LE ISTU NGSVE REI N BARU NG zwischen der Gemeinde Glarus, als Auftraggeberin, nachfolgend Gemeinde genannt, und der cura unita glarus nachfolgend cura unita glqrus genannt Die beiden Parteien vereinbaren was folgt: Version vom 22.40,eoL\ gerneinde glarl.rs eineigartig vielseitig, )'!t a cura untta rn gla rus Registratur: 2024-200 Seite 1/6 1 Grundlagen I Diese Vereinbarung stützt sich insbesondere auf folgende rechtliche Grundlagen: - Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG, SR 832.10) vom 18. März 1994 und dessen Ausführungsbestimmungen; - Verordnung irber die Krankenversicherung (KW) vom 27 . Juni 1995; - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (EG KVG) vom 3. Mai 2015; - Pflege- und Betreuungsgesetz (PBG)vom 5. September 2021; - Pflege- und Betreuungsverordnung (PBV) vom 29. November 2022; - Gesetz über das Gesundheitswesen (GesG) vom 6. Mai 2007; - Anstaltsordnung (cura unita glarus> vom 10. Juni2022; - Eigentümerstrategie der Gemeinde Glarus für cura unita glarus vom 15. Dezember 2022; - Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus. 2 Zweck der Leistungsvereinbarung I Die vorliegende Leistungsvereinbarung konkretisiert die Ziele, die Wirtschaftlichkeit sowie die Entwicklungsschwerpunkte der Leistungserbringung und beinhaltet Vorgaben zur Betriebsführung, Personalpolitik und zur jährlichen Berichterstattung. 2 Sie definiert zudem den Prozess für ein allfällig kommunal erweitertes Leistungsangebot und Regelun gen zur F inanzieru ng desselben. 3 Leistungsangebot der cura unita glarus 1 Den Klientinnen und Klienten sowie den Bewohnenden der cura unita glarus steht ein gut abgestimmtes, ihrem konkreten Bedarf gerecht werdendes und qualitativ hochwertiges ambulantes, intermediäres und stationäres Angebot zur Auswahl. 2 Die Leistungen von cura unita glarus umfassen insbesondere Pflege, Betreuung, Wohnen, Verpflegung und Hauswirtschaft. 3 Sämtliche Dienstleistungen sind aufeinander abgestimmt. Sie sind so auszugestalten, dass Menschen mit Unterstützungsbedarf möglichst selbstbestimmt wohnen und leben können. a cura unita glarus sorgt für niederschwellige und vereinfachte Wechselmöglichkeiten zwischen den Angeboten. 5 Alle Einwohnerinnen und Einwohner, die in Glarus wohnen, haben grundsätzlich Anrecht auf eine Aufnahme in die lnstitution, sofern dies aufgrund der Kapazitäten möglich ist. Personen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Glarus können aufgenommen werden. 3.1 Leistungen entlang der Versorgungskette 1 Gestützt auf die Versorgungsplanung der Langzeitpflege des Kantons Glarus orientiert sich das Leistungsangebot am Bedarf an Leistungen über die gesamte Versorgungskette hinweg. Es sind insbesondere die folgenden Leistungsbereiche relevant: ambulante Pflege, intermediäre Pflege, stationäre Pflege und spezialisierte Pflegeleistungen. Seite 2/6 3.1.1 ambulanteAngebote 1 Die Dienstleistungen im ambulanten Bereich beinhalten eine bedarfsorientierte Hilfe und Pflege. Präventive Massnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Pflegebedürftigkeit und des Behinderungsrisikos der Klientinnen und Klienten werden gefördert. 2 Das Grundangebot im ambulanten Bereich umfasst die folgenden Leistungen: o Sozialversicherungsrechtliche pflegerische Pflichtleistungen (gemäss KVG); . Hilfe zu Hause bei ärztlich ausgewiesenem, gesundheitsbedingtem Unterstützungsbedarf in den folgenden Bereichen: a. Hauswirtschaftsleistungen (Unterstützung oder vorübergehend selbstständige Haushaltführung sowie Entlastung von pflegenden Angehörigen); b. Mithilfe in der Betreuung der Kinder, wenn der betreuende Elternteil wegen Krankheit, Unfall, Wochenbett oder Rekonvaleszenz ausfällt; c. Aktivierung, Anleitung und Begleitung zur Gestaltung des Alltags (sozial-medizinische Begleitung und Unterstützung). o 24h Bereitschaftsdienst für Notfälle im Bereich der Pflege von bestehenden Klientinnen und Klienten. 