Open at the publisher →
In force since 2010-10-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-08. The page it was read from
sha256 abfb16ef0c3bbbfea7211c02340b9a036ddd9554548f842a01964ef7c112a0ae
9 provisions
Art. 1 Seite 2/6
Gegenstand
1 Unter dem Begriff Mobilität wird in diesem Reglement das Bedürfnis des
Menschen nach einer Raumveränderung verstanden, also dem Wunsch
danach, sich an einen anderen Ort zu begeben.
2 Die Mobilität ist für die Stadt Luzern als Wohn-, Arbeits- und Aufenthaltsort
von zentraler Bedeutung und wirkt sich sowohl auf die Gesellschaft als
auch auf die Wirtschaft und die Umwelt aus. Sie bestimmt massgeblich das
Zusammenleben der Menschen in unserer Stadt, unabhängig davon, ob sie
sich in Luzern dauernd oder nur vorübergehend aufhalten.
3 Träger der Mobilität sind Verkehrssysteme, welche ihrerseits Teil eines
übergeordneten Gesamtsystems sind. Für Verkehrssysteme steht in den
städtischen Agglomerationen ein begrenzter Raum zur Verfügung. Sie sind
im Kontext verschiedener gleichrangiger und zum Teil gegensätzlicher
Nutzungsansprüche aus Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt nachhaltig zu
gestalten und zu entwickeln.
4 Das vorliegende Reglement zeigt auf, wie die Stadt Luzern mit Fragen der
Mobilität auf strategischer Ebene umgeht. Die unterschiedlichen Bedürfnisse und Zuständigkeiten der Akteure sind dabei genauso zu berücksichtigen
wie die gesetzlichen und planerischen Grundlagen.
Propose a changeArt. 2
Vorgaben für die Gesamtverkehrsentwicklung
1 Das Gesamtverkehrssystem setzt sich aus den Verkehrsarten Fussverkehr, öffentlicher Verkehr, motorisierter Individualverkehr und Veloverkehr
zusammen.
2 Der Koexistenz und der sinnvollen Ergänzung der einzelnen Verkehrsarten ist bei der Planung besondere Beachtung zu schenken. In dicht
besiedelten Stadträumen übernehmen nachhaltige Verkehrsformen wie der
öffentliche Verkehr sowie der Fuss- und Veloverkehr einen grossen Teil
des Gesamtverkehrs.
3 Die verschiedenen Nutzungsansprüche, welche an den öffentlichen Raum
gestellt werden, bedingen eine sorgfältige Interessenabwägung zwischen
Verkehr, Sicherheit, Gestaltung und Aufenthaltsqualität und beeinflussen
damit die zulässige Gesamtmobilität.
4 Die Strategie für die einzelnen Verkehrsarten lässt sich den nachfolgenden
Artikeln des Reglements entnehmen. Sie orientiert sich an einer nachhaltigen
Gesamtverkehrsentwicklung.
Propose a changeArt. 3 Seite 3/6
2 Fuss- und Veloverkehr
1 Die Stadt sorgt für ein direktes, sicheres, attraktives und zusammenhängendes Fussweg- und Veloroutennetz.
2 Private und öffentliche Abstellanlagen für Velos sind gut erreichbar und in
genügender Zahl vorhanden.
3 Die Sicherheit ist für alle, die zu Fuss und mit dem Velo unterwegs sind,
gewährleistet. Kinder, Jugendliche und ältere Menschen werden durch
besondere Massnahmen geschützt.
4 Zur Umsetzung des «Velohauptroutennetzes 2033» realisiert die Stadt bis
spätestens zehn Jahre nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen insbesondere ein Netz aus sternförmigen sowie tangentialen Velohauptrouten, die
nach Möglichkeit wo immer möglich von Fuss- und motorisiertem Individualverkehr getrennt geführt werden. Die «Velohauptrouten 2033» werden als
Velostrassen, Radwege oder Radstreifen geführt. Ihre Ausgestaltung basiert
auf den Standards Veloverkehr der Stadt Luzern, in der Regel mit einem
Minimalmass von 1,80 m und einem Optimalmass von 2,50 m. Die Gesamtlänge des Netzes beträgt mindestens 20 km. Der Stadtrat informiert bis zum
Erreichen dieses Ziels jährlich in geeigneter Form über den Zwischenstand.
Propose a changeArt. 4
3 Öffentlicher Verkehr
1 Die Stadt setzt sich ein für attraktive Transportketten sowie eine höchstmögliche zeitliche und örtliche Verfügbarkeit des öffentlichen Verkehrs für
den Pendler-, Einkaufs- und Freizeitverkehr.
2 Gemäss den Grundsätzen der Transporteffizienz und der optimalen
Nutzung des begrenzten Strassenraums wird der öffentliche Verkehr
konsequent priorisiert.
3 Die Stadt setzt sich zudem für einen integralen Tarifverbund ein, welcher
ein attraktives Angebot für die ganze Region garantiert.
