Kommunaler Richtplan Vorbemerkungen Gemeinde Glarus Erlassen durch die Gemeindeversammlung am 22.3.2013 Genehmigt durch das Departement Bau und Umwelt, Kanton Glarus am 20.11.2013 Bearbeitung Planungskommission Ortsplanung Glarus Christian Büttiker Gemeinderat Glarus, Ressort Planung und Bau Christian Marti Gemeindepräsident Judith Gessler Mitglied Planungskommission Monika Kälin-Bühler Mitglied Planungskommission Walter Schnyder Mitglied Planungskommission Hans Peter Spälti Mitglied Planungskommission Leo Stabile Mitglied Planungskommission Jürg Walcher Mitglied Planungskommission Andreas Zweifel Mitglied Planungskommission Bruno Bossi Leiter Bau und Umwelt, Gemeinde Glarus Urs Noser Stv. Leiter Bau und Umwelt, Gemeinde Glarus Peter Stocker Leiter Fachstelle für Raumentwicklung, Kt. Glarus Team Metron Beat Suter dipl. Ing. FH in Raumplanung FSU/SIA Marc Schneiter dipl. Ing. FH in Raumplanung FSU/SVI/SIA Andrea Schuppli BSc in Raumplanung FH, dipl. Ing. Landschaftsarchitektin FH Martin Kaeslin Landschaftsarchitekt HTL, Raumplaner NDS/HTL Denise Belloli dipl. Geografin Kontakt Metron AG T 056 460 91 11 Postfach 480 F 056 460 91 00 Stahlrain 2 info@metron.ch CH 5201 Brugg www.metron.ch F:\DATEN\M4\10-101-00\04_BER\RICHTPLAN_GENEHMIGT20131120_DEF\01_BER_VORBEMERKUNGEN_131120_DEF.DOCX Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 5 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Ausgangslage 7 2 Bedeutung des Richtplans 8 3 Bestandteile des Richtplans 9 4 Aufbau des Richtplans 10 4.1 Ziele und räumliches Leitbild 10 4.2 Massnahmenblätter 10 4.3 Richtplankarten 12 4.4 Umsetzungsplan 12 5 Projektorganisation 13 5.1 Ablauf der Richtplanung 13 5.2 Organigramm 14 5.3 Gremien 14 Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 7 1 Anlass und Ausgangslage Die neue Gemeindestruktur im Kanton Glarus ist seit dem 1. Januar 2011 formell in Kraft gesetzt. Gestützt auf das neue kantonale Raumentwicklungs- und Baugesetz vom 2.5.2010 und die neue Bauverordnung vom 23.2.2011 sind die Gemeinden verpflichtet, ihre bestehende Nutzungsplanung und das Baureglement mit einer Frist von fünf Jahren anzupassen (Art. 85 u. 86, Raumentwicklungs- und Baugesetz). Diese Ausgangslage bietet in der neuen Gemeinde Glarus, welche die bisherigen Gemeinden Ennenda, Glarus, Riedern und Netstal vereint, die einmalige Chance, die zukünftige räumliche Entwicklung gesamthaft zu überprüfen und strategisch neu auszurichten. Ausgehend von den bestehenden räumlichen Strukturen, den Stärken und Schwächen sowie den differenzierten lokalen Qualitäten und Potentialen soll die Ortsplanung neu definiert werden. Mit der neuen Grossgemeinde besteht die Chance, die Kräfte und Standortvorteile zu fokussieren und eine gezielte räumliche Gemeindeentwicklung zu verfolgen. Die laufende Ortsplanung bildet dazu das entscheidende Instrumentarium. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird die Ortsplanung Glarus in die beiden Phasen Richtplanung und Nutzungsplanung gegliedert. Der vorliegende Richtplan umfasst die erste Phase der Ortsplanung. Ortsplanung Phase 1 Richtplanung Räumliches Leitbild Richtplan Siedlung Richtplan Verkehr Richtplan Landschaft Ortsplanung Phase 2 Nutzungsplanung Zonenplanung Zonen im Baugebiet Zonen im Nichtbaugebiet Baureglement Zonenvorschriften Bauvorschriften 2 Bedeutung des Richtplans Der Richtplan schafft die planerischen Voraussetzungen für die Siedlungs-, Landschafts- und Verkehrsplanung. Richtplaneinträge sind behördenverbindlich. Das heisst, dass sich die Behörden (und somit auch die Verwaltung etc.) an die Richtplanung halten müssen. Die Richtplaninhalte haben jedoch keine Rechtswirkungen auf Private. Der vorliegende Richtplan bezweckt die Koordination