3.1.2 intermediäre Angebote 1 cura unita glarus bietet intermediäre Angebote für ein längeres selbstbestimmtes Leben der Klientinnen und Klienten und ermöglicht so einen späteren Übergang von einer ambulanten Versorgung zu einem stationären Langzeitaufenthalt. 2 cura unita glarus bietet im Bereich intermediäre Pflege insbesondere folgende Angebote an a. Ferien-und Kurzzeitaufenthalte; b. Tagesbetreuung; c. Nachtaufenthalte; d. Wohnungen mit Dienstleistungen. 3.1.3 stationäreAngebote 1 cura unita glarus erbringt stationäre Leistungen mit dem Ziel, Menschen mit ausgewiesenem Pflege- und Betreuungsbedarf eine möglichst hohe Lebensqualität zu sichern. 2 cura unita glarus betreibt folgende Alterszentren: a. Alterszentrum Bruggli in Netstal; b. Alterszentrum Bergli in Glarus; c. Alterszentrum Bühli in Ennenda. 3 cura unita glarus bietet im Wohnbereich einen den heutigen Bedürfnissen entsprechenden angemessenen Standard an. 3.1.4 spezialisierteAngebote 1 cura unita glarus kann insbesondere in den folgenden Bereichen spezialisierte Pflegeleistungen anbieten: a. Wohnformen für demenziell Erkrankte; b. Palliativpflege; c. Akut- und Übergangspflege; d. PsychiatrischePflege. 2 Bei der Bereitstellung weiterer spezialisierter Pflegeleistungen empfiehlt sich eine Abstimmung und Koordination mit den übrigen Leistungserbringenden. Seite 3/6 3.2 Hotellerieangebote 3.2.1 Gastronomieangebote 1 Die Alterszentren betreiben an ihren jeweiligen Standorten einen Restaurationsbetrieb, der auch für externe Besuchende zugänglich ist. 2 cura unita glarus bietet Verpflegungsmöglichkeiten für betagte oder pflegebedürftige zuhause lebenden Personen. Die Verpflegung kann mit einem aufsuchenden Mahlzeitendienst angeboten werden. 3 cura unita glarus kann externe Verpflegungsangebote zu marktüblichen Preisen anbieten. 3.2.2 HauswirtschaftundWäscherei 1 cura unita glarus betreibt eine Wäscherei für den internen Bedarf. 2 Betagten oder pflegebedürftigen zuhause lebenden Personen steht der Wäscheservice sowie eruveiterte hauswirtschaftliche Dienstleistungen, wie z.B. Reinigung (Zusatzangebot nicht ärztlich verordnete Leistungen) entgeltlich zur Verfügung. 3cura unita glarus kann im Bereich WäschereiAufträge für Externe übernehmen. 4 Allgemeine Vorgaben an die cura unita glarus 4.1 Wirksame und wirtschaftliche Leistungserbringung 1 Bezüglich Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung ist Punkt 2.4 der Eigentü merstrategie massgebend. 4.2 Entwicklungsschwerpunkte 1 cura unita glarus entwickelt sich zu einer integrierten Leistungserbringerin in der Gesundheitsversorgung für die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Glarus. Dabei legt sie Wert auf die Zusammenarbeit und Koordination mit den übrigen Leistungserbringenden im Gesundheitswesen. 2cura unita glarus kann sich an gemeinsamen Projekten der Leistungserbringenden im Gesundheitswesen im Kanton beteiligen und unterstützt die Bestrebungen für eine intensivierte Zusammenarbeit bis hin zu einer übergeordneten Versorgungsregion. 4.3 Betriebsführung 4.3.1 Personalpolitik I Die Eckpunkte der Personalpolitik orientieren sich an Punkt 2.6 der Eigentümerstrategie. 4.3.2 Qualität der Leistungen 1 cura unita glarus erbringt die Leistungen gemäss den gesetzlichen Vorgaben und branchenüblichen Qualitätsstandards. 2 Sie sichert und fördert die Qualität der zu erbringenden Leistungen. Sie verbessert systematisch die Qualität ihrer Leistungen mit einem Qualitätsmanagementsystem und strebt mittelfristig eine entsprechen de Zertifizierung an. Seite 4/6 4.4 Zusammenarbeit im Bereich lnformatik lcura unita glarus prüft in der lnformatik eine Zusammenarbeit mit dem Kanton und den Gemeinden. 