Systematische Rechtssammlung Anhang Nr. II Ausgabe vom 1. September 2025 Verzeichnis der Stiftungen und Fonds 1 1 Gemäss Art. 2 Abs. 2 lit. b und c des Reglements über die systematische Rechtssammlung der Stadt Luzern vom 13. Juni 2002 enthält die Rechtssammlung in einem Anhang ein Verzeichnis der städtischen Fonds und der Stiftungen, die von der Stadt verwaltet oder in erheblichem Umfang unterstützt werden oder an denen die Stadt über eine Einlage oder einen Sitz im Stiftungsrat beteiligt ist. Seite 2/8 I. Stiftungen (Stiftungen, die von der Stadt verwaltet oder in erheblichem Umfang unterstützt werden bzw. an denen die Stadt über eine Einlage oder einen Sitz im Stiftungsrat beteiligt ist. Die Stiftung Felsenweg am Bürgenstock hat ihren Sitz in Stans, alle übrigen aufgeführten Stiftungen in Luzern.) – Beda Forbrich-Stiftung Zweck: Ausrichtung von jährlichen Beiträgen an Kinderheime in der Stadt Luzern. – GSW Gemeinnützige Stiftung für preisgünstigen Wohnraum Luzern Zweck: Beschaffung und Vermittlung von preisgünstigem Wohnraum unter Ausschluss jeder spekulativen Absicht; Erstellung, Erwerb, Renovierung, Veräusserung, Vermietung und Miete von Wohnhäusern und Wohnungen; Berücksichtigung der allgemeinen Ziele einer durchmischten Stadt mit vielfältigen Quartieren; Zusammenarbeit mit Institutionen, welche ähnliche Ziele verfolgen. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 3. Dezember 1984 – Marianne und Curt Dienemann-Stiftung Zweck: Förderung junger, begabter Künstler, schweizerischer Nationalität, auf dem Gebiet der Musik und Literatur; in Ausnahmefällen kann der Stiftungsrat auch junge, begabte ausländische Künstler auf dem Gebiet der Musik und der Literatur fördern, vorausgesetzt, diese ausländischen Künstler haben ihren Lebensmittelpunkt in der Schweiz. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 5. November 1986 – Stiftung Bourbaki Panorama Luzern Zweck: Das Panorama von Edouard Castres unter Einbezug des Faux- Terrains im bestehenden Gebäude zu erhalten und für die Öffentlichkeit sicherzustellen; Betrieb des Museums für das Bourbaki Panorama; Beitragsleistung zum kulturellen Leben und für die touristische Bedeutung Luzerns als Zentrum alter (Panorama) und neuer Medien (Bibliothek/Mediathek, Kinos). Seite 3/8 – Stiftung Festival Strings Lucerne Zweck: Betrieb und Führung der Festival Strings Lucerne in enger Zusammenarbeit mit dem Konservatorium Luzern. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 9. Juli 1986 – Stiftung für die Erhaltung der Museggmauer Zweck: Erhaltung, Attraktivierung und Revitalisierung der Museggmauer samt ihrer Türme als mittelalterliches Baudenkmal von nationaler Bedeutung und identitätsstiftendes Wahrzeichen der Stadt Luzern. – Stiftung Felsenweg am Bürgenstock Zweck: Die Stiftung hat den Zweck, aus Anlass des 700-jährigen Bestehens der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Jahre 1991 den Felsenweg am Bürgenstock als Wanderweg wiederherzustellen und seinen Fortbestand zu sichern. Der Weg führt von der Kantonsgrenze bei den Bürgenstock Hotels nach dem Aussichtspunkt Honegg-Känzeli. – Stiftung Fussball-Sport Luzern Zweck: Förderung des Fussballsportes in der Stadt Luzern, vor allem im breitensportlichen und Nachwuchsbereich; Zuwendungen an in diesem Bereich tätige Institutionen und Projekte; Sicherstellung des betriebsbereiten Zustands der zur Zweckverfolgung notwendigen Infrastruktur, insbesondere des Fussballstadions auf der Luzerner Allmend. – Stiftung Gletschergarten Luzern Zweck: Den ihr von der Aktiengesellschaft Amrein-Troller schenkungsweise zu Eigentum übertragenen Gletschergarten in Luzern als Naturdenkmal und das 1895 gegründete Museum mit den dazugehörenden Anlagen und Sammlungen zu erhalten und im bisherigen Sinn und Geist weiter zu betreiben. Seite 4/8 – Stiftung Kinderheim Hubelmatt Zweck: Erbringung zukunftsorientierter sowie bedarfsgerechter teilstationärer, stationärer und ambulanter sozialpädagogischer Dienstleistungen