der raumrelevanten Massnahmen in den Bereichen Siedlung, Landschaft und Verkehr. Er ist auf die nächsten 15-25 Jahre ausgerichtet. Im Richtplan sind die Grundsätze und Ziele der künftigen Siedlungs- Landschafts- und Verkehrsentwicklung sowie die erforderlichen Massnahmen zur Umsetzung der angestrebten Entwicklung (Zuständigkeiten, Fristigkeiten, Abhängigkeiten) festgelegt. Der kommunale Richtplan bedarf der Genehmigung durch den Kanton. Dem kommunalen Richtplan vorgelagert ist der kantonale Richtplan. Dem kommunalen Richtplan sind weitere Planungsinstrumente nachgelagert (Zonenpläne, Baureglemente, Überbauungspläne, Projekte, etc.). Diese nachgelagerten Planungen basieren auf den Richtplaninhalten und sind mit den Grundsätzen und Festlegungen des Richtplanes abzustimmen. Die Umsetzung und Ausgestaltung des Richtplans ist mit allen Beteiligten zu koordinieren. Bei Projektvorhaben, die sowohl die Gemeinde als auch den Kanton und die Nachbargemeinden betreffen, müssen alle Parteien in den weiteren Planungsstufen zwecks gegenseitiger Abstimmung und Koordination involviert sein. Bei unterschiedlichen Zielsetzungen bzw. Interessenskonflikten zwischen den Gemeinden und dem Kanton soll möglichst frühzeitig die Lösungsfindung angegangen werden. Bei Umsetzungen mit Privaten sind diese in geeigneter Weise einzubeziehen. Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 9 3 Bestandteile des Richtplans Der vorliegende kommunale Richtplan Siedlung, Landschaft und Verkehr ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument der Gemeinde Glarus. Er setzt sich aus folgenden Teilen zusammen Teil 1: Erläuterungen • Dokumentationen der öffentlichen Foren • Mitwirkungsbericht Teil 2: Richtplan mit Massnahmenblätter und Richtplankarten • Vorbemerkungen • Ziele und räumliches Leitbild • Massnahmenblätter Siedlung • Massnahmenblätter Landschaft • Richtplankarte Siedlung und Landschaft • Massnahmenblätter Verkehr • Richtplankarte Fuss- und Radverkehr • Richtplankarte öffentlicher Verkehr • Richtplankarte Motorisierter Individualverkehr • Umsetzungsplan Der 1. Teil sind erläuternde Informationen zum besseren Verständnis der Richtplaninhalte. Dieser Teil ist nicht verbindlich. Der 2. Teil beinhaltet die behördenverbindlichen Inhalte und Festlegungen, welche von der Gemeindeversammlung Glarus beschlossen und vom Kanton Glarus genehmigt werden müssen. 4 Aufbau des Richtplans 4.1 Ziele und räumliches Leitbild Das räumliche Leitbild und die Ziele sind Teil des Richtplans und somit behördenverbindlich. Sie zeichnen die Grundzüge der Gemeindeentwicklung vor. Die Ziele und das räumliche Leitbild wurden am Forum II vom 1.10.2011 mit der Bevölkerung diskutiert und am 19.1.2012 vom Gemeinderat als Basis für die weitere Richtplanerarbeitung verabschiedet. 4.2 Massnahmenblätter In den Massnahmenblättern sind die verbindlichen Massnahmen zur Umsetzung durch die kommunalen Behörden festgelegt. Die Massnahmenblätter beschreiben die Ausgangslage, die Zielsetzung und legen die konkreten Handlungsanweisungen für die Behörden fest. Im Weiteren werden die Zuständigkeiten beschrieben und das weitere Vorgehen aufgezeigt. Die Massnahmenblätter sind themenspezifisch gegliedert und umfassen folgende Inhalte: Massnahmenblätter Siedlung Zentrumsentwicklungen • S 1.1 Zentrum Glarus • S 1.2 Einkaufsorientiertes Subzentrum Netstal • S 1.3 Ortsteil- und Quartierzentren Öffentliche Bauten und Anlagen • S 2.1 Schulen und Kindergärten • S 2.2 Immobilienstrategie • S 2.3 Veräusserung von Gemeindeeigenen Parzellen und Liegenschaften Entwicklungsschwerpunkte • S 3.1 Entwicklungsschwerpunkt Allmeind / Bahnhof Ennenda • S 3.2 Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Glarus / Ennetbühls • S 3.3 