4.5 Berichterstattung 1 Die Berichterstattung erfolgt gemäss dem "Konzept zur Wahrnehmung der Aufsicht des Gemeinderats Glarus über die Gemeindebetriebe cura unita glarus und Technische Betriebe Glarus". 2 Ferner hat cura unita glarus wichtige besondere geschäftsrelevante lnformationen unaufgefordert zeitnah schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer Form der Gemeinde mitzuteilen. 3 Zu den Modalitäten und zur Form der Berichterstattung gegenüber der Gemeinde-Legislative sprechen sich die zuständigen Stellen von cura unita glarus und der Gemeinde Glarus ausserhalb dieser Vereinbarung ab. 5 Finanzielle Leistungen / Unterstützung 1 Bei Leistungen unter Kap. 3, die gemäss Pflege- und Betreuungsgesetz im Auftrag des Kantons erbracht werden, erfolgt die Finanzierung durch den Kanton. 2 Für innovative, zusätzliche Projekte besteht die Möglichkeit, bei der Gemeinde Glarus Anträge zur Finanzierung zu stellen. Diese haben abgestimmt auf den jährlichen Budgetprozess der Gemeinde Glarus zu erfolgen. 3 Es können allfällige Liquiditätszuschüsse der Gemeinde Glarus an cura unita glarus in Darlehensform beantragt werden. 6 Ausschluss der Übertragbarkeit 1 cura unita glarus ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Leistungsvereinbarung ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der Gemeinde Glarus auf Dritte zu übertragen. 7 Dauer und Anderung der Leistungsvereinbarung 1 Diese Leistungsvereinbarung tritt rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft und endet am 31. Dezember 2028. Die Leistungsvereinbarung kann verlängert werden. Sie wird hinsichtlich notwendiger Anpassungen bis spätestens am 30. April 2028 von der Gemeinde und von cura unita glarus überprüft. 2 Die Leistungsvereinbarung kann von beiden Parteien jeweils per 30. Junijedes Jahres mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten schriftlich oder in anderer durch Text nachweisbarer Form gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die vorzeitige, fristlose Beendigung der Leistungsvereinbarung aus wichtigen Gründen. 3Anderungen und Ergänzungen dieser Leistungsvereinbarung bedürfen der Zustimmung beider Vereinbarungsparteien und sind nur in Schriftform gültig. 8 VorgehenbeiMeinungsverschiedenheiten 1 Die Parteien verpflichten sich, bei etwaigen einvernehmlich nicht lösbaren Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der Eigentümerstrategie oder dieser Leistungsvereinbarung vor der Einleitung eines Gerichtsverfahrens eine Mediation durchzuführen, um eine interessengerichtete und faire Verhandlung mit Untersttitzung einer neutralen Mediationsperson unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Gegebenheiten der Parteien zu erarbeiten. Die Parteien bestimmen die Mediationsperson selbst. Bei Nichteinigung wird die Seite 5/6 Mediationsperson von derSchweizerischen KammerfirrWirtschaftsmediation benannt. Die Kosten der Mediation tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Für die Auftraggeberin: Gemeinde Glarus Qlat<, X'2,a,zet\ Der Gemeindepräsident: Für den Auftragnehmer: cura unita glarus Der Präsident des Venraltungsrats 1,"1.Ä l,üwrtnn*1Peter Aebli Der Gemeindesch rei ber: Markus Rhyner fiuc Ren6 Chastonay Der Vizepräsident des Veruvaltungsrats Andreas Schiesser Seite 6/6
Law
Leistungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Glarus und der cura unita glarus
Glarus · 8.1-3.2 · communal act
Ask the law about thisMore laws of GlarusFor machines: Markdown
In force since 2024-01-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 1461553f0d12c890cbc9e4ad51a05656c8c6432036b8c89e4af9bff9c8994aad