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Richtplankarte Strassennetz

Baar · 7.2.4-1 · communal act

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1 provision

SUTER • VON KÄNEL • WILD 7 Richtplantext (Genehmigungsinhalt) A) Verkehrslenkung Der Verkehr soll konsequent auf das übergeordnete Strassennetz gelenkt werden. B) Groberschliessung Die bezeichneten Hauptsammel- und Haupterschliessungsstrassen stellen die Groberschliessung des Siedlungsgebiets sicher. Die Dimensionierungsgrundsätze richten sich nach den einschlägigen Normen. Bei besonderen örtlichen Verhältnissen und im Rahmen von T30- und T20-Zonen sind Abweichungen von den Normquerschnitten zulässig. C) Siedlungsverträgliche Geschwindigkeiten In den Wohnquartieren sowie im Zentrum werden siedlungsverträgliche Geschwindigkeiten angestrebt. Signalisationsänderungen auf den in der Richtplankarte Dimensionierungsgeschwindigkeit rot bezeichneten kommunalen Strassen setzt eine umfassende Interessensabwägung voraus und erfolgen in der Regel anhand der folgenden Kriterien: - Netzfunktion für den MIV (inkl. Gewerbeverkehr), ÖV, Fuss- und Veloverkehr - Verkehrssicherheit - Aufenthaltsqualität und Ortsbild - Lärmbelastung Die Zuständigkeit zur Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf den kantonalen Strassen liegt beim Kanton D) Gestalterische Massnahmen in Arbeitsplatzgebieten In Arbeitsplatzgebieten sind gestalterische Massnahmen im Interesse der Erhöhung der Standortattraktivität oder im Rahmen der Verdichtung möglich. E) Verdichtungsgebiete Die durch die Verdichtung im Rahmen von Bebauungsplänen und in den Verdichtungsgebieten generierte zusätzliche Mobilität ist möglichst auf den öffentlichen Verkehr sowie den Fuss- und Veloverkehr zu verlagern. Die Erschliessung der Verdichtungsgebiete entlang von Kantonsstrassen hat grundsätzlich rückwärtig zu erfolgen. In den Arbeitsplatzgebieten wird den Mobilitätsbedürfnissen des produzierenden Gewerbes Rechnung getragen. F) Parkierung Die Gemeinde optimiert das Parkplatzangebot auf öffentlichem Grund. An den gut mit dem ÖV erschlossenen Lagen ist die Reduktion der Pflichtparkplätze zu prüfen. G) Erschliessung Neuhof Die Erschliessung des Gebiets Neuhof (Grundstücks Kat. Nr. 4175) ist vorgelagert an ein Bebauungsplanverfahren zusammen mit dem kantonalen Tiefbauamt zu planen und rechtlich zu sichern.Kappel am Albis (ZH) Hausen am Albis (ZH) Steinhausen (ZG) Zug (ZG) Unterägeri (ZG) Menzingen (ZG) Neuheim (ZG) Deinikon Sihlbrugg Blickensdorf Inwil Allenwinden Koordination mit Nachbargemeinde Basisnetz (Strassen ≥ 3m mit/ohne Trottoir) Basisnetz (Wege < 3m) Haupterschliessungsstrasse Hauptsammelstrasse Informationsinhalte (Nicht Gegenstand der Genehmigung) Ausgangslage Richtplaninhalt Hauptverkehrsstrasse (Kantonsstrasse) Hochleistungsstrasse (Nationalstrasse) Gemeindegrenze Siedlungsgebiet Verkehrsberuhigte Zonen T30/T20 Kommunale Festlegungen (Genehmigungsinhalt) Ausgangslage Richtplaninhalt Öffentliche Pakierungsanlagen (gedeckt/ungedeckt) Private öffentlich zugängliche Parkierungsanlagen (gedeckt/ungedeckt) Öffentliche Bauten Gewässer Wald Gut erschlossenes Siedlungsgebiet (ÖV-Güteklasse A und B) Mittelmässig erschlossenes Siedlungsgebiet (ÖV-Güteklasse C) Auszug Kantonaler Richtplan Weitere Informationsinhalte Verweis auf Richtplantext B B C F Verbindungsstrasse (Kantonsstrasse) KOMMUNALER RICHTPLAN 31032 - 9.2.2026 Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident: Vom Gemeinderat beschlossen am 8.4.2025 Abteilung Planung/Bau Baar, 5.4.2023 Der Abteilungsleiter: René Strehler Vom Gemeinderat verabschiedet am 13.12.2022 Die Gemeindeschreiberin: Andrea BertolosiDer Gemeindepräsident: Walter Lipp Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion Zug, 5.7.2023 Der Kantonsplaner: René Hutter Publiziert im Amtsblatt am 2. Mai 2024 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 2. Mai - 5. Juni 2024 Bescheinigt von der Abteilung Planung/Bau Gemeinde BaarKanton Zug 1:15'000 Von der kantonalen Baudirektion genehmigt am Tempo ≥ 50 km/h Tempo 30 bis 50 km/h Tempo 20 bis 30 km/h Gemeindegrenze Siedlungsgebiet Richtplankarte Strassennetz Dimensionierungsgeschwindigkeit Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum. Bearbeitung: Lea Humbel, Tobias Debrunner Grundlagedaten Amtliche Vermessung (Kanton Zug): zugmap.ch vom 10. August 2021 Amtliche Vermessung (Kanton Zürich): ARE, Kanton Zürich vom 10. August 2021 0 750 m300150 Hinweis: Die Zuständigkeit zur Festlegung der Höchstgeschwindigkeit auf den kantonalen Strassen liegt beim Kanton (siehe Richtplantext C). Erschliessung Gebiet Neuhof gemäss Richtplantext G

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