Entwicklungsschwerpunkt Buchholz • S 3.4 Entwicklungsschwerpunkt Grosser Zaun Innenentwicklung und Qualitätssicherung • S 4.1 Bestehende Eignungsgebiete Siedlungsentwicklung (Baulandreserven) • S 4.2 Verdichtungsgebiete / Potentiale Umstrukturierung • S 4.3 Mittel- bis langfristige Nutzungsüberprüfung • S 4.4 Verwaltungsrechtliche Verträge • S 4.5 Schutz und Erneuerung der historischen Ortsbilder und Bausubstanz • S 4.6 Qualitätssicherung und Gestaltungskommission Siedlungserweiterung • S 5.1 Eignungsgebiete Siedlungserweiterung Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 11 Energie • S 6.1 Energierichtplan / Energiestadtzertifizierung Ver- und Entsorgung • S 7.1 Abfallbewirtschaftung • S 7.2 Deponieplanung für unverschmutztes Aushubmaterial und Abbauplanung • S 7.3 Werkleitungen und Strassensanierungen Massnahmenblätter Landschaft Landschaft • L 1.1 Natur- und Landschaftsschutz • L 1.2 Landwirtschaft • L 1.3 Siedlungsbegrenzung • L 1.4 Grünkorridor Siedlungsinterne Freiräume • L 2.1 Freiraumkonzept • L 2.2 Familiengartenareale Tourismus und Erholung • L 3.1 Tourismuskonzept Gewässer • L 4.1 Abstimmung Hochwasserschutz • L 4.2 Einbezug Gewässer in Siedlungs - und Freiraumentwicklung Massnahmenblätter Verkehr Motorisierter Individualverkehr • V 1.1 Klassierung Strassennetz • V 1.2 Umfahrungsstrassen • V 1.3 Kantonale Netzergänzungen • V 1.4 Ortsdurchfahrten (Glarus, Netstal) • V 1.5 Verkehrsberuhigung • V 1.6 Parkierungskonzept • V 1.7 Parkierungsanlagen Fuss- und Radverkehr • V 2.1 Vordringliche Wegnetzlücken schliessen • V 2.2 Hauptrouten Fussverkehr • V 2.3 Fuss- und Radwegnetzplan • V 2.4 Abstellanlagen Radverkehr Öffentlicher Verkehr • V 3.1 Verdichtung Bahn • V 3.2 Ausbau Bus • V 3.3 Massnahmen an Haltestellen Mobilitätsmanagement / Gesamtverkehr • V 4.1 "Anlaufstelle Mobilität" • V 4.2 Erschliessung Klöntal 4.3 Richtplankarten Die Richtplaninhalte sind zur besseren Übersicht themenspezifisch auf 4 Karten dargestellt: • Richtplankarte Siedlung und Landschaft • Richtplankarte Fussverkehr • Richtplankarte Radverkehr • Richtplankarte motorisierter Individualverkehr • Richtplankarte öffentlicher Verkehr Die Richtplankarten sind untereinander und mit den Massnahmenblättern abgestimmt. Die Plandarstellung unterscheidet zwischen der Ausgangslage (bestehend) und den Richtplaninhalten (geplant). Letztere beziehen sich auf die Massnahmenblätter des Richtplans und sind behördenverbindlich. Gewisse Massnahmen sind auf den Richtplankarten konkret lokalisiert. Andere Massnahmen und Zielsetzungen sind nicht räumlich festgelegt und sind als allgemeine Grundregeln im Umgang mit einzelnen Sachbereichen umschrieben und teilweise mit weiteren Erläuterungen ergänzt. 4.4 Umsetzungsplan Der Umsetzungsplan umfasst eine Übersicht aller Massnahmen mit einer Darstellung des Planungs- und Umsetzungshorizontes. Weiter zeigt er die Abhängigkeiten und den Koordinationsbedarf der einzelnen Massnahmen untereinander auf. Der Umsetzungsplan dient zur Übersicht über alle Massnahmen. Seine Inhalte sind auch in den einzelnen Massnahmenblättern aufgeführt. Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 13 5 Projektorganisation 5.1 Ablauf der Richtplanung Projektorganisation, Grundlagen und räumliche Analyse Ab März 2011 1. Forum Ortsplanung Beratung Stärken / Schwächen Mai 2011 Entwurf räumliches Leitbild 2. Forum Ortsplanung Beratung räumliches Leitbild Oktober 2011 Entwurf Richtplanung Ebene angestrebte räumliche Veränderung Richtplan Siedlung Richtplan Verkehr Richtplan Landschaft 3. Forum Ortsplanung Beratung Entwurf Richtplanung, Siedlung / Verkehr / Landschaft Juni 2012 Entwurf Umsetzungsplan Etappierung, Kosten, Prioritäten Veröffentlichung Richtplanentwurf