§ 1
V PBG Bereich für öffentlichen Durchgang Breite mindestens 5,OOm, Höhe mindestens 4,20m maximale Auskragung Vordächer, Dachvorsprünge und Massnahmen des Lärmschutzes maximale Auskragung Fassadenelemente und Balkone öffentliche Zu- und Wegfahrten zum Areal (Lage Ein- und Ausfahrt Tiefgarage Anlieferung (Lage Anlieferung/Feuerwehrzufahrt (Lage Feuerwehrzufahrt Vorfahrt Alterswohnungen (Lage öffentliche Fusswegverbindungen während der Ladenöffnungszeiten zugängliche Fusswegverbindung • öffentliche Fussweg- und Veloverbindungen (Lage Veloabstellplätze schematisch / fahrend zu erreichen) Entsorgungsstelle Unterflurcontainer / Sammelstelle Zugang öffentliche Parkplätze / Tixi Taxi Standort allgemeiner Zugang Dachlandschaft Hochstammbäume (Lage und Anzahl schematisch) Platz / Grünraum Genehmigte Baulinie Genehmigte Unterniveaubaulinie (mit Beschlussdatum) für unterirdische Bauten (Lage schematisch) Busshaltestelle Bestehende Gebäude ausserhalb /innerhalb Perimeter k\\\\\\\\\N Baudenkmäler Kanton Zug Bebauungsplan Herti - Zentrum im ordentlichen Verfahren gemäss § PBG Situationsplan 1:1000 TG FA .1,-.--- mi...... —Iw 1 W2 451.20 • • • • • . • .0 1 4- + -4- + ± 4j PIG +1 4- 4. 4- + + -4 Informationsinhalt Plan Nr. Datum: 21.02.2017 / rev. 02.10.2018 / rev. 15.12.2021 Ersetzt Plan Nr.4401 Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 02.02.2016 Vorprüfung Baudirektion des Kantons Zug: 01.06.2016 Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2430: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 21.02.2017 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 12.12.2017 1. Publikation im Amtsblatt: Nr. 1 vom 05.01.2018 und Nr.2 vom 12.01 .2018 1. Öffentliche Auflage: 05.01.2018- 05.02.2018 Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2430.2: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018 2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug: Nr. 1684 vom 20.11.2018 Der Präsident: Hugo Halter Der Stadtschreiber: Martin Würmli 2. Publikation im Amtsblatt: Nr.2 vom 11.01.2019 und Nr.3 vom 18.01.2019 2. Öffentliche Auflage: 1 1.01.2019- 1 1.02.2019 Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt: 12.05.2020 Feststellung der Rechtsgültigkeit durch die Baudirektion am: Format: 6301594mm Plangrundlagen: Amtliche Vermetsung, Stand 0708.2015 Datei: Verwaltungsgericht.dwg — 7. FEB. 2022 :4; OOOQO/ i.i.is •• .i SB.... •..S.ISI& *—\______________________________________ : : . Q ___ ____ D ;E :÷: :F::: /j j: /1: j/ i ::::4 ;____ 44- Lf +4. -4-! — - 1+- 14. ‚4+ 4r _ .4. .4- -4- .-4• 4.44 4-4. 4.4• 4.ik4 -4. _-4. .-‚ -4 4.4-4. 4.1-4-1 44-44. . .1- . - . -4. 44.44-4.44.4-4 4.44. -4- .4- 44. # 4- 4444. .4- •444.4.4, 4.1 2S17 II (.. _.__j i -7-14u O-C 4.4. . -r 4. 4. 44. -4 41 * 444.4. 4+++. -4- -4. v. r 4-4.4.4. 4.• :- &4-+:I: F 4.4+44.441f ++ ?. Z‘k4- r 4- .._.4. -* -4... -4-‘ 4-4 1+ -4- 4 4 44.4 i444- 444. #+4. lIt. 4- -4 — ....;: 4.4 .4- 114. 44.1 -4! ii 4 4 -- 4- 4-k -4- Ø -4- - F4- 4- 44. ii 4- 44. -4-1 IT+ 4-4 +i 4- 4-4-,k ‘1 / /A/. \ -- I >< c 0. 0. (0 (j) N (‚) 0. (j (0 > 0• c 0. (0 rp (1) (.) 