Art. 39 Gebühren
1 Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechende Gebühr zu entrichten. 2 Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuchsteller zusätzlich zu tragen.
Menzingen · 7.1-1 · communal act
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1 Für die Behandlung von Baugesuchen ist eine dem Aufwand entsprechende Gebühr zu entrichten. 2 Auslagen für Gutachten und andere externe Kosten sind vom Baugesuchsteller zusätzlich zu tragen.
1 Gegenüber Bauten auf Nachbarsgrundstücken, die vor dem 31. Juli 1973 errichtet wurden, muss nur der Grenz-, nicht aber der Gebäudeabstand eingehalten werden.
1 Die Bauordnung und der Zonenplan vom 12. Juni 1994 werden aufgehoben.
1 Gebäudelänge mit Anbaute: 2 Gebäudelänge ohne Anbaute:
1 Beispiel: Dreigeschossige Wohnzone: 2 Schemaskizzen zum Begriff «Kniestock»:
1 Terrainveränderung ohne Stützmauer (§ 32 BO): 2 Terrainveränderung mit Stützmauer und Hinterfüllung (§ 33/1 BO): 3 Terrainveränderung mit Stützmauer und Abgrabung (§ 33/2 BO):
1 An der Grenze: 2 Überschreitung über 1.5 m:
1 Terrassenhaus (§ 35/2 BO):