§ 1
1 Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.
Basel-Stadt · BeB 153.860 · communal act
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1 Für die Entschädigungen des Bürgerratspräsidenten, der Mitglieder des Bürgerrates, des Schreibers und des Kassiers bewilligt die Bürgergemeindeversammlung jeweils auf Antrag des Bürgerrates eine Gesamtsumme.
1 Über die von der Bürgergemeindeversammlung genehmigte Gesamtsumme kann der Bürgerrat verfügen. Er legt die einzelnen Entschädigungen nach Funktion fest. Diese Ordnung ist zu publizieren; sie wird am 1. Juli 1995 wirksam. 1) Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Ordnung über die Entschädigungen für den Bürgerratspräsidenten, die Mitglieder des Bürgerrates, den Schreiber und den Kassier vom 28. November 1985 aufgehoben. 1) Publiziert am 29. 7. 1995. Entschädigung für den Bügerrat: Ordnung BeB 153.860 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 04.05.1995 01.07.1995 Erlass Erstfassung KB 29.07.1995 Entschädigung für den Bügerrat: Ordnung BeB 153.860 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 04.05.1995 01.07.1995 Erstfassung KB 29.07.1995