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Benützungs-Verordnung für das Braunviehzuchtareal

Zug · 6.6-5 · communal act

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In force since 2001-05-15, as the publisher states.

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1 provision

Anhang Benützungs-Verordnung für das Braunviehzuchtareal vom 15. Mai 2001 1. Allgemeines Für Veranstaltungen steht das Braunviehzuchtareal mit verschiedenen Flächen und Bauten zur Verfügung. Das Areal umfasst: • Vegetationsfläche - Stierenmarktplatz • Asphaltfläche - um den Stierenmarktplatz • Bauten - Stallungen und Festwirtschaftsgebäude • Militärunterkunft - Militärunterkunft mit separater Küche • Aussenwiese - zwischen Stallungen und der General-Guisan-Strasse Die Benützung dieser Objekte und Anlagen wird mit dieser Verordnung geregelt. 1.1 Zweck Das Braunviehzuchtareal und die Bauten stehen Vereinen, Organisationen usw. für Ausstellungen, sportliche, kulturelle und ähnliche Veranstaltungen zur Verfügung. Sie können befristet auch als Lagerplatz vermietet werden. Für jährlich stattfindende Viehausstellungen des Schweizerischen Braunviehzuchtverbandes ist das Areal an bestimmten Tagen reserviert. Die Flächen werden in der Regel nicht an private Personen oder für rein kommerzielle Veranstaltungen vermietet. 1.2 Bodenbeschaffenheit Innerhalb des Areals wird unterschieden zwischen der Vegetationsfläche (Stierenmarktplatz) und der Asphaltfläche. Vegetationsfläche Die Vegetationsfläche besteht aus mehreren Schichten, die speziell gewartet werden müssen. In einer Tiefe von ca. 80 cm verlaufen Drainageleitungen. Asphaltfläche Unter der Asphaltfläche entlang der Vegetationsfläche sind im Boden verschiedene Leitungen und Rohre verlegt: für Elektrizität, Trinkwasser, Seewasser, Meteorwasser, Kanalisation sowie Leerrohre z.B. für Medienanschlüsse. 1.3 Infrastruktur Zuständig für die Infrastruktur ist der Werkhof der Stadt Zug. Frischwasser 8 Schächte mit je 3 Schnellkupplungen GEKA 3/4“, 1/1“, 5/4“ Seewasser Benützung nur durch den Werkhof 5 Bodenanschlüsse mit je 1 Spezialanschluss Elektroanschlüsse – 8 Schächte mit je einer Steckdose CEE 32A (Ringleitung, alle CEE 32A Steckdosen an gleicher Sicherung). – Verteilkasten mit den folgenden Steckdosen: 2 Stk. CEE 32A 2 Stk. CEE 63A 1 Stk. T15 10A 230/400V – Verteilkabine mit 350 A Anschluss Zugang nur WWZ Schmutzwasser 8 Schächte mit Anschluss an die Kanalisation (z.B. für WC- Wagen) Meteorwasser 3 Schächte mit Anschluss an die Meteorwasserleitung auf der Vegetationsfläche (für Regenwasser der Zeltbauten) Leerrohre im Boden am Rande der Vegetationsfläche für diverse Infrastruktur – 7 Leerrohre ∅ 150mm vom Schacht beim Festwirtschaftsgebäude bis zum Schacht beim Stall 2 – 3 Leerrohre ∅ 150mm um die restliche Platzfläche Möglichkeit zum Anschluss bei 8 Schächten in der Asphalt- oder in der Vegetationsfläche Fahnenstangen Rundum die Vegetationsfläche sind 26 Schächte für Fahnenstangen vorhanden. Einfahrten ins Areal Bei den Eingängen / Zufahrten ins Areal sind Bodenhülsen für die Montage von Absperrgittern eingelassen. 