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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Vereinigten Königreich von Grossbritannien und Nordirland über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union und des Wegfalls des Freizügigkeitsabkommens

Confederation · 0.142.113.672 · treaty

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Contents: 43 provisions
  1. Art. 1 Ziel
  2. Art. 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art. 3 Räumlicher Geltungsbereich
  4. Art. 4 Methoden und Grundsätze betreffend die Wirkung, die Durchführung und die Anwendung dieses Abkommens
  5. Art. 4a Treu und Glauben
  6. Art. 5 Bezugnahmen auf das FZA
  7. Art. 5a Bezugnahme auf Mitgliedstaaten
  8. Art. 6 Gemischter Ausschuss
  9. Art. 7 Nichtdiskriminierung
  10. Art. 8 Beschwerderecht
  11. Art. 9 Begriffsbestimmungen
  12. Art. 10 Persönlicher Geltungsbereich
  13. Art. 11 Fortbestand des Aufenthalts
  14. Art. 12 Aufenthaltsrechte
  15. Art. 13 Recht zur Ausreise und Einreise
  16. Art. 14 Daueraufenthaltsstatus
  17. Art. 15 Aufenthaltsstatus und Statuswechsel
  18. Art. 16 Ausstellen von Aufenthaltsdokumenten
  19. Art. 17 Beschränkungen des Aufenthaltsrechts
  20. Art. 18 Verbundene Rechte
  21. Art. 19 Rechte von Arbeitnehmenden und Selbstständigen, die ihr Aufenthaltsrecht ausüben, und ihrer Familienangehörigen
  22. Art. 20 Rechte und Beschränkung der Rechte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
  23. Art. 21 Ausstellung eines Dokuments über die Rechte von Grenzgängerinnen und Grenzgängern
  24. Art. 22 Erwerb und Beibehaltung von Immobilien
  25. Art. 23 und 24
  26. Art. 25 Persönlicher Geltungsbereich
  27. Art. 26 Regeln für die Koordinierung der sozialen Sicherheit
  28. Art. 26a Abgedeckte Sonderfälle
  29. Art. 26b Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  30. Art. 26c Anwendung dieses Teils unter Umständen, in denen es kein massgebliches Austrittsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich gibt
  31. Art. 27 Rückerstattung, Rückforderung und Verrechnung
  32. Art. 28 Rechtsentwicklung und Anpassung von Rechtsakten der Union
  33. Art. 28a Rechtsentwicklung und Anpassung von Rechtsakten der Union, wenn kein entsprechendes Austrittsabkommen besteht
  34. Art. 28b Überprüfung von Teil Drei wenn kein massgebliches Austrittsabkommen besteht
  35. Art. 29 Persönlicher Geltungsbereich
  36. Art. 30 Anerkannte Berufsqualifikationen
  37. Art. 30a Dienstleistungserbringer in reglementierten Berufen
  38. Art. 31 Laufende Verfahren betreffend die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  39. Art. 32 Noch nicht eingeleitete Anerkennungsverfahren
  40. Art. 33 Verwaltungszusammenarbeit bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen
  41. Art. 34 Anhänge
  42. Art. 35 Authentische Texte
  43. Art. 36 Inkrafttreten und Anwendung

43 provisions

Art. 34 Anhänge

Anhang I ist integraler Bestandteil dieses Abkommens.

Art. 35 Authentische Texte

Dieses Abkommen wird in zwei Originalausfertigungen in englischer und in deutscher Sprache verfasst, wobei der Wortlaut beider Texte gleichermassen verbindlich ist.

Art. 36 Inkrafttreten und Anwendung

1. Die Parteien ratifizieren oder genehmigen dieses Abkommen nach ihren innerstaatlichen Verfahren. Jede Partei notifiziert die andere Partei über den Abschluss dieser Verfahren. 2. Dieses Abkommen tritt zum späteren der nachfolgend genannten Zeitpunkte in Kraft: a) der festgelegte Stichtag; oder b) der erste Tag des zweiten Monats nach dem Datum, an dem die letzte Notifikation der Parteien über den Abschluss ihrer innerstaatlichen Verfahren eingegangen ist. 3. a) Bis zum Inkrafttreten dieses Abkommens wenden die Parteien dieses Abkommen ab dem festgelegten Stichtag vorläufig an. b) Eine Partei kann die vorläufige Anwendung des Abkommens mit schriftlicher Mitteilung an die andere Partei kündigen. Die Kündigung ist ab dem ersten Tag des zweiten Monats nach der Notifikation wirksam. Geschehen zu Bern am 25. Februar 2019. Für die Schweizerische Eidgenossenschaft: Mario Gattiker Für das Vereinigte Königreich von Grossbritannien und Nordirland: Chris Heaton-Harris

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