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Km vom 21. September 2004 des Beschlusses Nr. 153/2003 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses

Liechtenstein · 0.110.034.47 · treaty

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Contents: 5 provisions
  1. Art. 1
  2. Art. 2
  3. Art. 3
  4. Art. 4
  5. Art. 5

5 provisions

Art. 1

Anhang XI des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 5cf (Entscheidung 676/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) wird folgende Nummer eingefügt: "5cg. 32002 L 0077: Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (ABl. L 249 vom 17.9.2002, S. 21) (1). (1) Hier nur zu Informationszwecken aufgeführt. Für die Umsetzung siehe Anhang XIV. Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit den folgenden Anpassungen: In Art. 7 Abs. 2 werden die Worte "EG-Wettbewerbsregeln" durch "die Wettbewerbsregeln des EWR-Abkommens" ersetzt." 2. Der Wortlaut von Nummer 3 (Richtlinie 90/388/EWG der Kommission) wird mit Wirkung vom 25. Juli 2003 gestrichen.

Art. 2

Anhang XIV des Abkommens wird wie folgt geändert: 1. Nach Nummer 13 (Richtlinie 90/388/EG der Kommission) wird folgende Nummer eingefügt: "13a. 32002 L 0077: Richtlinie 2002/77/EG der Kommission vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (ABl. L 249 vom 17.9.2002, S. 21). Die Richtlinie gilt für die Zwecke dieses Abkommens mit der folgenden Anpassung: In Art. 7 Abs. 2 werden die Worte "EG-Wettbewerbsregeln" durch "die Wettbewerbsregeln des EWR-Abkommens" ersetzt." 2. Der Wortlaut von Nummer 13 (Richtlinie 90/388/EWG der Kommission) wird mit Wirkung vom 25. Juli 2003 gestrichen.

Art. 3

Der Wortlaut der Richtlinie 2002/77/EG in isländischer und norwegischer Sprache, der in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht wird, ist verbindlich.

Art. 4

Dieser Beschluss tritt am 8. November 2003 in Kraft, sofern dem Gemeinsamen EWR-Ausschuss alle Mitteilungen nach Art. 103 Abs. 1 des Abkommens vorliegen.

Art. 5

Dieser Beschluss wird im EWR-Abschnitt und in der EWR-Beilage des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlicht. Brüssel, den 7. November 2003 (Es folgen die Unterschriften)

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