Law

Bürgerliches Gesetzbuch

Germany · statute

Ask the law about thisMore laws of GermanyFor machines: Markdown

Open at the publisher →

The publisher does not state since when this version applies. Read on 2026-11-08.

Copy read on 2026-11-08. The page it was read from

sha256 34fc732d8b963eb753ed11236490d3c47c123ccb72b67c2fdda7f19544389e57

Contents: 2,000 provisions
  1. vorspann
  2. § 1 Beginn der Rechtsfähigkeit
  3. § 2 Eintritt der Volljährigkeit
  4. § 7 Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
  5. § 8 Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger
  6. § 9 Wohnsitz eines Soldaten
  7. § 11 Wohnsitz des Kindes
  8. § 12 Namensrecht
  9. § 13 Verbraucher
  10. § 14 Unternehmer
  11. § 21 Nicht wirtschaftlicher Verein
  12. § 22 Wirtschaftlicher Verein
  13. § 23 (weggefallen)
  14. § 24 Sitz
  15. § 25 Verfassung
  16. § 26 Vorstand und Vertretung
  17. § 27 Bestellung und Geschäftsführung des Vorstands
  18. § 28 Beschlussfassung des Vorstands
  19. § 29 Notbestellung durch Amtsgericht
  20. § 30 Besondere Vertreter
  21. § 31 Haftung des Vereins für Organe
  22. § 31a Haftung von Organmitgliedern und besonderen Vertretern
  23. § 31b Haftung von Vereinsmitgliedern
  24. § 32 Mitgliederversammlung; Beschlussfassung
  25. § 33 Satzungsänderung
  26. § 34 Ausschluss vom Stimmrecht
  27. § 35 Sonderrechte
  28. § 36 Berufung der Mitgliederversammlung
  29. § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
  30. § 38 Mitgliedschaft
  31. § 39 Austritt aus dem Verein
  32. § 40 Nachgiebige Vorschriften
  33. § 41 Auflösung des Vereins
  34. § 42 Insolvenz
  35. § 43 Entziehung der Rechtsfähigkeit
  36. § 44 Zuständigkeit und Verfahren
  37. § 45 Anfall des Vereinsvermögens
  38. § 46 Anfall an den Fiskus
  39. § 47 Liquidation
  40. § 48 Liquidatoren
  41. § 49 Aufgaben der Liquidatoren
  42. § 50 Bekanntmachung des Vereins in Liquidation
  43. § 50a Bekanntmachungsblatt
  44. § 51 Sperrjahr
  45. § 52 Sicherung für Gläubiger
  46. § 53 Schadensersatzpflicht der Liquidatoren
  47. § 54 Vereine ohne Rechtspersönlichkeit
  48. § 55 Zuständigkeit für die Registereintragung
  49. § 55a Elektronisches Vereinsregister
  50. § 56 Mindestmitgliederzahl des Vereins
  51. § 57 Mindesterfordernisse an die Vereinssatzung
  52. § 58 Sollinhalt der Vereinssatzung
  53. § 59 Anmeldung zur Eintragung
  54. § 60 Zurückweisung der Anmeldung
  55. § 64 Inhalt der Vereinsregistereintragung
  56. § 65 Namenszusatz
  57. § 66 Aufbewahrung von Dokumenten
  58. § 67 Änderung des Vorstands
  59. § 68 Vertrauensschutz durch Vereinsregister
  60. § 69 Nachweis des Vereinsvorstands
  61. § 70 Vertrauensschutz bei Eintragungen zur Vertretungsmacht
  62. § 71 Änderungen der Satzung
  63. § 72 Bescheinigung der Mitgliederzahl
  64. § 73 Unterschreiten der Mindestmitgliederzahl
  65. § 74 Auflösung
  66. § 75 Eintragungen bei Insolvenz
  67. § 76 Eintragungen bei Liquidation
  68. § 77 Anmeldepflichtige und Form der Anmeldungen
  69. § 78 Festsetzung von Zwangsgeld
  70. § 79 Einsicht in das Vereinsregister
  71. § 79a Anwendung der Verordnung (EU) 2016/679 im Registerverfahren
  72. § 80 Ausgestaltung und Entstehung der Stiftung
  73. § 81 Stiftungsgeschäft
  74. § 81a Widerruf des Stiftungsgeschäfts
  75. § 82 Anerkennung der Stiftung
  76. § 82a Übertragung und Übergang des gewidmeten Vermögens
  77. § 83 Stiftungsverfassung und Stifterwille
  78. § 83a Verwaltungssitz der Stiftung
  79. § 83b Stiftungsvermögen
  80. § 83c Verwaltung des Grundstockvermögens
  81. § 84 Stiftungsorgane
  82. § 84a Rechte und Pflichten der Organmitglieder
  83. § 84b Beschlussfassung der Organe
  84. § 84c Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern
  85. § 85 Voraussetzungen für Satzungsänderungen
  86. § 85a Verfahren bei Satzungsänderungen
  87. § 86 Voraussetzungen für die Zulegung
  88. § 86a Voraussetzungen für die Zusammenlegung
  89. § 86b Verfahren der Zulegung und der Zusammenlegung
  90. § 86c Zulegungsvertrag und Zusammenlegungsvertrag
  91. § 86d Form des Zulegungsvertrags und des Zusammenlegungsvertrags
  92. § 86e Behördliche Zulegungsentscheidung und Zusammenlegungsentscheidung
  93. § 86f Wirkungen der Zulegung und der Zusammenlegung
  94. § 86g Bekanntmachung der Zulegung und der Zusammenlegung
  95. § 86h Gläubigerschutz
  96. § 87 Auflösung der Stiftung durch die Stiftungsorgane
  97. § 87a Aufhebung der Stiftung
  98. § 87b Auflösung der Stiftung bei Insolvenz
  99. § 87c Vermögensanfall und Liquidation
  100. § 88 Kirchliche Stiftungen
  101. § 89 Haftung für Organe; Insolvenz
  102. § 90 Begriff der Sache
  103. § 90a Tiere
  104. § 91 Vertretbare Sachen
  105. § 92 Verbrauchbare Sachen
  106. § 93 Wesentliche Bestandteile einer Sache
  107. § 94 Wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes
  108. § 95 Nur vorübergehender Zweck
  109. § 96 Rechte als Bestandteile eines Grundstücks
  110. § 97 Zubehör
  111. § 98 Gewerbliches und landwirtschaftliches Inventar
  112. § 99 Früchte
  113. § 100 Nutzungen
  114. § 101 Verteilung der Früchte
  115. § 102 Ersatz der Gewinnungskosten
  116. § 103 Verteilung der Lasten
  117. § 104 Geschäftsunfähigkeit
  118. § 105 Nichtigkeit der Willenserklärung
  119. § 105a Geschäfte des täglichen Lebens
  120. § 106 Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger
  121. § 107 Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
  122. § 108 Vertragsschluss ohne Einwilligung
  123. § 109 Widerrufsrecht des anderen Teils
  124. § 110 Bewirken der Leistung mit eigenen Mitteln
  125. § 111 Einseitige Rechtsgeschäfte
  126. § 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts
  127. § 113 Dienst- oder Arbeitsverhältnis
  128. § 116 Geheimer Vorbehalt
  129. § 117 Scheingeschäft
  130. § 118 Mangel der Ernstlichkeit
  131. § 119 Anfechtbarkeit wegen Irrtums
  132. § 120 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung
  133. § 121 Anfechtungsfrist
  134. § 122 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
  135. § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
  136. § 124 Anfechtungsfrist
  137. § 125 Nichtigkeit wegen Formmangels
  138. § 126 Schriftform
  139. § 126a Elektronische Form
  140. § 126b Textform
  141. § 127 Vereinbarte Form
  142. § 127a Gerichtlicher Vergleich
  143. § 128 Notarielle Beurkundung
  144. § 129 Öffentliche Beglaubigung
  145. § 130 Wirksamwerden der Willenserklärung gegenüber Abwesenden
  146. § 131 Wirksamwerden gegenüber nicht voll Geschäftsfähigen
  147. § 132 Ersatz des Zugehens durch Zustellung
  148. § 133 Auslegung einer Willenserklärung
  149. § 134 Gesetzliches Verbot
  150. § 135 Gesetzliches Veräußerungsverbot
  151. § 136 Behördliches Veräußerungsverbot
  152. § 137 Rechtsgeschäftliches Verfügungsverbot
  153. § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
  154. § 139 Teilnichtigkeit
  155. § 140 Umdeutung
  156. § 141 Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts
  157. § 142 Wirkung der Anfechtung
  158. § 143 Anfechtungserklärung
  159. § 144 Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts
  160. § 145 Bindung an den Antrag
  161. § 146 Erlöschen des Antrags
  162. § 147 Annahmefrist
  163. § 148 Bestimmung einer Annahmefrist
  164. § 149 Verspätet zugegangene Annahmeerklärung
  165. § 150 Verspätete und abändernde Annahme
  166. § 151 Annahme ohne Erklärung gegenüber dem Antragenden
  167. § 152 Annahme bei notarieller Beurkundung
  168. § 153 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Antragenden
  169. § 154 Offener Einigungsmangel; fehlende Beurkundung
  170. § 155 Versteckter Einigungsmangel
  171. § 156 Vertragsschluss bei Versteigerung
  172. § 157 Auslegung von Verträgen
  173. § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung
  174. § 159 Rückbeziehung
  175. § 160 Haftung während der Schwebezeit
  176. § 161 Unwirksamkeit von Verfügungen während der Schwebezeit
  177. § 162 Verhinderung oder Herbeiführung des Bedingungseintritts
  178. § 163 Zeitbestimmung
  179. § 164 Wirkung der Erklärung des Vertreters
  180. § 165 Beschränkt geschäftsfähiger Vertreter
  181. § 166 Willensmängel; Wissenszurechnung
  182. § 167 Erteilung der Vollmacht
  183. § 168 Erlöschen der Vollmacht
  184. § 169 Vollmacht des Beauftragten und des geschäftsführenden Gesellschafters
  185. § 170 Wirkungsdauer der Vollmacht
  186. § 171 Wirkungsdauer bei Kundgebung
  187. § 172 Vollmachtsurkunde
  188. § 173 Wirkungsdauer bei Kenntnis und fahrlässiger Unkenntnis
  189. § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten
  190. § 175 Rückgabe der Vollmachtsurkunde
  191. § 176 Kraftloserklärung der Vollmachtsurkunde
  192. § 177 Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht
  193. § 178 Widerrufsrecht des anderen Teils
  194. § 179 Haftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht
  195. § 180 Einseitiges Rechtsgeschäft
  196. § 181 Insichgeschäft
  197. § 182 Zustimmung
  198. § 183 Widerruflichkeit der Einwilligung
  199. § 184 Rückwirkung der Genehmigung
  200. § 185 Verfügung eines Nichtberechtigten
  201. § 186 Geltungsbereich
  202. § 187 Fristbeginn
  203. § 188 Fristende
  204. § 189 Berechnung einzelner Fristen
  205. § 190 Fristverlängerung
  206. § 191 Berechnung von Zeiträumen
  207. § 192 Anfang, Mitte, Ende des Monats
  208. § 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend
  209. § 194 Gegenstand der Verjährung
  210. § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
  211. § 196 Verjährungsfrist bei Rechten an einem Grundstück
  212. § 197 Dreißigjährige Verjährungsfrist
  213. § 198 Verjährung bei Rechtsnachfolge
  214. § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
  215. § 200 Beginn anderer Verjährungsfristen
  216. § 201 Beginn der Verjährungsfrist von festgestellten Ansprüchen
  217. § 202 Unzulässigkeit von Vereinbarungen über die Verjährung
  218. § 203 Hemmung der Verjährung bei Verhandlungen
  219. § 204 Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
  220. § 204a Hemmung der Verjährung von Ansprüchen von Verbrauchern durch Klagen von qualifizierten Verbraucherverbänden oder qualifizierten Einrichtungen
  221. § 205 Hemmung der Verjährung bei Leistungsverweigerungsrecht
  222. § 206 Hemmung der Verjährung bei höherer Gewalt
  223. § 207 Hemmung der Verjährung aus familiären und ähnlichen Gründen
  224. § 208 Hemmung der Verjährung bei Ansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung
  225. § 209 Wirkung der Hemmung
  226. § 210 Ablaufhemmung bei nicht voll Geschäftsfähigen
  227. § 211 Ablaufhemmung in Nachlassfällen
