Art. 1 Strategische Ausrichtung
1 Die Aktualisierung des Finanzplans richtet sich nach den Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes und der Finanzstrategie.
Risch · 6.1-1 · communal act
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1 Die Aktualisierung des Finanzplans richtet sich nach den Vorgaben des Finanzhaushaltsgesetzes und der Finanzstrategie.
1 Die Abteilung Finanzen / Controlling: a) trägt die Prozessverantwortung für den Finanzplan und das Budget b) koordiniert die Kommentierung von Finanzplan und Budget zuhanden des Gemeinderats c) macht Vorgaben über die Form und die technischen Mittel für die Erarbeitung von Finanzplan und Budget zuhanden des Gemeinderats 2 Die Abteilungen erarbeiten die Eingaben für den Finanzplan und das Budget. 3 Die Geschäftsleitung koordiniert die Vorhaben in Finanzplan und Budget und bringt abteilungsübergreifende Aspekte ein. 4 Die Stabstellen Präsidiales sind, in Absprache mit der Abteilung Finanzen / Controlling, für die Prozessterminierung (zeitliche Planung) verantwortlich. 5 Der Gemeinderat beschliesst den Finanzplan und das Budget zuhanden der Gemeindeversammlung.
1 Investitionen ab CHF 250'000.00 werden ausschliesslich in der Investitionsrechnung verbucht.
1 Der Finanzplan wird im Hinblick auf die Budget-Gemeindeversammlung jährlich aktualisiert. Der Gemeinderat beschliesst den Finanzplan im September / Oktober. 2 Die Erstellung des Finanzplans wird mit dem Budgetprozess zeitlich koordiniert.
1 Die Investitionsvorhaben im Finanzplan werden in A-Vorhaben und B-Vorhaben unterteilt. 2 Bei den A-Vorhaben wird ausgewiesen, ob es sich um neue oder gebundene Ausgaben handelt. 3 Über die gesetzliche Minimalanforderung von 4 Jahren hinaus wird der Finanzplan für interne Zwecke über einen Zeitraum von 10 Jahren erstellt. 4 Gemäss § 21 des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons und der Gemeinden (Finanzhaushaltgesetz) beinhaltet der Finanzplan Prognosen zur Entwicklung: a) von Aufwand und Ertrag der Erfolgsrechnung b) des Personalbestandes c) der Investitionen d) des Finanzbedarfs e) des Vermögens und der Verschuldung
1 A-Vorhaben sind Projekte, welche aus Sicht der Gemeinde Risch realisiert werden sollen. Es erfolgt eine Unterteilung in: a) A.1 von der Gemeindeversammlung beschlossene Vorhaben b) A.2 vom Gemeinderat in den Finanzplan aufgenommene Vorhaben, welche von der Gemeindeversammlung noch zu beschliessen sind 2 Die A-Vorhaben zeichnen sich durch einen angemessenen Detaillierungsgrad der Planung aus, der sich wie folgt darstellt: a) die Beweggründe und der Bedarf für das Vorhaben liegen ausgearbeitet in schriftlicher Form vor. Mögliche, weitere Varianten und die Gründe für die Variantenwahl werden erläutert b) es ist abgeklärt, ob eine Etappierung sinnvoll ist c) die Nettoinvestitionen entsprechen den Bruttoinvestitionen abzüglich allfälliger Einnahmen, Subventionen oder Spezialfinanzierungsbeiträge d) die Einnahmen und Ausgaben eines Nettoinvestitions-Vorhabens werden dem entsprechenden Jahr im Finanzplan zugeordnet e) Betriebsaufwand und ‑ertrag der Nettoinvestitionen des Vorhabens sind eruiert f) ein allfällig resultierender Minderaufwand aus der geplanten Umsetzung des A-Vorhabens soll ausgewiesen werden
