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10 provisions
Art. 0 Öffnungszeiten
1
Reguläre Öffnungszeiten:
a)
Montag bis Donnerstag: 08.30–11.00 Uhr / 15.30–18.00 Uhr
b)
Freitag: 08.30–11.00 Uhr / 12.:00–18.00 Uhr
c)
Samstag: 10.00–13.00 Uhr
2
Öffnungszeiten während den Schulferien:
a)
Montag bis Donnerstag: 15.30–18.00 Uhr
b)
Freitag: 12.00–14.00 Uhr / 15.30–18.00 Uhr
c)
Samstag: 10.00–13.00 Uhr
3
Vor Feiertagen schliesst die Bibliothek um 16.00 Uhr. Während der Sommerferien bleibt die Bibliothek infolge Reinigung jeweils 1 Woche geschlossen.
Art. 1 Benutzung
1
Die Bibliothek steht allen Bewohnern der Gemeinde und der angrenzenden Regionen unentgeltlich zur Verfügung. Die Einschreibung erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises und einer einmaligen Gebühr von CHF 10.00 für Ortsansässige, CHF 15.00 für nicht Ortsansässige. Die an der Schule Risch eingeschriebenen Schüler erhalten gratis einen Benutzerausweis.
2
Der Ersatz eines Ausweises kostet CHF 5.00.
3
Namens- und Adressänderungen sind der Bibliothek umgehend mitzuteilen.
Art. 2 Ausleihe
1
Eine Ausleihe kann nur gegen Vorweisung des Benutzerausweises vorgenommen werden. Jede/r Benutzer/in kann max. 20 Medien ausleihen. Dabei dürfen gleichzeitig je 6 Nonbooks sowie höchstens 2 Sachbücher pro Sachgebiet ausgeliehen sein. Die Leihfrist beträgt für die Medien einen Monat, ausgenommen Filme und Zeitschriften. Diese sind nur 14 Tage ausleihbar. Bei fehlenden Beilageheften in DVDs und Beilagen in Büchern muss das Medium in Rechnung gestellt werden. Der Medienkatalog kann unter www.rischrotkreuz.ch eingesehen werden. Zusätzlich erlaubt der Ausweis die Nutzung der digitalen Bibliothek gemäss deren Benutzungsordnung www.dibizentral.ch. *
Art. 3 <strong>*</strong> Verlängerungen und Reservationen
1
Bücher können zweimal verlängert werden, wenn keine Reservation vorliegt. Verlängerungen können telefonisch oder per E-Mail (biblio@schulenrisch.ch) unter Angabe der Ausweisnummer erfolgen. Hörbücher, CDs, DVDs und Zeitschriften können nicht verlängert werden. Bereits ausgeliehene Medien können gegen eine Gebühr von CHF 2.00 vorbestellt werden. Sie bleiben 10 Tage ab dem vereinbarten Termin reserviert.
Art. 4 Internetbenutzung
1
Die Internetbenutzung beläuft sich auf eine maximale Benutzungsdauer von einer halben Stunde pro Person und Tag. *
Art. 5 Foyer und Multifunktionaler Raum
1
Die Verhältnisse im Foyer und im Multifunktionalen Raum beruht auf gegenseitiger Rücksichtnahme. Bei wiederholten Störungen des Betriebs kann die störende Person durch die Bibliotheksleitung mit einem zeitweiligen Raumverbot belegt werden.
Art. 6 Mahnwesen <strong>*</strong>
1
Bei einer Überschreitung der Ausleihfrist wird ohne Voranzeige pro Adresse wie folgt kostenpflichtig gemahnt:
a)
1. Mahnung Gratis (nach Ablauf der Ausleihfrist)
b)
2. Mahnung CHF 10.00 (10 Tage nach Fristablauf)
c)
3. Mahnung CHF 20.00 (20 Tage nach Fristablauf)
2
Nach drei erfolglosen Mahnungen werden die Kosten für die Neuanschaffung der Medien, die Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Rechnung gestellt. Neue Medien können nicht bezogen werden, wenn die ausstehende Mahngebühr nicht bezahlt ist.
Art. 7 Haftung
1
Jegliche Haftungsansprüche aus der Benutzung von Medien werden abgelehnt. Für Schäden, welche aus der Benutzung der Medien entstehen, wird nicht gehaftet. Es können keine Schadenansprüche geltend gemacht werden.
Art. 8 Sanktionen und Rechtswege
1
Bei wiederholten Verletzungen der Ausleihbedingungen oder erheblicher Störung des Bibliotheksbetriebs kann eine Person zeitweilig oder ganz von der Benutzung ausgeschlossen werden. Bei Streitfällen ist der Leiter Abteilung Bildung/Kultur zuständig.
Art. 9 Transport
1
Die ausgeliehenen Medien müssen geschützt transportiert und sorgfältig behandelt werden.
2
Beschädigte oder verlorene Medien sind in der Bibliothek zum Verkehrswert plus Aufarbeitungsgebühren zu vergüten. Schäden dürfen nicht selber behoben werden. *
3
Benutzer/innen sind verpflichtet, defekte Medien dem Ausleihpersonal zu melden.