  228. § 212 Neubeginn der Verjährung
  229. § 213 Hemmung, Ablaufhemmung und erneuter Beginn der Verjährung bei anderen Ansprüchen
  230. § 214 Wirkung der Verjährung
  231. § 215 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht nach Eintritt der Verjährung
  232. § 216 Wirkung der Verjährung bei gesicherten Ansprüchen
  233. § 217 Verjährung von Nebenleistungen
  234. § 218 Unwirksamkeit des Rücktritts
  235. § 226 Schikaneverbot
  236. § 227 Notwehr
  237. § 228 Notstand
  238. § 229 Selbsthilfe
  239. § 230 Grenzen der Selbsthilfe
  240. § 231 Irrtümliche Selbsthilfe
  241. § 232 Arten
  242. § 233 Wirkung der Hinterlegung
  243. § 234 Geeignete Wertpapiere
  244. § 235 Umtauschrecht
  245. § 236 Buchforderungen
  246. § 237 Bewegliche Sachen
  247. § 238 Hypotheken, Grund- und Rentenschulden
  248. § 239 Bürge
  249. § 240 Ergänzungspflicht
  250. § 240a Verordnungsermächtigung
  251. § 241 Pflichten aus dem Schuldverhältnis
  252. § 241a Unbestellte Leistungen
  253. § 242 Leistung nach Treu und Glauben
  254. § 243 Gattungsschuld
  255. § 244 Fremdwährungsschuld
  256. § 245 Geldsortenschuld
  257. § 246 Gesetzlicher Zinssatz
  258. § 247 Basiszinssatz
  259. § 248 Zinseszinsen
  260. § 249 Art und Umfang des Schadensersatzes
  261. § 250 Schadensersatz in Geld nach Fristsetzung
  262. § 251 Schadensersatz in Geld ohne Fristsetzung
  263. § 252 Entgangener Gewinn
  264. § 253 Immaterieller Schaden
  265. § 254 Mitverschulden
  266. § 255 Abtretung der Ersatzansprüche
  267. § 256 Verzinsung von Aufwendungen
  268. § 257 Befreiungsanspruch
  269. § 258 Wegnahmerecht
  270. § 259 Umfang der Rechenschaftspflicht
  271. § 260 Pflichten bei Herausgabe oder Auskunft über Inbegriff von Gegenständen
  272. § 261 Änderung der eidesstattlichen Versicherung; Kosten
  273. § 262 Wahlschuld; Wahlrecht
  274. § 263 Ausübung des Wahlrechts; Wirkung
  275. § 264 Verzug des Wahlberechtigten
  276. § 265 Unmöglichkeit bei Wahlschuld
  277. § 266 Teilleistungen
  278. § 267 Leistung durch Dritte
  279. § 268 Ablösungsrecht des Dritten
  280. § 269 Leistungsort
  281. § 270 Zahlungsort
  282. § 270a Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel
  283. § 271 Leistungszeit
  284. § 271a Vereinbarungen über Zahlungs-, Überprüfungs- oder Abnahmefristen
  285. § 272 Zwischenzinsen
  286. § 273 Zurückbehaltungsrecht
  287. § 274 Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts
  288. § 275 Ausschluss der Leistungspflicht
  289. § 276 Verantwortlichkeit des Schuldners
  290. § 277 Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  291. § 278 Verantwortlichkeit des Schuldners für Dritte
  292. § 279
  293. § 280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung
  294. § 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
  295. § 282 Schadensersatz statt der Leistung wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
  296. § 283 Schadensersatz statt der Leistung bei Ausschluss der Leistungspflicht
  297. § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen
  298. § 285 Herausgabe des Ersatzes
  299. § 286 Verzug des Schuldners
  300. § 287 Verantwortlichkeit während des Verzugs
  301. § 288 Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden
  302. § 289 Zinseszinsverbot
  303. § 290 Verzinsung des Wertersatzes
  304. § 291 Prozesszinsen
  305. § 292 Haftung bei Herausgabepflicht
  306. § 293 Annahmeverzug
  307. § 294 Tatsächliches Angebot
  308. § 295 Wörtliches Angebot
  309. § 296 Entbehrlichkeit des Angebots
  310. § 297 Unvermögen des Schuldners
  311. § 298 Zug-um-Zug-Leistungen
  312. § 299 Vorübergehende Annahmeverhinderung
  313. § 300 Wirkungen des Gläubigerverzugs
  314. § 301 Wegfall der Verzinsung
  315. § 302 Nutzungen
  316. § 303 Recht zur Besitzaufgabe
  317. § 304 Ersatz von Mehraufwendungen
  318. norm_318
  319. § 305 Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
  320. § 305a Einbeziehung in besonderen Fällen
  321. § 305b Vorrang der Individualabrede
  322. § 305c Überraschende und mehrdeutige Klauseln
  323. § 306 Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung und Unwirksamkeit
  324. § 306a Umgehungsverbot
  325. § 307 Inhaltskontrolle
  326. § 308 Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit
  327. § 309 Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
  328. § 310 Anwendungsbereich
  329. § 311 Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse
  330. § 311a Leistungshindernis bei Vertragsschluss
  331. § 311b Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass
  332. § 311c Erstreckung auf Zubehör
  333. § 312 Anwendungsbereich
  334. § 312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
  335. § 312b Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
  336. § 312c Fernabsatzverträge
  337. § 312d Informationspflichten; Gestaltungspflichten bezüglich Online-Benutzeroberflächen
  338. § 312e Verletzung von Informationspflichten über Kosten
  339. § 312f Abschriften und Bestätigungen
  340. § 312g Widerrufsrecht
  341. § 312h Kündigung und Vollmacht zur Kündigung
  342. § 312i Allgemeine Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr
  343. § 312j Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern
  344. § 312k Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr
  345. § 312l Allgemeine Informationspflichten für Betreiber von Online-Marktplätzen
  346. § 312m Abweichende Vereinbarungen und Beweislast
  347. § 313 Störung der Geschäftsgrundlage
  348. § 314 Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund
  349. § 315 Bestimmung der Leistung durch eine Partei
  350. § 316 Bestimmung der Gegenleistung
  351. § 317 Bestimmung der Leistung durch einen Dritten
  352. § 318 Anfechtung der Bestimmung
  353. § 319 Unwirksamkeit der Bestimmung; Ersetzung
  354. § 320 Einrede des nicht erfüllten Vertrags
  355. § 321 Unsicherheitseinrede
  356. § 322 Verurteilung zur Leistung Zug-um-Zug
  357. § 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung
  358. § 324 Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2
  359. § 325 Schadensersatz und Rücktritt
  360. § 326 Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht
  361. § 327 Anwendungsbereich
  362. § 327a Anwendung auf Paketverträge und Verträge über Sachen mit digitalen Elementen
  363. § 327b Bereitstellung digitaler Produkte
  364. § 327c Rechte bei unterbliebener Bereitstellung
  365. § 327d Vertragsmäßigkeit digitaler Produkte
  366. § 327e Produktmangel
  367. § 327f Aktualisierungen
  368. § 327g Rechtsmangel
  369. § 327h Abweichende Vereinbarungen über Produktmerkmale
  370. § 327i Rechte des Verbrauchers bei Mängeln
  371. § 327j Verjährung
  372. § 327k Beweislastumkehr
  373. § 327l Nacherfüllung
  374. § 327m Vertragsbeendigung und Schadensersatz
  375. § 327n Minderung
  376. § 327o Erklärung und Rechtsfolgen der Vertragsbeendigung
  377. § 327p Weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung
  378. § 327q Vertragsrechtliche Folgen datenschutzrechtlicher Erklärungen des Verbrauchers
  379. § 327r Änderungen an digitalen Produkten
  380. § 327s Abweichende Vereinbarungen
  381. § 327t Anwendungsbereich
  382. § 327u Rückgriff des Unternehmers
  383. § 328 Vertrag zugunsten Dritter
  384. § 329 Auslegungsregel bei Erfüllungsübernahme
  385. § 330 Auslegungsregel bei Leibrentenvertrag
  386. § 331 Leistung nach Todesfall
  387. § 332 Änderung durch Verfügung von Todes wegen bei Vorbehalt
  388. § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
  389. § 334 Einwendungen des Schuldners gegenüber dem Dritten
  390. § 335 Forderungsrecht des Versprechensempfängers
  391. § 336 Auslegung der Draufgabe
  392. § 337 Anrechnung oder Rückgabe der Draufgabe
  393. § 338 Draufgabe bei zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung
  394. § 339 Verwirkung der Vertragsstrafe
  395. § 340 Strafversprechen für Nichterfüllung
  396. § 341 Strafversprechen für nicht gehörige Erfüllung
  397. § 342 Andere als Geldstrafe
  398. § 343 Herabsetzung der Strafe
  399. § 344 Unwirksames Strafversprechen
  400. § 345 Beweislast
  401. § 346 Wirkungen des Rücktritts
  402. § 347 Nutzungen und Verwendungen nach Rücktritt
  403. § 348 Erfüllung Zug-um-Zug
  404. § 349 Erklärung des Rücktritts
  405. § 350 Erlöschen des Rücktrittsrechts nach Fristsetzung
  406. § 351 Unteilbarkeit des Rücktrittsrechts
  407. § 352 Aufrechnung nach Nichterfüllung
  408. § 353 Rücktritt gegen Reugeld
  409. § 354 Verwirkungsklausel
  410. § 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
  411. § 356 Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen
  412. § 356a Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen
  413. § 356b Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen
  414. § 356c Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, bei Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
  415. § 356d Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen
  416. § 356e Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen
  417. § 356f Widerrufsrecht des Verbrauchers bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen
  418. § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  419. § 357a Wertersatz als Rechtsfolge des Widerrufs von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  420. § 357b Rechtsfolgen des Widerrufs von Verträgen über Finanzdienstleistungen
  421. § 357c Rechtsfolgen des Widerrufs von Teilzeit-Wohnrechteverträgen, Verträgen über ein langfristiges Urlaubsprodukt, Vermittlungsverträgen und Tauschsystemverträgen
  422. § 357d Rechtsfolgen des Widerrufs von weder im Fernabsatz noch außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Ratenlieferungsverträgen
  423. § 357e Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verbraucherbauverträgen
  424. § 358 Mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag
  425. § 359 Einwendungen bei verbundenen Verträgen
  426. § 360 Zusammenhängende Verträge
  427. § 361 Weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast
  428. § 362 Erlöschen durch Leistung
  429. § 363 Beweislast bei Annahme als Erfüllung
  430. § 364 Annahme an Erfüllungs statt
  431. § 365 Gewährleistung bei Hingabe an Erfüllungs statt
  432. § 366 Anrechnung der Leistung auf mehrere Forderungen
  433. § 367 Anrechnung auf Zinsen und Kosten
  434. § 368 Quittung
  435. § 369 Kosten der Quittung
  436. § 370 Leistung an den Überbringer der Quittung
  437. § 371 Rückgabe des Schuldscheins
  438. § 372 Voraussetzungen
  439. § 373 Zug-um-Zug-Leistung
  440. § 374 Hinterlegungsort; Anzeigepflicht
  441. § 375 Rückwirkung bei Postübersendung
  442. § 376 Rücknahmerecht
  443. § 377 Unpfändbarkeit des Rücknahmerechts
  444. § 378 Wirkung der Hinterlegung bei ausgeschlossener Rücknahme
  445. § 379 Wirkung der Hinterlegung bei nicht ausgeschlossener Rücknahme
  446. § 380 Nachweis der Empfangsberechtigung
  447. § 381 Kosten der Hinterlegung
  448. § 382 Erlöschen des Gläubigerrechts
  449. § 383 Versteigerung hinterlegungsunfähiger Sachen
  450. § 384 Androhung der Versteigerung
  451. § 385 Freihändiger Verkauf
  452. § 386 Kosten der Versteigerung
  453. § 387 Voraussetzungen
  454. § 388 Erklärung der Aufrechnung
  455. § 389 Wirkung der Aufrechnung
  456. § 390 Keine Aufrechnung mit einredebehafteter Forderung
  457. § 391 Aufrechnung bei Verschiedenheit der Leistungsorte
  458. § 392 Aufrechnung gegen beschlagnahmte Forderung
  459. § 393 Keine Aufrechnung gegen Forderung aus unerlaubter Handlung
  460. § 394 Keine Aufrechnung gegen unpfändbare Forderung
  461. § 395 Aufrechnung gegen Forderungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  462. § 396 Mehrheit von Forderungen
  463. § 397 Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis
  464. § 398 Abtretung
  465. § 399 Ausschluss der Abtretung bei Inhaltsänderung oder Vereinbarung
  466. § 400 Ausschluss bei unpfändbaren Forderungen
  467. § 401 Übergang der Neben- und Vorzugsrechte
  468. § 402 Auskunftspflicht; Urkundenauslieferung
  469. § 403 Pflicht zur Beurkundung
  470. § 404 Einwendungen des Schuldners
  471. § 405 Abtretung unter Urkundenvorlegung
  472. § 406 Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger
  473. § 407 Rechtshandlungen gegenüber dem bisherigen Gläubiger
  474. § 408 Mehrfache Abtretung
  475. § 409 Abtretungsanzeige
  476. § 410 Aushändigung der Abtretungsurkunde
  477. § 411 Gehaltsabtretung
  478. § 412 Gesetzlicher Forderungsübergang
  479. § 413 Übertragung anderer Rechte
  480. § 414 Vertrag zwischen Gläubiger und Übernehmer
  481. § 415 Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer
  482. § 416 Übernahme einer Hypothekenschuld
  483. § 417 Einwendungen des Übernehmers
  484. § 418 Erlöschen von Sicherungs- und Vorzugsrechten
  485. § 419
  486. § 420 Teilbare Leistung
  487. § 421 Gesamtschuldner
  488. § 422 Wirkung der Erfüllung
  489. § 423 Wirkung des Erlasses
  490. § 424 Wirkung des Gläubigerverzugs
  491. § 425 Wirkung anderer Tatsachen
  492. § 426 Ausgleichungspflicht, Forderungsübergang
  493. § 427 Gemeinschaftliche vertragliche Verpflichtung
  494. § 428 Gesamtgläubiger
  495. § 429 Wirkung von Veränderungen
  496. § 430 Ausgleichungspflicht der Gesamtgläubiger
  497. § 431 Mehrere Schuldner einer unteilbaren Leistung
  498. § 432 Mehrere Gläubiger einer unteilbaren Leistung
  499. § 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
  500. § 434 Sachmangel
  501. § 435 Rechtsmangel
  502. § 436 Öffentliche Lasten von Grundstücken
  503. § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln
  504. § 438 Verjährung der Mängelansprüche
  505. § 439 Nacherfüllung
  506. § 440 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  507. § 441 Minderung
  508. § 442 Kenntnis des Käufers
  509. § 443 Garantie
  510. § 444 Haftungsausschluss
  511. § 445 Haftungsbegrenzung bei öffentlichen Versteigerungen
  512. § 445a Rückgriff des Verkäufers
  513. § 445b Verjährung von Rückgriffsansprüchen
  514. § 445c Rückgriff bei Verträgen über digitale Produkte
  515. § 446 Gefahr- und Lastenübergang
  516. § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
  517. § 448 Kosten der Übergabe und vergleichbare Kosten
  518. § 449 Eigentumsvorbehalt
  519. § 450 Ausgeschlossene Käufer bei bestimmten Verkäufen
  520. § 451 Kauf durch ausgeschlossenen Käufer
  521. § 452 Schiffskauf
  522. § 453 Rechtskauf; Verbrauchervertrag über den Kauf digitaler Inhalte
  523. § 454 Zustandekommen des Kaufvertrags
  524. § 455 Billigungsfrist
  525. § 456 Zustandekommen des Wiederkaufs
  526. § 457 Haftung des Wiederverkäufers
  527. § 458 Beseitigung von Rechten Dritter
  528. § 459 Ersatz von Verwendungen
  529. § 460 Wiederkauf zum Schätzungswert
  530. § 461 Mehrere Wiederkaufsberechtigte
  531. § 462 Ausschlussfrist
  532. § 463 Voraussetzungen der Ausübung
  533. § 464 Ausübung des Vorkaufsrechts
  534. § 465 Unwirksame Vereinbarungen
  535. § 466 Nebenleistungen
  536. § 467 Gesamtpreis
  537. § 468 Stundung des Kaufpreises
  538. § 469 Mitteilungspflicht, Ausübungsfrist
  539. § 470 Verkauf an gesetzlichen Erben
  540. § 471 Verkauf bei Zwangsvollstreckung oder Insolvenz
  541. § 472 Mehrere Vorkaufsberechtigte
  542. § 473 Unübertragbarkeit
  543. § 474 Verbrauchsgüterkauf
  544. § 475 Anwendbare Vorschriften
  545. § 475a Verbrauchsgüterkaufvertrag über digitale Produkte
  546. § 475b Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen
  547. § 475c Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente
  548. § 475d Sonderbestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  549. § 475e Sonderbestimmungen für die Verjährung
  550. § 476 Abweichende Vereinbarungen
  551. § 477 Beweislastumkehr
  552. § 478 Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers
  553. § 479 Sonderbestimmungen für Garantien
  554. § 479a Anwendungsbereich
  555. § 479b Reparaturverpflichtung
  556. § 479c Ersatzteile und Werkzeuge
  557. § 479d Information über die Reparaturverpflichtung und Angaben über Richtpreise
  558. § 479e Unzulässige Handlungen
  559. § 479f Hersteller mit Sitz außerhalb der Europäischen Union
  560. § 479g Abweichende Vereinbarungen
  561. § 480 Tausch
  562. § 481 Teilzeit-Wohnrechtevertrag
  563. § 481a Vertrag über ein langfristiges Urlaubsprodukt
  564. § 481b Vermittlungsvertrag, Tauschsystemvertrag
  565. § 482 Vorvertragliche Informationen, Werbung und Verbot des Verkaufs als Geldanlage
  566. § 482a Widerrufsbelehrung
  567. § 483 Sprache des Vertrags und der vorvertraglichen Informationen
  568. § 484 Form und Inhalt des Vertrags
  569. § 485 Widerrufsrecht
  570. § 486 Anzahlungsverbot
  571. § 486a Besondere Vorschriften für Verträge über langfristige Urlaubsprodukte
  572. § 487 Abweichende Vereinbarungen
  573. § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag
  574. § 489 Ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers
  575. § 490 Außerordentliches Kündigungsrecht
  576. § 491 Verbraucherdarlehensvertrag
  577. § 491a Vorvertragliche Informationspflichten bei Verbraucherdarlehensverträgen
  578. § 492 Schriftform, Vertragsinhalt
  579. § 492a Kopplungsgeschäfte
  580. § 492b Zulässige Kopplungsgeschäfte
  581. § 493 Informationen während des Vertragsverhältnisses
  582. § 494 Rechtsfolgen von Formmängeln
  583. § 495 Widerrufsrecht; Bedenkzeit
  584. § 496 Einwendungsverzicht, Wechsel- und Scheckverbot
  585. § 497 Verzug des Darlehensnehmers
  586. § 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
  587. § 499 Kündigungsrecht des Darlehensgebers; Leistungsverweigerung
  588. § 500 Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung
  589. § 501 Kostenermäßigung bei vorzeitiger Rückzahlung und bei Kündigung
  590. § 502 Vorfälligkeitsentschädigung
  591. § 503 Umwandlung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen in Fremdwährung
  592. § 504 Eingeräumte Überziehungsmöglichkeit
  593. § 504a Beratungspflicht bei Inanspruchnahme der Überziehungsmöglichkeit
  594. § 505 Geduldete Überziehung
  595. § 505a Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
  596. § 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
  597. § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
  598. § 505d Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
  599. § 505e Verordnungsermächtigung
  600. § 506 Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
  601. § 507 Teilzahlungsgeschäfte
  602. § 508 Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften
  603. § 510 Ratenlieferungsverträge
  604. § 511 Beratungsleistungen bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
  605. § 512 Abweichende Vereinbarungen
  606. § 513 Anwendung auf Existenzgründer
  607. § 514 Unentgeltliche Darlehensverträge
  608. § 515 Unentgeltliche Finanzierungshilfen
  609. § 516 Begriff der Schenkung
  610. § 516a Verbrauchervertrag über die Schenkung digitaler Produkte
  611. § 517 Unterlassen eines Vermögenserwerbs
  612. § 518 Form des Schenkungsversprechens
  613. § 519 Einrede des Notbedarfs
  614. § 520 Erlöschen eines Rentenversprechens
  615. § 521 Haftung des Schenkers
  616. § 522 Keine Verzugszinsen
  617. § 523 Haftung für Rechtsmängel
  618. § 524 Haftung für Sachmängel
  619. § 525 Schenkung unter Auflage
  620. § 526 Verweigerung der Vollziehung der Auflage
  621. § 527 Nichtvollziehung der Auflage
  622. § 528 Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
  623. § 529 Ausschluss des Rückforderungsanspruchs
  624. § 530 Widerruf der Schenkung
  625. § 531 Widerrufserklärung
  626. § 532 Ausschluss des Widerrufs
  627. § 533 Verzicht auf Widerrufsrecht
  628. § 534 Pflicht- und Anstandsschenkungen
  629. § 535 Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
  630. § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
  631. § 536a Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen eines Mangels
  632. § 536b Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
  633. § 536c Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter
  634. § 536d Vertraglicher Ausschluss von Rechten des Mieters wegen eines Mangels
  635. § 537 Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters
  636. § 538 Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
  637. § 539 Ersatz sonstiger Aufwendungen und Wegnahmerecht des Mieters
  638. § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte
  639. § 541 Unterlassungsklage bei vertragswidrigem Gebrauch
  640. § 542 Ende des Mietverhältnisses
  641. § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  642. § 544 Vertrag über mehr als 30 Jahre
  643. § 545 Stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses
  644. § 546 Rückgabepflicht des Mieters
  645. § 546a Entschädigung des Vermieters bei verspäteter Rückgabe
  646. § 547 Erstattung von im Voraus entrichteter Miete
  647. § 548 Verjährung der Ersatzansprüche und des Wegnahmerechts
  648. § 548a Miete digitaler Produkte
  649. § 549 Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
  650. § 550 Form des Mietvertrags
  651. § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
  652. § 552 Abwendung des Wegnahmerechts des Mieters
  653. § 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
  654. § 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte
  655. § 555 Unwirksamkeit einer Vertragsstrafe
  656. § 555a Erhaltungsmaßnahmen
  657. § 555b Modernisierungsmaßnahmen
  658. § 555c Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen
  659. § 555d Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist
  660. § 555e Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
  661. § 555f Vereinbarungen über Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
  662. § 556 Vereinbarungen über Betriebskosten
  663. § 556a Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten
  664. § 556b Fälligkeit der Miete, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  665. § 556c Kosten der Wärmelieferung als Betriebskosten, Verordnungsermächtigung
  666. § 556d Zulässige Miethöhe bei Mietbeginn; Verordnungsermächtigung
  667. § 556e Berücksichtigung der Vormiete oder einer durchgeführten Modernisierung
  668. § 556f Ausnahmen
  669. § 556g Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
  670. § 557 Mieterhöhungen nach Vereinbarung oder Gesetz
  671. § 557a Staffelmiete
  672. § 557b Indexmiete
  673. § 558 Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
  674. § 558a Form und Begründung der Mieterhöhung
  675. § 558b Zustimmung zur Mieterhöhung
  676. § 558c Mietspiegel; Verordnungsermächtigung
  677. § 558d Qualifizierter Mietspiegel
  678. § 558e Mietdatenbank
  679. § 559 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
  680. § 559a Anrechnung von Drittmitteln
  681. § 559b Geltendmachung der Erhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung
  682. § 559c Vereinfachtes Verfahren
  683. § 559d Pflichtverletzungen bei Ankündigung oder Durchführung einer baulichen Veränderung
  684. § 559e Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage
  685. § 559f Mieterhöhung nach Einbau oder Aufstellung einer Wärmepumpe
  686. § 560 Veränderungen von Betriebskosten
  687. § 561 Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
  688. § 562 Umfang des Vermieterpfandrechts
  689. § 562a Erlöschen des Vermieterpfandrechts
  690. § 562b Selbsthilferecht, Herausgabeanspruch
  691. § 562c Abwendung des Pfandrechts durch Sicherheitsleistung
  692. § 562d Pfändung durch Dritte
  693. § 563 Eintrittsrecht bei Tod des Mieters
  694. § 563a Fortsetzung mit überlebenden Mietern
  695. § 563b Haftung bei Eintritt oder Fortsetzung
  696. § 564 Fortsetzung des Mietverhältnisses mit dem Erben, außerordentliche Kündigung
  697. § 565 Gewerbliche Weitervermietung
  698. § 566 Kauf bricht nicht Miete
  699. § 566a Mietsicherheit
  700. § 566b Vorausverfügung über die Miete
  701. § 566c Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter über die Miete
  702. § 566d Aufrechnung durch den Mieter
  703. § 566e Mitteilung des Eigentumsübergangs durch den Vermieter
  704. § 567 Belastung des Wohnraums durch den Vermieter
  705. § 567a Veräußerung oder Belastung vor der Überlassung des Wohnraums
  706. § 567b Weiterveräußerung oder Belastung durch Erwerber
  707. § 568 Form und Inhalt der Kündigung
  708. § 569 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  709. § 570 Ausschluss des Zurückbehaltungsrechts
  710. § 571 Weiterer Schadensersatz bei verspäteter Rückgabe von Wohnraum
  711. § 572 Vereinbartes Rücktrittsrecht; Mietverhältnis unter auflösender Bedingung
  712. § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters
  713. § 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters
  714. § 573b Teilkündigung des Vermieters
  715. § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
  716. § 573d Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
  717. § 574 Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung
  718. § 574a Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Widerspruch
  719. § 574b Form und Frist des Widerspruchs
  720. § 574c Weitere Fortsetzung des Mietverhältnisses bei unvorhergesehenen Umständen
  721. § 575 Zeitmietvertrag
  722. § 575a Außerordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist
  723. § 576 Fristen der ordentlichen Kündigung bei Werkmietwohnungen
  724. § 576a Besonderheiten des Widerspruchsrechts bei Werkmietwohnungen
  725. § 576b Entsprechende Geltung des Mietrechts bei Werkdienstwohnungen
  726. § 577 Vorkaufsrecht des Mieters
  727. § 577a Kündigungsbeschränkung bei Wohnungsumwandlung
  728. § 578 Mietverhältnisse über Grundstücke und Räume
  729. § 578a Mietverhältnisse über eingetragene Schiffe
  730. § 578b Verträge über die Miete digitaler Produkte
  731. § 579 Fälligkeit der Miete
  732. § 580 Außerordentliche Kündigung bei Tod des Mieters
  733. § 580a Kündigungsfristen
  734. § 581 Vertragstypische Pflichten beim Pachtvertrag
  735. § 582 Erhaltung des Inventars
  736. § 582a Inventarübernahme zum Schätzwert
  737. § 583 Pächterpfandrecht am Inventar
  738. § 583a Verfügungsbeschränkungen bei Inventar
  739. § 584 Kündigungsfrist
  740. § 584a Ausschluss bestimmter mietrechtlicher Kündigungsrechte
  741. § 584b Verspätete Rückgabe
  742. § 585 Begriff des Landpachtvertrags
  743. § 585a Form des Landpachtvertrags
  744. § 585b Beschreibung der Pachtsache
  745. § 586 Vertragstypische Pflichten beim Landpachtvertrag
  746. § 586a Lasten der Pachtsache
  747. § 587 Fälligkeit der Pacht; Entrichtung der Pacht bei persönlicher Verhinderung des Pächters
  748. § 588 Maßnahmen zur Erhaltung oder Verbesserung
  749. § 589 Nutzungsüberlassung an Dritte
  750. § 590 Änderung der landwirtschaftlichen Bestimmung oder der bisherigen Nutzung
  751. § 590a Vertragswidriger Gebrauch
  752. § 590b Notwendige Verwendungen
  753. § 591 Wertverbessernde Verwendungen
  754. § 591a Wegnahme von Einrichtungen
  755. § 591b Verjährung von Ersatzansprüchen
  756. § 592 Verpächterpfandrecht
  757. § 593 Änderung von Landpachtverträgen
  758. § 593a Betriebsübergabe
  759. § 593b Veräußerung oder Belastung des verpachteten Grundstücks
  760. § 594 Ende und Verlängerung des Pachtverhältnisses
  761. § 594a Kündigungsfristen
  762. § 594b Vertrag über mehr als 30 Jahre
  763. § 594c Kündigung bei Berufsunfähigkeit des Pächters
  764. § 594d Tod des Pächters
  765. § 594e Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  766. § 594f Schriftform der Kündigung
  767. § 595 Fortsetzung des Pachtverhältnisses
  768. § 595a Vorzeitige Kündigung von Landpachtverträgen
  769. § 596 Rückgabe der Pachtsache
  770. § 596a Ersatzpflicht bei vorzeitigem Pachtende
  771. § 596b Rücklassungspflicht
  772. § 597 Verspätete Rückgabe
  773. § 598 Vertragstypische Pflichten bei der Leihe
  774. § 599 Haftung des Verleihers
  775. § 600 Mängelhaftung
  776. § 601 Verwendungsersatz
  777. § 602 Abnutzung der Sache
  778. § 603 Vertragsmäßiger Gebrauch
  779. § 604 Rückgabepflicht
  780. § 605 Kündigungsrecht
  781. § 606 Kurze Verjährung
  782. § 607 Vertragstypische Pflichten beim Sachdarlehensvertrag
  783. § 608 Kündigung
  784. § 609 Entgelt
  785. § 610
  786. § 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag
  787. § 611a Arbeitsvertrag
  788. § 612 Vergütung
  789. § 612a Maßregelungsverbot
  790. § 613 Unübertragbarkeit
  791. § 613a Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
  792. § 614 Fälligkeit der Vergütung
  793. § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
  794. § 616 Vorübergehende Verhinderung
  795. § 617 Pflicht zur Krankenfürsorge
  796. § 618 Pflicht zu Schutzmaßnahmen
  797. § 619 Unabdingbarkeit der Fürsorgepflichten
  798. § 619a Beweislast bei Haftung des Arbeitnehmers
  799. § 620 Beendigung des Dienstverhältnisses
  800. § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen
  801. § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
  802. § 623 Schriftform der Kündigung
  803. § 624 Kündigungsfrist bei Verträgen über mehr als fünf Jahre
  804. § 625 Stillschweigende Verlängerung
  805. § 626 Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  806. § 627 Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung
  807. § 628 Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung
  808. § 629 Freizeit zur Stellungssuche
  809. § 630 Pflicht zur Zeugniserteilung
  810. § 630a Vertragstypische Pflichten beim Behandlungsvertrag
  811. § 630b Anwendbare Vorschriften
  812. § 630c Mitwirkung der Vertragsparteien; Informationspflichten
  813. § 630d Einwilligung
  814. § 630e Aufklärungspflichten
  815. § 630f Dokumentation der Behandlung
  816. § 630g Einsichtnahme in die Behandlungsakte
  817. § 630h Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler
  818. § 631 Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag
  819. § 632 Vergütung
  820. § 632a Abschlagszahlungen
  821. § 633 Sach- und Rechtsmangel
  822. § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln
  823. § 634a Verjährung der Mängelansprüche
  824. § 635 Nacherfüllung
  825. § 636 Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz
  826. § 637 Selbstvornahme
  827. § 638 Minderung
  828. § 639 Haftungsausschluss
  829. § 640 Abnahme
  830. § 641 Fälligkeit der Vergütung
  831. § 641a (weggefallen)
  832. § 642 Mitwirkung des Bestellers
  833. § 643 Kündigung bei unterlassener Mitwirkung
  834. § 644 Gefahrtragung
  835. § 645 Verantwortlichkeit des Bestellers
  836. § 646 Vollendung statt Abnahme
  837. § 647 Unternehmerpfandrecht
  838. § 647a Sicherungshypothek des Inhabers einer Schiffswerft
  839. § 648 Kündigungsrecht des Bestellers
  840. § 648a Kündigung aus wichtigem Grund
  841. § 649 Kostenanschlag
  842. § 650 Werklieferungsvertrag; Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte
  843. § 650a Bauvertrag
  844. § 650b Änderung des Vertrags; Anordnungsrecht des Bestellers
  845. § 650c Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Absatz 2
  846. § 650d Einstweilige Verfügung
  847. § 650e Sicherungshypothek des Bauunternehmers
  848. § 650f Bauhandwerkersicherung
  849. § 650g Zustandsfeststellung bei Verweigerung der Abnahme; Schlussrechnung
  850. § 650h Schriftform der Kündigung
  851. § 650i Verbraucherbauvertrag
  852. § 650j Baubeschreibung
  853. § 650k Inhalt des Vertrags
  854. § 650l Widerrufsrecht
  855. § 650m Abschlagszahlungen; Absicherung des Vergütungsanspruchs
  856. § 650n Erstellung und Herausgabe von Unterlagen
  857. § 650o Abweichende Vereinbarungen
  858. § 650p Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen
  859. § 650q Anwendbare Vorschriften
  860. § 650r Sonderkündigungsrecht
  861. § 650s Teilabnahme
  862. § 650t Gesamtschuldnerische Haftung mit dem bauausführenden Unternehmer
  863. § 650u Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften
  864. § 650v Abschlagszahlungen
  865. § 651a Vertragstypische Pflichten beim Pauschalreisevertrag
  866. § 651b Abgrenzung zur Vermittlung
  867. § 651c Verbundene Online-Buchungsverfahren
  868. § 651d Informationspflichten; Vertragsinhalt
  869. § 651e Vertragsübertragung
  870. § 651f Änderungsvorbehalte; Preissenkung
  871. § 651g Erhebliche Vertragsänderungen
  872. § 651h Rücktritt vor Reisebeginn
  873. § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
  874. § 651j Verjährung
  875. § 651k Abhilfe
  876. § 651l Kündigung
  877. § 651m Minderung
  878. § 651n Schadensersatz
  879. § 651o Mängelanzeige durch den Reisenden
  880. § 651p Zulässige Haftungsbeschränkung; Anrechnung
  881. § 651q Beistandspflicht des Reiseveranstalters
  882. § 651r Insolvenzsicherung; Sicherungsschein
  883. § 651s Insolvenzsicherung der im Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassenen Reiseveranstalter
  884. § 651t Rückbeförderung; Vorauszahlungen
  885. § 651u Gastschulaufenthalte
  886. § 651v Reisevermittlung
  887. § 651w Vermittlung verbundener Reiseleistungen
  888. § 651x Haftung für Buchungsfehler
  889. § 651y Abweichende Vereinbarungen
  890. § 652 Entstehung des Lohnanspruchs
  891. § 653 Maklerlohn
  892. § 654 Verwirkung des Lohnanspruchs
  893. § 655 Herabsetzung des Maklerlohns
  894. § 655a Darlehensvermittlungsvertrag
  895. § 655b Schriftform bei einem Vertrag mit einem Verbraucher
  896. § 655c Vergütung
  897. § 655d Nebenentgelte
  898. § 655e Abweichende Vereinbarungen, Anwendung auf Existenzgründer
  899. § 656 Heiratsvermittlung
  900. § 656a Textform
  901. § 656b Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
  902. § 656c Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
  903. § 656d Vereinbarungen über die Maklerkosten
  904. § 657 Bindendes Versprechen
  905. § 658 Widerruf
  906. § 659 Mehrfache Vornahme
  907. § 660 Mitwirkung mehrerer
  908. § 661 Preisausschreiben
  909. § 661a Gewinnzusagen
  910. § 662 Vertragstypische Pflichten beim Auftrag
  911. § 663 Anzeigepflicht bei Ablehnung
  912. § 664 Unübertragbarkeit; Haftung für Gehilfen
  913. § 665 Abweichung von Weisungen
  914. § 666 Auskunfts- und Rechenschaftspflicht
  915. § 667 Herausgabepflicht
  916. § 668 Verzinsung des verwendeten Geldes
  917. § 669 Vorschusspflicht
  918. § 670 Ersatz von Aufwendungen
  919. § 671 Widerruf; Kündigung
  920. § 672 Tod oder Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers
  921. § 673 Tod des Beauftragten
  922. § 674 Fiktion des Fortbestehens
  923. § 675 Entgeltliche Geschäftsbesorgung
  924. § 675a Informationspflichten
  925. § 675b Aufträge zur Übertragung von Wertpapieren in Systemen
  926. § 675c Zahlungsdienste und E-Geld
  927. § 675d Unterrichtung bei Zahlungsdiensten
  928. § 675e Abweichende Vereinbarungen
  929. § 675f Zahlungsdienstevertrag
  930. § 675g Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags
  931. § 675h Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags
  932. § 675i Ausnahmen für Kleinbetragsinstrumente und E-Geld
  933. § 675j Zustimmung und Widerruf der Zustimmung
  934. § 675k Begrenzung der Nutzung eines Zahlungsinstruments; Verweigerung des Zugangs zum Zahlungskonto
  935. § 675l Pflichten des Zahlungsdienstnutzers in Bezug auf Zahlungsinstrumente
  936. § 675m Pflichten des Zahlungsdienstleisters in Bezug auf Zahlungsinstrumente; Risiko der Versendung
  937. § 675n Zugang von Zahlungsaufträgen
  938. § 675o Ablehnung von Zahlungsaufträgen
  939. § 675p Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags
  940. § 675q Entgelte bei Zahlungsvorgängen
  941. § 675r Ausführung eines Zahlungsvorgangs anhand von Kundenkennungen
  942. § 675s Ausführungsfrist für Zahlungsvorgänge
  943. § 675t Wertstellungsdatum und Verfügbarkeit von Geldbeträgen; Sperrung eines verfügbaren Geldbetrags
  944. § 675u Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge
  945. § 675v Haftung des Zahlers bei missbräuchlicher Nutzung eines Zahlungsinstruments
  946. § 675w Nachweis der Authentifizierung
  947. § 675x Erstattungsanspruch bei einem vom oder über den Zahlungsempfänger ausgelösten autorisierten Zahlungsvorgang
  948. § 675y Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags; Nachforschungspflicht
  949. § 675z Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrags oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang
  950. § 676 Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen
  951. § 676a Ausgleichsanspruch
  952. § 676b Anzeige nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge
  953. § 676c Haftungsausschluss
  954. § 677 Pflichten des Geschäftsführers
  955. § 678 Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
  956. § 679 Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
  957. § 680 Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
  958. § 681 Nebenpflichten des Geschäftsführers
  959. § 682 Fehlende Geschäftsfähigkeit des Geschäftsführers
  960. § 683 Ersatz von Aufwendungen
  961. § 684 Herausgabe der Bereicherung
  962. § 685 Schenkungsabsicht
  963. § 686 Irrtum über die Person des Geschäftsherrn
  964. § 687 Unechte Geschäftsführung
  965. § 688 Vertragstypische Pflichten bei der Verwahrung
  966. § 689 Vergütung
  967. § 690 Haftung bei unentgeltlicher Verwahrung
  968. § 691 Hinterlegung bei Dritten
  969. § 692 Änderung der Aufbewahrung
  970. § 693 Ersatz von Aufwendungen
  971. § 694 Schadensersatzpflicht des Hinterlegers
  972. § 695 Rückforderungsrecht des Hinterlegers
  973. § 696 Rücknahmeanspruch des Verwahrers
  974. § 697 Rückgabeort
  975. § 698 Verzinsung des verwendeten Geldes
  976. § 699 Fälligkeit der Vergütung
  977. § 700 Unregelmäßiger Verwahrungsvertrag
  978. § 701 Haftung des Gastwirts
  979. § 702 Beschränkung der Haftung; Wertsachen
  980. § 702a Erlass der Haftung
  981. § 703 Erlöschen des Schadensersatzanspruchs
  982. § 704 Pfandrecht des Gastwirts
  983. § 705 Rechtsnatur der Gesellschaft
  984. § 706 Sitz der Gesellschaft
  985. § 707 Anmeldung zum Gesellschaftsregister
  986. § 707a Inhalt und Wirkungen der Eintragung im Gesellschaftsregister
  987. § 707b Entsprechend anwendbare Vorschriften des Handelsgesetzbuchs
  988. § 707c Statuswechsel
  989. § 707d Verordnungsermächtigung
  990. § 708 Gestaltungsfreiheit
  991. § 709 Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust
  992. § 710 Mehrbelastungsverbot
  993. § 711 Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen
  994. § 711a Übertragbarkeit von Gesellschafterrechten
  995. § 712 Ausscheiden eines Gesellschafters; Eintritt eines neuen Gesellschafters
  996. § 712a Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters
  997. § 713 Gesellschaftsvermögen
  998. § 714 Beschlussfassung
  999. § 715 Geschäftsführungsbefugnis
  1000. § 715a Notgeschäftsführungsbefugnis
  1001. § 715b Gesellschafterklage
  1002. § 716 Ersatz von Aufwendungen und Verlusten; Vorschusspflicht; Herausgabepflicht; Verzinsungspflicht
  1003. § 717 Informationsrechte und -pflichten
  1004. § 718 Rechnungsabschluss und Gewinnverteilung
  1005. § 719 Entstehung der Gesellschaft im Verhältnis zu Dritten
  1006. § 720 Vertretung der Gesellschaft
  1007. § 721 Persönliche Haftung der Gesellschafter
  1008. § 721a Haftung des eintretenden Gesellschafters
  1009. § 721b Einwendungen und Einreden des Gesellschafters
  1010. § 722 Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft oder gegen ihre Gesellschafter
  1011. § 723 Gründe für das Ausscheiden; Zeitpunkt des Ausscheidens
  1012. § 724 Fortsetzung mit dem Erben; Ausscheiden des Erben
  1013. § 725 Kündigung der Mitgliedschaft durch den Gesellschafter
  1014. § 726 Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters
  1015. § 727 Ausschließung aus wichtigem Grund
  1016. § 728 Ansprüche des ausgeschiedenen Gesellschafters
  1017. § 728a Haftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für Fehlbetrag
  1018. § 728b Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters
  1019. § 729 Auflösungsgründe
  1020. § 730 Auflösung bei Tod oder Insolvenz eines Gesellschafters
  1021. § 731 Kündigung der Gesellschaft
  1022. § 732 Auflösungsbeschluss
  1023. § 733 Anmeldung der Auflösung
  1024. § 734 Fortsetzung der Gesellschaft
  1025. § 735 Notwendigkeit der Liquidation; anwendbare Vorschriften
  1026. § 736 Liquidatoren
  1027. § 736a Gerichtliche Berufung und Abberufung von Liquidatoren
  1028. § 736b Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis der Liquidatoren
  1029. § 736c Anmeldung der Liquidatoren
  1030. § 736d Rechtstellung der Liquidatoren
  1031. § 737 Haftung der Gesellschafter für Fehlbetrag
  1032. § 738 Anmeldung des Erlöschens
  1033. § 739 Verjährung von Ansprüchen aus der Gesellschafterhaftung
  1034. § 740 Fehlende Vermögensfähigkeit; anwendbare Vorschriften
  1035. § 740a Beendigung der Gesellschaft
  1036. § 740b Auseinandersetzung
  1037. § 740c Ausscheiden eines Gesellschafters
  1038. § 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen
  1039. § 742 Gleiche Anteile
  1040. § 743 Früchteanteil; Gebrauchsbefugnis
  1041. § 744 Gemeinschaftliche Verwaltung
  1042. § 745 Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
  1043. § 746 Wirkung gegen Sondernachfolger
  1044. § 747 Verfügung über Anteil und gemeinschaftliche Gegenstände
  1045. § 748 Lasten- und Kostentragung
  1046. § 749 Aufhebungsanspruch
  1047. § 750 Ausschluss der Aufhebung im Todesfall
  1048. § 751 Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger
  1049. § 752 Teilung in Natur
  1050. § 753 Teilung durch Verkauf
  1051. § 754 Verkauf gemeinschaftlicher Forderungen
  1052. § 755 Berichtigung einer Gesamtschuld
  1053. § 756 Berichtigung einer Teilhaberschuld
  1054. § 757 Gewährleistung bei Zuteilung an einen Teilhaber
  1055. § 758 Unverjährbarkeit des Aufhebungsanspruchs
  1056. § 759 Dauer und Betrag der Rente
  1057. § 760 Vorauszahlung
  1058. § 761 Form des Leibrentenversprechens
  1059. § 762 Spiel, Wette
  1060. § 763 Lotterie- und Ausspielvertrag
  1061. § 764
  1062. § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
  1063. § 766 Schriftform der Bürgschaftserklärung
  1064. § 767 Umfang der Bürgschaftsschuld
  1065. § 768 Einreden des Bürgen
  1066. § 769 Mitbürgschaft
  1067. § 770 Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit
  1068. § 771 Einrede der Vorausklage
  1069. § 772 Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers
  1070. § 773 Ausschluss der Einrede der Vorausklage
  1071. § 774 Gesetzlicher Forderungsübergang
  1072. § 775 Anspruch des Bürgen auf Befreiung
  1073. § 776 Aufgabe einer Sicherheit
  1074. § 777 Bürgschaft auf Zeit
  1075. § 778 Kreditauftrag
  1076. § 779 Begriff des Vergleichs, Irrtum über die Vergleichsgrundlage
  1077. § 780 Schuldversprechen
  1078. § 781 Schuldanerkenntnis
  1079. § 782 Formfreiheit bei Vergleich
  1080. § 783 Rechte aus der Anweisung
  1081. § 784 Annahme der Anweisung
  1082. § 785 Aushändigung der Anweisung
  1083. § 786
  1084. § 787 Anweisung auf Schuld
  1085. § 788 Valutaverhältnis
  1086. § 789 Anzeigepflicht des Anweisungsempfängers
  1087. § 790 Widerruf der Anweisung
  1088. § 791 Tod oder Geschäftsunfähigkeit eines Beteiligten
  1089. § 792 Übertragung der Anweisung
  1090. § 793 Rechte aus der Schuldverschreibung auf den Inhaber
  1091. § 794 Haftung des Ausstellers
  1092. § 795
  1093. § 796 Einwendungen des Ausstellers
  1094. § 797 Leistungspflicht nur gegen Aushändigung
  1095. § 798 Ersatzurkunde
  1096. § 799 Kraftloserklärung
  1097. § 800 Wirkung der Kraftloserklärung
  1098. § 801 Erlöschen; Verjährung
  1099. § 802 Zahlungssperre
  1100. § 803 Zinsscheine
  1101. § 804 Verlust von Zins- oder ähnlichen Scheinen
  1102. § 805 Neue Zins- und Rentenscheine
  1103. § 806 Umschreibung auf den Namen
  1104. § 807 Inhaberkarten und -marken
  1105. § 808 Namenspapiere mit Inhaberklausel
  1106. § 809 Besichtigung einer Sache
  1107. § 810 Einsicht in Urkunden
  1108. § 811 Vorlegungsort, Gefahr und Kosten
  1109. § 812 Herausgabeanspruch
  1110. § 813 Erfüllung trotz Einrede
  1111. § 814 Kenntnis der Nichtschuld
  1112. § 815 Nichteintritt des Erfolgs
  1113. § 816 Verfügung eines Nichtberechtigten
  1114. § 817 Verstoß gegen Gesetz oder gute Sitten
  1115. § 818 Umfang des Bereicherungsanspruchs
  1116. § 819 Verschärfte Haftung bei Kenntnis und bei Gesetzes- oder Sittenverstoß
  1117. § 820 Verschärfte Haftung bei ungewissem Erfolgseintritt
  1118. § 821 Einrede der Bereicherung
  1119. § 822 Herausgabepflicht Dritter
  1120. § 823 Schadensersatzpflicht
  1121. § 824 Kreditgefährdung
  1122. § 825 Bestimmung zu sexuellen Handlungen
  1123. § 826 Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung
  1124. § 827 Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit
  1125. § 828 Minderjährige
  1126. § 829 Ersatzpflicht aus Billigkeitsgründen
  1127. § 830 Mittäter und Beteiligte
  1128. § 831 Haftung für den Verrichtungsgehilfen
  1129. § 832 Haftung des Aufsichtspflichtigen
  1130. § 833 Haftung des Tierhalters
  1131. § 834 Haftung des Tieraufsehers
  1132. § 835
  1133. § 836 Haftung des Grundstücksbesitzers
  1134. § 837 Haftung des Gebäudebesitzers
  1135. § 838 Haftung des Gebäudeunterhaltungspflichtigen
  1136. § 839 Haftung bei Amtspflichtverletzung
  1137. § 839a Haftung des gerichtlichen Sachverständigen
  1138. § 840 Haftung mehrerer
  1139. § 841 Ausgleichung bei Beamtenhaftung
  1140. § 842 Umfang der Ersatzpflicht bei Verletzung einer Person
  1141. § 843 Geldrente oder Kapitalabfindung
  1142. § 844 Ersatzansprüche Dritter bei Tötung
  1143. § 845 Ersatzansprüche wegen entgangener Dienste
  1144. § 846 Mitverschulden des Verletzten
  1145. § 847
  1146. § 848 Haftung für Zufall bei Entziehung einer Sache
  1147. § 849 Verzinsung der Ersatzsumme
  1148. § 850 Ersatz von Verwendungen
  1149. § 851 Ersatzleistung an Nichtberechtigten
  1150. § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung
  1151. § 853 Arglisteinrede
  1152. § 854 Erwerb des Besitzes
  1153. § 855 Besitzdiener
  1154. § 856 Beendigung des Besitzes
  1155. § 857 Vererblichkeit
  1156. § 858 Verbotene Eigenmacht
  1157. § 859 Selbsthilfe des Besitzers
  1158. § 860 Selbsthilfe des Besitzdieners
  1159. § 861 Anspruch wegen Besitzentziehung
  1160. § 862 Anspruch wegen Besitzstörung
  1161. § 863 Einwendungen des Entziehers oder Störers
  1162. § 864 Erlöschen der Besitzansprüche
  1163. § 865 Teilbesitz
  1164. § 866 Mitbesitz
  1165. § 867 Verfolgungsrecht des Besitzers
  1166. § 868 Mittelbarer Besitz
  1167. § 869 Ansprüche des mittelbaren Besitzers
  1168. § 870 Übertragung des mittelbaren Besitzes
  1169. § 871 Mehrstufiger mittelbarer Besitz
  1170. § 872 Eigenbesitz
  1171. § 873 Erwerb durch Einigung und Eintragung
  1172. § 874 Bezugnahme auf die Eintragungsbewilligung
  1173. § 875 Aufhebung eines Rechts
  1174. § 876 Aufhebung eines belasteten Rechts
  1175. § 877 Rechtsänderungen
  1176. § 878 Nachträgliche Verfügungsbeschränkungen
  1177. § 879 Rangverhältnis mehrerer Rechte
  1178. § 880 Rangänderung
  1179. § 881 Rangvorbehalt
  1180. § 882 Höchstbetrag des Wertersatzes
  1181. § 883 Voraussetzungen und Wirkung der Vormerkung
  1182. § 884 Wirkung gegenüber Erben
  1183. § 885 Voraussetzung für die Eintragung der Vormerkung
  1184. § 886 Beseitigungsanspruch
  1185. § 887 Aufgebot des Vormerkungsgläubigers
  1186. § 888 Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung
  1187. § 889 Ausschluss der Konsolidation bei dinglichen Rechten
  1188. § 890 Vereinigung von Grundstücken; Zuschreibung
  1189. § 891 Gesetzliche Vermutung
  1190. § 892 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
  1191. § 893 Rechtsgeschäft mit dem Eingetragenen
  1192. § 894 Berichtigung des Grundbuchs
  1193. § 895 Voreintragung des Verpflichteten
  1194. § 896 Vorlegung des Briefes
  1195. § 897 Kosten der Berichtigung
  1196. § 898 Unverjährbarkeit der Berichtigungsansprüche
  1197. § 899 Eintragung eines Widerspruchs
  1198. § 900 Buchersitzung
  1199. § 901 Erlöschen nicht eingetragener Rechte
  1200. § 902 Unverjährbarkeit eingetragener Rechte
  1201. § 903 Befugnisse des Eigentümers
  1202. § 904 Notstand
  1203. § 905 Begrenzung des Eigentums
  1204. § 906 Zuführung unwägbarer Stoffe
  1205. § 907 Gefahr drohende Anlagen
  1206. § 908 Drohender Gebäudeeinsturz
  1207. § 909 Vertiefung
  1208. § 910 Überhang
  1209. § 911 Überfall
  1210. § 912 Überbau; Duldungspflicht
  1211. § 913 Zahlung der Überbaurente
  1212. § 914 Rang, Eintragung und Erlöschen der Rente
  1213. § 915 Abkauf
  1214. § 916 Beeinträchtigung von Erbbaurecht oder Dienstbarkeit
  1215. § 917 Notweg
  1216. § 918 Ausschluss des Notwegrechts
  1217. § 919 Grenzabmarkung
  1218. § 920 Grenzverwirrung
  1219. § 921 Gemeinschaftliche Benutzung von Grenzanlagen
  1220. § 922 Art der Benutzung und Unterhaltung
  1221. § 923 Grenzbaum
  1222. § 924 Unverjährbarkeit nachbarrechtlicher Ansprüche
  1223. § 925 Auflassung
  1224. § 925a Urkunde über Grundgeschäft
  1225. § 926 Zubehör des Grundstücks
  1226. § 927 Aufgebotsverfahren
  1227. § 928 Aufgabe des Eigentums, Aneignung des Fiskus
  1228. § 929 Einigung und Übergabe
  1229. § 929a Einigung bei nicht eingetragenem Seeschiff
  1230. § 930 Besitzkonstitut
  1231. § 931 Abtretung des Herausgabeanspruchs
  1232. § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
  1233. § 932a Gutgläubiger Erwerb nicht eingetragener Seeschiffe
  1234. § 933 Gutgläubiger Erwerb bei Besitzkonstitut
  1235. § 934 Gutgläubiger Erwerb bei Abtretung des Herausgabeanspruchs
  1236. § 935 Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
  1237. § 936 Erlöschen von Rechten Dritter
  1238. § 937 Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
  1239. § 938 Vermutung des Eigenbesitzes
  1240. § 939 Hemmung der Ersitzung
  1241. § 940 Unterbrechung durch Besitzverlust
  1242. § 941 Unterbrechung durch Vollstreckungshandlung
  1243. § 942 Wirkung der Unterbrechung
  1244. § 943 Ersitzung bei Rechtsnachfolge
  1245. § 944 Erbschaftsbesitzer
  1246. § 945 Erlöschen von Rechten Dritter
  1247. § 946 Verbindung mit einem Grundstück
  1248. § 947 Verbindung mit beweglichen Sachen
  1249. § 948 Vermischung
  1250. § 949 Erlöschen von Rechten Dritter
  1251. § 950 Verarbeitung
  1252. § 951 Entschädigung für Rechtsverlust
  1253. § 952 Eigentum an Schuldurkunden
  1254. § 953 Eigentum an getrennten Erzeugnissen und Bestandteilen
  1255. § 954 Erwerb durch dinglich Berechtigten
  1256. § 955 Erwerb durch gutgläubigen Eigenbesitzer
  1257. § 956 Erwerb durch persönlich Berechtigten
  1258. § 957 Gestattung durch den Nichtberechtigten
  1259. § 958 Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen
  1260. § 959 Aufgabe des Eigentums
  1261. § 960 Wilde Tiere
  1262. § 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
  1263. § 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
  1264. § 963 Vereinigung von Bienenschwärmen
  1265. § 964 Vermischung von Bienenschwärmen
  1266. § 965 Anzeigepflicht des Finders
  1267. § 966 Verwahrungspflicht
  1268. § 967 Ablieferungspflicht
  1269. § 968 Umfang der Haftung
  1270. § 969 Herausgabe an den Verlierer
  1271. § 970 Ersatz von Aufwendungen
  1272. § 971 Finderlohn
  1273. § 972 Zurückbehaltungsrecht des Finders
  1274. § 973 Eigentumserwerb des Finders
  1275. § 974 Eigentumserwerb nach Verschweigung
  1276. § 975 Rechte des Finders nach Ablieferung
  1277. § 976 Eigentumserwerb der Gemeinde
  1278. § 977 Bereicherungsanspruch
  1279. § 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt
  1280. § 979 Verwertung; Verordnungsermächtigung
  1281. § 980 Öffentliche Bekanntmachung des Fundes
  1282. § 981 Empfang des Versteigerungserlöses
  1283. § 982 Ausführungsvorschriften
  1284. § 983 Unanbringbare Sachen bei Behörden
  1285. § 984 Schatzfund
  1286. § 985 Herausgabeanspruch
  1287. § 986 Einwendungen des Besitzers
  1288. § 987 Nutzungen nach Rechtshängigkeit
  1289. § 988 Nutzungen des unentgeltlichen Besitzers
  1290. § 989 Schadensersatz nach Rechtshängigkeit
  1291. § 990 Haftung des Besitzers bei Kenntnis
  1292. § 991 Haftung des Besitzmittlers
  1293. § 992 Haftung des deliktischen Besitzers
  1294. § 993 Haftung des redlichen Besitzers
  1295. § 994 Notwendige Verwendungen
  1296. § 995 Lasten
  1297. § 996 Nützliche Verwendungen
  1298. § 997 Wegnahmerecht
  1299. § 998 Bestellungskosten bei landwirtschaftlichem Grundstück
  1300. § 999 Ersatz von Verwendungen des Rechtsvorgängers
  1301. § 1000 Zurückbehaltungsrecht des Besitzers
  1302. § 1001 Klage auf Verwendungsersatz
  1303. § 1002 Erlöschen des Verwendungsanspruchs
  1304. § 1003 Befriedigungsrecht des Besitzers
  1305. § 1004 Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
  1306. § 1005 Verfolgungsrecht
  1307. § 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
  1308. § 1007 Ansprüche des früheren Besitzers, Ausschluss bei Kenntnis
  1309. § 1008 Miteigentum nach Bruchteilen
  1310. § 1009 Belastung zugunsten eines Miteigentümers
  1311. § 1010 Sondernachfolger eines Miteigentümers
  1312. § 1011 Ansprüche aus dem Miteigentum
  1313. § 1018 Gesetzlicher Inhalt der Grunddienstbarkeit
  1314. § 1019 Vorteil des herrschenden Grundstücks
  1315. § 1020 Schonende Ausübung
  1316. § 1021 Vereinbarte Unterhaltungspflicht
  1317. § 1022 Anlagen auf baulichen Anlagen
  1318. § 1023 Verlegung der Ausübung
  1319. § 1024 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
  1320. § 1025 Teilung des herrschenden Grundstücks
  1321. § 1026 Teilung des dienenden Grundstücks
  1322. § 1027 Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit
  1323. § 1028 Verjährung
  1324. § 1029 Besitzschutz des Rechtsbesitzers
  1325. § 1030 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Sachen
  1326. § 1031 Erstreckung auf Zubehör
  1327. § 1032 Bestellung an beweglichen Sachen
  1328. § 1033 Erwerb durch Ersitzung
  1329. § 1034 Feststellung des Zustands
  1330. § 1035 Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis
  1331. § 1036 Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs
  1332. § 1037 Umgestaltung
  1333. § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk
  1334. § 1039 Übermäßige Fruchtziehung
  1335. § 1040 Schatz
  1336. § 1041 Erhaltung der Sache
  1337. § 1042 Anzeigepflicht des Nießbrauchers
  1338. § 1043 Ausbesserung oder Erneuerung
  1339. § 1044 Duldung von Ausbesserungen
  1340. § 1045 Versicherungspflicht des Nießbrauchers
  1341. § 1046 Nießbrauch an der Versicherungsforderung
  1342. § 1047 Lastentragung
  1343. § 1048 Nießbrauch an Grundstück mit Inventar
  1344. § 1049 Ersatz von Verwendungen
  1345. § 1050 Abnutzung
  1346. § 1051 Sicherheitsleistung
  1347. § 1052 Gerichtliche Verwaltung mangels Sicherheitsleistung
  1348. § 1053 Unterlassungsklage bei unbefugtem Gebrauch
  1349. § 1054 Gerichtliche Verwaltung wegen Pflichtverletzung
  1350. § 1055 Rückgabepflicht des Nießbrauchers
  1351. § 1056 Miet- und Pachtverhältnisse bei Beendigung des Nießbrauchs
  1352. § 1057 Verjährung der Ersatzansprüche
  1353. § 1058 Besteller als Eigentümer
  1354. § 1059 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
  1355. § 1059a Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft
  1356. § 1059b Unpfändbarkeit
  1357. § 1059c Übergang oder Übertragung des Nießbrauchs
  1358. § 1059d Miet- und Pachtverhältnisse bei Übertragung des Nießbrauchs
  1359. § 1059e Anspruch auf Einräumung des Nießbrauchs
  1360. § 1060 Zusammentreffen mehrerer Nutzungsrechte
  1361. § 1061 Tod des Nießbrauchers
  1362. § 1062 Erstreckung der Aufhebung auf das Zubehör
  1363. § 1063 Zusammentreffen mit dem Eigentum
  1364. § 1064 Aufhebung des Nießbrauchs an beweglichen Sachen
  1365. § 1065 Beeinträchtigung des Nießbrauchsrechts
  1366. § 1066 Nießbrauch am Anteil eines Miteigentümers
  1367. § 1067 Nießbrauch an verbrauchbaren Sachen
  1368. § 1068 Gesetzlicher Inhalt des Nießbrauchs an Rechten
  1369. § 1069 Bestellung
  1370. § 1070 Nießbrauch an Recht auf Leistung
  1371. § 1071 Aufhebung oder Änderung des belasteten Rechts
  1372. § 1072 Beendigung des Nießbrauchs
  1373. § 1073 Nießbrauch an einer Leibrente
  1374. § 1074 Nießbrauch an einer Forderung; Kündigung und Einziehung
  1375. § 1075 Wirkung der Leistung
  1376. § 1076 Nießbrauch an verzinslicher Forderung
  1377. § 1077 Kündigung und Zahlung
  1378. § 1078 Mitwirkung zur Einziehung
  1379. § 1079 Anlegung des Kapitals
  1380. § 1080 Nießbrauch an Grund- oder Rentenschuld
  1381. § 1081 Nießbrauch an Inhaber- oder Orderpapieren
  1382. § 1082 Hinterlegung
  1383. § 1083 Mitwirkung zur Einziehung
  1384. § 1084 Verbrauchbare Sachen
  1385. § 1085 Bestellung des Nießbrauchs an einem Vermögen
  1386. § 1086 Rechte der Gläubiger des Bestellers
  1387. § 1087 Verhältnis zwischen Nießbraucher und Besteller
  1388. § 1088 Haftung des Nießbrauchers
  1389. § 1089 Nießbrauch an einer Erbschaft
  1390. § 1090 Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit
  1391. § 1091 Umfang
  1392. § 1092 Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung
  1393. § 1093 Wohnungsrecht
  1394. § 1094 Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts
  1395. § 1095 Belastung eines Bruchteils
  1396. § 1096 Erstreckung auf Zubehör
  1397. § 1097 Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle
  1398. § 1098 Wirkung des Vorkaufsrechts
  1399. § 1099 Mitteilungen
  1400. § 1100 Rechte des Käufers
  1401. § 1101 Befreiung des Berechtigten
  1402. § 1102 Befreiung des Käufers
  1403. § 1103 Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht
  1404. § 1104 Ausschluss unbekannter Berechtigter
  1405. § 1105 Gesetzlicher Inhalt der Reallast
  1406. § 1106 Belastung eines Bruchteils
  1407. § 1107 Einzelleistungen
  1408. § 1108 Persönliche Haftung des Eigentümers
  1409. § 1109 Teilung des herrschenden Grundstücks
  1410. § 1110 Subjektiv-dingliche Reallast
  1411. § 1111 Subjektiv-persönliche Reallast
  1412. § 1112 Ausschluss unbekannter Berechtigter
  1413. § 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
  1414. § 1114 Belastung eines Bruchteils
  1415. § 1115 Eintragung der Hypothek
  1416. § 1116 Brief- und Buchhypothek
  1417. § 1117 Erwerb der Briefhypothek
  1418. § 1118 Haftung für Nebenforderungen
  1419. § 1119 Erweiterung der Haftung für Zinsen
  1420. § 1120 Erstreckung auf Erzeugnisse, Bestandteile und Zubehör
  1421. § 1121 Enthaftung durch Veräußerung und Entfernung
  1422. § 1122 Enthaftung ohne Veräußerung
  1423. § 1123 Erstreckung auf Miet- oder Pachtforderung
  1424. § 1124 Vorausverfügung über Miete oder Pacht
  1425. § 1125 Aufrechnung gegen Miete oder Pacht
  1426. § 1126 Erstreckung auf wiederkehrende Leistungen
  1427. § 1127 Erstreckung auf die Versicherungsforderung
  1428. § 1128 Gebäudeversicherung
  1429. § 1129 Sonstige Schadensversicherung
  1430. § 1130 Wiederherstellungsklausel
  1431. § 1131 Zuschreibung eines Grundstücks
  1432. § 1132 Gesamthypothek
  1433. § 1133 Gefährdung der Sicherheit der Hypothek
  1434. § 1134 Unterlassungsklage
  1435. § 1135 Verschlechterung des Zubehörs
  1436. § 1136 Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung
  1437. § 1137 Einreden des Eigentümers
  1438. § 1138 Öffentlicher Glaube des Grundbuchs
  1439. § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek
  1440. § 1140 Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs
  1441. § 1141 Kündigung der Hypothek
  1442. § 1142 Befriedigungsrecht des Eigentümers
  1443. § 1143 Übergang der Forderung
  1444. § 1144 Aushändigung der Urkunden
  1445. § 1145 Teilweise Befriedigung
  1446. § 1146 Verzugszinsen
  1447. § 1147 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
  1448. § 1148 Eigentumsfiktion
  1449. § 1149 Unzulässige Befriedigungsabreden
  1450. § 1150 Ablösungsrecht Dritter
  1451. § 1151 Rangänderung bei Teilhypotheken
  1452. § 1152 Teilhypothekenbrief
  1453. § 1153 Übertragung von Hypothek und Forderung
  1454. § 1154 Abtretung der Forderung
  1455. § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen
  1456. § 1156 Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger
  1457. § 1157 Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek
  1458. § 1158 Künftige Nebenleistungen
  1459. § 1159 Rückständige Nebenleistungen
  1460. § 1160 Geltendmachung der Briefhypothek
  1461. § 1161 Geltendmachung der Forderung
  1462. § 1162 Aufgebot des Hypothekenbriefs
  1463. § 1163 Eigentümerhypothek
  1464. § 1164 Übergang der Hypothek auf den Schuldner
  1465. § 1165 Freiwerden des Schuldners
  1466. § 1166 Benachrichtigung des Schuldners
  1467. § 1167 Aushändigung der Berichtigungsurkunden
  1468. § 1168 Verzicht auf die Hypothek
  1469. § 1169 Rechtszerstörende Einrede
  1470. § 1170 Ausschluss unbekannter Gläubiger
  1471. § 1171 Ausschluss durch Hinterlegung
  1472. § 1172 Eigentümergesamthypothek
  1473. § 1173 Befriedigung durch einen der Eigentümer
  1474. § 1174 Befriedigung durch den persönlichen Schuldner
  1475. § 1175 Verzicht auf die Gesamthypothek
  1476. § 1176 Eigentümerteilhypothek; Kollisionsklausel
  1477. § 1177 Eigentümergrundschuld, Eigentümerhypothek
  1478. § 1178 Hypothek für Nebenleistungen und Kosten
  1479. § 1179 Löschungsvormerkung
  1480. § 1179a Löschungsanspruch bei fremden Rechten
  1481. § 1179b Löschungsanspruch bei eigenem Recht
  1482. § 1180 Auswechslung der Forderung
  1483. § 1181 Erlöschen durch Befriedigung aus dem Grundstück
  1484. § 1182 Übergang bei Befriedigung aus der Gesamthypothek
  1485. § 1183 Aufhebung der Hypothek
  1486. § 1184 Sicherungshypothek
  1487. § 1185 Buchhypothek; unanwendbare Vorschriften
  1488. § 1186 Zulässige Umwandlungen
  1489. § 1187 Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere
  1490. § 1188 Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber
  1491. § 1189 Bestellung eines Grundbuchvertreters
  1492. § 1190 Höchstbetragshypothek
  1493. § 1191 Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld
  1494. § 1192 Anwendbare Vorschriften
  1495. § 1193 Kündigung
  1496. § 1194 Zahlungsort
  1497. § 1195 Inhabergrundschuld
  1498. § 1196 Eigentümergrundschuld
  1499. § 1197 Abweichungen von der Fremdgrundschuld
  1500. § 1198 Zulässige Umwandlungen
  1501. § 1199 Gesetzlicher Inhalt der Rentenschuld
  1502. § 1200 Anwendbare Vorschriften
  1503. § 1201 Ablösungsrecht
  1504. § 1202 Kündigung
  1505. § 1203 Zulässige Umwandlungen
  1506. § 1204 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an beweglichen Sachen
  1507. § 1205 Bestellung
  1508. § 1206 Übergabeersatz durch Einräumung des Mitbesitzes
  1509. § 1207 Verpfändung durch Nichtberechtigten
  1510. § 1208 Gutgläubiger Erwerb des Vorrangs
  1511. § 1209 Rang des Pfandrechts
  1512. § 1210 Umfang der Haftung des Pfandes
  1513. § 1211 Einreden des Verpfänders
  1514. § 1212 Erstreckung auf getrennte Erzeugnisse
  1515. § 1213 Nutzungspfand
  1516. § 1214 Pflichten des nutzungsberechtigten Pfandgläubigers
  1517. § 1215 Verwahrungspflicht
  1518. § 1216 Ersatz von Verwendungen
  1519. § 1217 Rechtsverletzung durch den Pfandgläubiger
  1520. § 1218 Rechte des Verpfänders bei drohendem Verderb
  1521. § 1219 Rechte des Pfandgläubigers bei drohendem Verderb
  1522. § 1220 Androhung der Versteigerung
  1523. § 1221 Freihändiger Verkauf
  1524. § 1222 Pfandrecht an mehreren Sachen
  1525. § 1223 Rückgabepflicht; Einlösungsrecht
  1526. § 1224 Befriedigung durch Hinterlegung oder Aufrechnung
  1527. § 1225 Forderungsübergang auf den Verpfänder
  1528. § 1226 Verjährung der Ersatzansprüche
  1529. § 1227 Schutz des Pfandrechts
  1530. § 1228 Befriedigung durch Pfandverkauf
