Art. 1
Artikel 13 Absatz 1 des Internationalen Übereinkommens über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren, geschehen zu Brüssel am 14. Juni 1983 (im folgenden das «Übereinkommen» genannt), wird durch folgenden Text ersetzt: … SR 0.632.11 Text eingefügt im genannten Übereinkommen.