Art. 3 Kategorie A und B gemäss Feuerwehrordnung
Weiterverrechnung von Ein sätzen CHF 60.00 pro Stunde (brutto) Umfasst reguläre Einsätze, d.h. Ernst-Einsätze inkl. notwendige Retablierung und Depotreinigung, planbare Einsätze etc. Kategorie C CHF 60.00 pro Stunde (brutto) Für besondere Aufgebote wie Verkehrsdienst, Sicherheitsdienst in öffentlichen Anlagen etc., welche den Veranstaltern weiterverrechnet werden können. MateriaIwartung und -kontrolle (inkl. Fahrzeuge) CHF 50.00 pro Stunde (brutto) Depotarbeiten sowie planbare Einsätze CHF 40.00 pro Stunde (brutto) Die Anpassung erfolgt durch die Personalkommission der Gemeinde Vaduz unter Berücksichtigung der durch das Land Liechtenstein bezahlten Ansätze. 2.2. Allgemeines Sämtliche Ansätze verstehen sich brutto (davon werden die üblichen Sozial leistungen und gesetzlichen Abgaben in Abzug gebracht). Aus- und Weiterbildungen werden gemäss jeweiligen Vereinbarungen zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz entschädigt. 2.3. Kommandant und Vize-Kommandant Die Entschädigung des Kommandanten und des Vize-Kommandanten wird durch die Personalkommission der Gemeinde Vaduz festgelegt. Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste Seite 2 von 6 2.4. Übungen Die Übungen der Freiwilligen Feuerwehr, welche aus eigener Initiative durch geführt werden, werden nicht entschädigt. Weitere Aus- und Weiterbildungen werden gemäss jeweiligen Vereinbarungen zwischen dem Land Liechtenstein und der Gemeinde Vaduz entschädigt. 3. Führungsorgan Gemeinden (FOG) und Gemeindeschutz 3.1. Übungen und Kurse des Landes Übungen und Kurse, welche im Auftrag des Landes durchgeführt werden, werden durch das Land entschädigt. 3.2. Übungen FOG und Gemeindeschutz Übungen des FOG und des Gemeindeschutzes, welche aus eigener Initiative durchgeführt werden, werden nicht entschädigt. 3.3. Sitzungen Sitzungen der Koordinationspersonen bzw. des Kaders im Gemeindeschutz werden durch die Gemeinde mit CHF 60.00 / Stunde entschädigt. 4. Administration 4.1. Arbeits- und Einsatzrapporte Die jeweiligen Leitenden (Feuerwehrkommandant/-in, LeiterZ-in FOG bzw. Leiter/ -in Gemeindeschutz) sind verantwortlich für die Erstellung der Arbeits- und Ein satzrapporte sowie für die Weiterleitung der Daten an die Gemeindeverwaltung zur Rechnungsstellung. 4.2. Auszahlung Die Auszahlung des Soldes und der Leitungsfunktionsentschädigung erfolgt bis am 31. Januar des folgenden Jahres auf ein Bank-ZPostkonto. Die Gemeinde kasse (zuständig für die Auszahlungen) erstellt nach Einreichung der Rapporte / Stundenlisten durch die Leitenden Anweisungsbelege, welche vom Bürger meister durch seine Unterzeichnung zur Auszahlung freigegeben werden. Die Rapporte/Stundenlisten müssen bis am 31. Dezember in der Gemeindekasse vorliegen. Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste Seite 3 von 6 4.3. Erwerbsausfall Ab dem 4. Tag eines Einsatzes gewährleisten Land und Gemeinden den in der jeweiligen Verantwortung stehenden Dienstleistenden einen vollständigen Ersatz des Erwerbsausfalls bei Freistellung durch den Arbeitgeber (Lohn und sämtliche Sozialleistungen). Die entsprechenden Modalitäten werden für den Einzelfall nach Abschluss des Einsatzes in Abstimmung mit den jeweiligen Arbeitgebern geregelt. 5. Genehmigung / Inkrafttreten Dieses Reglement tritt nach Genehmigung durch den Gemeinderat vom 17. Dezember 2024 per 1. Januar 2025 in Kraft. Vaduz, 18. Dezember 2024 ermeisteramt Vaduz FloriFloriarrMeier, Bürgermeister Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste Seite 4 von 6 Index SOLD- UND SPESENREGLEMENT DER RETTUNGS- UND HILFSDIENSTE 1. Präambel / Rechtliche Grundlagen 2. Feuerwehrsold 2.1 Kategorien 2.2 Allgemeines 2.3 Kommandant und Vize-Kommandant 2.4 Übungen 3. Führungsorgan Gemeinden (FOG) und Gemeindeschutz 3.1 Übungen und Kurse des Landes 3.2 Übungen FOG und Gemeindeschutz 3.3 Sitzungen 4. Administration 4.1 Arbeits- und Einsatzrapporte 4.2 Auszahlung 4.3 Erwerbsausfall 4 5. Genehmigung / Inkrafttreten 4 — oooOOOooo — Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste Seite 5 von 6 c M o ic x io jc x ie o M c o c o c o c o c o c o Änderungsverzeichnis Datum / Artikel Änderung (Ergänzung / Löschung / Revision) Änderungs beschluss Sold- und Spesenreglement der Rettungs- und Hilfsdienste Seite 6 von 6