0. wCD Cli c (0 c 0‘ (0 Cli Cli r‘J () 0. w (0 (1) -- d Cj) w - Co -- d fr Kanton Zug 1 Stadt Bebauungsplan Hertizentrum im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG Bestimmungen Plan Nr. 7507 Datum: 21.02.2017/ 12.12.2017/15.12.2021 Ersetzt Plan Nr. 4401, KBD vom 13.03.1978 Beschluss Stadtrat Einleitung 1. / 2. Vorprüfung: 02.02.2016 / 04.10.2016 1. / 2. Vorprüfung Baudirektion des Kantons Zug: 01.06.2016 / 01.12.2016 Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2430: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 21.02.2017 1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 12.12.2017 1. Publikation im Amtsblatt: Nr.1 vom 05.01.2018 und Nr. 2vom 12.01 .2018 1. Öffentliche Auflage: 05.01.2018—05.02.2018 Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2430.2: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018 2. Lesung Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug Nr. 1684 vom 20.11.2018 Der Präsident: Hugo Halter Der Stadtschreiber: Martin Würmli 2. Publikation im Amtsblatt: Nr. 2vom 11.01.2019 und Nr.3 vom 18.01 .2019 2. Öffentliche Auflage: 11.01.2019 - 11.02.2019 Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am 12.05.2020 Feststellung der Rechtsgültigkeit durch die Baudirektion am: 1, FEB, 2022 Format: A4 Datei: J:AbIaget8auc1epartement\2 Stadtplanurig\22 Sondernutzungsplanung‘222 Projekte\7507_Hertizentrum\08. Entwürfe\03Bestimmungen2o2l_1 1 Rechtsgültig keit\Bestirnmungen_2021 1215jechtsgültigkeit_änderungen.doc Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 2. Kapitel: Bebauung 3. Kapitel: Ziff. 13 Ziff. 14 Ziff. 15 Ziff. 16 4. Kapitel: Ziff. 17 Ziff. 18 Ziff. 19 Ziff. 20 5. Kapitel: Ziff. 21 Ziff. 22 6. Kapitel: 7. Kapitel: Ziff. 26 Ziff. 27 Ziff. 28 Ziff. 29 Erschliessung Arealzufahrten Anlieferung Baubereich El Parkierung Veloabstellplätze Freiraum Umgebungskonzept Gestaltungsgruncisätze Baumbestand Platz All mendstrasse Energie und Nachhaltigkeit Energieversorgung Nachhaltigkeit Ver- und Entsorgung Schlussbestimmungen Allgemein Ausnahmen Inkrafttreten Aufhebung bisherigen Rechts Ziff. 1 Ziff. 2 Bestandteile Zweck und Ziele Ziff. 3 Ziff. 4 Ziff. 5 Ziff. 6 Ziff. 7 Ziff. 8 Ziff. 9 Ziff. 10 Ziff. 11 Ziff. 12 Baubereich allgemein Firsthähe Dachgesta ltu n g Baubereich A Baubereich D Baubereich E Baubereich W Preisgünstiger Wohnungsbau Kleinbauten Öffentlicher Durchgang Ziff. 23 Ziff. 24 Ziff. 25 Meteorwasser Entsorgung Retention BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/15.12.2021 Inhalt 1 Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des Planungs- und Bauge setzes PBG1 vom 26. November 1998 sowie gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst: 1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen Ziff. 1 Bestandteile 1 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans Hertizentrum, Plan Nr. 7507, bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem da zugehörigen Plan im Massstab 1:1‘OOO. 2 Das Richtprojekt und der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raum planungsverordnung RPV3 dienen ausschliesslich der Erläuterung und sind nicht verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans. Grundlagen des Bebauungsplans bilden weiter — das Umgebungskonzept (wegleitend) und — das Verkehrsgutachten (orientierend). Ziff. 2 Zweck und 1 Der Bebauungsplan dient der Schaffung der Rahmenbedingun Ziele gen für eine qualitätsvolle städtebauliche Entwicklung und der Aufwertung der Aussenräume mit einer hohen Aufenthaltsquali tät. 2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt: — die Modernisierung der Verkaufsflächen für Güter des tägli chen Bedarfs; — der Erhalt der klaren Strukturen einerseits und den notwen digen Projektierungsraum für die Weiterentwicklung in Etap pen andererseits; — die gute Vernetzung und die überdurchschnittliche Gestal tung der Aussenräume; — einen ausgewogenen Nutzungsmix auf dem Areal und eine massvolle Nachverdichtung im Areal; — die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum; 1 BGS 721.11 2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151 3 SR 700.1 BEBAUUNGSPLAN 1-IERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.201811 5.12.2021 2 — die Erweiterung des Parkhauses um 80 öffentliche Parkplätze als grossen Beitrag zugunsten der Öffentlichkeit. 2. Kapitel: Bebauung Ziff. 3 Baubereich 1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu allgemein gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formsprache, Gliede rung, Materialwah?, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt auch für eine etappierte Realisierung. 2 Bauten dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Bauberei che erstellt werden. Vordächer und Dachvorsprünge können max. 1,50 m über die Baubereiche Al, A2, W1 und W2 hinausragen. 3 Im Eingangsbereich der Bauten sind Vordächer zulässig. 4 Die Ausnützung wird durch die maximal anrechenbare Geschoss fläche pro Baubereich geregelt. 5 In den bezeichneten Bereichen Al, A2, W1 und W2 können Bal kone und Erker max. 2,50 m über den Baubereich hinausragen. Balkone als offene Bereiche sind über die ganze Fassadenlänge zulässig. 6 Die Arkadenbaulinie bestimmt die maximal zulässige Ausdeh nung des Baukörpers im Erdgeschoss. Zwischen Arkadenbaulinie und anschliessenden Baubereichen ist ein öffentlicher Durch gangsbereich mit einem Luftraum von mindestens 3,50 m lichte Breite und von mmd. 423,75 m ü. M. (UK Kolonade) offen zu las sen. 7 Für die jeweiligen Baubereiche gilt Folgendes: Baubereich max. aGF ab EG max. Gebäudehöhe max. Fir5thöhe“ A1* 6500 m 451,50 m ü.M. 452,70 m ü.M. A2* 6100 m2 451,50 m ü.M. 452,70 m ü.M. A3 800 m2 426,50 m ü.M. 428,00 m ü.M. Dl 5500 m2 435,00 m ü.M. 436,50 m ü.M. D2 1800 m2 429,00 m ü.M. 430,50 m ü.M. D3 1500m2 429,5Omü.M. 431,5Omü.M. D4 4500 m2 436,00 m ü.M. 437,20 m ü.M. D5 14000 m2 439,00 m ü.M. 440,20 m ü.M. BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/1 5.1 2.2021 3 El 5750 m2 426,50 m ü.M. 428,00 m ü.M. E2 3100m2 429,SOmü.M. 431,5Omü.M. E3 600 m2 425,50 m ü.M. 427,50 m ü.M. W1* 16600 m2 451,10 m ü.M. 452,30 m ü.M. W2* 15250 m2 451,20 m ü.M. 452,40 m ü.M. W3 6700 m2 470,00 m ü.M. 473,00 m ü.M. *Bauberejche Al, A2, W1 und W2: Angabe aGF inkl. Anteil nicht beheizte Fläche (Balkone und Fassadenelemente), welche 15 % der aGF Gebäude beheizt übersteigen. **Unter Einhaltung der max. Firsthähe sind die Geschosshöhe und die Geschosszahl (unter Beachtung der gesundheitspolizeilichen Vorgaben) frei wählbar. Ziff. 4 Firsthöhe Die festgelegte Firsthöhe darf von keinem Gebäudeteil durchstos sen werden. Dachaufbauten und Installationen wie beispielsweise Liftüberfahrten und Notausstiege sind zulässig, wenn der Stand ort technisch bedingt ist. Sie sind auf das absolute Minimum zu beschränken und so anzuordnen, dass sie vom Niveau Stadtebene möglichst nicht einsehbar sind. Photovoltaik und Sonnenkollekt oren dürfen nicht über die Brüstung ragen. Ziff. 5 Dachgestal- 1 Im Bebauungsplanperimeter sind zwingend Flachdächer zu erstel tung len. 2 Die begehbaren und zugänglichen Dächer der Baubereiche A3, D3, El, E2 und E3 sind als Dachlandschaft mit intensiver Bepflan zung und hoher Aufenthaltsqualität zu gestalten. Der allgemeine Zugang der Dachlandschaft für Bewohnende und Beschäftigte des Hertizentrums befindet sich nördlich des Baubereichs W1. 