informelle Mitwirkung Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme bis 17. August 2012 4. Forum Ortsplanung Beratung Umsetzungsplan 25. August 2012 Bereinigung Richtplanung aufgrund der Ergebnisse aus den Foren III und IV und aufgrund der Stellungnahmen von Kanton und Nachbargemeinden Ab Ende August 2012 Öffentliche Bekanntmachung (RBG, Art.17.2) Einwendungsverfahren / Mitwirkungsbericht 25. Oktober 2012 bis 26. November 2012 Beschluss Gemeinderat, Beschluss Gemeindeversammlung Genehmigung Departement BU 22. März 2013 5.2 Organigramm Die Projektorganisation der Ortsplanung soll eine breit abgestützte Meinungsbildung sicherstellen. Zudem soll eine effiziente Erarbeitung, Beratung und Festsetzung der Ergebnisse gewährleistet werden. Gemeinderat Politische Leitung Zwischenentscheide Verwaltung Fachunterstützung Umsetzung Projektleitung Operative Leitung Prozesssteuerung Projektkoordination Laufende Koordination Assistenz Sekretariat Planungskommission (PK) Beratung der Entwürfe z.Hd. Gemeinderat Forum Ortsplanung Breite Meinungsbildung und Beratung der erarbeiteten Entwürfe 5.3 Gremien Gemeinderat Aufgaben • Politische Leitung der Ortsplanung • Setzt die Projektorganisation ein • Verabschiedet die bereinigten Berichte und Arbeiten (Freigabe für Forum, Mitwirkung, Vorprüfung, Auflagen Festsetzung und Genehmigung) Vorsitz Mitglieder Christian Marti, Gemeindepräsident • Christian Marti • Reto Frey • Roland Schubiger • Thomas Jakober • Priska Geyer • Ernst Disch • Christian Büttiker Ortsplanung Glarus Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 15 Projektleitung (PL) Aufgaben • Gesamtprojektleitung • Operative Leitung der Ortsplanung • Regelmässige Information des Gemeinderates • Abstimmung mit den kommunalen und kantonalen Fachstellen • Inhaltliche Leitung zusammen mit dem Planungsbüro (Entwürfe der Ortsplanung) • Koordination mit laufenden Planungen und Projekten • Vorbereitung und Auswertung der Sitzungen der Planungskommission • Vorbereitung und Auswertung der Foren • Kontaktstelle und Kommunikationsstelle der Ortsplanung Vorsitz Mitglieder Christian Büttiker Ressortvorsteher Planung und Bau • Christian Büttiker • Bruno Bossi • Beat Suter, Projektleiter Metron • Marc Schneiter, stellvertretender Projektleiter Metron, Teilprojektleiter Verkehr • Andrea Schuppli, Projektassistenz Planungskommission (PK) Aufgaben • Beratung der Planungsentwürfe im Auftrag des Gemeinderates • Fachliche Inputs zur Ortsplanung • Vertretung von verschiedenen Interessen Vorsitz Mitglieder • Christian Büttiker Ressortvorsteher Planung und Bau Mit Stimmrecht: • Christian Büttiker • Judith Gessler • Monika Kälin-Bühler • Christian Marti • Walter Schnyder • Hans-Peter Spälti • Leo Stabile • Jürg Walcher • Andreas Zweifel Ohne Stimmrecht: • Bruno Bossi • Urs Noser • Peter Stocker Forum Ortsplanung Für die breite Meinungsbildung zu den Entwürfen der Ortsplanung werden vier Foren durchgeführt. Diese werden öffentlich angekündigt und stehen allen Interessierten offen. Wer sich in die Teilnehmerliste einschreibt, verpflichtet sich nach Möglichkeit kontinuierlich an den vier Forumsveranstaltungen teilzunehmen. Während dem Planungsprozess können weitere Interessierte dazu stossen. Eine Forumsveranstaltung beinhaltet Informationsblöcke, Beratungen in Diskussionsgruppen und das Zusammenführen der Ergebnisse im Plenum. Die Diskussion wird je nach Zielen und Themen in Arbeitsgruppen oder im Plenum geführt. Dabei hat das Forum die Aufgabe der Meinungsbildung, jedoch keine Entscheidungsbefugnisse. Die Ergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und sind öffentlich. Die Presse wird zu den Veranstaltungen eingeladen.
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