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Verordnung über die Geschäftsführung der Begleitgruppe Musikschule

Oberägeri · 1.6-6 · communal act

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Contents: 3 provisions
  1. Art. 1 Zusammensetzung
  2. Art. 2 Sitzungen
  3. Art. 3 Aufgaben

3 provisions

Art. 1 Zusammensetzung

1 Die Musikschulleitung ernennt eine Begleitgruppe Musikschule mit vier bis sieben Mitgliedern, die ihr beratend zur Seite steht. 2 Die Mitglieder setzten sich namentlich aus folgenden Gruppierungen zusammen: a) Lehrpersonen der Musikschule Oberägeri; b) Erziehungsberechtigte; c) Musikalische Vereine Oberägeri; d) Musikschulleiterin / Musikschulleiter. 3 Weitere Personen können nach Bedarf beigezogen werden.

Art. 2 Sitzungen

1 Pro Semester findet mindestens eine Sitzung statt. Ansonsten trifft sich die Begleitgruppe Musikschule nach Bedarf. Die Musikschulleiterin/der Musikschulleiter lädt zu den Sitzungen ein. 2 Eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter des Schulsekretariats führt das Protokoll. Soweit die Begleitgruppe nichts anderes bestimmt, entscheidet die Protokollführerin/der Protokollführer über Form und Inhalt des Protokolls. Vorbehalten bleiben die Vorgaben über den einheitlichen Auftritt der Gemeinde Oberägeri. Auf Verlangen eines Begleitgruppenmitgliedes können persönliche Voten ins Protokoll aufgenommen werden. Es wird bis spätestens zwei Wochen nach der Sitzung allen Mitgliedern zugestellt und an der nächsten Sitzung der Begleitgruppe genehmigt. 3 Die Mitglieder erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen der Begleitgruppe Musikschule Sitzungsgelder. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Entschädigungsreglement der Einwohnergemeinde Oberägeri. 4 Mitglieder der Begleitgruppe Musikschule nehmen an den Sitzungen teil. Ist ein Mitglied verhindert an der Sitzung teilzunehmen, so hat es dies der Musikschulleiterin/dem Musikschulleiter unter Angabe des Grundes mitzuteilen. Die Abwesenheit wird im Protokoll vermerkt. 5 Die zu behandelnden Themen werden auf einer Traktandenliste aufgeführt und zusammen mit der Einladung und den Unterlagen von der Musikschulleiterin/dem Musikschulleiter den Begleitgruppenmitgliedern vor der Sitzung zugestellt. 6 Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Sitzung wird von der Musikschulleiterin/dem Musikschulleiter geleitet. Diese sorgen für einen speditiven Ablauf.

Art. 3 Aufgaben

1 Die Begleitgruppe Musikschule nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr. a) Echoraum für die geplante Ausrichtung der Musikschule und deren Projekte: - Die Musikschulleitung informiert über Schülerzahlen, Veranstaltungen, Schulentwicklungsthemen und Projekte und diskutiert diese mit den Mitgliedern der Begleitgruppe Musikschule. Die Begleitgruppe berät die Musikschulleitung. b) Entgegennahme der Feedbacks aus der Bevölkerung und Weiterleitung an die Musikschulleitung: - Die Mitglieder nehmen Feedbacks aus der Bevölkerung auf und leiten diese laufend der Musikschulleitung weiter. Wichtige Feedbacks werden von der Musikschulleitung an die Abteilungsleiterin/den Abteilungsleiter Bildung weitergeleitet und besprochen. c) Besuch von Schülerkonzerten mit Rückmeldung an die Musikschulleitung: - Die Mitglieder der Begleitgruppe Musikschule zeigen Interesse an der Arbeit der Musikschule in dem sie Konzerte der Musikschule besuchen. Anschliessend können sie der Musikschulleitung eine Rückmeldung geben. Es wird keine Zuteilung zu Lehrpersonen und Konzerten gemacht. Die Konzerte sollen den Mitgliedern die Arbeit der Musikschule näherbringen. Wünschenswert ist der Besuch von mindestens 2 Konzerten pro Schuljahr. Der Besuch der Konzerte wird nicht entschädigt. d) Unterstützung der Musikschulleitung bei der Durchführung von Veranstaltungen der Musikschule: - Für grössere Veranstaltungen oder Projekte kann die Musikschulleitung auf die Mithilfe der Mitglieder der Begleitgruppe Musikschule zurückgreifen. Die Mitglieder werden für diese Unterstützung gemäss Entschädigungsreglement der Einwohnergemeinde Oberägeri entschädigt. 2 Die Begleitgruppe Musikschule verfügt über keine finanziellen Befugnisse.

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