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Reglement über die Besoldung der Mitglieder des Stadtrates von Luzern

Luzern (city) · 0.4.1.1.2 · regulation

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1 Seite 2/4
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5 Seite 3/4

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5 provisions

Art. 1 Seite 2/4

1 1 Die Besoldung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten sowie der Mitglieder des Stadtrates beträgt das in der Gemeindeordnung vorgesehene Maximum von Fr. 220’000.– für die Stadtpräsidentin oder den Stadtpräsidenten und von Fr. 200’000.– für die Mitglieder des Stadtrates. 2 Für eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015 wird die Besoldung gemäss bisheriger Regelung ausgerichtet.

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Art. 2

Für die Sozialzulagen und Dienstaltersgeschenke gelten die Bestimmungen der PBO.

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Art. 3

2 1 Als pauschale Entschädigung für die in direktem beruflichem Zusammenhang stehenden Kosten für die Betreuung von Gästen und zur Kontaktpflege sowie für interne Anlässe werden den Mitgliedern des Stadtrates Fr. 5’000.– bzw. dem Stadtpräsidenten Fr. 6’000.– und für persönliche Spesen Fr. 4’000.– vergütet. 2 Anstelle von Spesen für Reisen im Inland haben die Mitglieder des Stadtrates Anspruch auf ein Generalabonnement 1. Klasse. 3 Bei Delegation durch den Stadtrat haben die Mitglieder des Stadtrates bei Reisen ins Ausland Anspruch auf Vergütung der Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten. 4 Den Partnerinnen und Partnern der Mitglieder des Stadtrates stehen bei Delegation durch den Stadtrat die Vergütung der Reise-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten zu.

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Art. 4

Entschädigungen, die ein Mitglied des Stadtrates für seine Tätigkeit in Behörden, Vorständen oder Verwaltungsräten erhält, in die es von der Stadt direkt oder indirekt abgeordnet wurde, fliessen in die Stadtkasse. Davon ausgenommen ist ein Freibetrag von Fr. 2 000.– je Mandat. 1 Fassung gemäss Änderung vom 11. Juni 2015, in Kraft seit 1. September 2015. 2 Fassung gemäss Änderung vom 23. Oktober 2008, in Kraft seit 1. Januar 2009.

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Art. 5 Seite 3/4

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 1990 in Kraft. Luzern, 26. Oktober 1989 Namens des Grossen Stadtrates Die Ratspräsidentin: Martly Angst Der Stadtschreiber: Werner Bär Seite 4/4 Tabelle der Änderungen des Reglements über die Besoldung der Mitglieder des Stadtrates von Luzern vom 26. Oktober 1989 Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt Seite Geänderte Stellen Art der Änderung Inkrafttreten 1. B+A 38/08 23.10.08 8.11.08 “Art.” statt “§”, Art. 3 geändert 1.9.09 2. B+A 8/15 11.6.15 29.8.15 Art. 1 geändert 1.9.15

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