2. Administration 2.1 Bewilligungen/ Reservationen Vegetationsflächen, Asphaltflächen und Aussenwiese Polizeiamt der Stadt Zug Kolinplatz 14 Postfach 1258 6301 Zug Tel. 041 728 22 33 / 728 22 16 Fax 041 728 23 77 E-mail: polizeiamt@zug.zg.ch Stallungen und Festwirtschaftsgebäude Schweizerischer Braunviehzuchtverband (SBZV) Chamerstrasse 56, 6300 Zug Tel. 041 729 33 11, Fax 041 729 33 77 E-mail: franz.buergler@braunvieh.ch Militärunterkunft und der Militärküche Quartieramt der Stadt Zug Zeughausgasse 9, Postfach 1258, 6301 Zug Tel. 041 728 22 60, Fax 041 728 23 74 E-mail: quartieramt@zug.zg.ch 2.2 Übergabe / Rücknahme / Unterhalt Der Übergabetermin ist frühzeitig mit den zuständigen Stellen zu vereinbaren. Der jeweilige IST-Zustand der gemieteten Objekte wird im Abnahmeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Zuständig für die Übergabe, Rücknahme und den nterhalt sind: für die Vegetationsfläche, Asphaltflächen, Aussenwiese und Infrastruktur Bauamt der Stadt Zug, Werkhof Göblistrasse 7 6301 Zug Tel. 041 728 22 97, Fax 041 728 23 73 E-mail: werkhof@zug.zg.ch Stallungen und Festwirtschaftsgebäude Schweizerischer Braunviehzuchtverband (SBZV) Militärunterkunft und Militärküche Quartieramt der Stadt Zug 2.3 Zusätzliche Bewilligungen Beim Polizeiamt der Stadt Zug sind nach Bedarf zusätzlich Bewilligungen einzuholen für: - den Ausschank alkoholischer Getränke - Anlässe mit Musik aller Art - Tombola, Lotto - Ausstellungen mit Verkauf oder Bestellungsaufnahme 3. Benützervorschriften 3.1 Reservationen Das Polizeiamt der Stadt Zug koordiniert zusammen mit dem SBZV, dem Quartieramt und dem Werkhof die Belegungen des gesamten Braunviehzuchtareals. 3.2 Benützungsgebühren Für die Benützung der Flächen und der Militärunterkunft werden von der Einwohnergemeinde Zug Gebühren erhoben. Die Gebühren werden durch den Stadtrat bzw. Departementschef festgelegt. Die Benützung der Stallungen und des Festwirtschaftsgebäudes wird vom SBZV in Rechnung gestellt. 3.3 Auflagen Damit diese Flächen lange intakt bleiben und für möglichst viele Veranstaltungen genutzt werden können, sind die nachstehenden Auflagen und Weisungen zu beachten. Aufbauten, Einbauten, Installationen usw. sind vorgängig mit den zuständigen Stellen zu besprechen und so anzufertigen, dass keine Beschädigungen entstehen. Vegetationsfläche Besondere Massnahmen zur Benützung der Vegetationsfläche können vom Bauamt vorgegeben werden. Es dürfen keine Grabarbeiten und Strukturveränderungen vorgenommen werden. Eine Verunreinigung durch Fremdkörper (Holzschnitzel, Tierkot, Unrat usw.) ist zu vermeiden. Allenfalls muss die Fläche vorgängig mit Vlies, Plastik oder anderem geschützt werden. Für Zeltbauten von mehr als einer Woche Dauer sind Wasserrinnen zu erstellen. Das Dachwasser ist gefasst in die Meteorwasserschächte abzuleiten. Pfahllöcher werden vom Werkhof gegen Verrechnung mit Cordolit zugefüllt. Asphaltfläche Nagellöcher sind auf ein Minimum zu beschränken und werden einzeln verrechnet. Nach Möglichkeit sind alte Lochstandorte zu verwenden. Flügelanker sind untersagt. Die offiziellen Markierungen dürfen nicht beschädigt werden. Das Anbringen von extra Markierungen und das Setzen von Nagellöchern darf nur in Absprache mit dem Werkhof erfolgen. Markierungen müssen nach dem Anlass entfernt werden. Veranstaltungen mit Tieren Anbindevorrichtungen werden durch den SBZV