.
1 Die Bereinigung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Grenzbereinigungsplanes des Vermessungsamtes vom 1. März 1956. 2 Der Regierungsrat von Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt. Bettingen, den 29. November 1955 Für die Einwohnergemeinde Bettingen: Der Präsident: W. Senn Der Gemeindeschreiber: W. Nebiker Von der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt: Bettingen, den 6. Dezember 1955 Riehen, den 14. März 1956 Für die Einwohnergemeinde Riehen: Gemeinderat Riehen Der Präsident: W. Wenk Der Gemeindeschreiber: R. Schmid Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt: Riehen, den 16. Mai 1956 Vom Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt genehmigt: Basel, den 22. Juni 1956 Vom Grossen Rat genehmigt: Basel, den 6. Juli 1956 Gemeindegrenze Riehen/Bettingen: Vertrag RiE 117.200 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 14.03.1956 23.08.1956 Erlass Erstfassung KB 11.07.1956 Gemeindegrenze Riehen/Bettingen: Vertrag RiE 117.200 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 14.03.1956 23.08.1956 Erstfassung KB 11.07.1956