§ 1 A. Allgemeines
Geltungsbereich 1 Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für Bewilligungen, Bescheinigungen und verschiedene Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung.
Basel-Stadt · BeE 153.840 · communal act
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Geltungsbereich 1 Dieses Reglement regelt die Erhebung von Gebühren für Bewilligungen, Bescheinigungen und verschiedene Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung.
Definition und Höhe der Gebühren 1 Die Gebühren sind das Entgelt für Verwaltungshandlungen der Gemeinde und alle damit notwendig zusammenhängenden Tätigkeiten wie Abklärungen, Beratungen und Verhandlungen. 2 Die Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach dem gesamten mittelbaren und unmittelbaren Ver - waltungsaufwand und sollen kostendeckend sein. Im Übrigen sind die Grundsätze des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren massgeblich. 3 Für ausserordentlichen Verwaltungsaufwand sowie bei besonders hohen Vermögensinteressen der Gebührenpflichtigen kann die Gebühr um das Doppelte erhöht werden.
Gebührenerlass 1 Gebühren können auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ein finanzieller Härtefall vorliegt, wenn gemeinnützige Zwecke verfolgt werden oder wenn die Gebühr unter Würdigung der gesamten Umstände als zu hoch erscheint. Das begründete Erlassgesuch ist an die Gemeindeverwaltung zu richten.
Kanzleigebühren 1 Es werden folgende Kanzleigebühren erhoben: 1. Für das Erstellen von Fotokopien / A4, pro Kopie Fr. 0.50 2. Für das Erstellen von Fotokopien / A3, pro Kopie Fr. 1.00 3. Spesen für Porti, Telefon, Fax, Publikationen usw. nach Aufwand 1) SG 111.100 2) SG 153.800 3) SG 122.200 4) BeE 111.100
Zahlungsfristen und Mahngebühren 1 Die Zahlungsfrist von Gebühren beträgt 30 Tage. Nach Ablauf dieser Frist kann ein Verzugszins von 5% erhoben werden. 2 Für nicht rechtzeitig bezahlte Gebühren können Mahngebühren und Umtriebsgebühren für Inkassomassnahmen erhoben werden. Diese betragen: 1. erste Mahnung gratis 2. Mahngebühren ab zweiter Mahnung je Fr. 40.00 3. Umtriebsgebühr für Inkassomassnahmen Fr. 50.00
Besondere Gebühren der Gemeindeverwaltung 1 Die Gemeindeverwaltung erhebt folgende Gebühren im Bereich Einwohnerdienste: Art der Gebühr Gebühr 1. Abmeldung pro Person Fr. 20.00 2. Abmeldung pro Haushalt Fr. 40.00 3. Adressbekanntgabe - einfache schriftliche Auskunft Fr. 10.00 4. Adressbekanntgabe - schriftliche Auskunft mit vorliegendem Interessennachweis Fr. 20.00 5. Adressbekanntgabe - für Klassenzusammenkünfte gratis 6. Adressetiketten- und listen: 6.1 Grundpauschale pro Auftrag für administrativen Aufwand Fr. 30.00 6.2 Preis pro Adresse (Etikettendruck, Papier etc.) Fr. 00.10 7. Anmeldung Fr. 25.00 8. Beglaubigung einer Unterschrift Fr. 15.00 9. Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie oder eines Auszuges Fr. 15.00 10. Beglaubigung von Unterschriften eines Ehepaares oder einer eingetragenen Partnerschaft Fr. 20.00 11. Bestätigung Personalien Fr. 10.00 12. Heimatausweis Fr. 25.00 13. Heimatausweis - Verlängerung Fr. 15.00 14. Identitätskarte - Erwachsene Fr. 70.00 15. Identitätskarte - Kinder Fr. 35.00 16. Jagdpass - Tagespass Gäste Fr. 50.00 17. Jagdpass - Jahresbewilligung Fr. 100.00 18. Lebensbescheinigung pro Person Fr. 10.00 19. Lebensbescheinigung, die besonderen zeitlichen Aufwand erfordern Fr. 20.00 20. Verlustgebühr Identitätskarte Fr. 20.00 21. Vorladungen, die wegen Versäumnissen zu erlassen sind Fr. 30.00 22. Wohnsitzbescheinigung je Einzelperson Fr. 20.00 23. Wohnsitzbescheinigung für das Generalabonnement der SBB, pro Familie Fr. 20.00 24. Wohnsitzbescheinigung für Familien (2 Erwachsene und Kinder, Anzahl unbeschränkt) Fr. 50.00 Verwaltungsgebührenreglement BeE 153.840 2 Die Gemeindeverwaltung erhebt folgende Gebühren im Bereich Bauwesen / Werkhof: Art der Gebühr Gebühr 1. Arbeiten und Dienstleistungen des Aussendienstes pro Stunde und Mitarbeitenden Fr. 90.00 2. Fahrzeuge bedient pro Stunde: * Aufwand pro Stunde: * 2.1 * Transportfahrzeug inkl. Bedienung Fr. 110.00 2.2 * Spezialfahrzeug inkl. Bedienung Fr. 220.00 3. Hausnummern Fr. 40.00 4. * … … 5. * … … * … … * … … 6. * … … * … … * … … 7. * … … * … … * … … 8. * … … 3 Die Ansätze der Gebühren für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums richten sich nach der Gebührenverordnung zum Gesetz über die Nutzung des öffentlichen Raumes (GebV NöRG) vom 1. November 2022 5). * 4 … * § 7 * Gebührenzuschlag 1 Es können Zuschläge erhoben werden gemäss § 9 der kantonalen Verordnung über die Beglaubigungsgebühren sowie die Gebühren auf dem Gebiet der Einwohnerkontrolle und des Ausländerrechts (GVo) vom 4. Juni 2024 6). Schlussbestimmung Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Auf den gleichen Zeitpunkt wird das Reglement betreffend die Erhebung von Verwaltungsgebühren vom 31. August 2010 aufgehoben. 5) SG 724.910 6) SG 519.400 Verwaltungsgebührenreglement BeE 153.840 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle 15.06.2020 01.07.2020 Erlass Erstfassung KB 24.06.2020 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Art der Gebühr" geändert KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Gebühr" geändert KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.1" eingefügt KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.2" eingefügt KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "4." aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "5." aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "6." aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "7." aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "8." aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 3 geändert KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 6 Abs. 4 aufgehoben KB 21.12.2024 16.12.2024 26.12.2024 § 7 eingefügt KB 21.12.2024 Verwaltungsgebührenreglement BeE 153.840 Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle Erlass 15.06.2020 01.07.2020 Erstfassung KB 24.06.2020 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Art der Gebühr" 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2." / "Gebühr" 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.1" 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "2.2" 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "4." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "5." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "6." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "7." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "" 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 2, Tabelle, "8." 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 6 Abs. 3 16.12.2024 26.12.2024 geändert KB 21.12.2024 § 6 Abs. 4 16.12.2024 26.12.2024 aufgehoben KB 21.12.2024 § 7 16.12.2024 26.12.2024 eingefügt KB 21.12.2024