Law

Pachtzins bei der Weiterverpachtung von Land durch den Verein für Familiengärten Stadtratsbeschluss

Zürich (city) · 721.140 · decree

Ask the law about thisMore laws of Zürich (city)For machines: Markdown

Open at the publisher →

In force since 1959-08-14, as the publisher states.

Copy read on 2026-10-24. The page it was read from

sha256 c0743986b998dfc664cbaee041b23f56ab7c29eacbb6cf92723b378ad408640f

1 provision

721.1401 Pachtzins bei der Weiterverpachtung von Land durch den Verein für Familien gärten Stadtratsbeschluss vom 14. August 19591 Im Sinne von Art. 6 der Grundsätze über die Förderung der Familiengärten gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 29. August 19452 wird der Ansatz, zu welchem der Verein für Familiengärten das Land weiter verpachten kann, von Fr. 6 auf Fr. 7 je Are erhöht, wobei der Verein wie bisher die Kosten des Unterhaltes der gemeinsamen Anlagen, der Verwaltung und des Wasserverbrauches zu tragen hat. Für Gartenareale, die infolge ihrer ausgezeichneten Lage besonders begehrt oder für deren Einrichtung und ständigen Unterhalt überdurchschnittliche Aufwendungen erforderlich sind, kann der Ansatz mit Bewilligung des Finanzvorstandes ausnahmsweise auf Fr. 8 je Are erhöht werden. 1 BS 1, 607. 2 BS 1, 605; AS 38, 186; 39, 234.

← Find another law