mit dem Ziel, Kinder, Jugendliche und Familien in der Erhaltung, Wiedererlangung und Erweiterung ihrer Kompetenzen zu fördern und zu unterstützen; Führung des Kinderheims Compass Hubelmatt und Anbieten stationärer Unterbringung von Kindern und Jugendlichen im Kinderheim Hubelmatt. Zusätzlich Platzierung von Kindern und Jugendlichen über die Fachstelle Pflegeplatzierungen von Compass Hubelmatt in Pflegefamilien und ambulante Beratung und Coaching von Eltern, Familienangehörigen sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 18. Februar 1981 – Stiftung Kleintheater Luzern Zweck: Betrieb, Unterstützung und Förderung des Kleintheaters Luzern; Unterstützung aller Massnahmen, die den Fortbestand des Kleintheaters sichern. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 15. Oktober 1980 Verbindung: Jährlicher Beitrag – Stiftung Konzerthaus Luzern Zweck: Förderung des Baus und des Betriebes eines neuen Konzerthauses in Luzern samt zugehöriger Infrastruktur, insbesondere durch Mittelbeschaffung, Öffentlichkeitsarbeit und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand; zur Förderung des Betriebes des Kultur- und Kongresszentrums (KKL) in kultureller Hinsicht kann die Stiftung insbesondere auch Beiträge an Institutionen sprechen, welche mit ihren Veranstaltungen im Konzertsaal zum Image der Musikstadt Luzern beitragen; Erwerb oder Veräusserung von Rechten und Beteiligungen. – Stiftung LUCERNE FESTIVAL Zweck: Durchführung und Förderung des jährlich in Luzern stattfindenden Festivals von LUCERNE FESTIVAL und weiteren von LUCERNE FESTIVAL selbständig oder in Kooperation mit anderen Institutionen/Organisationen organisierten Veranstaltungen. Seite 5/8 – Stiftung Kultur- und Lebensraum Musegg Zweck: Förderung der Bestrebungen und Massnahmen zur Erhaltung, zum Schutz und zur Pflege des kulturellen Erbes, der natürlichen Umwelt und der heimischen Tierwelt an der Musegg; Betrieb des Bauernhof «Hinter-Musegg» und Förderung des allgemeinen Verständnisses für kulturelle und ökologische Werte in der Öffentlichkeit und Beitrag zur Aufbringung der benötigten Mittel. Verbindung: Sitz im Stiftungsrat; Gewährung Stiftungskapital – Stiftung Luzerner Theater Zweck: Betrieb eines professionellen Theaters für die Region Zentralschweiz; gestützt auf Art. 7a des kantonalen Kulturförderungsgesetzes bilden Kanton und Stadt Luzern den Zweckverband «Grosse Kulturbetriebe Kanton Luzern» – dieser umschreibt den Leistungsauftrag für die Stiftung Luzerner Theater und stellt hiefür den Finanzierungsbeitrag der öffentlichen Hand zur Verfügung. – Stiftung maz - Die Schweizer Journalistenschule Zweck: Förderung der Qualität des schweizerischen Medienschaffens, insbesondere durch Gründung und Betrieb eines Medien-Ausbildungs-Zentrums (MAZ). Aufsicht: Eidgenössisches Departement des Innern – Stiftung Unterstützung von Ferienaktivitäten und Lagern der Volksschule Stadt Luzern Zweck: Ausrichtung von Beiträgen an: – Ferien- und Freizeitangebote für – u. a. auch in einkommensschwachen Familien lebenden – Kinder und Jugendliche im Volksschulalter mit Wohnsitz oder dauerndem, schulisch bedingten Aufenthalt in der Stadt Luzern; – Klassenlager der Volksschule Stadt Luzern. Aufsicht: Stadtrat Luzern, übernommen am 11. Mai 1945 Verbindung: Sitze im Stiftungsrat – Stiftung Verkehrshaus der Schweiz Zweck: Erhalt, Betreuung und Erweiterung der Sammlung des Verkehrshauses der Schweiz von Objekten zum Schweizerischen Verkehrswesen mit dem Ziel der Erschliessung und Ausstellung für die Allgemeinheit im Rahmen des Museumsbetriebes und des museumspädagogischen Dienstes des Verkehrshauses in Luzern Seite 6/8 sowie Erhalt, Betreuung und Erweiterung eines Archivs für Text-, Bild-, Plan- und Tondokumente sowie weiterer Objekte zur Geschichte von Verkehr und Kommunikation zwecks Unterstützung der Ausstellungstätigkeit und der fachwissenschaftlichen Forschung. Aufsicht: Eidgenössisches Departement des Innern – Stiftung Wirtschaftsförderung Luzern