4 Die Stadt Luzern fördert den Zugang zur Nutzung des öffentlichen
Verkehrs für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 16 Jahren mit
Aufenthaltsort Stadt Luzern mit Gutscheinen von Fr. 300.‒ pro Schuljahr.
Die Massnahme ist befristet bis und mit Schuljahr 2030/2031. Der
personalisierte Gutschein muss beim Bezug von vordefinierten Produkten
des öffentlichen Verkehrs zweckgebunden eingelöst werden.
2 Fassung gemäss Änderung vom 16. Dezember 2021, in Kraft seit 15. Mai 2022 (Volksabstimmung).
3 Fassung gemäss Änderung vom 5. März 2026, in Kraft seit 1. Juni 2026.
Propose a changeArt. 5 Seite 4/6
4 Motorisierter Individualverkehr
1 Die Stadt setzt sich dafür ein, dass die Verkehrsbelastung auf dem übergeordneten Strassennetz (Stadtkordon) bis 2040 gegenüber 2010 um
15 Prozent abnimmt. Der zu substituierende motorisierte Individualverkehr
und allfälliger zukünftiger Mehrverkehr werden in erster Linie durch öffentliche Verkehrsmittel, Fuss- und Veloverkehr abgewickelt. Netzausbauten
dienen primär der Quartiererschliessung bzw. der Verkehrsentlastung oder
der Priorisierung des öffentlichen sowie des Fuss- und Veloverkehrs.
2 Der Durchgangsverkehr wird konsequent vom Hochleistungsstrassennetz
oder von Umfahrungsstrassen übernommen. Die Kapazität dieses Netzes
wird mit betrieblichen Optimierungen und wenn nötig mit gezielten Ausbauten erhalten.
3 Auf dem kommunalen Strassennetz abseits der Hauptachsen werden
konsequent verkehrsberuhigte Zonen eingeführt. Zur gezielten Aufwertung
des Strassenraums auf kommunalen Hauptachsen werden wo möglich
entschleunigende Massnahmen ergriffen.
4 Das kommunale Verkehrsnetz wird so entwickelt und betrieben, dass
Durchgangsverkehr vermieden und Wohnquartiere vom Verkehr entlastet
werden.
Propose a changeArt. 6
Ruhender Verkehr
1 Der zur Verfügung stehende Parkraum spielt bei der Erzeugung des
motorisierten Individualverkehrs eine entscheidende Rolle und beeinflusst
dadurch den Modalsplit massgeblich. Über die Zahl der Parkplätze und
deren Bewirtschaftung kann die entsprechende Verkehrserzeugung
gesteuert werden. Im hochwertigen innerstädtischen Raum haben
Parkhäuser Priorität, um den Strassenraum zu entlasten.
2 Der durch private Liegenschaften verursachte Verkehr wird durch eine
konsequente Anwendung des Parkplatzreglements 5 im Baubewilligungsverfahren gesteuert. Für neue Liegenschaften wird eine optimale Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr angestrebt. Den Bedürfnissen des
Langsamverkehrs innerhalb privater Siedlungsräume ist besondere
Beachtung zu schenken.
4 Fassung gemäss Änderung vom 17. Februar 2022, in Kraft seit 1. Januar 2023.
5 sRSL 7.2.2.1.1
Propose a changeArt. 7 Seite 5/6
Modalsplit
1 Der Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs
am gesamten Verkehrsaufkommen wird in den nächsten Jahren stetig
erhöht.
2 Die Zielvorgaben werden in den Leitlinien Stadtverkehr festgelegt.
Propose a changeArt. 8
Leitlinien Stadtverkehr
1 Der Stadtrat erlässt Leitlinien für den Stadtverkehr und bringt diese dem
Grossen Stadtrat zur Kenntnis. Die Leitlinien zeigen die Strategien zur
Erreichung der unter Artikel 2 bis 7 aufgezeigten Ziele auf.
2 Die Leitlinien Stadtverkehr gehen von einer Gesamtverkehrsbetrachtung
für die gesamte Agglomeration Luzern aus.
3 Sie beinhalten quantitative Aussagen. Sie werden periodisch überprüft
und aktualisiert.
Propose a changeArt. 9
Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. Oktober 2010 in Kraft.6
2 Das Reglement ist zu veröffentlichen.7
Luzern, 29. April 2010
Namens des Grossen Stadtrates
Marcel Lingg
Ratspräsident
Hans Büchli
Leiter Sekretariat Grosser Stadtrat
6 Von den Stimmberechtigten als Gegenvorschlag zur Städte-Initiative angenommen am 26.
September 2010.
7 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 8. Mai 2010.
Seite 6/6
Tabelle der Änderungen des Reglements für eine nachhaltige
städtische Mobilität vom 29. April 2010
Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt
Seite
Geänderte
Stellen
Art der
Änderung
Inkrafttreten
1. B+A 39/21 16.12.21 21.5.22
Art. 3 geändert 15.5.22
2. B+A 22/21 17.2.21 8.10.22
Art. 5 geändert 1.1.23
3. B+A 54/25 5.3.26 23.5.26
Art. 4 geändert 1.6.26
Propose a change