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6 provisions
Art. 1 I. Bibliotheken 5)
Benutzungsgebühr 4)
1 Die Benutzung der Bibliotheken ist grundsätzlich unentgeltlich. Die
Erhebung von Umtriebsentschädigungen ist vorbehalten.
2 Für besondere Dienstleistungen können Gebühren erhoben werden.
Propose a changeArt. 2
Umtriebsentschädigungen: 3) 4)
In folgenden Fällen werden Umtriebsentschädigungen erhoben:
Vormerkung kostenlos 2)
Mahnungen
1. Mahnung/Rückruf kostenlos
2. Mahnung Fr. 10.00 3)
3. Mahnung Fr. 20.00 3)
Propose a changeArt. 3 Bearbeitungsgebühr bei Verlust Fr. 20.00
Besondere Dienstleistungen: 3) 4)
Folgende besondere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig:
Fernleihe
pro Band Fr. 10.00 2)
für Zeitschriftenartikel
Gebührenreglement 260.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. August 2024) 2
bis 20 Seiten Fr. 10.00
für jede weiteren 20 Seiten je Fr. 10.00
Fotokopien, Ausdrucke, Scans gemäss Anschlag
an den Geräten
Ersatz bei Verlust (5. Rückruf) oder
Be-schädigung von Dokumenten
Preis der Wiederbeschaffung bzw.
bei Herstellung einer Ersatzkopie
nach Aufwand zzgl.
Bearbeitungsgebühr bei Verlust
Propose a changeArt. 4 II. Ludothek 5)
Benutzungsgebühr 5)
1 Die Benutzung der Ludothek ist grundsätzlich unentgeltlich. Für
spezielle Spielekategorien kann eine Schutzgebühr oder die Hinterlegung eines Depots verlangt werden. Die Erhebung von Umtriebsentschädigungen ist vorbehalten.
2 Für besondere Dienstleistungen und besonders gekennzeichnete
Spiele können Gebühren erhoben werden. Die Ludotheksleitung regelt das Nähere.
Propose a changeArt. 5
Umtriebsentschädigung 5)
In folgenden Fällen werden Umtriebsentschädigungen erhoben:
Mahnungen
1. Mahnung/Erinnerung kostenlos
2. Mahnung Fr. 10.00
3. Mahnung Fr. 20.00
Bearbeitungsgebühr bei Verlust oder Beschädigung
Kosten für beschädigte oder verlorene
Teile
Fr. 5.00 bis
Fr. 25.00
Kosten für Reparatur Nach Aufwand,
mind. Fr. 25.00
Kosten für Ersatz Nach Artikel,
mind. Fr. 20.00
Kosten für Reinigung Fr. 25.00 pro
Stunde
Gebührenreglement 260.2
Propose a changeArt. 6 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 27. August 2024) 3
Besondere Dienstleistungen 5)
Folgende besondere Dienstleistungen sind gebührenpflichtig:
Reservationen für Anlässe
und Feste
Fr. 5.00 pro
Spiel
Kostenpflichtige Event-Spiele Fr. 25.00 bis
50.00
Fussnoten:
1 Stadtratsbeschluss vom 11. Dezember 2007, in Kraft per
1. Januar 2008.
2 Stadtratsbeschluss vom 17. November 2009, in Kraft per
1. Januar 2010
3 Stadtratsbeschluss Nr. 415 vom 20. August 2013, in Kraft per
1. September 2013
4 Stadtratsbeschluss Nr. 127 vom 23. Februar 2021, in Kraft per
1. April 2021
5 Stadtratsbeschluss Nr. 641 vom 27. August 2024, in Kraft per
01. Januar 2025
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