3 Flachdächer der weiteren Baubereiche sind zu begrünen. 4 Technisch bedingte Dachaufbauten sind so in die Dachgestaltung zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird. Technisch notwendige Dachaufbauten zur Erschliessung der Flachdächer sind zulässig. 5 Die privatrechtlichen Gegebenheiten sind zu berücksichtigen. BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.1 2.2017/20.11.2018/15.12.2021 4 Ziff. 6 Baubereich A 1 Die Baubereiche Al bis A3 sind für das Wohnen im Alter, der Pflege und die dazu dienlichen Nutzungen vorbehalten. 2 Im Erdgeschoss der Baubereiche Al bis A3 sind Dienstleistungen zulässig. Ziff. 7 Baubereich D 1 In den Baubereichen Dl bis D5 sind Dienstleistungen vorzusehen. 2 In den Baubereichen Dl bis D5 sind im Erdgeschoss publikumsori entierte Nutzungen, wie beispielsweise Läden, Restaurants, Ateli ers, Post und dergleichen, zulässig. 3 Im Baubereich D3 ist im Erdgeschoss und im 1. Obergeschoss Wohnen zulässig. 4 In den Baubereichen D4 und D5 ist ab dem 2. Obergeschoss Woh nen zulässig. Ziff. 8 Baubereich E 1 In den Baubereichen El bis E3 sind publikumsorientierte Nutzun gen, wie beispielsweise Läden, Restaurants, Ateliers, Post und dergleichen, vorzusehen. 2 Im Baubereich E2 sind im 1. Obergeschoss Dienstleistungen zuläs sig. Ziff. 9 Baubereich w 1 Die Baubereiche W1 bis W3 sind für Wohnen reserviert. 2 Im Erdgeschoss der Baubereiche W1 und W2 sind publikumsorien tierte Nutzungen und Dienstleistungen zulässig. 3 Vom Erd- bis zum 3. Obergeschoss des Baubereichs W3 sind publi kumsorientierte Nutzungen sowie Dienstleistungen zulässig. 4 Zur Sicherstellung der hochwertigen architektonischen Gestaltung ist der Baubereich W3 durch ein Team zu projektieren, das sich über einen Projektwettbewerb qualifiziert hat respektive mit dem Verfasser des Variantenstudiums, welches diesem Bebauungsplan zu Grunde liegt. Der Projektwettbewerb ist in Anlehnung an die anerkannten Regeln des SIA unter mindestens fünf Teams durch zuführen. BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/1 5.12.2021 5 Ziff. 10 Preisgünstiger Die Baubereiche A2 (mmd. 6‘OOO m2 aGF), D3/D4/D5 (gesamthaft Wohnungsbau mmd. 2‘400 m2 aGF) und W3 (mmd. 5‘OOO m2 aGF) sind für einen preisgünstigen Wohnungsbau gemäss § 38 BO der Stadt Zug re serviert. Ziff. 11 Kleinbauten Kleinbauten sind ausserhalb der Baubereiche zulässig, auf ein Mi nimum zu beschränken und in die Gestaltung der Umgebung ein zubeziehen. Ziff. 12 Öffentlicher In den Baubereichen E2 und D3 sind Durchgänge von mmd. Durchgang 5,00 m Breite und mmd. 4,20 m Höhe vorzusehen, um die Zufahrt der Rettungsfahrzeuge bzw. die Anlieferung der Holzschnitzelan lage zu gewährleisten 3. Kapitel: Erschliessung Ziff. 13 Arealzufahr- 1 Die Arealzufahrten dürfen nur an den bezeichneten Stellen erfol ten gen. 2 Die Ein- und Ausfahrt zu den Wohnnutzungen und für Beschäf tigte (private und halbprivate Nutzungen) erfolgt ab der St.