§ 1
1 Die Baubewilligungskompetenz für gemischt genutzte Gebäude sowie für Tiefgaragen, Einstellhallen und Parkhäuser gemäss Art. 57 Abs. 1 lit. c (Teilbereich) und lit. f des Baugesetzes wird ab 1. Januar 2019 an den Stadtrat Schaffhausen delegiert.