§ 41 Supplement
Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses. Es wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Academic
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Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des Studienabschlusses. Es wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. Academic
1 Im Academic Record (Abschlusszeugnis) werden alle an den Abschluss angerechneten sowie die anerkannten, aber nicht an den Abschluss angerechneten Leistungen mit der jeweiligen Bewertung ausgewiesen; ferner werden die Note und der Titel der Masterarbeit aufgeführt. Anerkannte, aber nicht an den Abschluss angerechnete Studienleistungen werden im Academic Record als «nicht an den Abschluss angerechnete Leistungen» ausgewiesen. Bei Leistungen, die nicht an der UZH erbracht worden sind, wird zusätzlich angegeben, an welcher Universität die Leistungsüberprüfung stattgefunden hat. 2 Der Academic Record wird in deutscher Sprache ausgestellt. V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
1 Die Erteilung des Mastergrades oder deren Entzug sowie endgültige Abweisungen erfolgen durch Beschluss der Fakultätsversammlung. Der Beschluss der Fakultätsversammlung unterliegt dem Rekurs. 2 Für den Rekurs zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen. 3 Die übrigen Verfügungen gemäss dieser Rahmenverordnung unterliegen der Einsprache gemäss § 43. Sie sind der Betroffenen bzw. dem Betroffenen von der zuständigen Stelle schriftlich und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehen mitzuteilen.
1 Studierende, die ihr Studium gemäss der Verordnung vom 25. Mai 2009 begonnen haben, werden dieser Rahmenverordnung unterstellt. Alle bereits absolvierten und anrechenbaren Leistungen werden angerechnet und gegebenenfalls aufgewertet. Die noch zu erbringenden Leistungen werden für die Studierenden in allgemeiner Form (Äquivalenztabellen) bekannt gegeben oder in besonderen Fällen mit den Studierenden vereinbart. Es besteht kein Anspruch auf Module, die mit den Modulen des alten Curriculums identisch sind. Masterstudiengang «Filmwissenschaft» 415.455.51 2 Für alle Studierenden, die nach dem Herbstsemester 2013 abschliessen und noch keine modulübergreifenden Prüfungen im Rahmen eines vorgängig fehlgeschlagenen Masterabschlusses absolviert haben, gilt, dass die entfallenden modulübergreifenden Prüfungen durch Module des Masterstudiums gemäss Aufstellung in der Studienordnung ersetzt werden. 3 Studierende, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Rahmenverordnung bereits einen Fehlversuch der modulübergreifenden Prüfung gemacht haben, erhalten vom Fach einen Ersatz für die einmalige Wiederholung der modulübergreifenden Prüfung. 1 OS 68, 344; Begründung siehe ABl 2013-09-20. 2 Inkrafttreten: 1. Dezember 2013. 3 LS 415.31. 415.455.51 Masterstudiengang «Filmwissenschaft» Anhang Rahmenpunktzahlen für Modulelemente an der UZH a. Vorlesung mit Leistungsnachweis: 2–6 ECTS Credits b. Seminar mit Leistungsnachweis: 3–12 ECTS Credits c. Übung/Kolloquium/Praktika 1–9 ECTS Credits mit Leistungsnachweis: d. Thematische Tutorate (von Studierenden 2–3 ECTS Credits vorgeschlagen und durchgeführt) mit Leistungskontrolle durch Dozierende: e. Qualifikationsarbeit oder Prüfung 1–9 ECTS Credits ohne Veranstaltung: f. Masterarbeit: 30 ECTS Credits