- Johannes-Strasse und ist ausschliesslich in der ausgewiesenen Fahrtrichtung zulässig. Die Rampe hat einen Abstand von mindes tens 3,50 m zur Gebäudeflucht. Zur Verminderung der Blendwir kung sind Blendschutzmassnahmen vorzusehen. 3 Die Ein- und Ausfahrt für Besucher und Kunden der öffentlichen Nutzungen des Hertizentrums und für Beschäftigte erfolgt ab der All mendstrasse. 4 Die Anordnung der öffentlichen Arealzufahrten und der Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen sind so zu organisieren, dass keine Konflikte mit dem Rad- und Fussweg entstehen. BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/1 2.12.2017/20.11.2018/15.12.2021 6 Ziff. 14 Anlieferung Die Anlieferung (Standplatz) der publikumsorientierten Nutzung Baubereich El im Baubereich El erfolgt ab der General-Guisan-Strasse und ist einzuhausen. Ziff. 15 Parkierung 1 Im Hertizentrum sind gesamthaft maximal 850 Parkplätze zuläs sig. Davon sind maximal 770 Parkplätze für die Nutzungen im Hertizentrum und 80 Parkplätze für öffentliche Nutzungen im Umfeld des Stieren markts vorzusehen. 2 Für Besucher und Kunden des Hertizentrums sowie für die Öffent lichkeit sind im Parkhaus Süd (Ein- und Ausfahrt Allmendstrasse) 390 öffentliche, während 24 Stunden zugängliche Parkplätze vor zusehen. Diese sind ab der ersten Minute monetär und lenkungs wirksam zu bewirtschaften und an das Parkleitsystem der Parkleit System Zug AG anzuschliessen. 3 Für die Bewohner und Beschäftigte des Hertizentrums sind in der Tiefgarage Nord (Ein- und Ausfahrt St.-Johannes-Strasse) 460 Parkplätze vorzusehen. Parkplätze für Beschäftigte sind ab der ersten Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtschaften. 4 Unter Beibehaltung der gesamthaften maximalen Parkplatzzahl sind geringfügige Verschiebungen der Nutzungszuordnung der Parkplätze zulässig. 5 Oberirdisch sind innerhalb des Perimeters keine Parkplätze zuläs sig. Nur für besonders hohe Tixi-Fahrzeuge ist ein oberirdischer Unterstand für 5 Fahrzeuge vorzusehen. 6 Im Bereich des Alters- und Pflegezentrums sowie der Alterswoh nungen ist eine kurzzeitige Vorfahrt zum Ein- und Aussteigen zu lässig. 7 Mindestens 10% der Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte sind für die Ausrüstung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahr zeuge vorzubereiten. 8 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Mobilitäts konzept zur Bewilligung einzureichen. Im Mobilitätskonzept sind: — die Mobilitätsbedürfnisse nach Nutzergruppen (Bewohner, Beschäftigte, Besucher, Kunden) aufzuzeigen; — ein Zielwert für den Modalsplit festzulegen; BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.201 7/20.11.2018/1 5.12.2021 7 — die betrieblichen und organisatorischen Massnahmen (An reizsysteme / Parkraumbewirtschaftung, etc.) zur Erreichung und Sicherstellung des Modalsplitziels festzulegen. Ziff. 16 Veloabstell- 1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm4 vorzunehmen. Die plätze Anzahl Abstellplätze für Besucher und Kunden ist nach der jewei ligen Nutzung herzuleiten. Parkierungsanlagen sind für das Kurz zeitparkieren und für das Langzeitparkieren vorzusehen. Das An lagesystem ist gemäss VSS-Norm5 auf den Standort abzustimmen. 