§ 41
Koordination Tagungszentrum/Internat 1 Die Nutzung der Infrastruktur und die Erbringung der erforderlichen Dienstleistungen werden mit den betroffenen Abteilungs- und Bereichsleitern koordiniert. 2 Die Koordination wird vom Abteilungsleiter Tagungszentrum/Internat sichergestellt. Mindestens ein Abteilungs- oder Bereichsleiter kann verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird.