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Reglement Sportlerehrung

Schellenberg · reglement-sportlerehrung-638992332059582193.pdf · communal act

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1 provision

Gemeinde Schellenberg Reglement für Sportlerehrungen Reglement Sportlerehrung Gemeinde Schellenberg Präambel Um Personen zu ehren, die sich im sportlichen Bereich besondere Verdienste erworben haben, erlässt die Gemeinde Schellenberg dieses Reglement. Die in diesem Reglement verwendeten Personenbezeichnungen gelten für Personen männlichen und weiblichen Geschlechts. Zielsetzung Die erfolgreichen Sportler aller Altersklassen, einschliesslich die Teilnehmer an „Paralympics“ sowie „Special Olympics“, sind durch die politischen Behörden zu ehren und es ist ihnen eine offizielle Anerkennung zukommen zu lassen. Es geht darum, die Vorbildfunktion von Sportlern hervorzuheben und zu sinnvoller Freizeitbeschäftigung im Sportbereich zu motivieren. Kriterien 1) Mitgliedschaft Die zu ehrende Person muss in Schellenberg wohnhaft sein und in der Regel Mitglied eines liechtensteinischen Sportverbandes sein, der dem Liechtensteinischen Olympischen Sportverband (LOSV) angeschlossen ist. Die ausgeübte Sportart muss vom LOSV anerkannt sein. Über Ausnahmefälle entscheidet der Gemeinderat. 2) Sportliche Leistungen Sportliche Leistungen können dann zur Ehrung gelangen, wenn sie an einem der folgenden Anlässe erzielt worden sind: • Landesmeisterschaften • Internationale Landesmeisterschaften • Kleinstaatenspiele • Nationale Grossanlässe • Internationale Grossanlässe • Europameisterschaften • Olympische Spiele • Weltmeisterschaften • Spezielle Anlässe Ehrungsantrag Sportler oder Sportvereine können sich bei der Gemeindeverwaltung oder der Kommission für Sport und Freizeit zur Ehrung anmelden. Die sportlichen Erfolge sind mit dem Formular „Meldung für Sportlerehrung“ jeweils bis zum 31. Juli jeden Jahres an das Sekretariat der Gemeindeverwaltung zu richten (Ehrungszeitraum jeweils 1. August bis 31. Juli jeden Jahres). -2- Reglement Sportlerehrung Gemeinde Schellenberg -3- Die Kommission für Sport und Freizeit prüft die eingegangenen Anträge und stellt Antrag auf Ehrung an die Gemeinde. Ist die Kommission für Sport und Freizeit der Ansicht, dass ein Sportler nicht ehrungsberechtigt ist, so muss dies begründet werden. Die Gemeinde entscheidet über die Art der Ehrung. Es wird ein Pauschalbetrag von 500.- Franken pro Jahr und Person ausbezahlt. An Kinder wird bis nach Abschluss der Primarschule ein Betrag von 200.- Franken pro Jahr und Person ausbezahlt. Über die Höhe von ausserordentlichen Ehrungen für besondere Leistungen entscheidet der Gemeinderat. Ehrungszeremonie Die Gemeinde lädt einmal pro Jahr, in der Regel im Rahmen des Gemeindesporttages im August, die erfolgreichen Sportler zu einer Ehrungszeremonie ein. An dieser Zeremonie wird den erfolgreichen Sportlern seitens der Gemeinde der Pauschalbetrag sowie ein Naturalgeschenk überreicht. Dieses Reglement für Sportlerehrungen durch die Gemeinde Schellenberg wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. Mai 2008 genehmigt und tritt mit Wirkung ab Beschlussfassung in Kraft. Das ursprüngliche Reglement wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16. September 2009 abgeändert und tritt per sofort in Kraft. Schellenberg, 16. September 2009 ________________________ Norman Wohlwend, Vorsteher

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