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Bürgerliches Gesetzbuch

Germany · statute

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Contents: 2,000 provisions
  1. vorspann
  2. § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
  3. § 2 Eintritt der Volljährigkeit
  4. § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
  5. § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
  6. § 9 Wohnsitz eines Soldaten
  7. § 11 Wohnsitz des Kindes
  8. § 12 Namensrecht
  9. § 13 Verbraucher
  10. § 14 Unternehmer
  11. § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
  12. § 22 Wirtschaftlicher Verein
  13. § 23 (weggefallen)
  14. § 24 Sitz
  15. § 25 Verfassung
  16. § 26 Vorstand und Vertretung
  17. § 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
  18. § 28 Beschlussfassung des Vorstands
  19. § 29 Notbestellung durch Amtsgericht
  20. § 30 Besondere Vertreter
  21. § 31 Haftung des Vereins für Organe
  22. § 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
  23. § 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
  24. § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
  25. § 33 Satzungsänderung
  26. § 34 Ausschluss vom Stimmrecht
  27. § 35 Sonderrechte
  28. § 36 Berufung der Mitgliederversammlung
  29. § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
  30. § 38 Mitgliedschaft
  31. § 39 Austritt aus dem Verein
  32. § 40 Nachgiebige Vorschriften
  33. § 41 Auflösung des Vereins
  34. § 42 Insolvenz
  35. § 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit
  36. § 44 Zuständigkeit und Verfahren
  37. § 45 Anfall des Vereinsvermögens
  38. § 46 Anfall an den Fiskus
  39. § 47 Liquidation
  40. § 48 Liquidatoren
  41. § 49 Aufgaben der Liquidatoren
  42. § 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation
  43. § 50a Bekanntmachungsblatt
  44. § 51 Sperrjahr
  45. § 52 Sicherung für Gläubiger
  46. § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren
  47. § 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
  48. § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung
  49. § 55a Elektronisches Vereinsregister
  50. § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
  51. § 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
  52. § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
  53. § 59 Anmeldung zur Eintragung
  54. § 60 Zurückweisung der Anmeldung
  55. § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
  56. § 65 Namenszusatz
  57. § 66 Aufbewahrung von Dokumenten
  58. § 67 Änderung des Vorstands
  59. § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister
  60. § 69 Nachweis des Vereinsvorstands
  61. § 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
  62. § 71 Änderungen der Satzung
  63. § 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl
  64. § 73 Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
  65. § 74 Auflösung
  66. § 75 Eintragungen bei Insolvenz
  67. § 76 Eintragungen bei Liquidation
  68. § 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
  69. § 78 Festsetzung von Zwangsgeld
  70. § 79 Einsicht in das Vereinsregister
  71. § 79a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
  72. § 80 Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
  73. § 81 Stiftungsgeschäft
  74. § 81a Widerruf des Stiftungsgeschäfts
  75. § 82 Anerkennung der Stiftung
  76. § 82a Übertragung und Übergang des gewidmeten Vermögens
  77. § 83 Stiftungsverfassung und Stifterwille
  78. § 83a Verwaltungssitz der Stiftung
  79. § 83b Stiftungsvermögen
  80. § 83c Verwaltung des Grundstockvermögens
  81. § 84 Stiftungsorgane
  82. § 84a Rechte und Pflichten der Organmitglieder
  83. § 84b Beschlussfassung der Organe
  84. § 84c Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern
  85. § 85 Voraussetzungen für Satzungsänderungen
  86. § 85a Verfahren bei Satzungsänderungen
  87. § 86 Voraussetzungen für die Zulegung
  88. § 86a Voraussetzungen für die Zusammenlegung
  89. § 86b Verfahren der Zulegung und der Zusammenlegung
  90. § 86c Zulegungsvertrag und Zusammenlegungsvertrag
  91. § 86d Form des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags
  92. § 86e Behördliche Zulegungsentscheidung und Zusammenlegungsentscheidung
  93. § 86f Wirkungen der Zulegung und der Zusammenlegung
  94. § 86g Bekanntmachung der Zulegung und der Zusammenlegung
  95. § 86h Gläubigerschutz
  96. § 87 Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane
  97. § 87a Aufhebung der Stiftung
  98. § 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
  99. § 87c Vermögensanfall und Liquidation
  100. § 88 Kirchliche Stiftungen
  101. § 89 Haftung für Organe; Insolvenz
  102. § 90 Begriff der Sache
  103. § 90a Tiere
  104. § 91 Vertretbare Sachen
  105. § 92 Verbrauchbare Sachen
  106. § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache
  107. § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
  108. § 95 Nur vorübergehender Zweck
  109. § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
  110. § 97 Zubehör
  111. § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
  112. § 99 Früchte
  113. § 100 Nutzungen
  114. § 101 Verteilung der Früchte
  115. § 102 Ersatz der Gewinnungskosten
  116. § 103 Verteilung der Lasten
  117. § 104 Geschäftsunfähigkeit
  118. § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
  119. § 105a Geschäfte des täglichen Lebens
  120. § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
  121. § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  122. § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
  123. § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils
  124. § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
  125. § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
  126. § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
  127. § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis
  128. § 116 Geheimer Vorbehalt
  129. § 117 Scheingeschäft
  130. § 118 Mangel der Ernstlichkeit
  131. § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
  132. § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
  133. § 121 Anfechtungsfrist
  134. § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
  135. § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
  136. § 124 Anfechtungsfrist
  137. § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
  138. § 126 Schriftform
  139. § 126a Elektronische Form
  140. § 126b Textform
  141. § 127 Vereinbarte Form
  142. § 127a Gerichtlicher Vergleich
  143. § 128 Notarielle Beurkundung
  144. § 129 Öffentliche Beglaubigung
  145. § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
  146. § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen
  147. § 132 Ersatz des Zugehens durch Zustellung
  148. § 133 Auslegung einer Willenserklärung
  149. § 134 Gesetzliches Verbot
  150. § 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot
  151. § 136 Behördliches Veräußerungsverbot
  152. § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot
  153. § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
  154. § 139 Teilnichtigkeit
  155. § 140 Umdeutung
  156. § 141 Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
  157. § 142 Wirkung der Anfechtung
  158. § 143 Anfechtungserklärung
  159. § 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
  160. § 145 Bindung an den Antrag
  161. § 146 Erlöschen des Antrags
  162. § 147 Annahmefrist
  163. § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
  164. § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
  165. § 150 Verspätete und abändernde Annahme
  166. § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
  167. § 152 Annahme bei notarieller Beurkundung
  168. § 153 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden
  169. § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
  170. § 155 Versteckter Einigungsmangel
  171. § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
  172. § 157 Auslegung von Verträgen
  173. § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung
  174. § 159 Rückbeziehung
  175. § 160 Haftung während der Schwebezeit
  176. § 161 Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit
  177. § 162 Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts
  178. § 163 Zeitbestimmung
  179. § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
  180. § 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
  181. § 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
  182. § 167 Erteilung der Vollmacht
  183. § 168 Erlöschen der Vollmacht
  184. § 169 Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters
  185. § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
  186. § 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung
  187. § 172 Vollmachtsurkunde
  188. § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
  189. § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
  190. § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde
  191. § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
  192. § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
  193. § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils
  194. § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
  195. § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
  196. § 181 Insichgeschäft
  197. § 182 Zustimmung
  198. § 183 Widerruflichkeit der Einwilligung
  199. § 184 Rückwirkung der Genehmigung
  200. § 185 Verfügung eines Nichtberechtigten
  201. § 186 Geltungsbereich
  202. § 187 Fristbeginn
  203. § 188 Fristende
  204. § 189 Berechnung einzelner Fristen
  205. § 190 Fristverlängerung
  206. § 191 Berechnung von Zeiträumen
  207. § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
  208. § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
  209. § 194 Gegenstand der Verjährung
  210. § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
  211. § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
  212. § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
  213. § 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
  214. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
  215. § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
  216. § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
  217. § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
  218. § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
  219. § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
  220. § 204a Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen
  221. § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
  222. § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
  223. § 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
  224. § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
  225. § 209 Wirkung der Hemmung
  226. § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
  227. § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen
  228. § 212 Neubeginn der Verjährung
  229. § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
  230. § 214 Wirkung der Verjährung
  231. § 215 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
  232. § 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
  233. § 217 Verjährung von Nebenleistungen
  234. § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts
  235. § 226 Schikaneverbot
  236. § 227 Notwehr
  237. § 228 Notstand
  238. § 229 Selbsthilfe
  239. § 230 Grenzen der Selbsthilfe
  240. § 231 Irrtümliche Selbsthilfe
  241. § 232 Arten
  242. § 233 Wirkung der Hinterlegung
  243. § 234 Geeignete Wertpapiere
  244. § 235 Umtauschrecht
  245. § 236 Buchforderungen
  246. § 237 Bewegliche Sachen
  247. § 238 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
  248. § 239 Bürge
  249. § 240 Ergänzungspflicht
  250. § 240a Verordnungsermächtigung
  251. § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
  252. § 241a Unbestellte Leistungen
  253. § 242 Leistung nach Treu und Glauben
  254. § 243 Gattungsschuld
  255. § 244 Fremdwährungsschuld
  256. § 245 Geldsortenschuld
  257. § 246 Gesetzlicher Zinssatz
  258. § 247 Basiszinssatz
  259. § 248 Zinseszinsen
  260. § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
  261. § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
  262. § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
  263. § 252 Entgangener Gewinn
  264. § 253 Immaterieller Schaden
  265. § 254 Mitverschulden
  266. § 255 Abtretung der Ersatzansprüche
  267. § 256 Verzinsung von Aufwendungen
  268. § 257 Befreiungsanspruch
  269. § 258 Wegnahmerecht
  270. § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
  271. § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
  272. § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
  273. § 262 Wahlschuld; Wahlrecht
  274. § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung
  275. § 264 Verzug des Wahlberechtigten
  276. § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld
  277. § 266 Teilleistungen
  278. § 267 Leistung durch Dritte
  279. § 268 Ablösungsrecht des Dritten
  280. § 269 Leistungsort
  281. § 270 Zahlungsort
  282. § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
  283. § 271 Leistungszeit
  284. § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
  285. § 272 Zwischenzinsen
  286. § 273 Zurückbehaltungsrecht
  287. § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts
  288. § 275 Ausschluss der Leistungspflicht
  289. § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
  290. § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  291. § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
  292. § 279
  293. § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  294. § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
  295. § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
  296. § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
  297. § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  298. § 285 Herausgabe des Ersatzes
  299. § 286 Verzug des Schuldners
  300. § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs
  301. § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
  302. § 289 Zinseszinsverbot
  303. § 290 Verzinsung des Wertersatzes
  304. § 291 Prozesszinsen
  305. § 292 Haftung bei Herausgabepflicht
  306. § 293 Annahmeverzug
  307. § 294 Tatsächliches Angebot
  308. § 295 Wörtliches Angebot
  309. § 296 Entbehrlichkeit des Angebots
  310. § 297 Unvermögen des Schuldners
  311. § 298 Zug-um-Zug-Leistungen
  312. § 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung
  313. § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs
  314. § 301 Wegfall der Verzinsung
  315. § 302 Nutzungen
  316. § 303 Recht zur Besitzaufgabe
  317. § 304 Ersatz von Mehraufwendungen
  318. norm_318
  319. § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
  320. § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
  321. § 305b Vorrang der Individualabrede
  322. § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
  323. § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
  324. § 306a Umgehungsverbot
  325. § 307 Inhaltskontrolle
  326. § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
  327. § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
  328. § 310 Anwendungsbereich
  329. § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  330. § 311a Leistungshindernis bei Vertragsschluss
  331. § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
  332. § 311c Erstreckung auf Zubehör
  333. § 312 Anwendungsbereich
  334. § 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
  335. § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
  336. § 312c Fernabsatzverträge
  337. § 312d Informationspflichten; Gestaltungspflichten bezüglich Online-Benutzeroberflächen
  338. § 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
  339. § 312f Abschriften und Bestätigungen
  340. § 312g Widerrufsrecht
  341. § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
  342. § 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
  343. § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
  344. § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
  345. § 312l Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
  346. § 312m Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
  347. § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
  348. § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
  349. § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
  350. § 316 Bestimmung der Gegenleistung
  351. § 317 Bestimmung der Leistung durch einen Dritten
  352. § 318 Anfechtung der Bestimmung
  353. § 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
  354. § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
  355. § 321 Unsicherheitseinrede
  356. § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
  357. § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
  358. § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
  359. § 325 Schadensersatz und Rücktritt
  360. § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
  361. § 327 Anwendungsbereich
  362. § 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen
  363. § 327b Bereitstellung digitaler Produkte
  364. § 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung
  365. § 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte
  366. § 327e Produktmangel
  367. § 327f Aktualisierungen
  368. § 327g Rechtsmangel
  369. § 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
  370. § 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
  371. § 327j Verjährung
  372. § 327k Beweislastumkehr
  373. § 327l Nacherfüllung
  374. § 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz
  375. § 327n Minderung
  376. § 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
  377. § 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung
  378. § 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
  379. § 327r Änderungen an digitalen Produkten
  380. § 327s Abweichende Vereinbarungen
  381. § 327t Anwendungsbereich
  382. § 327u Rückgriff des Unternehmers
  383. § 328 Vertrag zugunsten Dritter
  384. § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
  385. § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
  386. § 331 Leistung nach Todesfall
  387. § 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
  388. § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
  389. § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
  390. § 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers
  391. § 336 Auslegung der Draufgabe
  392. § 337 Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe
  393. § 338 Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
  394. § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe
  395. § 340 Strafversprechen für Nichterfüllung
  396. § 341 Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung
  397. § 342 Andere als Geldstrafe
  398. § 343 Herabsetzung der Strafe
  399. § 344 Unwirksames Strafversprechen
  400. § 345 Beweislast
  401. § 346 Wirkungen des Rücktritts
  402. § 347 Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt
  403. § 348 Erfüllung Zug-um-Zug
  404. § 349 Erklärung des Rücktritts
  405. § 350 Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung
  406. § 351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts
  407. § 352 Aufrechnung nach Nichterfüllung
  408. § 353 Rücktritt gegen Reugeld
  409. § 354 Verwirkungsklausel
  410. § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  411. § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
  412. § 356a Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
  413. § 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  414. § 356c Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
  415. § 356d Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
  416. § 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
  417. § 356f Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen
  418. § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  419. § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  420. § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  421. § 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
  422. § 357d Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
  423. § 357e Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
  424. § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
  425. § 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
  426. § 360 Zusammenhängende Verträge
  427. § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
  428. § 362 Erlöschen durch Leistung
  429. § 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
  430. § 364 Annahme an Erfüllungs statt
  431. § 365 Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
  432. § 366 Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
  433. § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
  434. § 368 Quittung
  435. § 369 Kosten der Quittung
  436. § 370 Leistung an den Überbringer der Quittung
  437. § 371 Rückgabe des Schuldscheins
  438. § 372 Voraussetzungen
  439. § 373 Zug-um-Zug-Leistung
  440. § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht
  441. § 375 Rückwirkung bei Postübersendung
  442. § 376 Rücknahmerecht
  443. § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts
  444. § 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme
  445. § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme
  446. § 380 Nachweis der Empfangsberechtigung
  447. § 381 Kosten der Hinterlegung
  448. § 382 Erlöschen des Gläubigerrechts
  449. § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen
  450. § 384 Androhung der Versteigerung
  451. § 385 Freihändiger Verkauf
  452. § 386 Kosten der Versteigerung
  453. § 387 Voraussetzungen
  454. § 388 Erklärung der Aufrechnung
  455. § 389 Wirkung der Aufrechnung
  456. § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
  457. § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
  458. § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung
  459. § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
  460. § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung
  461. § 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  462. § 396 Mehrheit von Forderungen
  463. § 397 Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
  464. § 398 Abtretung
  465. § 399 Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung
  466. § 400 Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen
  467. § 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
  468. § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung
  469. § 403 Pflicht zur Beurkundung
  470. § 404 Einwendungen des Schuldners
  471. § 405 Abtretung unter Urkundenvorlegung
  472. § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger
  473. § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger
  474. § 408 Mehrfache Abtretung
  475. § 409 Abtretungsanzeige
  476. § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde
  477. § 411 Gehaltsabtretung
  478. § 412 Gesetzlicher Forderungsübergang
  479. § 413 Übertragung anderer Rechte
  480. § 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
  481. § 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
  482. § 416 Übernahme einer Hypothekenschuld
  483. § 417 Einwendungen des Übernehmers
  484. § 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
  485. § 419
  486. § 420 Teilbare Leistung
  487. § 421 Gesamtschuldner
  488. § 422 Wirkung der Erfüllung
  489. § 423 Wirkung des Erlasses
  490. § 424 Wirkung des Gläubigerverzugs
  491. § 425 Wirkung anderer Tatsachen
  492. § 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
  493. § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
  494. § 428 Gesamtgläubiger
  495. § 429 Wirkung von Veränderungen
  496. § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger
  497. § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
  498. § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung
  499. § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
  500. § 434 Sachmangel
  501. § 435 Rechtsmangel
  502. § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken
  503. § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
  504. § 438 Verjährung der Mängelansprüche
  505. § 439 Nacherfüllung
  506. § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  507. § 441 Minderung
  508. § 442 Kenntnis des Käufers
  509. § 443 Garantie
  510. § 444 Haftungsausschluss
  511. § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
  512. § 445a Rückgriff des Verkäufers
  513. § 445b Verjährung von Rückgriffsansprüchen
  514. § 445c Rückgriff bei Verträgen über digitale Produkte
  515. § 446 Gefahr- und Lastenübergang
  516. § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
  517. § 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
  518. § 449 Eigentumsvorbehalt
  519. § 450 Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen
  520. § 451 Kauf durch ausgeschlossenen Käufer
  521. § 452 Schiffskauf
  522. § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
  523. § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags
  524. § 455 Billigungsfrist
  525. § 456 Zustandekommen des Wiederkaufs
  526. § 457 Haftung des Wiederverkäufers
  527. § 458 Beseitigung von Rechten Dritter
  528. § 459 Ersatz von Verwendungen
  529. § 460 Wiederkauf zum Schätzungswert
  530. § 461 Mehrere Wiederkaufsberechtigte
  531. § 462 Ausschlussfrist
  532. § 463 Voraussetzungen der Ausübung
  533. § 464 Ausübung des Vorkaufsrechts
  534. § 465 Unwirksame Vereinbarungen
  535. § 466 Nebenleistungen
  536. § 467 Gesamtpreis
  537. § 468 Stundung des Kaufpreises
  538. § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
  539. § 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
  540. § 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
  541. § 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte
  542. § 473 Unübertragbarkeit
  543. § 474 Verbrauchsgüterkauf
  544. § 475 Anwendbare Vorschriften
  545. § 475a Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte
  546. § 475b Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen
  547. § 475c Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente
  548. § 475d Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  549. § 475e Sonderbestimmungen für die Verjährung
  550. § 476 Abweichende Vereinbarungen
  551. § 477 Beweislastumkehr
  552. § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
  553. § 479 Sonderbestimmungen für Garantien
  554. § 479a Anwendungsbereich
  555. § 479b Reparaturverpflichtung
  556. § 479c Ersatzteile und Werkzeuge
  557. § 479d Information über die Reparaturverpflichtung und Angaben über Richtpreise
  558. § 479e Unzulässige Handlungen
  559. § 479f Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
  560. § 479g Abweichende Vereinbarungen
  561. § 480 Tausch
  562. § 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
  563. § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
  564. § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
  565. § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
  566. § 482a Widerrufsbelehrung
  567. § 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
  568. § 484 Form und Inhalt des Vertrags
  569. § 485 Widerrufsrecht
  570. § 486 Anzahlungsverbot
  571. § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
  572. § 487 Abweichende Vereinbarungen
  573. § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
  574. § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  575. § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
  576. § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
  577. § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen
  578. § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
  579. § 492a Kopplungsgeschäfte
  580. § 492b Zulässige Kopplungsgeschäfte
  581. § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses
  582. § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
  583. § 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit
  584. § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
  585. § 497 Verzug des Darlehensnehmers
  586. § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
  587. § 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung
  588. § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
  589. § 501 Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung
  590. § 502 Vorfälligkeitsentschädigung
  591. § 503 Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung
  592. § 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
  593. § 504a Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit
  594. § 505 Geduldete Überziehung
  595. § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
  596. § 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
  597. § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
  598. § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
  599. § 505e Verordnungsermächtigung
  600. § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
  601. § 507 Teilzahlungsgeschäfte
  602. § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften
  603. § 510 Ratenlieferungsverträge
  604. § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
  605. § 512 Abweichende Vereinbarungen
  606. § 513 Anwendung auf Existenzgründer
  607. § 514 Unentgeltliche Darlehensverträge
  608. § 515 Unentgeltliche Finanzierungshilfen
  609. § 516 Begriff der Schenkung
  610. § 516a Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte
  611. § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs
  612. § 518 Form des Schenkungsversprechens
  613. § 519 Einrede des Notbedarfs
  614. § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens
  615. § 521 Haftung des Schenkers
  616. § 522 Keine Verzugszinsen
  617. § 523 Haftung für Rechtsmängel
  618. § 524 Haftung für Sachmängel
  619. § 525 Schenkung unter Auflage
  620. § 526 Verweigerung der Vollziehung der Auflage
  621. § 527 Nichtvollziehung der Auflage
  622. § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
  623. § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
  624. § 530 Widerruf der Schenkung
  625. § 531 Widerrufserklärung
  626. § 532 Ausschluss des Widerrufs
  627. § 533 Verzicht auf Widerrufsrecht
  628. § 534 Pflicht- und Anstandsschenkungen
  629. § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  630. § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  631. § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
  632. § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
  633. § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
  634. § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
  635. § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
  636. § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
  637. § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
  638. § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
  639. § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
  640. § 542 Ende des Mietverhältnisses
  641. § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  642. § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
  643. § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
  644. § 546 Rückgabepflicht des Mieters
  645. § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
  646. § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
  647. § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
  648. § 548a Miete digitaler Produkte
  649. § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
  650. § 550 Form des Mietvertrags
  651. § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  652. § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
  653. § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
  654. § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
  655. § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
  656. § 555a Erhaltungsmaßnahmen
  657. § 555b Modernisierungsmaßnahmen
  658. § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
  659. § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
  660. § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
  661. § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
  662. § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
  663. § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
  664. § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  665. § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
  666. § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
  667. § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
  668. § 556f Ausnahmen
  669. § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
  670. § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
  671. § 557a Staffelmiete
  672. § 557b Indexmiete
  673. § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  674. § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
  675. § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
  676. § 558c Mietspiegel; Verordnungsermächtigung
  677. § 558d Qualifizierter Mietspiegel
  678. § 558e Mietdatenbank
  679. § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
  680. § 559a Anrechnung von Drittmitteln
  681. § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
  682. § 559c Vereinfachtes Verfahren
  683. § 559d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung
  684. § 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage
  685. § 559f Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe
  686. § 560 Veränderungen von Betriebskosten
  687. § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
  688. § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
  689. § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
  690. § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
  691. § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
  692. § 562d Pfändung durch Dritte
  693. § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
  694. § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
  695. § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
  696. § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
  697. § 565 Gewerbliche Weitervermietung
  698. § 566 Kauf bricht nicht Miete
  699. § 566a Mietsicherheit
  700. § 566b Vorausverfügung über die Miete
  701. § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
  702. § 566d Aufrechnung durch den Mieter
  703. § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
  704. § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
  705. § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
  706. § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
  707. § 568 Form und Inhalt der Kündigung
  708. § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  709. § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
  710. § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
  711. § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
  712. § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
  713. § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
  714. § 573b Teilkündigung des Vermieters
  715. § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
  716. § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
  717. § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
  718. § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
  719. § 574b Form und Frist des Widerspruchs
  720. § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
  721. § 575 Zeitmietvertrag
  722. § 575a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
  723. § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
  724. § 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
  725. § 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
  726. § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
  727. § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
  728. § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
  729. § 578a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
  730. § 578b Verträge über die Miete digitaler Produkte
  731. § 579 Fälligkeit der Miete
  732. § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
  733. § 580a Kündigungsfristen
  734. § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
  735. § 582 Erhaltung des Inventars
  736. § 582a Inventarübernahme zum Schätzwert
  737. § 583 Pächterpfandrecht am Inventar
  738. § 583a Verfügungsbeschränkungen bei Inventar
  739. § 584 Kündigungsfrist
  740. § 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
  741. § 584b Verspätete Rückgabe
  742. § 585 Begriff des Landpachtvertrags
  743. § 585a Form des Landpachtvertrags
  744. § 585b Beschreibung der Pachtsache
  745. § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
  746. § 586a Lasten der Pachtsache
  747. § 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
  748. § 588 Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
  749. § 589 Nutzungsüberlassung an Dritte
  750. § 590 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
  751. § 590a Vertragswidriger Gebrauch
  752. § 590b Notwendige Verwendungen
  753. § 591 Wertverbessernde Verwendungen
  754. § 591a Wegnahme von Einrichtungen
  755. § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
  756. § 592 Verpächterpfandrecht
  757. § 593 Änderung von Landpachtverträgen
  758. § 593a Betriebsübergabe
  759. § 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
  760. § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
  761. § 594a Kündigungsfristen
  762. § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre
  763. § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
  764. § 594d Tod des Pächters
  765. § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  766. § 594f Schriftform der Kündigung
  767. § 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
  768. § 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
  769. § 596 Rückgabe der Pachtsache
  770. § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
  771. § 596b Rücklassungspflicht
  772. § 597 Verspätete Rückgabe
  773. § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
  774. § 599 Haftung des Verleihers
  775. § 600 Mängelhaftung
  776. § 601 Verwendungsersatz
  777. § 602 Abnutzung der Sache
  778. § 603 Vertragsmäßiger Gebrauch
  779. § 604 Rückgabepflicht
  780. § 605 Kündigungsrecht
  781. § 606 Kurze Verjährung
  782. § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
  783. § 608 Kündigung
  784. § 609 Entgelt
  785. § 610
  786. § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
  787. § 611a Arbeitsvertrag
  788. § 612 Vergütung
  789. § 612a Maßregelungsverbot
  790. § 613 Unübertragbarkeit
  791. § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
  792. § 614 Fälligkeit der Vergütung
  793. § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
  794. § 616 Vorübergehende Verhinderung
  795. § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
  796. § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
  797. § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
  798. § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers
  799. § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses
  800. § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
  801. § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  802. § 623 Schriftform der Kündigung
  803. § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
  804. § 625 Stillschweigende Verlängerung
  805. § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  806. § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
  807. § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
  808. § 629 Freizeit zur Stellungssuche
  809. § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
  810. § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
  811. § 630b Anwendbare Vorschriften
  812. § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
  813. § 630d Einwilligung
  814. § 630e Aufklärungspflichten
  815. § 630f Dokumentation der Behandlung
  816. § 630g Einsichtnahme in die Behandlungsakte
  817. § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
  818. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
  819. § 632 Vergütung
  820. § 632a Abschlagszahlungen
  821. § 633 Sach- und Rechtsmangel
  822. § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
  823. § 634a Verjährung der Mängelansprüche
  824. § 635 Nacherfüllung
  825. § 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  826. § 637 Selbstvornahme
  827. § 638 Minderung
  828. § 639 Haftungsausschluss
  829. § 640 Abnahme
  830. § 641 Fälligkeit der Vergütung
  831. § 641a (weggefallen)
  832. § 642 Mitwirkung des Bestellers
  833. § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
  834. § 644 Gefahrtragung
  835. § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
  836. § 646 Vollendung statt Abnahme
  837. § 647 Unternehmerpfandrecht
  838. § 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
  839. § 648 Kündigungsrecht des Bestellers
  840. § 648a Kündigung aus wichtigem Grund
  841. § 649 Kostenanschlag
  842. § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
  843. § 650a Bauvertrag
  844. § 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
  845. § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
  846. § 650d Einstweilige Verfügung
  847. § 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers
  848. § 650f Bauhandwerkersicherung
  849. § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
  850. § 650h Schriftform der Kündigung
  851. § 650i Verbraucherbauvertrag
  852. § 650j Baubeschreibung
  853. § 650k Inhalt des Vertrags
  854. § 650l Widerrufsrecht
  855. § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
  856. § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
  857. § 650o Abweichende Vereinbarungen
  858. § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
  859. § 650q Anwendbare Vorschriften
  860. § 650r Sonderkündigungsrecht
  861. § 650s Teilabnahme
  862. § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
  863. § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
  864. § 650v Abschlagszahlungen
  865. § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
  866. § 651b Abgrenzung zur Vermittlung
  867. § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren
  868. § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt
  869. § 651e Vertragsübertragung
  870. § 651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung
  871. § 651g Erhebliche Vertragsänderungen
  872. § 651h Rücktritt vor Reisebeginn
  873. § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
  874. § 651j Verjährung
  875. § 651k Abhilfe
  876. § 651l Kündigung
  877. § 651m Minderung
  878. § 651n Schadensersatz
  879. § 651o Mängelanzeige durch den Reisenden
  880. § 651p Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
  881. § 651q Beistandspflicht des Reiseveranstalters
  882. § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
  883. § 651s Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
  884. § 651t Rückbeförderung; Vorauszahlungen
  885. § 651u Gastschulaufenthalte
  886. § 651v Reisevermittlung
  887. § 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen
  888. § 651x Haftung für Buchungsfehler
  889. § 651y Abweichende Vereinbarungen
  890. § 652 Entstehung des Lohnanspruchs
  891. § 653 Maklerlohn
  892. § 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
  893. § 655 Herabsetzung des Maklerlohns
  894. § 655a Darlehensvermittlungsvertrag
  895. § 655b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher
  896. § 655c Vergütung
  897. § 655d Nebenentgelte
  898. § 655e Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer
  899. § 656 Heiratsvermittlung
  900. § 656a Textform
  901. § 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
  902. § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
  903. § 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
  904. § 657 Bindendes Versprechen
  905. § 658 Widerruf
  906. § 659 Mehrfache Vornahme
  907. § 660 Mitwirkung mehrerer
  908. § 661 Preisausschreiben
  909. § 661a Gewinnzusagen
  910. § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
  911. § 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung
  912. § 664 Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen
  913. § 665 Abweichung von Weisungen
  914. § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
  915. § 667 Herausgabepflicht
  916. § 668 Verzinsung des verwendeten Geldes
  917. § 669 Vorschusspflicht
  918. § 670 Ersatz von Aufwendungen
  919. § 671 Widerruf; Kündigung
  920. § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
  921. § 673 Tod des Beauftragten
  922. § 674 Fiktion des Fortbestehens
  923. § 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung
  924. § 675a Informationspflichten
  925. § 675b Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen
  926. § 675c Zahlungsdienste und E-Geld
  927. § 675d Unterrichtung bei Zahlungsdiensten
  928. § 675e Abweichende Vereinbarungen
  929. § 675f Zahlungsdienstevertrag
  930. § 675g Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
  931. § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
  932. § 675i Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld
  933. § 675j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
  934. § 675k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
  935. § 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente
  936. § 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung
  937. § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen
  938. § 675o Ablehnung von Zahlungsaufträgen
  939. § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
  940. § 675q Entgelte bei Zahlungsvorgängen
  941. § 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
  942. § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
  943. § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
  944. § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
  945. § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
  946. § 675w Nachweis der Authentifizierung
  947. § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
  948. § 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
  949. § 675z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
  950. § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
  951. § 676a Ausgleichsanspruch
  952. § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
  953. § 676c Haftungsausschluss
  954. § 677 Pflichten des Geschäftsführers
  955. § 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
  956. § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
  957. § 680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
  958. § 681 Nebenpflichten des Geschäftsführers
  959. § 682 Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
  960. § 683 Ersatz von Aufwendungen
  961. § 684 Herausgabe der Bereicherung
  962. § 685 Schenkungsabsicht
  963. § 686 Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
  964. § 687 Unechte Geschäftsführung
  965. § 688 Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
  966. § 689 Vergütung
  967. § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
  968. § 691 Hinterlegung bei Dritten
  969. § 692 Änderung der Aufbewahrung
  970. § 693 Ersatz von Aufwendungen
  971. § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
  972. § 695 Rückforderungsrecht des Hinterlegers
  973. § 696 Rücknahmeanspruch des Verwahrers
  974. § 697 Rückgabeort
  975. § 698 Verzinsung des verwendeten Geldes
  976. § 699 Fälligkeit der Vergütung
  977. § 700 Unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
  978. § 701 Haftung des Gastwirts
  979. § 702 Beschränkung der Haftung; Wertsachen
  980. § 702a Erlass der Haftung
  981. § 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
  982. § 704 Pfandrecht des Gastwirts
  983. § 705 Rechtsnatur der Gesellschaft
  984. § 706 Sitz der Gesellschaft
  985. § 707 Anmeldung zum Gesellschaftsregister
  986. § 707a Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister
  987. § 707b Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
  988. § 707c Statuswechsel
  989. § 707d Verordnungsermächtigung
  990. § 708 Gestaltungsfreiheit
  991. § 709 Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust
  992. § 710 Mehrbelastungsverbot
  993. § 711 Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen
  994. § 711a Übertragbarkeit von Gesellschafterrechten
  995. § 712 Ausscheiden eines Gesellschafters; Eintritt eines neuen Gesellschafters
  996. § 712a Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
  997. § 713 Gesellschaftsvermögen
  998. § 714 Beschlussfassung
  999. § 715 Geschäftsführungsbefugnis
  1000. § 715a Notgeschäftsführungsbefugnis
  1001. § 715b Gesellschafterklage
  1002. § 716 Ersatz von Aufwendungen und Verlusten; Vorschusspflicht; Herausgabepflicht; Verzinsungspflicht
  1003. § 717 Informationsrechte und -pflichten
  1004. § 718 Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
  1005. § 719 Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
  1006. § 720 Vertretung der Gesellschaft
  1007. § 721 Persönliche Haftung der Gesellschafter
  1008. § 721a Haftung des eintretenden Gesellschafters
  1009. § 721b Einwendungen und Einreden des Gesellschafters
  1010. § 722 Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter
  1011. § 723 Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
  1012. § 724 Fortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben
  1013. § 725 Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter
  1014. § 726 Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters
  1015. § 727 Ausschließung aus wichtigem Grund
  1016. § 728 Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters
  1017. § 728a Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag
  1018. § 728b Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
  1019. § 729 Auflösungsgründe
  1020. § 730 Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters
  1021. § 731 Kündigung der Gesellschaft
  1022. § 732 Auflösungsbeschluss
  1023. § 733 Anmeldung der Auflösung
  1024. § 734 Fortsetzung der Gesellschaft
  1025. § 735 Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
  1026. § 736 Liquidatoren
  1027. § 736a Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren
  1028. § 736b Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren
  1029. § 736c Anmeldung der Liquidatoren
  1030. § 736d Rechtstellung der Liquidatoren
  1031. § 737 Haftung der Gesellschafter für Fehlbetrag
  1032. § 738 Anmeldung des Erlöschens
  1033. § 739 Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung
  1034. § 740 Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
  1035. § 740a Beendigung der Gesellschaft
  1036. § 740b Auseinandersetzung
  1037. § 740c Ausscheiden eines Gesellschafters
  1038. § 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen
  1039. § 742 Gleiche Anteile
  1040. § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
  1041. § 744 Gemeinschaftliche Verwaltung
  1042. § 745 Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
  1043. § 746 Wirkung gegen Sondernachfolger
  1044. § 747 Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
  1045. § 748 Lasten- und Kostentragung
  1046. § 749 Aufhebungsanspruch
  1047. § 750 Ausschluss der Aufhebung im Todesfall
  1048. § 751 Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger
  1049. § 752 Teilung in Natur
  1050. § 753 Teilung durch Verkauf
  1051. § 754 Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen
  1052. § 755 Berichtigung einer Gesamtschuld
  1053. § 756 Berichtigung einer Teilhaberschuld
  1054. § 757 Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
  1055. § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
  1056. § 759 Dauer und Betrag der Rente
  1057. § 760 Vorauszahlung
  1058. § 761 Form des Leibrentenversprechens
  1059. § 762 Spiel, Wette
  1060. § 763 Lotterie- und Ausspielvertrag
  1061. § 764
  1062. § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
  1063. § 766 Schriftform der Bürgschaftserklärung
  1064. § 767 Umfang der Bürgschaftsschuld
  1065. § 768 Einreden des Bürgen
  1066. § 769 Mitbürgschaft
  1067. § 770 Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
  1068. § 771 Einrede der Vorausklage
  1069. § 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
  1070. § 773 Ausschluss der Einrede der Vorausklage
  1071. § 774 Gesetzlicher Forderungsübergang
  1072. § 775 Anspruch des Bürgen auf Befreiung
  1073. § 776 Aufgabe einer Sicherheit
  1074. § 777 Bürgschaft auf Zeit
  1075. § 778 Kreditauftrag
  1076. § 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
  1077. § 780 Schuldversprechen
  1078. § 781 Schuldanerkenntnis
  1079. § 782 Formfreiheit bei Vergleich
  1080. § 783 Rechte aus der Anweisung
  1081. § 784 Annahme der Anweisung
  1082. § 785 Aushändigung der Anweisung
  1083. § 786
  1084. § 787 Anweisung auf Schuld
  1085. § 788 Valutaverhältnis
  1086. § 789 Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers
  1087. § 790 Widerruf der Anweisung
  1088. § 791 Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten
  1089. § 792 Übertragung der Anweisung
  1090. § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
  1091. § 794 Haftung des Ausstellers
  1092. § 795
  1093. § 796 Einwendungen des Ausstellers
  1094. § 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
  1095. § 798 Ersatzurkunde
  1096. § 799 Kraftloserklärung
  1097. § 800 Wirkung der Kraftloserklärung
  1098. § 801 Erlöschen; Verjährung
  1099. § 802 Zahlungssperre
  1100. § 803 Zinsscheine
  1101. § 804 Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
  1102. § 805 Neue Zins- und Rentenscheine
  1103. § 806 Umschreibung auf den Namen
  1104. § 807 Inhaberkarten und -marken
  1105. § 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel
  1106. § 809 Besichtigung einer Sache
  1107. § 810 Einsicht in Urkunden
  1108. § 811 Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
  1109. § 812 Herausgabeanspruch
  1110. § 813 Erfüllung trotz Einrede
  1111. § 814 Kenntnis der Nichtschuld
  1112. § 815 Nichteintritt des Erfolgs
  1113. § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
  1114. § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
  1115. § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
  1116. § 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
  1117. § 820 Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
  1118. § 821 Einrede der Bereicherung
  1119. § 822 Herausgabepflicht Dritter
  1120. § 823 Schadensersatzpflicht
  1121. § 824 Kreditgefährdung
  1122. § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
  1123. § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
  1124. § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
  1125. § 828 Minderjährige
  1126. § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
  1127. § 830 Mittäter und Beteiligte
  1128. § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
  1129. § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
  1130. § 833 Haftung des Tierhalters
  1131. § 834 Haftung des Tieraufsehers
  1132. § 835
  1133. § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers
  1134. § 837 Haftung des Gebäudebesitzers
  1135. § 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
  1136. § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
  1137. § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
  1138. § 840 Haftung mehrerer
  1139. § 841 Ausgleichung bei Beamtenhaftung
  1140. § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
  1141. § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung
  1142. § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
  1143. § 845 Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste
  1144. § 846 Mitverschulden des Verletzten
  1145. § 847
  1146. § 848 Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
  1147. § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
  1148. § 850 Ersatz von Verwendungen
  1149. § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten
  1150. § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
  1151. § 853 Arglisteinrede
  1152. § 854 Erwerb des Besitzes
  1153. § 855 Besitzdiener
  1154. § 856 Beendigung des Besitzes
  1155. § 857 Vererblichkeit
  1156. § 858 Verbotene Eigenmacht
  1157. § 859 Selbsthilfe des Besitzers
  1158. § 860 Selbsthilfe des Besitzdieners
  1159. § 861 Anspruch wegen Besitzentziehung
  1160. § 862 Anspruch wegen Besitzstörung
  1161. § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers
  1162. § 864 Erlöschen der Besitzansprüche
  1163. § 865 Teilbesitz
  1164. § 866 Mitbesitz
  1165. § 867 Verfolgungsrecht des Besitzers
  1166. § 868 Mittelbarer Besitz
  1167. § 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers
  1168. § 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes
  1169. § 871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz
  1170. § 872 Eigenbesitz
  1171. § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung
  1172. § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
  1173. § 875 Aufhebung eines Rechts
  1174. § 876 Aufhebung eines belasteten Rechts
  1175. § 877 Rechtsänderungen
  1176. § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
  1177. § 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte
  1178. § 880 Rangänderung
  1179. § 881 Rangvorbehalt
  1180. § 882 Höchstbetrag des Wertersatzes
  1181. § 883 Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
  1182. § 884 Wirkung gegenüber Erben
  1183. § 885 Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
  1184. § 886 Beseitigungsanspruch
  1185. § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
  1186. § 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
  1187. § 889 Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
  1188. § 890 Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
  1189. § 891 Gesetzliche Vermutung
  1190. § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
  1191. § 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
  1192. § 894 Berichtigung des Grundbuchs
  1193. § 895 Voreintragung des Verpflichteten
  1194. § 896 Vorlegung des Briefes
  1195. § 897 Kosten der Berichtigung
  1196. § 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
  1197. § 899 Eintragung eines Widerspruchs
  1198. § 900 Buchersitzung
  1199. § 901 Erlöschen nicht eingetragener Rechte
  1200. § 902 Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
  1201. § 903 Befugnisse des Eigentümers
  1202. § 904 Notstand
  1203. § 905 Begrenzung des Eigentums
  1204. § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
  1205. § 907 Gefahr drohende Anlagen
  1206. § 908 Drohender Gebäudeeinsturz
  1207. § 909 Vertiefung
  1208. § 910 Überhang
  1209. § 911 Überfall
  1210. § 912 Überbau; Duldungspflicht
  1211. § 913 Zahlung der Überbaurente
  1212. § 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
  1213. § 915 Abkauf
  1214. § 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
  1215. § 917 Notweg
  1216. § 918 Ausschluss des Notwegrechts
  1217. § 919 Grenzabmarkung
  1218. § 920 Grenzverwirrung
  1219. § 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
  1220. § 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
  1221. § 923 Grenzbaum
  1222. § 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
  1223. § 925 Auflassung
  1224. § 925a Urkunde über Grundgeschäft
  1225. § 926 Zubehör des Grundstücks
  1226. § 927 Aufgebotsverfahren
  1227. § 928 Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
  1228. § 929 Einigung und Übergabe
  1229. § 929a Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
  1230. § 930 Besitzkonstitut
  1231. § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
  1232. § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
  1233. § 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
  1234. § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
  1235. § 934 Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
  1236. § 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
  1237. § 936 Erlöschen von Rechten Dritter
  1238. § 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
  1239. § 938 Vermutung des Eigenbesitzes
  1240. § 939 Hemmung der Ersitzung
  1241. § 940 Unterbrechung durch Besitzverlust
  1242. § 941 Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
  1243. § 942 Wirkung der Unterbrechung
  1244. § 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge
  1245. § 944 Erbschaftsbesitzer
  1246. § 945 Erlöschen von Rechten Dritter
  1247. § 946 Verbindung mit einem Grundstück
  1248. § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen
  1249. § 948 Vermischung
  1250. § 949 Erlöschen von Rechten Dritter
  1251. § 950 Verarbeitung
  1252. § 951 Entschädigung für Rechtsverlust
  1253. § 952 Eigentum an Schuldurkunden
  1254. § 953 Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
  1255. § 954 Erwerb durch dinglich Berechtigten
  1256. § 955 Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer
  1257. § 956 Erwerb durch persönlich Berechtigten
  1258. § 957 Gestattung durch den Nichtberechtigten
  1259. § 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
  1260. § 959 Aufgabe des Eigentums
  1261. § 960 Wilde Tiere
  1262. § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
  1263. § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
  1264. § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
  1265. § 964 Vermischung von Bienenschwärmen
  1266. § 965 Anzeigepflicht des Finders
  1267. § 966 Verwahrungspflicht
  1268. § 967 Ablieferungspflicht
  1269. § 968 Umfang der Haftung
  1270. § 969 Herausgabe an den Verlierer
  1271. § 970 Ersatz von Aufwendungen
  1272. § 971 Finderlohn
  1273. § 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders
  1274. § 973 Eigentumserwerb des Finders
  1275. § 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung
  1276. § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung
  1277. § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde
  1278. § 977 Bereicherungsanspruch
  1279. § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
  1280. § 979 Verwertung; Verordnungsermächtigung
  1281. § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
  1282. § 981 Empfang des Versteigerungserlöses
  1283. § 982 Ausführungsvorschriften
  1284. § 983 Unanbringbare Sachen bei Behörden
  1285. § 984 Schatzfund
  1286. § 985 Herausgabeanspruch
  1287. § 986 Einwendungen des Besitzers
  1288. § 987 Nutzungen nach Rechtshängigkeit
  1289. § 988 Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers
  1290. § 989 Schadensersatz nach Rechtshängigkeit
  1291. § 990 Haftung des Besitzers bei Kenntnis
  1292. § 991 Haftung des Besitzmittlers
  1293. § 992 Haftung des deliktischen Besitzers
  1294. § 993 Haftung des redlichen Besitzers
  1295. § 994 Notwendige Verwendungen
  1296. § 995 Lasten
  1297. § 996 Nützliche Verwendungen
  1298. § 997 Wegnahmerecht
  1299. § 998 Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück
  1300. § 999 Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers
  1301. § 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers
  1302. § 1001 Klage auf Verwendungsersatz
  1303. § 1002 Erlöschen des Verwendungsanspruchs
  1304. § 1003 Befriedigungsrecht des Besitzers
  1305. § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  1306. § 1005 Verfolgungsrecht
  1307. § 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
  1308. § 1007 Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
  1309. § 1008 Miteigentum nach Bruchteilen
  1310. § 1009 Belastung zugunsten eines Miteigentümers
  1311. § 1010 Sondernachfolger eines Miteigentümers
  1312. § 1011 Ansprüche aus dem Miteigentum
  1313. § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
  1314. § 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks
  1315. § 1020 Schonende Ausübung
  1316. § 1021 Vereinbarte Unterhaltungspflicht
  1317. § 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen
  1318. § 1023 Verlegung der Ausübung
  1319. § 1024 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
  1320. § 1025 Teilung des herrschenden Grundstücks
  1321. § 1026 Teilung des dienenden Grundstücks
  1322. § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
  1323. § 1028 Verjährung
  1324. § 1029 Besitzschutz des Rechtsbesitzers
  1325. § 1030 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
  1326. § 1031 Erstreckung auf Zubehör
  1327. § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen
  1328. § 1033 Erwerb durch Ersitzung
  1329. § 1034 Feststellung des Zustands
  1330. § 1035 Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis
  1331. § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs
  1332. § 1037 Umgestaltung
  1333. § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk
  1334. § 1039 Übermäßige Fruchtziehung
  1335. § 1040 Schatz
  1336. § 1041 Erhaltung der Sache
  1337. § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers
  1338. § 1043 Ausbesserung oder Erneuerung
  1339. § 1044 Duldung von Ausbesserungen
  1340. § 1045 Versicherungspflicht des Nießbrauchers
  1341. § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung
  1342. § 1047 Lastentragung
  1343. § 1048 Nießbrauch an Grundstück mit Inventar
  1344. § 1049 Ersatz von Verwendungen
  1345. § 1050 Abnutzung
  1346. § 1051 Sicherheitsleistung
  1347. § 1052 Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung
  1348. § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
  1349. § 1054 Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
  1350. § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers
  1351. § 1056 Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs
  1352. § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche
  1353. § 1058 Besteller als Eigentümer
  1354. § 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
  1355. § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft
  1356. § 1059b Unpfändbarkeit
  1357. § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs
  1358. § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
  1359. § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs
  1360. § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
  1361. § 1061 Tod des Nießbrauchers
  1362. § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
  1363. § 1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum
  1364. § 1064 Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen
  1365. § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
  1366. § 1066 Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers
  1367. § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
  1368. § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
  1369. § 1069 Bestellung
  1370. § 1070 Nießbrauch an Recht auf Leistung
  1371. § 1071 Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts
  1372. § 1072 Beendigung des Nießbrauchs
  1373. § 1073 Nießbrauch an einer Leibrente
  1374. § 1074 Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung
  1375. § 1075 Wirkung der Leistung
  1376. § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung
  1377. § 1077 Kündigung und Zahlung
  1378. § 1078 Mitwirkung zur Einziehung
  1379. § 1079 Anlegung des Kapitals
  1380. § 1080 Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld
  1381. § 1081 Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren
  1382. § 1082 Hinterlegung
  1383. § 1083 Mitwirkung zur Einziehung
  1384. § 1084 Verbrauchbare Sachen
  1385. § 1085 Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
  1386. § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers
  1387. § 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
  1388. § 1088 Haftung des Nießbrauchers
  1389. § 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
  1390. § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
  1391. § 1091 Umfang
  1392. § 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
  1393. § 1093 Wohnungsrecht
  1394. § 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
  1395. § 1095 Belastung eines Bruchteils
  1396. § 1096 Erstreckung auf Zubehör
  1397. § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
  1398. § 1098 Wirkung des Vorkaufsrechts
  1399. § 1099 Mitteilungen
  1400. § 1100 Rechte des Käufers
  1401. § 1101 Befreiung des Berechtigten
  1402. § 1102 Befreiung des Käufers
  1403. § 1103 Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
  1404. § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter
  1405. § 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast
  1406. § 1106 Belastung eines Bruchteils
  1407. § 1107 Einzelleistungen
  1408. § 1108 Persönliche Haftung des Eigentümers
  1409. § 1109 Teilung des herrschenden Grundstücks
  1410. § 1110 Subjektiv-dingliche Reallast
  1411. § 1111 Subjektiv-persönliche Reallast
  1412. § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter
  1413. § 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
  1414. § 1114 Belastung eines Bruchteils
  1415. § 1115 Eintragung der Hypothek
  1416. § 1116 Brief- und Buchhypothek
  1417. § 1117 Erwerb der Briefhypothek
  1418. § 1118 Haftung für Nebenforderungen
  1419. § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen
  1420. § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör
  1421. § 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung
  1422. § 1122 Enthaftung ohne Veräußerung
  1423. § 1123 Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung
  1424. § 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht
  1425. § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht
  1426. § 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen
  1427. § 1127 Erstreckung auf die Versicherungsforderung
  1428. § 1128 Gebäudeversicherung
  1429. § 1129 Sonstige Schadensversicherung
  1430. § 1130 Wiederherstellungsklausel
  1431. § 1131 Zuschreibung eines Grundstücks
  1432. § 1132 Gesamthypothek
  1433. § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek
  1434. § 1134 Unterlassungsklage
  1435. § 1135 Verschlechterung des Zubehörs
  1436. § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
  1437. § 1137 Einreden des Eigentümers
  1438. § 1138 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
  1439. § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek
  1440. § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs
  1441. § 1141 Kündigung der Hypothek
  1442. § 1142 Befriedigungsrecht des Eigentümers
  1443. § 1143 Übergang der Forderung
  1444. § 1144 Aushändigung der Urkunden
  1445. § 1145 Teilweise Befriedigung
  1446. § 1146 Verzugszinsen
  1447. § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
  1448. § 1148 Eigentumsfiktion
  1449. § 1149 Unzulässige Befriedigungsabreden
  1450. § 1150 Ablösungsrecht Dritter
  1451. § 1151 Rangänderung bei Teilhypotheken
  1452. § 1152 Teilhypothekenbrief
  1453. § 1153 Übertragung von Hypothek und Forderung
  1454. § 1154 Abtretung der Forderung
  1455. § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen
  1456. § 1156 Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger
  1457. § 1157 Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek
  1458. § 1158 Künftige Nebenleistungen
  1459. § 1159 Rückständige Nebenleistungen
  1460. § 1160 Geltendmachung der Briefhypothek
  1461. § 1161 Geltendmachung der Forderung
  1462. § 1162 Aufgebot des Hypothekenbriefs
  1463. § 1163 Eigentümerhypothek
  1464. § 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner
  1465. § 1165 Freiwerden des Schuldners
  1466. § 1166 Benachrichtigung des Schuldners
  1467. § 1167 Aushändigung der Berichtigungsurkunden
  1468. § 1168 Verzicht auf die Hypothek
  1469. § 1169 Rechtszerstörende Einrede
  1470. § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger
  1471. § 1171 Ausschluss durch Hinterlegung
  1472. § 1172 Eigentümergesamthypothek
  1473. § 1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer
  1474. § 1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner
  1475. § 1175 Verzicht auf die Gesamthypothek
  1476. § 1176 Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel
  1477. § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek
  1478. § 1178 Hypothek für Nebenleistungen und Kosten
  1479. § 1179 Löschungsvormerkung
  1480. § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten
  1481. § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht
  1482. § 1180 Auswechslung der Forderung
  1483. § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück
  1484. § 1182 Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek
  1485. § 1183 Aufhebung der Hypothek
  1486. § 1184 Sicherungshypothek
  1487. § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften
  1488. § 1186 Zulässige Umwandlungen
  1489. § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere
  1490. § 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
  1491. § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters
  1492. § 1190 Höchstbetragshypothek
  1493. § 1191 Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
  1494. § 1192 Anwendbare Vorschriften
  1495. § 1193 Kündigung
  1496. § 1194 Zahlungsort
  1497. § 1195 Inhabergrundschuld
  1498. § 1196 Eigentümergrundschuld
  1499. § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld
  1500. § 1198 Zulässige Umwandlungen
  1501. § 1199 Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld
  1502. § 1200 Anwendbare Vorschriften
  1503. § 1201 Ablösungsrecht
  1504. § 1202 Kündigung
  1505. § 1203 Zulässige Umwandlungen
  1506. § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
  1507. § 1205 Bestellung
  1508. § 1206 Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes
  1509. § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten
  1510. § 1208 Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs
  1511. § 1209 Rang des Pfandrechts
  1512. § 1210 Umfang der Haftung des Pfandes
  1513. § 1211 Einreden des Verpfänders
  1514. § 1212 Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
  1515. § 1213 Nutzungspfand
  1516. § 1214 Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers
  1517. § 1215 Verwahrungspflicht
  1518. § 1216 Ersatz von Verwendungen
  1519. § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger
  1520. § 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb
  1521. § 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb
  1522. § 1220 Androhung der Versteigerung
  1523. § 1221 Freihändiger Verkauf
  1524. § 1222 Pfandrecht an mehreren Sachen
  1525. § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht
  1526. § 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung
  1527. § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
  1528. § 1226 Verjährung der Ersatzansprüche
  1529. § 1227 Schutz des Pfandrechts
  1530. § 1228 Befriedigung durch Pfandverkauf
  1531. § 1229 Verbot der Verfallvereinbarung
  1532. § 1230 Auswahl unter mehreren Pfändern
  1533. § 1231 Herausgabe des Pfandes zum Verkauf
  1534. § 1232 Nachstehende Pfandgläubiger
  1535. § 1233 Ausführung des Verkaufs
  1536. § 1234 Verkaufsandrohung; Wartefrist
  1537. § 1235 Öffentliche Versteigerung
  1538. § 1236 Durchführung der Versteigerung
  1539. § 1237 Öffentliche Bekanntmachung
  1540. § 1238 Verkaufsbedingungen
  1541. § 1239 Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer
  1542. § 1240 Gold- und Silbersachen
  1543. § 1241 Benachrichtigung des Eigentümers
  1544. § 1242 Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung
  1545. § 1243 Rechtswidrige Veräußerung
  1546. § 1244 Gutgläubiger Erwerb
  1547. § 1245 Abweichende Vereinbarungen
  1548. § 1246 Abweichung aus Billigkeitsgründen
  1549. § 1247 Erlös aus dem Pfande
  1550. § 1248 Eigentumsvermutung
  1551. § 1249 Ablösungsrecht
  1552. § 1250 Übertragung der Forderung
  1553. § 1251 Wirkung des Pfandrechtsübergangs
  1554. § 1252 Erlöschen mit der Forderung
  1555. § 1253 Erlöschen durch Rückgabe
  1556. § 1254 Anspruch auf Rückgabe
  1557. § 1255 Aufhebung des Pfandrechts
  1558. § 1256 Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum
  1559. § 1257 Gesetzliches Pfandrecht
  1560. § 1258 Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers
  1561. § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes
  1562. § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten
  1563. § 1274 Bestellung
  1564. § 1275 Pfandrecht an Recht auf Leistung
  1565. § 1276 Aufhebung oder Änderung des verpfändeten Rechts
  1566. § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
  1567. § 1278 Erlöschen durch Rückgabe
  1568. § 1279 Pfandrecht an einer Forderung
  1569. § 1280 Anzeige an den Schuldner
  1570. § 1281 Leistung vor Fälligkeit
  1571. § 1282 Leistung nach Fälligkeit
  1572. § 1283 Kündigung
  1573. § 1284 Abweichende Vereinbarungen
  1574. § 1285 Mitwirkung zur Einziehung
  1575. § 1286 Kündigungspflicht bei Gefährdung
  1576. § 1287 Wirkung der Leistung
  1577. § 1288 Anlegung eingezogenen Geldes
  1578. § 1289 Erstreckung auf die Zinsen
  1579. § 1290 Einziehung bei mehrfacher Verpfändung
  1580. § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
  1581. § 1292 Verpfändung von Orderpapieren
  1582. § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
  1583. § 1294 Einziehung und Kündigung
  1584. § 1295 Freihändiger Verkauf von Orderpapieren
  1585. § 1296 Erstreckung auf Zinsscheine
  1586. § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
  1587. § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
  1588. § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
  1589. § 1300
  1590. § 1301 Rückgabe der Geschenke
  1591. § 1302 Verjährung
  1592. § 1303 Ehemündigkeit
  1593. § 1304 Geschäftsunfähigkeit
  1594. § 1305 Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen
  1595. § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
  1596. § 1307 Verwandtschaft
  1597. § 1308 Annahme als Kind
  1598. § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
  1599. § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen
  1600. § 1311 Persönliche Erklärung
  1601. § 1312 Trauung
  1602. § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung
  1603. § 1314 Aufhebungsgründe
  1604. § 1315 Ausschluss der Aufhebung
  1605. § 1316 Antragsberechtigung
  1606. § 1317 Antragsfrist
  1607. § 1318 Folgen der Aufhebung
  1608. § 1319 Aufhebung der bisherigen Ehe
  1609. § 1320 Aufhebung der neuen Ehe
  1610. § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
  1611. § 1354
  1612. § 1355 Ehename
  1613. § 1355a Begleitname
  1614. § 1355b Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  1615. § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit
  1616. § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
  1617. § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
  1618. § 1359 Umfang der Sorgfaltspflicht
  1619. § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt
  1620. § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht
  1621. § 1360b Zuvielleistung
  1622. § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
  1623. § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
  1624. § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben
  1625. § 1362 Eigentumsvermutung
  1626. § 1363 Zugewinngemeinschaft
  1627. § 1364 Vermögensverwaltung
  1628. § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen
  1629. § 1366 Genehmigung von Verträgen
  1630. § 1367 Einseitige Rechtsgeschäfte
  1631. § 1368 Geltendmachung der Unwirksamkeit
  1632. § 1369 Verfügungen über Haushaltsgegenstände
  1633. § 1370 (weggefallen)
  1634. § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall
  1635. § 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen
  1636. § 1373 Zugewinn
  1637. § 1374 Anfangsvermögen
  1638. § 1375 Endvermögen
  1639. § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens
  1640. § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens
  1641. § 1378 Ausgleichsforderung
  1642. § 1379 Auskunftspflicht
  1643. § 1380 Anrechnung von Vorausempfängen
  1644. § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit
  1645. § 1382 Stundung
  1646. § 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen
  1647. § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
  1648. § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
  1649. § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
  1650. § 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
  1651. § 1388 Eintritt der Gütertrennung
  1652. § 1389 (weggefallen)
  1653. § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte
  1654. § 1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit
  1655. § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit
  1656. § 1410 Form
  1657. § 1411 Eheverträge Betreuter
  1658. § 1412 Wirkungen gegenüber Dritten
  1659. § 1413 Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung
  1660. § 1414 Eintritt der Gütertrennung
  1661. § 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
  1662. § 1416 Gesamtgut
  1663. § 1417 Sondergut
  1664. § 1418 Vorbehaltsgut
  1665. § 1419 Gesamthandsgemeinschaft
  1666. § 1420 Verwendung zum Unterhalt
  1667. § 1421 Verwaltung des Gesamtguts
  1668. § 1422 Inhalt des Verwaltungsrechts
  1669. § 1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen
  1670. § 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
  1671. § 1425 Schenkungen
  1672. § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten
  1673. § 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung
  1674. § 1428 Verfügungen ohne Zustimmung
  1675. § 1429 Notverwaltungsrecht
  1676. § 1430 Ersetzung der Zustimmung des Verwalters
  1677. § 1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft
  1678. § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung
  1679. § 1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits
  1680. § 1434 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
  1681. § 1435 Pflichten des Verwalters
  1682. § 1436 Verwaltung durch einen Betreuer
  1683. § 1437 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
  1684. § 1438 Haftung des Gesamtguts
  1685. § 1439 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
  1686. § 1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
  1687. § 1441 Haftung im Innenverhältnis
  1688. § 1442 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
  1689. § 1443 Prozesskosten
  1690. § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes
  1691. § 1445 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
  1692. § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
  1693. § 1447 Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten
  1694. § 1448 Aufhebungsantrag des Verwalters
  1695. § 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1696. § 1450 Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
  1697. § 1451 Mitwirkungspflicht beider Ehegatten
  1698. § 1452 Ersetzung der Zustimmung
  1699. § 1453 Verfügung ohne Einwilligung
  1700. § 1454 Notverwaltungsrecht
  1701. § 1455 Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten
  1702. § 1456 Selbständiges Erwerbsgeschäft
  1703. § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
  1704. § 1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
  1705. § 1460 Haftung des Gesamtguts
  1706. § 1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
  1707. § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
  1708. § 1463 Haftung im Innenverhältnis
  1709. § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
  1710. § 1465 Prozesskosten
  1711. § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
  1712. § 1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
  1713. § 1468 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
  1714. § 1469 Aufhebungsantrag
  1715. § 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1716. § 1471 Beginn der Auseinandersetzung
  1717. § 1472 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts
  1718. § 1473 Unmittelbare Ersetzung
  1719. § 1474 Durchführung der Auseinandersetzung
  1720. § 1475 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1721. § 1476 Teilung des Überschusses
  1722. § 1477 Durchführung der Teilung
  1723. § 1478 Auseinandersetzung nach Scheidung
  1724. § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung
  1725. § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten
  1726. § 1481 Haftung der Ehegatten untereinander
  1727. § 1482 Eheauflösung durch Tod
  1728. § 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  1729. § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  1730. § 1485 Gesamtgut
  1731. § 1486 Vorbehaltsgut; Sondergut
  1732. § 1487 Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge
  1733. § 1488 Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1734. § 1489 Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1735. § 1490 Tod eines Abkömmlings
  1736. § 1491 Verzicht eines Abkömmlings
  1737. § 1492 Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten
  1738. § 1493 Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten
  1739. § 1494 Tod des überlebenden Ehegatten
  1740. § 1495 Aufhebungsantrag eines Abkömmlings
  1741. § 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1742. § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung
  1743. § 1498 Durchführung der Auseinandersetzung
  1744. § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten
  1745. § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge
  1746. § 1501 Anrechnung von Abfindungen
  1747. § 1502 Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten
  1748. § 1503 Teilung unter den Abkömmlingen
  1749. § 1504 Haftungsausgleich unter Abkömmlingen
  1750. § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings
  1751. § 1506 Anteilsunwürdigkeit
  1752. § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft
  1753. § 1508
  1754. § 1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung
  1755. § 1510 Wirkung der Ausschließung
  1756. § 1511 Ausschließung eines Abkömmlings
  1757. § 1512 Herabsetzung des Anteils
  1758. § 1513 Entziehung des Anteils
  1759. § 1514 Zuwendung des entzogenen Betrags
  1760. § 1515 Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten
  1761. § 1516 Zustimmung des anderen Ehegatten
  1762. § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil
  1763. § 1518 Zwingendes Recht
  1764. § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag
  1765. § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung
  1766. § 1565 Scheitern der Ehe
  1767. § 1566 Vermutung für das Scheitern
  1768. § 1567 Getrenntleben
  1769. § 1568 Härteklausel
  1770. § 1568a Ehewohnung
  1771. § 1568b Haushaltsgegenstände
  1772. § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
  1773. § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  1774. § 1571 Unterhalt wegen Alters
  1775. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  1776. § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  1777. § 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
  1778. § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  1779. § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen
  1780. § 1577 Bedürftigkeit
  1781. § 1578 Maß des Unterhalts
  1782. § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
  1783. § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
  1784. § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
  1785. § 1580 Auskunftspflicht
  1786. § 1581 Leistungsfähigkeit
  1787. § 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten
  1788. § 1583 Einfluss des Güterstands
  1789. § 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter
  1790. § 1585 Art der Unterhaltsgewährung
  1791. § 1585a Sicherheitsleistung
  1792. § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
  1793. § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
  1794. § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten
  1795. § 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
  1796. § 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
  1797. § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
  1798. § 1588 (keine Überschrift)
  1799. § 1589 Verwandtschaft
  1800. § 1590 Schwägerschaft
  1801. § 1591 Mutterschaft
  1802. § 1592 Vaterschaft
  1803. § 1593 Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod
  1804. § 1594 Anerkennung der Vaterschaft
  1805. § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
  1806. § 1595a Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft
  1807. § 1596 Anerkennung und Zustimmung als persönliche Erklärungen
  1808. § 1597 Form
  1809. § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung; sorgerechtliche Begleitregelung
  1810. § 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
  1811. § 1599 Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft
  1812. § 1600 Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung
  1813. § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
  1814. § 1600b Anfechtungsfristen
  1815. § 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
  1816. § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
  1817. § 1601 Unterhaltsverpflichtete
  1818. § 1602 Bedürftigkeit
  1819. § 1603 Leistungsfähigkeit
  1820. § 1604 Einfluss des Güterstands
  1821. § 1605 Auskunftspflicht
  1822. § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
  1823. § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang
  1824. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
  1825. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
  1826. § 1610 Maß des Unterhalts
  1827. § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
  1828. § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
  1829. § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
  1830. § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
  1831. § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
  1832. § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
  1833. § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
  1834. § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
  1835. § 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
  1836. § 1615a Anwendbare Vorschriften
  1837. § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
  1838. § 1615m Beerdigungskosten für die Mutter
  1839. § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt
  1840. § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
  1841. § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  1842. § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
  1843. § 1617b Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
  1844. § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
  1845. § 1617d Name nach Scheidung der Eltern oder Tod eines Elternteils
  1846. § 1617e Einbenennung, Rückbenennung
  1847. § 1617f Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  1848. § 1617g Geburtsname nach friesischer Tradition
  1849. § 1617h Geburtsname nach dänischer Tradition
  1850. § 1617i Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen
  1851. § 1618 Pflicht zu Beistand und Rücksicht
  1852. § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
  1853. § 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
  1854. § 1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen
  1855. § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen
  1856. § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
  1857. § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
  1858. § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
  1859. § 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
  1860. § 1626d Form; Mitteilungspflicht
  1861. § 1626e Unwirksamkeit
  1862. § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
  1863. § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
  1864. § 1629 Vertretung des Kindes
  1865. § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung
  1866. § 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege
  1867. § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
  1868. § 1631a Ausbildung und Beruf
  1869. § 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
  1870. § 1631c Verbot der Sterilisation
  1871. § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
  1872. § 1631e Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  1873. § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
  1874. § 1638 Beschränkung der Vermögenssorge
  1875. § 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
  1876. § 1640 Vermögensverzeichnis
  1877. § 1641 Schenkungsverbot
  1878. § 1642 Anlegung von Geld
  1879. § 1643 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1880. § 1644 Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1881. § 1645 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte
  1882. § 1646 Erwerb mit Mitteln des Kindes
  1883. § 1647
  1884. § 1648 Ersatz von Aufwendungen
  1885. § 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens
  1886. § 1664 Beschränkte Haftung der Eltern
  1887. § 1665
  1888. § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
  1889. § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
  1890. § 1667 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens
  1891. § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
  1892. § 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
  1893. § 1674 Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
  1894. § 1674a Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind
  1895. § 1675 Wirkung des Ruhens
  1896. § 1676
  1897. § 1677 Beendigung der Sorge durch Todeserklärung
  1898. § 1678 Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil
  1899. § 1679
  1900. § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
  1901. § 1681 Todeserklärung eines Elternteils
  1902. § 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
  1903. § 1683 (weggefallen)
  1904. § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
  1905. § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
  1906. § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
  1907. § 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
  1908. § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
  1909. § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  1910. § 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
  1911. § 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
  1912. § 1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern
  1913. § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
  1914. § 1697 (weggefallen)
  1915. § 1697a Kindeswohlprinzip
  1916. § 1698 Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung
  1917. § 1698a Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge
  1918. § 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
  1919. § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben
  1920. § 1713 Antragsberechtigte
  1921. § 1714 Eintritt der Beistandschaft
  1922. § 1715 Beendigung der Beistandschaft
  1923. § 1716 Wirkungen der Beistandschaft
  1924. § 1717 Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
  1925. § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  1926. § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind
  1927. § 1743 Mindestalter
  1928. § 1744 Probezeit
  1929. § 1745 Verbot der Annahme
  1930. § 1746 Einwilligung des Kindes
  1931. § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
  1932. § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
  1933. § 1749 Einwilligung des Ehegatten
  1934. § 1750 Einwilligungserklärung
  1935. § 1751 Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt
  1936. § 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag
  1937. § 1753 Annahme nach dem Tode
  1938. § 1754 Wirkung der Annahme
  1939. § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  1940. § 1756 Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen
  1941. § 1757 Name des Kindes
  1942. § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
  1943. § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
  1944. § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
  1945. § 1761 Aufhebungshindernisse
  1946. § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form
  1947. § 1763 Aufhebung von Amts wegen
  1948. § 1764 Wirkung der Aufhebung
  1949. § 1765 Name des Kindes nach der Aufhebung
  1950. § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind
  1951. § 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
  1952. § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
  1953. § 1768 Antrag
  1954. § 1769 Verbot der Annahme
  1955. § 1770 Wirkung der Annahme
  1956. § 1771 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
  1957. § 1772 Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme
  1958. § 1773 Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
  1959. § 1774 Vormund
  1960. § 1775 Mehrere Vormünder
  1961. § 1776 Zusätzlicher Pfleger
  1962. § 1777 Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson als Pfleger
  1963. § 1778 Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
  1964. § 1779 Eignung der Person; Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds
  1965. § 1780 Berücksichtigung der beruflichen Belastung des Berufs- und Vereinsvormunds
  1966. § 1781 Bestellung eines vorläufigen Vormunds
  1967. § 1782 Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
  1968. § 1783 Übergehen der benannten Person
  1969. § 1784 Ausschlussgründe
  1970. § 1785 Übernahmepflicht; weitere Bestellungsvoraussetzungen
  1971. § 1786 Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils
  1972. § 1787 Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt
  1973. § 1788 Rechte des Mündels
  1974. § 1789 Sorge des Vormunds; Vertretung und Haftung des Mündels
  1975. § 1790 Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht
  1976. § 1791 Aufnahme des Mündels in den Haushalt des Vormunds
  1977. § 1792 Gemeinschaftliche Führung der Vormundschaft, Zusammenarbeit von Vormund und Pfleger
  1978. § 1793 Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten
  1979. § 1794 Haftung des Vormunds
  1980. § 1795 Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten
  1981. § 1796 Verhältnis zwischen Vormund und Pflegeperson
  1982. § 1797 Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson
  1983. § 1798 Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Vermögenssorge
  1984. § 1799 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1985. § 1800 Erteilung der Genehmigung
  1986. § 1801 Befreite Vormundschaft
  1987. § 1802 Allgemeine Vorschriften
  1988. § 1803 Persönliche Anhörung; Besprechung mit dem Mündel
  1989. § 1804 Entlassung des Vormunds
  1990. § 1805 Bestellung eines neuen Vormunds
  1991. § 1806 Ende der Vormundschaft
  1992. § 1807 Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte
  1993. § 1808 Vergütung und Aufwendungsersatz
  1994. § 1809 Ergänzungspflegschaft
  1995. § 1810 Pflegschaft für ein ungeborenes Kind
  1996. § 1811 Zuwendungspflegschaft
  1997. § 1812 Aufhebung und Ende der Pflegschaft
  1998. § 1813 Anwendung des Vormundschaftsrechts
  1999. § 1814 Voraussetzungen
  2000. § 1815 Umfang der Betreuung

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2,520 provisions

§ 327 Anwendungsbereich

(1) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte) durch den Unternehmer gegen Zahlung eines Preises zum Gegenstand haben. Preis im Sinne dieses Untertitels ist auch eine digitale Darstellung eines Werts. (2) Digitale Inhalte sind Daten, die in digitaler Form erstellt und bereitgestellt werden. Digitale Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die dem Verbraucher 1. die Erstellung, die Verarbeitung oder die Speicherung von Daten in digitaler Form oder den Zugang zu solchen Daten ermöglichen, oder 2. die gemeinsame Nutzung der vom Verbraucher oder von anderen Nutzern der entsprechenden Dienstleistung in digitaler Form hochgeladenen oder erstellten Daten oder sonstige Interaktionen mit diesen Daten ermöglichen. (3) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge über die Bereitstellung digitaler Produkte anzuwenden, bei denen der Verbraucher dem Unternehmer personenbezogene Daten bereitstellt oder sich zu deren Bereitstellung verpflichtet, es sei denn, die Voraussetzungen des § 312 Absatz 1a Satz 2 liegen vor. (4) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die digitale Produkte zum Gegenstand haben, welche nach den Spezifikationen des Verbrauchers entwickelt werden. (5) Die Vorschriften dieses Untertitels sind mit Ausnahme der §§ 327b und 327c auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, welche die Bereitstellung von körperlichen Datenträgern, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen, zum Gegenstand haben. (6) Die Vorschriften dieses Untertitels sind nicht anzuwenden auf: 1. Verträge über andere Dienstleistungen als digitale Dienstleistungen, unabhängig davon, ob der Unternehmer digitale Formen oder Mittel einsetzt, um das Ergebnis der Dienstleistung zu generieren oder es dem Verbraucher zu liefern oder zu übermitteln, 2. Verträge über Telekommunikationsdienste im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) mit Ausnahme von nummernunabhängigen interpersonellen Telekommunikationsdiensten im Sinne des § 3 Nummer 40 des Telekommunikationsgesetzes, 3. Behandlungsverträge nach § 630a, 4. Verträge über Glücksspieldienstleistungen, die einen geldwerten Einsatz erfordern und unter Zuhilfenahme elektronischer oder anderer Kommunikationstechnologien auf individuellen Abruf eines Empfängers erbracht werden, 5. Verträge über Finanzdienstleistungen, 6. Verträge über die Bereitstellung von Software, für die der Verbraucher keinen Preis zahlt und die der Unternehmer im Rahmen einer freien und quelloffenen Lizenz anbietet, sofern die vom Verbraucher bereitgestellten personenbezogenen Daten durch den Unternehmer ausschließlich zur Verbesserung der Sicherheit, der Kompatibilität oder der Interoperabilität der vom Unternehmer angebotenen Software verarbeitet werden, 7. Verträge über die Bereitstellung digitaler Inhalte, wenn die digitalen Inhalte der Öffentlichkeit auf eine andere Weise als durch Signalübermittlung als Teil einer Darbietung oder Veranstaltung zugänglich gemacht werden, 8. Verträge über die Bereitstellung von Informationen im Sinne des Informationsweiterverwendungsgesetzes vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2913), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2015 (BGBl. I S. 1162) geändert worden ist.

Propose a change

§ 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen

(1) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die in einem Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Paketvertrag). Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Paketvertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen. (2) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge über Sachen anzuwenden, die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften dieses Untertitels jedoch nur auf diejenigen Bestandteile des Vertrags anzuwenden, welche die digitalen Produkte betreffen. (3) Absatz 2 gilt nicht für Kaufverträge über Waren, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können (Waren mit digitalen Elementen). Beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen ist im Zweifel anzunehmen, dass die Verpflichtung des Verkäufers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfasst.

Propose a change

§ 327b Bereitstellung digitaler Produkte

(1) Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a dazu verpflichtet, dem Verbraucher ein digitales Produkt bereitzustellen, so gelten für die Bestimmung der Leistungszeit sowie für die Art und Weise der Bereitstellung durch den Unternehmer die nachfolgenden Vorschriften. (2) Sofern die Vertragsparteien keine Zeit für die Bereitstellung des digitalen Produkts nach Absatz 1 vereinbart haben, kann der Verbraucher die Bereitstellung unverzüglich nach Vertragsschluss verlangen, der Unternehmer sie sofort bewirken. (3) Ein digitaler Inhalt ist bereitgestellt, sobald der digitale Inhalt oder die geeigneten Mittel für den Zugang zu diesem oder das Herunterladen des digitalen Inhalts dem Verbraucher unmittelbar oder mittels einer von ihm hierzu bestimmten Einrichtung zur Verfügung gestellt oder zugänglich gemacht worden ist. (4) Eine digitale Dienstleistung ist bereitgestellt, sobald die digitale Dienstleistung dem Verbraucher unmittelbar oder mittels einer von ihm hierzu bestimmten Einrichtung zugänglich gemacht worden ist. (5) Wenn der Unternehmer durch den Vertrag zu einer Reihe einzelner Bereitstellungen verpflichtet ist, gelten die Absätze 2 bis 4 für jede einzelne Bereitstellung innerhalb der Reihe. (6) Die Beweislast für die nach den Absätzen 1 bis 4 erfolgte Bereitstellung trifft abweichend von § 363 den Unternehmer.

Propose a change

§ 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung

(1) Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdrücklich vereinbart werden. (2) Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 vor, so kann der Verbraucher nach den §§ 280 und 281 Absatz 1 Satz 1 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschriften vorliegen. § 281 Absatz 1 Satz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle der Bestimmung einer angemessenen Frist die Aufforderung nach Absatz 1 Satz 1 tritt. Ansprüche des Verbrauchers auf Schadensersatz nach den §§ 283 und 311a Absatz 2 bleiben unberührt. (3) Die Aufforderung nach Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2 ist entbehrlich, wenn 1. der Unternehmer die Bereitstellung verweigert, 2. es nach den Umständen eindeutig zu erkennen ist, dass der Unternehmer das digitale Produkt nicht bereitstellen wird, oder 3. der Unternehmer die Bereitstellung bis zu einem bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt, obwohl vereinbart war oder es sich für den Unternehmer aus eindeutig erkennbaren, den Vertragsabschluss begleitenden Umständen ergeben konnte, dass die termin- oder fristgerechte Bereitstellung für den Verbraucher wesentlich ist. In den Fällen des Satzes 1 ist die Mahnung gemäß § 286 stets entbehrlich. (4) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. Das Gleiche gilt für den Fall, dass der Verbraucher in den Fällen des Absatzes 2 Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangt. § 325 gilt entsprechend. (5) § 218 ist auf die Vertragsbeendigung nach Absatz 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. (6) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 Satz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen, wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne das nicht bereitgestellte digitale Produkt kein Interesse hat. Satz 1 ist nicht auf Paketverträge anzuwenden, bei denen der andere Bestandteil ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes ist. (7) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 Satz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags nach § 327a Absatz 2 vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des nicht bereitgestellten digitalen Produkts sich die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.

Propose a change

§ 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte

Ist der Unternehmer durch einen Verbrauchervertrag gemäß § 327 oder § 327a zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, so hat er das digitale Produkt frei von Produkt- und Rechtsmängeln im Sinne der §§ 327e bis 327g bereitzustellen.

Propose a change

§ 327e Produktmangel

(1) Das digitale Produkt ist frei von Produktmängeln, wenn es zur maßgeblichen Zeit nach den Vorschriften dieses Untertitels den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen und den Anforderungen an die Integration entspricht. Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, ist die maßgebliche Zeit der Zeitpunkt der Bereitstellung nach § 327b. Wenn der Unternehmer durch den Vertrag zu einer fortlaufenden Bereitstellung über einen Zeitraum (dauerhafte Bereitstellung) verpflichtet ist, ist der maßgebliche Zeitraum der gesamte vereinbarte Zeitraum der Bereitstellung (Bereitstellungszeitraum). (2) Das digitale Produkt entspricht den subjektiven Anforderungen, wenn 1. das digitale Produkt a) die vereinbarte Beschaffenheit hat, einschließlich der Anforderungen an seine Menge, seine Funktionalität, seine Kompatibilität und seine Interoperabilität, b) sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, 2. es wie im Vertrag vereinbart mit Zubehör, Anleitungen und Kundendienst bereitgestellt wird und 3. die im Vertrag vereinbarten Aktualisierungen während des nach dem Vertrag maßgeblichen Zeitraums bereitgestellt werden. Funktionalität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, seine Funktionen seinem Zweck entsprechend zu erfüllen. Kompatibilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit Hardware oder Software zu funktionieren, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, ohne dass sie konvertiert werden müssen. Interoperabilität ist die Fähigkeit eines digitalen Produkts, mit anderer Hardware oder Software als derjenigen, mit der digitale Produkte derselben Art in der Regel genutzt werden, zu funktionieren. (3) Das digitale Produkt entspricht den objektiven Anforderungen, wenn 1. es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet, 2. es eine Beschaffenheit, einschließlich der Menge, der Funktionalität, der Kompatibilität, der Zugänglichkeit, der Kontinuität und der Sicherheit aufweist, die bei digitalen Produkten derselben Art üblich ist und die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art des digitalen Produkts erwarten kann, 3. es der Beschaffenheit einer Testversion oder Voranzeige entspricht, die der Unternehmer dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt hat, 4. es mit dem Zubehör und den Anleitungen bereitgestellt wird, deren Erhalt der Verbraucher erwarten kann, 5. dem Verbraucher gemäß § 327f Aktualisierungen bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird und 6. sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, es in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses neuesten verfügbaren Version bereitgestellt wird. Zu der üblichen Beschaffenheit nach Satz 1 Nummer 2 gehören auch Anforderungen, die der Verbraucher nach vom Unternehmer oder einer anderen Person in vorhergehenden Gliedern der Vertriebskette selbst oder in deren Auftrag vorgenommenen öffentlichen Äußerungen, die insbesondere in der Werbung oder auf dem Etikett abgegeben wurden, erwarten kann. Das gilt nicht, wenn der Unternehmer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen konnte, wenn die Äußerung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in derselben oder in gleichwertiger Weise berichtigt war oder wenn die Äußerung die Entscheidung, das digitale Produkt zu erwerben, nicht beeinflussen konnte. (4) Soweit eine Integration durchzuführen ist, entspricht das digitale Produkt den Anforderungen an die Integration, wenn die Integration 1. sachgemäß durchgeführt worden ist oder 2. zwar unsachgemäß durchgeführt worden ist, dies jedoch weder auf einer unsachgemäßen Integration durch den Unternehmer noch auf einem Mangel in der vom Unternehmer bereitgestellten Anleitung beruht. Integration ist die Verbindung und die Einbindung eines digitalen Produkts mit den oder in die Komponenten der digitalen Umgebung des Verbrauchers, damit das digitale Produkt gemäß den Anforderungen nach den Vorschriften dieses Untertitels genutzt werden kann. Digitale Umgebung sind Hardware, Software oder Netzverbindungen aller Art, die vom Verbraucher für den Zugang zu einem digitalen Produkt oder die Nutzung eines digitalen Produkts verwendet werden. (5) Einem Produktmangel steht es gleich, wenn der Unternehmer ein anderes digitales Produkt als das vertraglich geschuldete digitale Produkt bereitstellt.

Propose a change

§ 327f Aktualisierungen

(1) Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. Der maßgebliche Zeitraum nach Satz 1 ist 1. bei einem Vertrag über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Bereitstellungszeitraum, 2. in allen anderen Fällen der Zeitraum, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks des digitalen Produkts und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags erwarten kann. (2) Unterlässt es der Verbraucher, eine Aktualisierung, die ihm gemäß Absatz 1 bereitgestellt worden ist, innerhalb einer angemessenen Frist zu installieren, so haftet der Unternehmer nicht für einen Produktmangel, der allein auf das Fehlen dieser Aktualisierung zurückzuführen ist, sofern 1. der Unternehmer den Verbraucher über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und die Folgen einer unterlassenen Installation informiert hat und 2. die Tatsache, dass der Verbraucher die Aktualisierung nicht oder unsachgemäß installiert hat, nicht auf eine dem Verbraucher bereitgestellte mangelhafte Installationsanleitung zurückzuführen ist.

Propose a change

§ 327g Rechtsmangel

Das digitale Produkt ist frei von Rechtsmängeln, wenn der Verbraucher es gemäß den subjektiven oder objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 2 und 3 nutzen kann, ohne Rechte Dritter zu verletzen.

Propose a change

§ 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale

Von den objektiven Anforderungen nach § 327e Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 bis 5 und Satz 2, § 327f Absatz 1 und § 327g kann nur abgewichen werden, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass ein bestimmtes Merkmal des digitalen Produkts von diesen objektiven Anforderungen abweicht, und diese Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.

Propose a change

§ 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln

Ist das digitale Produkt mangelhaft, kann der Verbraucher, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen, 1. nach § 327l Nacherfüllung verlangen, 2. nach § 327m Absatz 1, 2, 4 und 5 den Vertrag beenden oder nach § 327n den Preis mindern und 3. nach § 280 Absatz 1 oder § 327m Absatz 3 Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Propose a change

§ 327j Verjährung

(1) Die in § 327i Nummer 1 und 3 bezeichneten Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit der Bereitstellung. (2) Im Fall der dauerhaften Bereitstellung verjähren die Ansprüche nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des Bereitstellungszeitraums. (3) Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des für die Aktualisierungspflicht maßgeblichen Zeitraums. (4) Hat sich ein Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung nicht vor dem Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. (5) Für die in § 327i Nummer 2 bezeichneten Rechte gilt § 218 entsprechend.

Propose a change

§ 327k Beweislastumkehr

(1) Zeigt sich bei einem digitalen Produkt innerhalb eines Jahres seit seiner Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt bereits bei Bereitstellung mangelhaft war. (2) Zeigt sich bei einem dauerhaft bereitgestellten digitalen Produkt während der Dauer der Bereitstellung ein von den Anforderungen nach § 327e oder § 327g abweichender Zustand, so wird vermutet, dass das digitale Produkt während der bisherigen Dauer der Bereitstellung mangelhaft war. (3) Die Vermutungen nach den Absätzen 1 und 2 gelten vorbehaltlich des Absatzes 4 nicht, wenn 1. die digitale Umgebung des Verbrauchers mit den technischen Anforderungen des digitalen Produkts zur maßgeblichen Zeit nicht kompatibel war oder 2. der Unternehmer nicht feststellen kann, ob die Voraussetzungen der Nummer 1 vorlagen, weil der Verbraucher eine hierfür notwendige und ihm mögliche Mitwirkungshandlung nicht vornimmt und der Unternehmer zur Feststellung ein technisches Mittel einsetzen wollte, das für den Verbraucher den geringsten Eingriff darstellt. (4) Absatz 3 ist nur anzuwenden, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsschluss klar und verständlich informiert hat über 1. die technischen Anforderungen des digitalen Produkts an die digitale Umgebung im Fall des Absatzes 3 Nummer 1 oder 2. die Obliegenheit des Verbrauchers nach Absatz 3 Nummer 2.

Propose a change

§ 327l Nacherfüllung

(1) Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher durchzuführen. (2) Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Nacherfüllung unmöglich oder für den Unternehmer nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand sowie die Bedeutung des Mangels zu berücksichtigen. § 275 Absatz 2 und 3 findet keine Anwendung.

Propose a change

§ 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz

(1) Ist das digitale Produkt mangelhaft, so kann der Verbraucher den Vertrag gemäß § 327o beenden, wenn 1. der Nacherfüllungsanspruch gemäß § 327l Absatz 2 ausgeschlossen ist, 2. der Nacherfüllungsanspruch des Verbrauchers nicht gemäß § 327l Absatz 1 erfüllt wurde, 3. sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt, 4. der Mangel derart schwerwiegend ist, dass die sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt ist, 5. der Unternehmer die gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäße Nacherfüllung verweigert hat, oder 6. es nach den Umständen offensichtlich ist, dass der Unternehmer nicht gemäß § 327l Absatz 1 Satz 2 ordnungsgemäß nacherfüllen wird. (2) Eine Beendigung des Vertrags nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Dies gilt nicht für Verbraucherverträge im Sinne des § 327 Absatz 3. (3) In den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 6 kann der Verbraucher unter den Voraussetzungen des § 280 Absatz 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen. § 281 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 sind entsprechend anzuwenden. Verlangt der Verbraucher Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Unternehmer zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 327o und 327p berechtigt. § 325 gilt entsprechend. (4) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile des Paketvertrags vom Vertrag lösen, wenn er an dem anderen Teil des Paketvertrags ohne das mangelhafte digitale Produkt kein Interesse hat. Satz 1 ist nicht auf Paketverträge anzuwenden, bei denen der andere Bestandteil ein Telekommunikationsdienst im Sinne des § 3 Nummer 61 des Telekommunikationsgesetzes ist. (5) Sofern der Verbraucher den Vertrag nach Absatz 1 beenden kann, kann er sich im Hinblick auf alle Bestandteile eines Vertrags nach § 327a Absatz 2 vom Vertrag lösen, wenn aufgrund des Mangels des digitalen Produkts sich die Sache nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet.

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§ 327n Minderung

(1) Statt den Vertrag nach § 327m Absatz 1 zu beenden, kann der Verbraucher den Preis durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer mindern. Der Ausschlussgrund des § 327m Absatz 2 Satz 1 findet keine Anwendung. § 327o Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. (2) Bei der Minderung ist der Preis in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Zeitpunkt der Bereitstellung der Wert des digitalen Produkts in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts ist der Preis unter entsprechender Anwendung des Satzes 1 nur anteilig für die Dauer der Mangelhaftigkeit herabzusetzen. (3) Die Minderung ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. (4) Hat der Verbraucher mehr als den geminderten Preis gezahlt, so hat der Unternehmer den Mehrbetrag zu erstatten. Der Mehrbetrag ist unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen zu erstatten. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Minderungserklärung beim Unternehmer. Für die Erstattung muss der Unternehmer dasselbe Zahlungsmittel verwenden, das der Verbraucher bei der Zahlung verwendet hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart und dem Verbraucher entstehen durch die Verwendung eines anderen Zahlungsmittels keine Kosten. Der Unternehmer kann vom Verbraucher keinen Ersatz für die Kosten verlangen, die ihm für die Erstattung des Mehrbetrags entstehen.

Propose a change

§ 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung

(1) Die Beendigung des Vertrags erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer, in welcher der Entschluss des Verbrauchers zur Beendigung zum Ausdruck kommt. § 351 ist entsprechend anzuwenden. (2) Im Fall der Vertragsbeendigung hat der Unternehmer dem Verbraucher die Zahlungen zu erstatten, die der Verbraucher zur Erfüllung des Vertrags geleistet hat. Für Leistungen, die der Unternehmer aufgrund der Vertragsbeendigung nicht mehr zu erbringen hat, erlischt sein Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Preises. (3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt bei Verträgen über die dauerhafte Bereitstellung eines digitalen Produkts der Anspruch des Unternehmers auch für bereits erbrachte Leistungen, jedoch nur für denjenigen Teil des Bereitstellungszeitraums, in dem das digitale Produkt mangelhaft war. Der gezahlte Preis für den Zeitraum, für den der Anspruch nach Satz 1 entfallen ist, ist dem Verbraucher zu erstatten. (4) Für die Erstattungen nach den Absätzen 2 und 3 ist § 327n Absatz 4 Satz 2 bis 5 entsprechend anzuwenden. (5) Der Verbraucher ist verpflichtet, einen vom Unternehmer bereitgestellten körperlichen Datenträger an diesen unverzüglich zurückzusenden, wenn der Unternehmer dies spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung verlangt. Der Unternehmer trägt die Kosten der Rücksendung. § 348 ist entsprechend anzuwenden.

Propose a change

§ 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung

(1) Der Verbraucher darf das digitale Produkt nach Vertragsbeendigung weder weiter nutzen noch Dritten zur Verfügung stellen. Der Unternehmer ist berechtigt, die weitere Nutzung durch den Verbraucher zu unterbinden. Absatz 3 bleibt hiervon unberührt. (2) Der Unternehmer darf die Inhalte, die nicht personenbezogene Daten sind und die der Verbraucher bei der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts bereitgestellt oder erstellt hat, nach der Vertragsbeendigung nicht weiter nutzen. Dies gilt nicht, wenn die Inhalte 1. außerhalb des Kontextes des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts keinen Nutzen haben, 2. ausschließlich mit der Nutzung des vom Unternehmer bereitgestellten digitalen Produkts durch den Verbraucher zusammenhängen, 3. vom Unternehmer mit anderen Daten aggregiert wurden und nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand disaggregiert werden können oder 4. vom Verbraucher gemeinsam mit anderen erzeugt wurden, sofern andere Verbraucher die Inhalte weiterhin nutzen können. (3) Der Unternehmer hat dem Verbraucher auf dessen Verlangen die Inhalte gemäß Absatz 2 Satz 1 bereitzustellen. Dies gilt nicht für Inhalte nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3. Die Inhalte müssen dem Verbraucher unentgeltlich, ohne Behinderung durch den Unternehmer, innerhalb einer angemessenen Frist und in einem gängigen und maschinenlesbaren Format bereitgestellt werden.