zur Verfügung gestellt. Der Tierkot muss laufend eingesammelt werden. Reitveranstaltungen Für Reitveranstaltungen gelten zusätzliche Auflagen: – Bei Trockenheit muss der Platz vor der Veranstaltung gewässert werden. Diese Arbeit wird durch den Werkhof ausgeführt und in Rechnung gestellt. – Nach jedem Parcours sind die Hindernisse zu verschieben. – Als Einreitplatz muss die Aussenwiese benutzt werden. Das Einreiten auf der Vegetationsfläche darf erst kurz vor dem Start erfolgen. – Der Pferdemist muss laufend eingesammelt werden. 3.4 Reinigung Die gemieteten Flächen und Gebäude sind, nach Weisung der Vermieterschaft, gereinigt abzugeben. Zusätzliche Aufwendungen werden in Rechnung gestellt. 3.5 Entsorgung Die Mieterinnen und Mieter haben Abfälle auf eigene Kosten zu entsorgen. 3.6 Reparaturen Sämtliche Reparaturen der Vegetations- und Asphaltfläche sowie der Infrastruktur werden durch den Werkhof ausgeführt oder in Auftrag gegeben. Die Kosten werden in Rechnung gestellt. 3.7 Haftung der Mieterinnen/ Mieter Die Mieterinnen und Mieter haften für sämtliche Personen- und Sachschäden, die sich im Zusammenhang mit dem Benützen des Areals und den Veranstaltungen ereignen. Sie haben sich gegen diese Risiken ausreichend zu versichern. Wenn die Einwohnergemeinde Zug als Vermieterin des Areals von Dritten belangt wird, steht ihr im vollen Ausmass der Rückgriff auf die Mieterschaft zu. Dagegen stehen den Mieterinnen bzw. den Mietern, wenn sie von Dritten belangt werden, keinerlei Regress gegen die Einwohnergemeinde Zug zu. Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus dem Vertrag zur Benützung des öffentlichen Grundes (Bewilligung) ist Zug. 3.8 Haftung der Einwohnergemeinde Zug Die Einwohnergemeinde Zug lehnt jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden ab. 3.9 Bewachungen Bewachungen sind Sache der Mieterinnen oder der Mieter. 3.10 Benützungssperre Haben Mieterinnen oder Mieter oder deren Veranstaltungen zu berechtigten Klagen Anlass gegeben, kann der Stadtrat eine Benützungssperre verfügen. 3.11 Motorfahrzeuge Die Vegetationsfläche darf nicht als Parkplatz benützt werden. 4. Polizeiliche Bestimmungen 4.1 Brandschutz Offene Feuer sind im ganzen Areal und in den Gebäuden untersagt. Grilleinrichtungen sind von der Feuerschau genehmigen zu lassen. Die Vorschriften der Feuerschau sind verbindlich und fester Bestandteil jeder Benützungsbewilligung. 4.2 Lärmschutz Es werden nur Veranstaltungen bewilligt, die so durchgeführt werden können, dass keine Lärmbelästigungen für die Umgebung entstehen. Zum Zweck des Lärmschutzes kann das Polizeiamt weitere Auflagen erlassen. 4.3 Zufahrten Die Zufahrten gemäss dem beiliegenden Plan sind jederzeit freizuhalten. 4.4 Verkehrspolizei Die Polizei kann verkehrspolizeiliche Auflagen erlassen. 4.5 Öffentlicher Verkehr Die Veranstalterinnen oder Veranstalter haben auf die öffentlichen Verkehrsmittel hinzuweisen. In Inseraten, Flugblättern, Plakaten usw. ist der Text „Bitte öffentliche Verkehrsmittel benützen, Parkplätze sind beschränkt“ aufzuführen. Veranstalterinnen und Veranstalter können verpflichtet werden, für grössere Anlässe auf eigene Rechnung öffentliche Verkehrsmittel einzusetzen.

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