Zweck: Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Luzerner Wirtschaft; Nationale und internationale Vermarktung des Wirtschafts- und Wohnstandorts Luzern mit Partnern; Ansiedelung neuer Unternehmen und finanzstarken Privatpersonen auf dem Kantonsgebiet Luzern; Unterstützung des Wachstumspotenzials ansässiger Unternehmen; Förderung des Innovations- und Wissenstransfers zwischen Wirtschaft und Bildungsinstitutionen. – Trägerstiftung Kultur- und Kongresszentrum am See Zweck: Bau und Betrieb am Europaplatz des Kultur- und Kongresszentrums am See Seite 7/8 II. Fonds – «Bläsistiftung» Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Blasius Muth vom 17. Dezember 1904: Jährliches Essen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Strasseninspektorats, der Stadtgärtnerei und des Unterhalts der Siedlungsentwässerung, welche an der Fasnacht im Einsatz standen. – Energiefonds Reglement vom 9. Juni 2011 (städt. Rechtssammlung 7.3.1.1.1) – Feuerwehrfonds Verordnung vom 5. Juni 1996 (städt. Rechtssammlung 1.2.4.1.1) – Fonds für Notlagen und Projekte Musikschule Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Helena Jost vom 1. Februar 2018 – Fonds zur allgemeinen Förderung von Kultur und Sport Reglement vom 27. Juni 1991 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.3) – Fonds zur Attraktivierung der Luzerner Innenstadt als Marktplatz (ALI-Fonds) Reglement vom 27. November 1997 (städt. Rechtssammlung 8.2.1.1.2) – Fonds zur Förderung und Unterstützung des Jugendsportes Reglement vom 25. Juni 2009 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.2) – Fonds zur Förderung und Unterstützung von kulturellen Aktivitäten (FUKA-Fonds) Reglement vom 27. Juni 1991 (städt. Rechtssammlung 3.5.1.1.1) – Franz-Konrad-Fonds Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Franz Konrad; errichtet durch Stadtratsbeschluss vom 29. November 1995: Finanzielle Unterstützung von Reiseaktivitäten von Schülerinnen und Schülern – Margaretha-Binggeli-Fonds Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Margaretha Binggeli: Unterstützung von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Luzern sowie Institutionen gemäss den Voraussetzungen des früher bestehenden Sozialfonds Verordnung vom 28. Oktober 2020 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.1.3) Seite 8/8 – Maria-Benes-Schmid-und-Bernhard-Perret-Fonds Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Maria Benes-Schmid: Finanzielle Unterstützung bedürftiger Behinderter Verordnung vom 28. April 1999 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.2.1) – Maria-Willy-Schmid-Fonds Zuwendung von Herrn Thomas Willy; errichtet durch Stadtratsbeschluss vom 19. Februar 1974: Finanzierung von Heimattagen oder Schulreisen der Stadtschulen und anderen Arten der Jugendförderung. – Nina-und-Walter-Alfred-Baumann-Fonds Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendung von Nina und Walter Alfred Baumann-Belliger: Finanzielle Unterstützung von Vorhaben, die der Erhaltung oder Attraktivierung der Spreuerbrücke sowie der Kapellbrücke und des Wasserturms dienen. Verordnung vom 29. November 2017 (städt. Rechtssammlung 3.3.1.1.1) – Pestalozzi-Fonds Unterstützung bedürftiger Lernender der Volksschule der Stadt Luzern durch Beiträge an Auslagen im Zusammenhang mit ihrer individuellen Bildung. – „Stiftung“ Maihofschulhaus Zuwendung von Baumeister Vallaster im Jahr 1943. Durchführung von Jugendfesten und Schulreisen für die Schüler des Maihofschulhauses – Stipendienfonds Verordnung vom 14. April 2010 (städt. Rechtssammlung 2.7.1.1.1) – Ursuliner Kirchenfonds Kirchliche Bedürfnisse der Mariahilfkirche – Von Sonnenberg-, Schärli- und Brügger-Fonds Durch letztwillige Verfügung erfolgte Zuwendungen von Franz von Sonnenberg, Josepha Schärli und Hulda Arnet-Brügger: Unterstützung von Kindern und Erwachsenen in finanzieller Bedrängnis Verordnung vom 17. Januar 1996 (städt. Rechtssammlung 5.4.2.2.2)
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