2 Für Beschäftigte und Bewohner sind die Abstellplätze bei Neu- und Ersatzbauten in den Gebäuden an gut zugänglicher Lage an zuordnen. Abstellplätze ausserhalb der Baubereiche sind mit An schliessvorrichtungen auszurüsten. Besucher-Abstellplätze sind nahe den Gebäudezugängen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzugleichen 3 Die oberirdischen Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie ab dem übergeordneten Radwegnetz auf kurzem und sicherem Weg zu den jeweiligen Nutzungen fahrend erreicht werden können. 4 Die Veloabstellplätze sind etappierbar und bedarfsabhängig zu erstellen. 4. Kapitel: Freiraum Ziff. 17 Umgebungs- 1 Das Umgebungskonzept der Krebs und Herde GmbH vom 17. konzept November 2021 ist für die weitere Projektierung und etappenwei se Umsetzung wegleitend. 2 Die im Plan bezeichneten Freiräume sind aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar auszugestalten. 3 Für die Begrünung sind mehrheitlich einheimische und standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhal ten. 4 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 065 Parkieren, Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen 5 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/15.12.2021 8 4 Im Bebauungsplanperimeter sind mmd. 16‘OOO m2 ökologisch ausgebildete Flächen anzulegen. 5 Mit jeder baulichen Entwicklungsetappe ist die entsprechende, im Umgebungskonzept ausgewiesene, Umgebung gleichzeitig zu er stellen. Ziff. 18 Gestaltungs- 1 Die Gestaltung sieht einen platzartigen Freiraum vor, der flies grundsätze send in den städtischen Kontext eingebunden wird und eine ver besserte Durchlässigkeit für Fussgänger bedeutet. 2 Freiflächen und Baumpflanzungen sind analog zum Bebauungs raster orthogonal auszurichten. 3 Die Bebauung wird durch Baumalleen eingefasst, die aus beste henden und neugepflanzten Alleen gebildet wird. 4 Die offenen Innenhöfe sowie die Spielwiese (im Plan mit G be zeichnet) sind zu begrünen. Der Grünanteil beträgt mmd. 60%. Ziff. 19 Baumbestand 1 Auf den wertvollen Baumbestand (Alleen) ist Rücksicht zu neh men. Wo Bäume unumgänglich gefällt werden müssen, sind Er satzpflanzungen möglichst am gleichen Ort einzuplanen. 2 Im Bereich von unterirdischen Bauten und Anlagen muss für Baumpflanzungen eine Pflanzsubstratüberdeckung von mindes tens 1,20 m Tiefe gewährleistet werden. 3 Die Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe nicht überschreiten. Terrainüberhöhungen in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig. Ziff. 20 Platz Allmend- Der Platz an der Allmendstrasse hat verschiedene Aufgaben zu erstrasse füllen: Einerseits stellt er die Zufahrt für Kleinfahrzeuge zur kurzzeitigen Anlieferung und für die Holzschnitzelanlage sicher, an dererseits ist er Eingangsbereich und Aufenthaltsort für das Herti zentrum. Dieser muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich und nutzbar sein. BEBAUUNGSPLAN HERTZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018f15.12.2021 9 Stadt Zug Bestimmungen 5. Kapitel: Energie und Nachhaltigkeit Ziff. 21 Energiever sorgung Ziff. 22 Nachhaltigkeit 1 Es wird eine möglichst emissionsarme und C02-freie Energiever sorgung angestrebt. 2 Die Neubauten können an die bestehende Holzschnitzelanlage angeschlossen werden. 