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Pflichtenheft Ad-hoc-Kommission Kinder- und Jugendförderung – Vision 2040

Cham · 1.6.1-17 · communal act

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Contents: 9 provisions
  1. § 1 Einleitung
  2. § 2 Aufgabe
  3. § 3 Organisationsstruktur
  4. § 4 Zusammensetzung der Ad-hoc Kommission
  5. § 5 Projektziele
  6. § 6 Termine
  7. § 7 Kommissionssitzungen
  8. § 8 Amtsgeheimnis
  9. § 9 Entschädigung

9 provisions

§ 1 Einleitung

1 Gemäss Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG) setzt der Gemeinderat zwecks Erarbeitung und Festlegung der strategischen Grundlagen für die zukünftige Ausrichtung der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik eine Ad-hoc-Kommission ein. Die Ad-Hoc-Kommission steht unter der Aufsicht des Gemeinderates und hat diesem auf Verlangen über ihre Tätigkeit zu berichten.

§ 2 Aufgabe

1 Die Ad-hoc-Kommission berät auf der Basis des Ergebnisberichtes (Bestandes- und Bedürfniserfassung) sowie der Einschätzung derer durch die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW), die langfristige Entwicklung und Ausrichtung der kommunalen Kinder- und Jugendförderung. Damit wird das Legislaturziel G4 der laufenden Legislaturperiode bearbeitet. Insbesondere sind Entscheidungsgrundlagen zu beraten und Empfehlungen zu Handen des Gemeinderates abzugeben. Die Ad-hoc-Kommission hat einen zeitlich beschränkten Bestand, d.h. bis zur Genehmigung der abschliessenden Ergebnisse (Vision / Strategie) durch den Gemeinderat.

§ 3 Organisationsstruktur

1 Organigramm:

§ 4 Zusammensetzung der Ad-hoc Kommission

1 Die Zusammensetzung der Ad-hoc-Kommission erfolgt gemäss dem durch die Vorsteherin Soziales und Gesundheit erteilten Projektauftrag vom November 2023 und umfasst wesentliche Akteure der aktuellen Chamer Kinder- und Jugendarbeit. Die Kommissionsmitglieder bringen einen fachlichen und/oder politischen Bezug zur kommunalen Kinder- und Jugendarbeit mit. 2 Zudem ergänzen und unterstützen das im Rahmen des Projektauftrages eingesetzte Projektteam sowie die durch das Projektteam beauftragte externe fachliche Begleitung die Ad-hoc-Kommission und bringen sich bei Bedarf mit beratender Stimme ein.

§ 5 Projektziele

1 Projektziele: a) Eine Grundlage (Strategie / Konzept) zur aktuellen, lokalen Jugendpolitik und Jugendarbeit liegt vor. (vgl. Zielwert Legislaturziel G4) b) Ein umfassendes Verständnis für eine kommunale Kinder- und Jugendpolitik ist gestärkt c) Partizipativ erarbeitete Massnahmen zur Umsetzung und Weiterentwicklung der kommunalen Kinder- und Jugendpolitik liegen vor

§ 6 Termine

1 Die Ergebnisse werden bis Februar 2026 erarbeitet und dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Die im Projektauftrag enthaltenen Projektplanung ist verbindlich einzuhalten.

§ 7 Kommissionssitzungen

1 Die Ad-hoc-Kommission tritt nach Bedarf zu den erforderlichen Sitzungen zusammen. Die Sitzungsinhalte werden in einem Protokoll festgehalten. Beschlüsse, kurze Hinweise über den Sachverhalt und die wesentlichen Erwägungen werden in das Protokoll aufgenommen. 2 Die Ad-hoc-Kommission ist beschlussfähig, wenn zwei Drittel der Kommissionsmitglieder anwesend sind. Zirkularbeschlüsse sind möglich.

§ 8 Amtsgeheimnis

1 Den Kommissionsmitgliedern ist untersagt, Drittpersonen, anderen Gemeindebehörden oder kantonalen Amtsstellen Tatsachen mitzuteilen, die sie bei der Ausübung ihres Amtes erfahren und an denen ein öffentliches Geheimhaltungsinteresse oder ein Persönlichkeitsschutzinteresse besteht oder die gemäss besonderer Vorschrift geheim zu halten sind. Die Pflicht zur Wahrung des Amtsgeheimnisses bleibt nach Auflösung des amtlichen Verhältnisses bestehen.

§ 9 Entschädigung

1 Die Entschädigung der Kommissionsmitglieder erfolgt gemäss dem gemeindlichen Behördenreglement.

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