1 B-Vorhaben sind Projekte, welche weniger detailliert ausgearbeitet sind und als Themenspeicher ausgewiesen werden.
1 Der Gemeinderat entscheidet auf der Basis eines standardisierten Datenblattes über die Aufnahme eines Vorhabens als A-Vorhaben. Das Datenblatt wird von den Abteilungen unter Mithilfe der Abteilung Finanzen / Controlling erarbeitet. 2 Das Datenblatt soll für Vorhaben mit einem Investitionsvolumen ab CHF 1'000'000.00 erstellt werden und enthält die folgenden Informationen: a) das Vorhaben b) die gesetzliche Grundlage c) eine Abschätzung der Investitionsausgaben und ‑einnahmen d) eine Abschätzung des Betriebsaufwands e) eine Darstellung der finanziellen Auswirkungen (Investitionsrechnung, Erfolgsrechnung) f) eine Abschätzung des Minderaufwands g) eine Beurteilung der Dringlichkeit des Vorhabens h) einen Vergleich mit möglichen stark reduzierten Varianten (Light-Version) i) die Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit Dritten (z.B. mit anderen Gemeinwesen oder Privaten) j) die Möglichkeit von Etappierungen 3 Der Bericht zum Finanzplan enthält Aussagen über: a) die Ausgaben und Einnahmen b) die Finanzierung der Investitionsvorhaben c) eine Abschätzung der Risiken bezüglich einer nachhaltigen Finanzierung d) die Grundlagen der Ertragsschätzung und von Kosteneinsparungen e) die B-Vorhaben
1 Die Abteilung Finanzen / Controlling erarbeitet die Grundlagen der Budgetvorgaben. 2 Im Bereich der Vorgaben des Personalaufwandes arbeitet die Abteilung Finanzen / Controlling mit dem Leiter Personal zusammen. 3 Zu den Budgetvorgaben nimmt die Geschäftsleitung Stellung. 4 Der Gemeinderat beschliesst bis spätestens Ende Juni über die Budgetvorgaben.
1 Das Personalbudget erstellen die Abteilungsleiter in Zusammenarbeit mit dem Leiter Personal.
1 Die Budgetvorgaben errechnen sich ausgehend vom zu erstellenden Budget-Mittelwert aus dem Betriebsaufwand der Rechnung der verfügbaren letzten zwei Jahre, dem Budget des Vorjahres und dem Budget des laufenden Jahres. Bei der Berechnung der Budgetvorgaben werden die Kreditanträge nicht berücksichtigt. 2 Darüber hinausgehende Aufwendungen werden als Kreditantrag erfasst und dem Gemeinderat zum Beschluss unterbreitet.
1 Im Stellenplan der Gemeinde Risch werden die ordentlichen Planstellen aufgeführt, sofern es sich nicht um Aushilfs- oder Hilfskräfte handelt. 2 Die Stellen dürfen nur besetzt werden, sofern im Stellenplan hierfür die notwendigen Planstellen zur Verfügung stehen. 3 Aushilfs- und Hilfskräfte dürfen nur angestellt werden, sofern die entsprechenden Budgetmittel zur Verfügung stehen. 4 Der Personaldienst überwacht die Einhaltung des Stellenplans.
1 Der Stellenplan der Gemeinde Risch unterteilt sich in folgende Teilpläne: a) Stellenplan des Verwaltungspersonals b) Stellenplan des Lehrpersonals 2 Der Stellenplan des Verwaltungspersonals weist folgende Kategorien aus und wird nach Abteilungen dargestellt (vgl. Anhang 1): a) Verwaltungsangestellte b) Lernende c) Praktikanten 3 Der Stellenplan der Lehrpersonen weist folgende Kategorien aus (vgl. Anhang 2): a) Kindergarten b) Primarschule c) Oberstufe d) Schulische Dienste e) Musikschule f) Stellenpool
1 Stellenbegehren werden im Rahmen des Budgetprozesses in der Geschäftsleitung erstmals beraten. Sie sind von den Abteilungsleitern zu begründen. Es ist ein Mitbericht des Leiters Personal erforderlich. Alle Personalanträge werden dem Gemeinderat zum gleichen Zeitpunkt zusammen mit dem Budget vorgelegt. Der Gemeinderat entscheidet gleichzeitig über die Anpassung des Stellenplanes und die Aufnahme der neuen Stellen ins Budget. 2 Stellenbegehren beinhalten mindestens folgende Informationen: a) Bezeichnung der Stelle b) Pensum c) Zeitpunkt der Stellenbesetzung d) Kosten im Budgetjahr e) Kosten in den Folgejahren f) Begründung der Stellenplanerhöhung (siehe Pensenantrag) g) Alternativvorschläge (siehe Pensenantrag) 3 Der Stellenplan der Gemeinde Risch wird im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt.
1 Stellenplan der Verwaltungsangestellten: * Abteilung Verwaltungsangestellte Lernende Praktikanten Total Stabstellen Präsidiales 620% * 600% 100% 1'320% * Abteilung Finanzen / Controlling 380% – – 380% * Abteilung Bildung / Kultur 2'290% * – 180% 2'470% * Abteilung Planung / Bau / Sicherheit 3'352% * 400% – 3'752% * Abteilung Soziales / Gesundheit 1'880% * 300% * 280% * 2'460% * Stellenpool Verwaltung 70% * – – 70% * Total 8'592% * 1'300% * 560% * 10'452% *
1 Stellenplan der Lehrpersonen: a) * Kindergarten: 1'400% b) * Primarschule: 4'319% c) * Oberstufe: 2'309% d) * Schulische Dienste: 1'907% e) * Musikschule: 1'262% f) Stellenpool (Reserveposition für Pensenveränderungen aufgrund von Altersentlastungen u.ä.): 500% g) * Total: 11'697%