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Gesetz über die Beteiligung an der Messepark Bern AG

Bern · 901.41 · statute

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Contents: 6 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5
  6. Art. 6

6 provisions

Art. 1

Gegenstand 1 Dieses Gesetz bildet die Grundlage für eine Beteiligung des Kantons an der Messepark Bern AG. 2 Die Beteiligung hat zum Zweck, Betrieb, Erhaltung, Erweiterung und Verbesserung der Infrastruktur des Messeplatzes Bern zu unterstützen.

Art. 2

Beteiligung des Kantons 1 Der Kanton verfügt kapital- und stimmenmässig über eine Beteiligung von höchstens 16 Prozent. 2 Über die Beteiligung und über ihre Erhöhung im Rahmen von Absatz 1 entscheidet die für die Ausgabenbewilligung zuständige Behörde. 3 Der Regierungsrat kann die Beteiligung jederzeit ganz oder teilweise veräussern.

Art. 3

Zweckänderung 1 Der Regierungsrat überprüft die Beteiligung, wenn die Gesellschaft ihren Zweck ändert.

Art. 4

Vertretung 1 Eine allfällige Vertretung des Kantons im Verwaltungsrat richtet sich nach Artikel 707 des Obligationenrechts2). 1) BSG 101.1 2) SR 220 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 05-112 901.41 2

Art. 5

Übergangsbestimmung 1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, nach Inkrafttreten des Gesetzes bis zu vier Millionen Franken des Investitionsbeitrags gemäss Grossratsbeschluss Nr. 2363 vom 8. Oktober 1997 in Aktienkapital umzuwandeln und die Auflagen und Bedingungen festzulegen. 2 Der Beschluss des Regierungsrates ersetzt den Grossratsbeschluss Nr. 2363 vom 17. November 1997. 3 Der Regierungsrat kann zusätzlich bestehende Darlehen Dritter bis zu einem Betrag von 250'000 Franken übernehmen und in Aktienkapital umwandeln.

Art. 6

Inkrafttreten 1 Der Regierungsrat bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens. Bern, 26. April 2005 Im Namen des Grossen Rates Die Präsidentin: Dätwyler Der Vizestaatsschreiber: Krähenbühl RRB Nr. 3006 vom 19. Oktober 2005: Inkraftsetzung auf den 1. Dezember 2005 3 901.41 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 26.04.2005 01.12.2005 Erlass Erstfassung 05-112 901.41 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 26.04.2005 01.12.2005 Erstfassung 05-112

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