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3 provisions
§ 1
Neuer Hauptstützpunkt der Zugerland Verkehrsbetriebe AG
(ZVB)
1 Der Kanton Zug beteiligt sich zu 50 Prozent an den Kosten für die Realisierung eines neuen Hauptstützpunkts der ZVB auf dem Areal An der Aa in
Zug. Dafür wird ein Investitionsbeitrag von maximal 94,2 Millionen Franken bewilligt (nicht verzinslich, nicht rückzahlbar, teuerungsberechtigt,
Preisstand: Zürcher Baukostenindex vom 1. April 2015).
1) BGS 111.1
2) BGS 611.1
3) BGS 751.31
GS 2019/031 1
1021.005
2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit der ZVB den effektiven Investitionsbeitrag aufgrund des Kostenstands des bewilligten Projekts (Baubewilligung) zu vereinbaren. Der effektive Investitionsbeitrag basiert auf dem
Kostenvoranschlag des bewilligten Projekts plus maximal 10 Prozent für
Kostenungenauigkeit als Kostendach. Bei der Ermittlung des effektiven Investitionsbeitrags bleiben die Vorgaben gemäss Abs. 1 massgebend. Die definitive Abrechnung des Investitionsbeitrags erfolgt gemäss offener
Schlussrechnung. Die Auszahlung des Investitionsbeitrags erfolgt nach
Baufortschritt und entsprechendem Zahlungsplan, der zwischen dem
Kanton und der ZVB ebenfalls zu vereinbaren ist.
3 Der Kanton Zug gewährt eine Bürgschaft, abzüglich allfälliger Bürgschaften des Bundes, im Umfang von maximal 116,2 Millionen Franken für die
Verpflichtungen der ZVB im Zusammenhang mit der Erstellung des neuen
Hauptstützpunkts auf dem Areal An der Aa in Zug.
§ 2
Damit verbundene Landgeschäfte
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, von der Stadt Zug das Grundstück
Nr. 216 im Umfang von 7869 m², Grundbuch Zug, für 21 955 500 Franken
zu erwerben und zum gleichen Preis an die Zugerland Verkehrsbetriebe AG
zu veräussern.
2 Der Regierungsrat wird ermächtigt, der Stadt Zug das Grundstück
Nr. 4709 im Umfang von 5924 m², Grundbuch Zug, für 15 089 700 Franken
zu veräussern.
3 Der Regierungsrat wird ermächtigt, 6276 m² ab Grundstück Nr. 286,
Grundbuch Zug, vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen zu übertragen und der Stadt Zug für 12 865 800 Franken zu veräussern.
§ 3
Neubau Rettungsdienst und Verwaltung
1 Der Kanton Zug gewährt der ZVB für die Finanzierung des Neubaus Rettungsdienst und Verwaltung und des damit zusammenhängenden Landerwerbs ein zinsloses Darlehen von 73,1 Millionen Franken, welches in jährlichen Tranchen über maximal 67 Jahre zurückzuzahlen ist.
2 Für den Mieterausbau im Neubau Rettungsdienst und Verwaltung sowie
für nach der Inbetriebnahme anfallende externe Kosten zulasten der Investitionsrechnung wird ein Objektkredit von maximal 26,2 Millionen Franken
inkl. MWST bewilligt (Preisstand: Zürcher Baukostenindex vom
1. April 2015).
1021.005
3 Vor der Ausführung des Mieterausbaus ist der Regierungsrat verpflichtet,
die Kommission für Hochbau detailliert über die anstehenden Arbeiten und
die damit verbundenen Kosten in Kenntnis zu setzen.
1021.005
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
07.03.2019 18.05.2019 Erlass Erstfassung GS 2019/031
1021.005
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 07.03.2019 18.05.2019 Erstfassung GS 2019/031