Law

Dekret betreffend die Gewährleistung der berufsbegleitenden oder teilweise berufsbegleitenden Weiterbildung mit Maturitätsabschluss

Schaffhausen · 413.510 · decree

Ask the law about thisMore laws of SchaffhausenFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-10-23.

Copy read on 2026-10-23. The page it was read from

sha256 f0721bd989b973d997c4f1d61542fa7b2607225c8f160904301cb343de69b633

Contents: 3 provisions
  1. § 1
  2. § 2 Maturität führt, beteiligt
  3. § 3

3 provisions

§ 1

1 Der Kanton Schaffhausen ermöglicht Kantonseinwohnern die berufsbegleitende oder teilweise berufsbegleitende Ausbildung bis zur Maturität, indem er: a) der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene2) beitritt b) sich an den Kurskosten für studierende Kantonseinwohner an der Maturitätsschule für Erwachsene des Kantons Zürich sowie an anderen vom Regierungsrat anerkannten Schulen, deren Unterricht zur

§ 2 Maturität führt, beteiligt

1 Der Regierungsrat setzt die Höchstvergütungen an die Studierenden der einzelnen, von ihm anerkannten Schulen fest3). 2 Die Studienkostenvergütungen haben sich im Rahmen der zu leistenden Kantonsbeiträge pro Studierenden an die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene zu halten. 1) SHR 410.100. 2) SHR 413.511. 3) SHR 413.512. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 413.510 Kanton Schaffhausen

§ 3

1 Dieses Dekret tritt am 1. Januar 1994 in Kraft. Es ist zusammen mit der Vereinbarung über die Thurgauisch-Schaffhauserische Maturitätsschule für Erwachsene vom 13. April 1993 im Amtsblatt zu veröffentlichen4) und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen. 2 Es ersetzt das gleichnamige Dekret vom 23. Oktober 1989. 4) Amtsblatt 1993, S. 1031. Kanton Schaffhausen 413.510 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 20.09.1993 01.01.1994 Erlass Erstfassung Abl. 1993, S. 1031 413.510 Kanton Schaffhausen Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 20.09.1993 01.01.1994 Erstfassung Abl. 1993, S. 1031

← Find another law