Open at the publisher →
In force since 2022-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 2966e29a624a5021147a642ddbcb12aca4000dceca47a245ac9733b440242d8e
22 provisions
Art. 1 Name und Zweck
1
Die Musikschule Hünenberg ist eine Institution der Einwohnergemeinde Hünenberg. Sie hat den Zweck, nach zeitgemässen, musikpädagogischen Grundsätzen und in Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Schulen musikalische Bildung zu vermitteln.
Art. 2 Teilnahmeberechtigung
1
Teilnahmeberechtigt am Musikschulunterricht sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Gemeinde Hünenberg. Details sind in einer Verordnung geregelt. *
2
Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Hünenberg steht der Musikunterricht offen, sofern ausreichend Kapazität vorhanden ist. *
Art. 3 <strong>*</strong> …
…
Art. 4 Gemeinderat
1
Der Gemeinderat übt die oberste Aufsicht über die Musikschule aus. *
2
Er erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen im Rahmen einer Verordnung. Ausserdem legt er die Tarife für den Musikunterricht in einer Tarifordnung fest. *
3
Er wählt die Mitglieder der Musikschulkommission und die Musikschulleitung. *
Art. 5 Musikschulkommission
1
Die Musikschulkommission besteht aus mindestens fünf Mitgliedern. Sie setzt sich zusammen aus der Vorsteherin bzw. dem Vorsteher der Abteilung Bildung und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Die Musikschulleitung nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. *
2
Die Musikschulkommission hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen: *
a) *
Controlling
b) *
Antrag an den Gemeinderat zur Anstellung der Musikschulleitung
c) *
Festlegung des Fächerangebots
d) *
Repräsentationen
e) *
Beschlussfassung bezüglich Schulgelderlass in Sonderfällen
f) *
Erstellung/Überarbeitung von Reglementen und Verordnungen (Antragstellung)
g) *
…
Art. 6 Musikschulleitung
1
… *
2
Die Musikschulleitung hat insbesondere folgende Aufgaben und Kompetenzen: *
a)
Operative Führung der Musikschule
b)
Anstellung der Musiklehrpersonen (zusammen mit Schulpräsidium)
c)
Anstellung der Sekretariatsmitarbeitenden (zusammen mit der Personalverantwortlichen)
d)
Erlass Stellenbeschreibungen Musikschulsekretariat
3
Die übrigen Aufgaben sind in der Stellenbeschreibung festgelegt. *
Art. 7 Sekretariat
1
Das Sekretariat besorgt die administrativen Arbeiten. Die Aufgaben sind in der Stellenbeschreibung festgelegt.
Art. 8 Musiklehrpersonen
1
Die Musiklehrpersonen sind gemäss Arbeitsvertrag Angestellte der Gemeinde Hünenberg. Sie verfügen über eine fachspezifische Ausbildung und einen entsprechenden Diplomabschluss. In begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Musikschulleitung. *
2
Die Rechte und Pflichten der Musikschullehrpersonen sind in der Verordnung geregelt. *
Art. 9 Schuljahr, Ferien, Freitage
1
Das Schuljahr gliedert sich gemäss Schulgesetz in zwei Semester. Ferien und Feiertage richten sich nach den Schulen Hünenberg. Über unterrichtsfreie Schultage entscheidet die Musikschulleitung. *
2
… *
Art. 10 Unterricht, Unterrichtsräume
1
Die wöchentliche Unterrichtszeit, die Schülerinnen- und Schülerzuteilung sowie die Raumzuteilung werden von der Musikschulleitung für ein Semester festgelegt.
Art. 11 Austritt
1
Der ordnungsgemässe Austritt von Musikschülerinnen und -schülern erfolgt auf Ende des Schuljahres. *
2
Bei einer nicht fristgerechten Austrittsmeldung ist das Schulgeld für ein weiteres Semester geschuldet. Details sind in der Verordnung geregelt. *
3
… *
Art. 12 Instrumente und Unterrichtsmaterial <strong>*</strong>
1
Ein geeignetes Instrument und das Unterrichtsmaterial sind durch die Musikschülerinnen und -schülern bzw. die Erziehungsberechtigten zu beschaffen. Die Musiklehrpersonen stehen beratend zur Seite. *
2–3
… *
Art. 13 Musikschülerinnen und Musikschüler
1
Die Musikschule bietet folgende Angebote an: *
a) *
Grundstufte
b) *
Instrumentalstufe
c) *
Ensembleunterricht
d) *
Erwachsenenunterricht
2
Die Angebote der Grundstufe finden grundsätzlich in Gruppen oder Halbklassen statt. Der Instrumental- und Vokalunterricht erfolgt als Einzelunterricht. *
3
Die Rechte und Pflichten der Musikschülerinnen und -schüler werden in der Verordnung geregelt. *
Art. 14 Fächerangebot
1
Das Fächerangebot ist im Anhang zur Verordnung aufgeführt. *
2
Der Musikunterricht kann an einer anderen Musikschule im Kanton Zug besucht werden, wenn die Musikschule Hünenberg den gewünschten Unterricht nicht in ihrem Fächerangebot führt. Die Musikschule Hünenberg übernimmt allfällige Mehrkosten. *
3–4
… *
Art. 15 <strong>*</strong> …
…
Art. 16 Ausschluss
1
Schülerinnen und Schüler der Musikschule Hünenberg können aus wichtigen Gründen von der Musikschulleitung vom Musikunterricht ausgeschlossen werden.
Wichtige Gründe sind insbesonde: *
a) *
Mangelnde Leistungsbereitschaft;
b) *
Disziplinarisches Fehlverhalten;
c) *
Ausstände bei Schulgeld oder Leihgebühr für Instrumente;
d) *
Fehlen eines geeigneten Instruments für das Üben ausserhalb des Unterrichts;
2
Vor einem Ausschluss ist das rechtliche Gehör zu gewähren. *
3
Bei einem Ausschluss wird das Schulgeld nicht zurückerstattet. *
Art. 17–18 <strong>*</strong> …
…
Art. 19 Schulgeld
1
Der Besuch des musikalischen Grundkurses ist unentgeltlich. *
2
Der Ensembleunterricht ist unentgeltlich. *
3
Für die übrigen Angebote der Musikschule Hünenberg wird ein Schulgeld erhoben. *
4
Das Schulgeld für den Erwachsenenunterricht ist kostendeckend festzusetzen. *
Art. 20 Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
1
Besuchen drei oder mehr Kinder oder Jugendliche einer Familie gleichzeitig den Musikschulunterricht, wird eine Beitragsermässigung von 10% auf dem gesamten Schulgeld gewährt. Bei begabten, fleissigen Musikschülerinnen und Musikschülern aus weniger bemittelten Familien sowie bei besonderen Verhältnissen kann das Schulgeld auf Gesuch hin von der Musikschulkommission ganz oder teilweise erlassen werden. *
2–3
… *
Art. 21–22 <strong>*</strong> …
…
Art. 22a <strong>*</strong> übergeordnetes Recht
1
Zusätzlich zu diesem Reglement gelten das kantonale Schulgesetz, das Lehrpersonalgesetz und das Personalreglement der Gemeinde Hünenberg sowie die Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Hünenberg.
Art. 23 <strong>*</strong> …
…