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Beschluss zum kantonalen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung

Valais · 814.106 · other

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Contents: 4 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4

4 provisions

Art. 1

Zweck 1 In Anwendung der Bundesgesetzgebung betreffend die Luftreinhaltung und unter Berücksichtigung der festgestellten Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte in der Walliser Luft, stellt der vorliegende Beschluss einen kantonalen Massnahmenplan zur Luftreinhaltung dar, um diese Überschreitungen zu verhindern bzw. zu reduzieren.

Art. 2

Kantonaler Massnahmenplan zur Luftreinhaltung 1 Der kantonale Massnahmenplan zur Luftreinhaltung beinhaltet 18 konkreten Massnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Bereichen Information, Abfallentsorgung, Industrie und Gewerbe, Motorfahrzeuge sowie Heizungen. 2 Diese Massnahmen umfassen Sensibilisierung, finanzielle Anreize sowie verschärfte Normen und Kontrollen. 3 Sie sind im Anhang des vorliegenden Beschlusses beschrieben. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 814.106

Art. 3

Umsetzung 1 Die Departemente und die betroffenen Dienststellen werden mit dessen Umsetzung beauftragt. 2 Die vorgesehenen Mittel werden aufgrund der Budgetverfügbarkeiten gewährt. 3 Die Dienststelle für Umweltschutz wird beauftragt, dem Staatsrat eine Jahresbilanz zu unterbreiten sowie allfällige notwendige Anpassungen vorzuschlagen.

Art. 4

Inkrafttreten 1 Der vorliegende Beschluss wird ohne Anhang im Amtsblatt publiziert und tritt mit der Publikation in Kraft. 2 Der Anhang des vorliegenden Beschlusses wird im Internetportal des Staates Wallis publiziert. 814.106 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation 08.04.2009 24.04.2009 Erlass Erstfassung BO/Abl. 17/2009 814.106 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation Erlass 08.04.2009 24.04.2009 Erstfassung BO/Abl. 17/2009

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