§ 1
3 Die Bezirksammänner werden vom Vorsteher des Sicherheitsdepartements, die Gemeindepräsidenten und Notare vom Bezirksammann in das Amt eingewiesen und vereidigt.
Schwyz · 150.211 · other
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3 Die Bezirksammänner werden vom Vorsteher des Sicherheitsdepartements, die Gemeindepräsidenten und Notare vom Bezirksammann in das Amt eingewiesen und vereidigt.
1 Der Amtseinweis wird durch eine Einweisungsurkunde festgestellt. 2 Darin werden die vom Amtsvorgänger dem Nachfolger direkt übergebenen Akten, Wertsachen, Stempel usw. aufgeführt. Überdies wird die vollzogene Vereidigung vorgemerkt.
Die Eides- oder Gelöbnisformel lautet: «Ich schwöre (gelobe), die mir nach Verfassung, Gesetz, Verordnung und Weisungen der vorgesetzten Behörden obliegenden Pflichten gewissenhaft, verschwiegen und ohne Ansehen der Person zu erfüllen, Geschenke weder mittelbar noch unmittelbar anzunehmen und alles zu tun, was zum Gemeinwohl gereichen
4 Die vereidigten Bezirksammänner und Gemeindepräsidenten verwenden bei der Vereidigung der Mitglieder und der Schreiber ihrer Behörden die gleiche Eides- oder Gelöbnisformel und halten die erfolgte Vereidigung in einem Protokoll fest.
5 1 Die Einweisungsurkunde wird vierfach ausgefertigt und vom bisherigen und vom neuen Präsidenten sowie von der Person, die den Amtseinweis vornimmt, unterzeichnet. 2 Je ein Exemplar der Einweisungsurkunde erhalten: - der Regierungsrat - die Bezirks- oder GemeindekanzleiSRSZ 1.1.2015 150.211 - der abtretende Präsident
1 Dieser Beschluss tritt sofort in Kraft.6 2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht und in die Gesetzsammlung aufgenommen. 1 GS 16-414 mit Änderungen vom 20. August 1979 (GS 17-157), vom 15. Dezember 1998 (GS 19-354) und vom 17. Juni 2008 (GS 22-22c). 2 GS 15-683. 3 Fassung vom 15. Dezember 1998; in Kraft getreten am 1. Januar 1999. 4 Fassung vom 15. Dezember 1998; in Kraft getreten am 1. Januar 1999. 5 Abs. 2 in der Fassung vom 15. Dezember 1998. 6 Inkrafttreten der Änderungen: vom 15. Dezember 1998 am 1. Januar 1999 und vom 17. Juni 2008 am 1. Juli 2008 (Abl 2008 1339).