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Beschluss des Grossen Stadtrates über die Aufhebung des Wohnungsamtes und die Delegierung des städtischen Arbeitsamtes und der AHV-Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen

Schaffhausen (city) · 870.1 · decree

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1 provision

Aufhebung Wohnungsamt 870.1 Rechtssammlung der Stat Schaffhausen (Stand 3. August 2021) 1 Beschluss des Grossen Stadtrates Schaffhausen über die Aufhebung des Wohnungsamtes und die Delegierung des städtischen Arbeitsamtes und der AHV- Zweigstelle an den Kanton Schaffhausen vom 26. Oktober 1982 Der Grosse Stadtrat beschliesst: 1. 1 Die Verordnung des Grossen Stadtrates vom 6. Juli 1941 über die Einführung des Wohnungsamtes wird aufgehoben. 2 Der Grosse Stadtrat nimmt davon Kenntnis, dass von der Einwohnergemeinde ein Anschlagbrett über die Mietangebote geführt wird, welches Mietern wie Vermietern kostenlos zur Verfügung steht. 2. 1 Die Aufgaben des städtischen Arbeitsamtes 1) und der AHV- Zeigstelle werden delegiert. 2 Der Stadtrat wird ermächtigt, mit dem Regierungsrat des Kantons Schaffhausen eine entsprechende Vereinbarung 1) abzuschliessen. Fussnoten: 1 Der Vertrag zwischen dem Kanton Schaffhausen und der Einwohnergemeinde Schaffhausen betreffend die Delegation des Arbeitsamtes der Stadt an den Kanton (RSS 240.2) wurde per 30. Juni 2021 zufolge Gegenstandlosigkeit aufhoben (SRB vom 3. August 2021).

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