Propose a change

§ 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers

(1) Die Ausübung von datenschutzrechtlichen Betroffenenrechten und die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers nach Vertragsschluss lassen die Wirksamkeit des Vertrags unberührt. (2) Widerruft der Verbraucher eine von ihm erteilte datenschutzrechtliche Einwilligung oder widerspricht er einer weiteren Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten, so kann der Unternehmer einen Vertrag, der ihn zu einer Reihe einzelner Bereitstellungen digitaler Produkte oder zur dauerhaften Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn ihm unter Berücksichtigung des weiterhin zulässigen Umfangs der Datenverarbeitung und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum vereinbarten Vertragsende oder bis zum Ablauf einer gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. (3) Ersatzansprüche des Unternehmers gegen den Verbraucher wegen einer durch die Ausübung von Datenschutzrechten oder die Abgabe datenschutzrechtlicher Erklärungen bewirkten Einschränkung der zulässigen Datenverarbeitung sind ausgeschlossen.

Propose a change

§ 327r Änderungen an digitalen Produkten

(1) Bei einer dauerhaften Bereitstellung darf der Unternehmer Änderungen des digitalen Produkts, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit nach § 327e Absatz 2 und 3 und § 327f erforderliche Maß hinausgehen, nur vornehmen, wenn 1. der Vertrag diese Möglichkeit vorsieht und einen triftigen Grund dafür enthält, 2. dem Verbraucher durch die Änderung keine zusätzlichen Kosten entstehen und 3. der Verbraucher klar und verständlich über die Änderung informiert wird. (2) Eine Änderung des digitalen Produkts, welche die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers auf das digitale Produkt oder welche die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher beeinträchtigt, darf der Unternehmer nur vornehmen, wenn er den Verbraucher darüber hinaus innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers informiert. Die Information muss Angaben enthalten über: 1. Merkmale und Zeitpunkt der Änderung sowie 2. die Rechte des Verbrauchers nach den Absätzen 3 und 4. Satz 1 gilt nicht, wenn die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist. (3) Beeinträchtigt eine Änderung des digitalen Produkts die Zugriffsmöglichkeit oder die Nutzbarkeit im Sinne des Absatzes 2 Satz 1, so kann der Verbraucher den Vertrag innerhalb von 30 Tagen unentgeltlich beenden. Die Frist beginnt mit dem Zugang der Information nach Absatz 2 zu laufen. Erfolgt die Änderung nach dem Zugang der Information, so tritt an die Stelle des Zeitpunkts des Zugangs der Information der Zeitpunkt der Änderung. (4) Die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 ist ausgeschlossen, wenn 1. die Beeinträchtigung der Zugriffsmöglichkeit oder der Nutzbarkeit nur unerheblich ist oder 2. dem Verbraucher die Zugriffsmöglichkeit auf das unveränderte digitale Produkt und die Nutzbarkeit des unveränderten digitalen Produkts ohne zusätzliche Kosten erhalten bleiben. (5) Für die Beendigung des Vertrags nach Absatz 3 Satz 1 und deren Rechtsfolgen sind die §§ 327o und 327p entsprechend anzuwenden. (6) Die Absätze 1 bis 5 sind auf Paketverträge, bei denen der andere Bestandteil des Paketvertrags die Bereitstellung eines Internetzugangsdienstes oder eines öffentlich zugänglichen nummerngebundenen interpersonellen Telekommunikationsdienstes im Rahmen eines Paketvertrags im Sinne des § 66 Absatz 1 des Telekommunikationsgesetzes zum Gegenstand hat, nicht anzuwenden.

Propose a change

§ 327s Abweichende Vereinbarungen

(1) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, die Vereinbarung wurde erst nach der Mitteilung des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer über die unterbliebene Bereitstellung oder über den Mangel des digitalen Produkts getroffen. (2) Auf eine Vereinbarung mit dem Verbraucher über eine Änderung des digitalen Produkts, die zum Nachteil des Verbrauchers von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen, es sei denn, sie wurde nach der Information des Verbrauchers über die Änderung des digitalen Produkts gemäß § 327r getroffen. (3) Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch anzuwenden, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (4) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für den Ausschluss oder die Beschränkung des Anspruchs auf Schadensersatz. (5) § 327h bleibt unberührt.

Propose a change

§ 327t Anwendungsbereich

Auf Verträge zwischen Unternehmern, die der Bereitstellung digitaler Produkte gemäß der nach den §§ 327 und 327a vom Anwendungsbereich des Untertitels 1 erfassten Verbraucherverträge dienen, sind ergänzend die Vorschriften dieses Untertitels anzuwenden.

Propose a change

§ 327u Rückgriff des Unternehmers

(1) Der Unternehmer kann von dem Unternehmer, der sich ihm gegenüber zur Bereitstellung eines digitalen Produkts verpflichtet hat (Vertriebspartner), Ersatz der Aufwendungen verlangen, die ihm im Verhältnis zu einem Verbraucher wegen einer durch den Vertriebspartner verursachten unterbliebenen Bereitstellung des vom Vertriebspartner bereitzustellenden digitalen Produkts aufgrund der Ausübung des Rechts des Verbrauchers nach § 327c Absatz 1 Satz 1 entstanden sind. Das Gleiche gilt für die nach § 327l Absatz 1 vom Unternehmer zu tragenden Aufwendungen, wenn der vom Verbraucher gegenüber dem Unternehmer geltend gemachte Mangel bereits bei der Bereitstellung durch den Vertriebspartner vorhanden war oder in einer durch den Vertriebspartner verursachten Verletzung der Aktualisierungspflicht des Unternehmers nach § 327f Absatz 1 besteht. (2) Die Aufwendungsersatzansprüche nach Absatz 1 verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt 1. im Fall des Absatzes 1 Satz 1 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher sein Recht ausgeübt hat, 2. im Fall des Absatzes 1 Satz 2 mit dem Zeitpunkt, zu dem der Unternehmer die Ansprüche des Verbrauchers nach § 327l Absatz 1 erfüllt hat. (3) § 327k Absatz 1 und 2 ist mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass die Frist mit der Bereitstellung an den Verbraucher beginnt. (4) Der Vertriebspartner kann sich nicht auf eine Vereinbarung berufen, die er vor Geltendmachung der in Absatz 1 bezeichneten Aufwendungsersatzansprüche mit dem Unternehmer getroffen hat und die zum Nachteil des Unternehmers von den Absätzen 1 bis 3 abweicht. Satz 1 ist auch anzuwenden, wenn die Absätze 1 bis 3 durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden. (5) § 377 des Handelsgesetzbuchs bleibt unberührt. (6) Die vorstehenden Absätze sind auf die Ansprüche des Vertriebspartners und der übrigen Vertragspartner in der Vertriebskette gegen die jeweiligen zur Bereitstellung verpflichteten Vertragspartner entsprechend anzuwenden, wenn die Schuldner Unternehmer sind.

Propose a change

§ 328 Vertrag zugunsten Dritter

(1) Durch Vertrag kann eine Leistung an einen Dritten mit der Wirkung bedungen werden, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwirbt, die Leistung zu fordern. (2) In Ermangelung einer besonderen Bestimmung ist aus den Umständen, insbesondere aus dem Zwecke des Vertrags, zu entnehmen, ob der Dritte das Recht erwerben, ob das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entstehen und ob den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne dessen Zustimmung aufzuheben oder zu ändern.

Propose a change

§ 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme

Verpflichtet sich in einem Vertrag der eine Teil zur Befriedigung eines Gläubigers des anderen Teils, ohne die Schuld zu übernehmen, so ist im Zweifel nicht anzunehmen, dass der Gläubiger unmittelbar das Recht erwerben soll, die Befriedigung von ihm zu fordern.

Propose a change

§ 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag

Wird in einem Leibrentenvertrag die Zahlung der Leibrente an einen Dritten vereinbart, ist im Zweifel anzunehmen, dass der Dritte unmittelbar das Recht erwerben soll, die Leistung zu fordern. Das Gleiche gilt, wenn bei einer unentgeltlichen Zuwendung dem Bedachten eine Leistung an einen Dritten auferlegt oder bei einer Vermögens- oder Gutsübernahme von dem Übernehmer eine Leistung an einen Dritten zum Zwecke der Abfindung versprochen wird.

Propose a change

§ 331 Leistung nach Todesfall

(1) Soll die Leistung an den Dritten nach dem Tode desjenigen erfolgen, welchem sie versprochen wird, so erwirbt der Dritte das Recht auf die Leistung im Zweifel mit dem Tode des Versprechensempfängers. (2) Stirbt der Versprechensempfänger vor der Geburt des Dritten, so kann das Versprechen, an den Dritten zu leisten, nur dann noch aufgehoben oder geändert werden, wenn die Befugnis dazu vorbehalten worden ist.

Propose a change

§ 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt

Hat sich der Versprechensempfänger die Befugnis vorbehalten, ohne Zustimmung des Versprechenden an die Stelle des in dem Vertrag bezeichneten Dritten einen anderen zu setzen, so kann dies im Zweifel auch in einer Verfügung von Todes wegen geschehen.

Propose a change

§ 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten

Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.

Propose a change

§ 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten

Einwendungen aus dem Vertrag stehen dem Versprechenden auch gegenüber dem Dritten zu.

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§ 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers

Der Versprechensempfänger kann, sofern nicht ein anderer Wille der Vertragschließenden anzunehmen ist, die Leistung an den Dritten auch dann fordern, wenn diesem das Recht auf die Leistung zusteht.

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§ 336 Auslegung der Draufgabe

(1) Wird bei der Eingehung eines Vertrags etwas als Draufgabe gegeben, so gilt dies als Zeichen des Abschlusses des Vertrags. (2) Die Draufgabe gilt im Zweifel nicht als Reugeld.

Propose a change

§ 337 Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe

(1) Die Draufgabe ist im Zweifel auf die von dem Geber geschuldete Leistung anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der Erfüllung des Vertrags zurückzugeben. (2) Wird der Vertrag wieder aufgehoben, so ist die Draufgabe zurückzugeben.

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§ 338 Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung

Wird die von dem Geber geschuldete Leistung infolge eines Umstands, den er zu vertreten hat, unmöglich oder verschuldet der Geber die Wiederaufhebung des Vertrags, so ist der Empfänger berechtigt, die Draufgabe zu behalten. Verlangt der Empfänger Schadensersatz wegen Nichterfüllung, so ist die Draufgabe im Zweifel anzurechnen oder, wenn dies nicht geschehen kann, bei der Leistung des Schadensersatzes zurückzugeben.

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§ 339 Verwirkung der Vertragsstrafe

Verspricht der Schuldner dem Gläubiger für den Fall, dass er seine Verbindlichkeit nicht oder nicht in gehöriger Weise erfüllt, die Zahlung einer Geldsumme als Strafe, so ist die Strafe verwirkt, wenn er in Verzug kommt. Besteht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen, so tritt die Verwirkung mit der Zuwiderhandlung ein.

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§ 340 Strafversprechen für Nichterfüllung

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe statt der Erfüllung verlangen. Erklärt der Gläubiger dem Schuldner, dass er die Strafe verlange, so ist der Anspruch auf Erfüllung ausgeschlossen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu, so kann er die verwirkte Strafe als Mindestbetrag des Schadens verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

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§ 341 Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung

(1) Hat der Schuldner die Strafe für den Fall versprochen, dass er seine Verbindlichkeit nicht in gehöriger Weise, insbesondere nicht zu der bestimmten Zeit, erfüllt, so kann der Gläubiger die verwirkte Strafe neben der Erfüllung verlangen. (2) Steht dem Gläubiger ein Anspruch auf Schadensersatz wegen der nicht gehörigen Erfüllung zu, so findet die Vorschrift des § 340 Abs. 2 Anwendung. (3) Nimmt der Gläubiger die Erfüllung an, so kann er die Strafe nur verlangen, wenn er sich das Recht dazu bei der Annahme vorbehält.

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§ 342 Andere als Geldstrafe

Wird als Strafe eine andere Leistung als die Zahlung einer Geldsumme versprochen, so finden die Vorschriften der §§ 339 bis 341 Anwendung; der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, wenn der Gläubiger die Strafe verlangt.

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§ 343 Herabsetzung der Strafe

(1) Ist eine verwirkte Strafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie auf Antrag des Schuldners durch Urteil auf den angemessenen Betrag herabgesetzt werden. Bei der Beurteilung der Angemessenheit ist jedes berechtigte Interesse des Gläubigers, nicht bloß das Vermögensinteresse, in Betracht zu ziehen. Nach der Entrichtung der Strafe ist die Herabsetzung ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt auch außer in den Fällen der §§ 339, 342, wenn jemand eine Strafe für den Fall verspricht, dass er eine Handlung vornimmt oder unterlässt.

Propose a change

§ 344 Unwirksames Strafversprechen

Erklärt das Gesetz das Versprechen einer Leistung für unwirksam, so ist auch die für den Fall der Nichterfüllung des Versprechens getroffene Vereinbarung einer Strafe unwirksam, selbst wenn die Parteien die Unwirksamkeit des Versprechens gekannt haben.

Propose a change

§ 345 Beweislast

Bestreitet der Schuldner die Verwirkung der Strafe, weil er seine Verbindlichkeit erfüllt habe, so hat er die Erfüllung zu beweisen, sofern nicht die geschuldete Leistung in einem Unterlassen besteht.

Propose a change

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