1 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist eine Nachhaltig keitsbeurteilung einzureichen, welche nachweist, dass die über geordnete Zielsetzung der Arealentwicklung hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz (SNBS) erreicht wurde. 2 Im Rahmen der Umweltbaubegleitung durch das kantonale Amt für Umwelt sind die Verwendung von ressourchenschonende öko logische Materialien und Baustoffe, wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organi5che Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien, aufzuzeigen. 6. Kapitel: Ver- und Entsorgung Ziff. 23 Meteorwasser Das Meteorwasser ist so weit möglich im Planungsgebiet versi ckern zu lassen. Hierzu sind Versickerungsmulden und Retentions flächen vorzusehen. Ziff. 24 Entsorgung 1 An den bezeichneten Standorten sind nach Absprache mit dem Baudepartment Zug Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainern einzurichten. In Bezug auf die Erschliessung sind die lichte Höhe, der Radius für den Kran etc. zu beachten. 2 Im Perimeter des Bebauungsplans ist eine Entsorgungsanlage für Papier, Karton, Glas, Alu, Blech und Altkleider einzurichten. Diese ist mit der Etappe A zu erstellen. Zudem ist eine zentrale Entsor gungsstelle für Konsumentinnen und Konsumenten zu errichten und zu betreiben, welche die Rückgabe beispielsweise vön PET, PE/Plastik-flaschen, CDs/DVDs, Batterien, LED-Leuchtmittel, Was serfilterkartuschen und Rahmbläserkapseln usw. beinhaltet. Zu- BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.201 7/1 2.12.2017/20.11.2018/15.12.2021 10 dem werden bestimmte Artikel des Sortiments zurückgenommen und umweltgerecht entsorgt (z.B. Elektrogeräte). Bei einer künf tigen Rechts- und Bedarfsänderung können die Materialienarten angepasst werden. Ziff. 25 Retention Im gesamten Bebauungsplanperimeter sind maximal 130 l/s Re genwasser abzuleiten. Das restliche Regenwasser (90 %) ist inner halb des Areals zurückzuhalten. 7. Kapitel: Schlussbestimmungen Ziff. 26 Allgemein Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenpianes. Ziff. 27 Ausnahmen 1 Der Stadtrat kann, im Sinne von 5 31 der Verordnung zum Pla nungs- und Baugesetz (V PBG) vom 16. November 1999, Ausnah men gestatten, wenn damit das Gesamtkonzept nicht behindert oder verschlechtert wird. 2 Bei der Änderung des Zonenplanes und/oder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. Ziff. 28 Inkrafttreten 1 Der Bebauungsplan wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt gemacht und in die Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse auf genommen. Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grossen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung des Re gierungsrates des Kantons Zug in Kraft6. 2 Die Inkraftsetzung setzt voraus, dass die vertraglichen Regelun gen (Dienstbarkeitsvertrag) unterzeichnet sind. 6 Genehmigt durch die Baudirektion des Kantons Zug am XX.XX.XXXX; Inkraftsetzung auf den XX.XX.XXXX BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/1 5.12.2021 11 Ziff. 29 Aufhebung Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes wird der Bebau bisherigen Rechts ungsplan Hertizentrum, P‘an Nr. 4401, KBD vom 13.03.1978 auf gehoben. Zug, 20. November 2018 Der Grosse Gemeinderat von Zug Der Präsident: Der Stadtschreiber: Hugo Halter Martin Würmli BEBAUUNGSPLAN HERTIZENTRUM, PLAN NR. 7507, vom 21.02.2017/12.12.2017/20.11.2018/1 5.12.2021 12