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Anhang zur Verordnung über Leistungen für Menschen mit Behinderung und Betreuungsbedarf

Zug · 861.512-A1 · ordinance

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1 provision

§ 1

Tarife und Maximalbetrag ambulante Leistungen 1 Tagsüber gelten folgende Tarife: Leistungsart Tarif pro Stunde Fachleistung 3 135 Franken Fachleistung 2 125 Franken Fachleistung 1 95 Franken Assistenzleistung 35 Franken 2 In der Nacht werden Fachleistungen je erbrachter Stunde abgegolten. Assistenzleistungen werden mit einer täglichen Nachtpauschale entschädigt. Es gelten folgende Tarife und Pauschalen: Leistungsart Tarif oder Pauschale: Fachleistungen 3, 2 und 1 Tarif gemäss Absatz 1 multipliziert mit Faktor 1.21 pro Stunde 1) BGS 111.1 2) BGS 861.5 GS 2023/066 1 861.512-A1 Leistungsart Tarif oder Pauschale: Assistenz in wenigen Nächten erforderlich Pauschale von 58 Franken für jede Nacht Assistenz mindestens 4 Mal pro Woche erforderlich Pauschale von 79 Franken für jede Nacht Assistenz mindestens einmal jede Nacht erforderlich Pauschale von 120 Franken für jede Nacht Assistenz mindestens 2 Stunden jede Nacht erforderlich Pauschale von 165 Franken für jede Nacht 3 Die Tarife verstehen sich zu Vollkosten. Eine allfällige Eigenleistung nach § 37 der Verordnung wird zur Deckung dieser Tarife beigezogen. 4 Der maximale Betrag, bis zu welchem ambulante Leistungen gemäss LBBG möglich sind, beträgt zwei Stunden pro Tag zum Tarif der Fachleistung 3 gemäss Abs. 1. 5 Werden ambulante Leistungen von Familienangehörigen erbracht, gilt für diese Leistungen ein Maximum von einer Stunde pro Tag zum Tarif der Assistenzleistung gemäss Abs. 1. 6 Die Tabelle in Abs. 1 basiert auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom 31. Dezember 2023. Die Direktion des Innern passt diese Pauschale jeweils per Ende des Jahres für das folgende Kalenderjahr an diesen Index an. 861.512-A1 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 28.11.2023 01.01.2024 Erlass Erstfassung GS 2023/066 861.512-A1 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 28.11.2023 01.01.2024 Erstfassung GS 2023/066

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