  1531. § 1229 Verbot der Verfallvereinbarung
  1532. § 1230 Auswahl unter mehreren Pfändern
  1533. § 1231 Herausgabe des Pfandes zum Verkauf
  1534. § 1232 Nachstehende Pfandgläubiger
  1535. § 1233 Ausführung des Verkaufs
  1536. § 1234 Verkaufsandrohung; Wartefrist
  1537. § 1235 Öffentliche Versteigerung
  1538. § 1236 Durchführung der Versteigerung
  1539. § 1237 Öffentliche Bekanntmachung
  1540. § 1238 Verkaufsbedingungen
  1541. § 1239 Mitbieten durch Gläubiger und Eigentümer
  1542. § 1240 Gold- und Silbersachen
  1543. § 1241 Benachrichtigung des Eigentümers
  1544. § 1242 Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung
  1545. § 1243 Rechtswidrige Veräußerung
  1546. § 1244 Gutgläubiger Erwerb
  1547. § 1245 Abweichende Vereinbarungen
  1548. § 1246 Abweichung aus Billigkeitsgründen
  1549. § 1247 Erlös aus dem Pfande
  1550. § 1248 Eigentumsvermutung
  1551. § 1249 Ablösungsrecht
  1552. § 1250 Übertragung der Forderung
  1553. § 1251 Wirkung des Pfandrechtsübergangs
  1554. § 1252 Erlöschen mit der Forderung
  1555. § 1253 Erlöschen durch Rückgabe
  1556. § 1254 Anspruch auf Rückgabe
  1557. § 1255 Aufhebung des Pfandrechts
  1558. § 1256 Zusammentreffen von Pfandrecht und Eigentum
  1559. § 1257 Gesetzliches Pfandrecht
  1560. § 1258 Pfandrecht am Anteil eines Miteigentümers
  1561. § 1259 Verwertung des gewerblichen Pfandes
  1562. § 1273 Gesetzlicher Inhalt des Pfandrechts an Rechten
  1563. § 1274 Bestellung
  1564. § 1275 Pfandrecht an Recht auf Leistung
  1565. § 1276 Aufhebung oder Änderung des verpfändeten Rechts
  1566. § 1277 Befriedigung durch Zwangsvollstreckung
  1567. § 1278 Erlöschen durch Rückgabe
  1568. § 1279 Pfandrecht an einer Forderung
  1569. § 1280 Anzeige an den Schuldner
  1570. § 1281 Leistung vor Fälligkeit
  1571. § 1282 Leistung nach Fälligkeit
  1572. § 1283 Kündigung
  1573. § 1284 Abweichende Vereinbarungen
  1574. § 1285 Mitwirkung zur Einziehung
  1575. § 1286 Kündigungspflicht bei Gefährdung
  1576. § 1287 Wirkung der Leistung
  1577. § 1288 Anlegung eingezogenen Geldes
  1578. § 1289 Erstreckung auf die Zinsen
  1579. § 1290 Einziehung bei mehrfacher Verpfändung
  1580. § 1291 Pfandrecht an Grund- oder Rentenschuld
  1581. § 1292 Verpfändung von Orderpapieren
  1582. § 1293 Pfandrecht an Inhaberpapieren
  1583. § 1294 Einziehung und Kündigung
  1584. § 1295 Freihändiger Verkauf von Orderpapieren
  1585. § 1296 Erstreckung auf Zinsscheine
  1586. § 1297 Kein Antrag auf Eingehung der Ehe, Nichtigkeit eines Strafversprechens
  1587. § 1298 Ersatzpflicht bei Rücktritt
  1588. § 1299 Rücktritt aus Verschulden des anderen Teils
  1589. § 1300
  1590. § 1301 Rückgabe der Geschenke
  1591. § 1302 Verjährung
  1592. § 1303 Ehemündigkeit
  1593. § 1304 Geschäftsunfähigkeit
  1594. § 1305 Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen
  1595. § 1306 Bestehende Ehe oder Lebenspartnerschaft
  1596. § 1307 Verwandtschaft
  1597. § 1308 Annahme als Kind
  1598. § 1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer
  1599. § 1310 Zuständigkeit des Standesbeamten, Heilung fehlerhafter Ehen
  1600. § 1311 Persönliche Erklärung
  1601. § 1312 Trauung
  1602. § 1313 Aufhebung durch richterliche Entscheidung
  1603. § 1314 Aufhebungsgründe
  1604. § 1315 Ausschluss der Aufhebung
  1605. § 1316 Antragsberechtigung
  1606. § 1317 Antragsfrist
  1607. § 1318 Folgen der Aufhebung
  1608. § 1319 Aufhebung der bisherigen Ehe
  1609. § 1320 Aufhebung der neuen Ehe
  1610. § 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft
  1611. § 1354
  1612. § 1355 Ehename
  1613. § 1355a Begleitname
  1614. § 1355b Geschlechtsangepasste Form des Ehenamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  1615. § 1356 Haushaltsführung, Erwerbstätigkeit
  1616. § 1357 Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs
  1617. § 1358 Gegenseitige Vertretung von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge
  1618. § 1359 Umfang der Sorgfaltspflicht
  1619. § 1360 Verpflichtung zum Familienunterhalt
  1620. § 1360a Umfang der Unterhaltspflicht
  1621. § 1360b Zuvielleistung
  1622. § 1361 Unterhalt bei Getrenntleben
  1623. § 1361a Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben
  1624. § 1361b Ehewohnung bei Getrenntleben
  1625. § 1362 Eigentumsvermutung
  1626. § 1363 Zugewinngemeinschaft
  1627. § 1364 Vermögensverwaltung
  1628. § 1365 Verfügung über Vermögen im Ganzen
  1629. § 1366 Genehmigung von Verträgen
  1630. § 1367 Einseitige Rechtsgeschäfte
  1631. § 1368 Geltendmachung der Unwirksamkeit
  1632. § 1369 Verfügungen über Haushaltsgegenstände
  1633. § 1370 (weggefallen)
  1634. § 1371 Zugewinnausgleich im Todesfall
  1635. § 1372 Zugewinnausgleich in anderen Fällen
  1636. § 1373 Zugewinn
  1637. § 1374 Anfangsvermögen
  1638. § 1375 Endvermögen
  1639. § 1376 Wertermittlung des Anfangs- und Endvermögens
  1640. § 1377 Verzeichnis des Anfangsvermögens
  1641. § 1378 Ausgleichsforderung
  1642. § 1379 Auskunftspflicht
  1643. § 1380 Anrechnung von Vorausempfängen
  1644. § 1381 Leistungsverweigerung wegen grober Unbilligkeit
  1645. § 1382 Stundung
  1646. § 1383 Übertragung von Vermögensgegenständen
  1647. § 1384 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei Scheidung
  1648. § 1385 Vorzeitiger Zugewinnausgleich des ausgleichsberechtigten Ehegatten bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
  1649. § 1386 Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
  1650. § 1387 Berechnungszeitpunkt des Zugewinns und Höhe der Ausgleichsforderung bei vorzeitigem Ausgleich oder vorzeitiger Aufhebung
  1651. § 1388 Eintritt der Gütertrennung
  1652. § 1389 (weggefallen)
  1653. § 1390 Ansprüche des Ausgleichsberechtigten gegen Dritte
  1654. § 1408 Ehevertrag, Vertragsfreiheit
  1655. § 1409 Beschränkung der Vertragsfreiheit
  1656. § 1410 Form
  1657. § 1411 Eheverträge Betreuter
  1658. § 1412 Wirkungen gegenüber Dritten
  1659. § 1413 Widerruf der Überlassung der Vermögensverwaltung
  1660. § 1414 Eintritt der Gütertrennung
  1661. § 1415 Vereinbarung durch Ehevertrag
  1662. § 1416 Gesamtgut
  1663. § 1417 Sondergut
  1664. § 1418 Vorbehaltsgut
  1665. § 1419 Gesamthandsgemeinschaft
  1666. § 1420 Verwendung zum Unterhalt
  1667. § 1421 Verwaltung des Gesamtguts
  1668. § 1422 Inhalt des Verwaltungsrechts
  1669. § 1423 Verfügung über das Gesamtgut im Ganzen
  1670. § 1424 Verfügung über Grundstücke, Schiffe oder Schiffsbauwerke
  1671. § 1425 Schenkungen
  1672. § 1426 Ersetzung der Zustimmung des anderen Ehegatten
  1673. § 1427 Rechtsfolgen fehlender Einwilligung
  1674. § 1428 Verfügungen ohne Zustimmung
  1675. § 1429 Notverwaltungsrecht
  1676. § 1430 Ersetzung der Zustimmung des Verwalters
  1677. § 1431 Selbständiges Erwerbsgeschäft
  1678. § 1432 Annahme einer Erbschaft; Ablehnung von Vertragsantrag oder Schenkung
  1679. § 1433 Fortsetzung eines Rechtsstreits
  1680. § 1434 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
  1681. § 1435 Pflichten des Verwalters
  1682. § 1436 Verwaltung durch einen Betreuer
  1683. § 1437 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
  1684. § 1438 Haftung des Gesamtguts
  1685. § 1439 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
  1686. § 1440 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
  1687. § 1441 Haftung im Innenverhältnis
  1688. § 1442 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
  1689. § 1443 Prozesskosten
  1690. § 1444 Kosten der Ausstattung eines Kindes
  1691. § 1445 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
  1692. § 1446 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
  1693. § 1447 Aufhebungsantrag des nicht verwaltenden Ehegatten
  1694. § 1448 Aufhebungsantrag des Verwalters
  1695. § 1449 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1696. § 1450 Gemeinschaftliche Verwaltung durch die Ehegatten
  1697. § 1451 Mitwirkungspflicht beider Ehegatten
  1698. § 1452 Ersetzung der Zustimmung
  1699. § 1453 Verfügung ohne Einwilligung
  1700. § 1454 Notverwaltungsrecht
  1701. § 1455 Verwaltungshandlungen ohne Mitwirkung des anderen Ehegatten
  1702. § 1456 Selbständiges Erwerbsgeschäft
  1703. § 1457 Ungerechtfertigte Bereicherung des Gesamtguts
  1704. § 1459 Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung
  1705. § 1460 Haftung des Gesamtguts
  1706. § 1461 Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft
  1707. § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut
  1708. § 1463 Haftung im Innenverhältnis
  1709. § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts
  1710. § 1465 Prozesskosten
  1711. § 1466 Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes
  1712. § 1467 Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut
  1713. § 1468 Fälligkeit des Ausgleichsanspruchs
  1714. § 1469 Aufhebungsantrag
  1715. § 1470 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1716. § 1471 Beginn der Auseinandersetzung
  1717. § 1472 Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts
  1718. § 1473 Unmittelbare Ersetzung
  1719. § 1474 Durchführung der Auseinandersetzung
  1720. § 1475 Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1721. § 1476 Teilung des Überschusses
  1722. § 1477 Durchführung der Teilung
  1723. § 1478 Auseinandersetzung nach Scheidung
  1724. § 1479 Auseinandersetzung nach richterlicher Aufhebungsentscheidung
  1725. § 1480 Haftung nach der Teilung gegenüber Dritten
  1726. § 1481 Haftung der Ehegatten untereinander
  1727. § 1482 Eheauflösung durch Tod
  1728. § 1483 Eintritt der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  1729. § 1484 Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft
  1730. § 1485 Gesamtgut
  1731. § 1486 Vorbehaltsgut; Sondergut
  1732. § 1487 Rechtsstellung des Ehegatten und der Abkömmlinge
  1733. § 1488 Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1734. § 1489 Persönliche Haftung für die Gesamtgutsverbindlichkeiten
  1735. § 1490 Tod eines Abkömmlings
  1736. § 1491 Verzicht eines Abkömmlings
  1737. § 1492 Aufhebung durch den überlebenden Ehegatten
  1738. § 1493 Wiederverheiratung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft des überlebenden Ehegatten
  1739. § 1494 Tod des überlebenden Ehegatten
  1740. § 1495 Aufhebungsantrag eines Abkömmlings
  1741. § 1496 Wirkung der richterlichen Aufhebungsentscheidung
  1742. § 1497 Rechtsverhältnis bis zur Auseinandersetzung
  1743. § 1498 Durchführung der Auseinandersetzung
  1744. § 1499 Verbindlichkeiten zu Lasten des überlebenden Ehegatten
  1745. § 1500 Verbindlichkeiten zu Lasten der Abkömmlinge
  1746. § 1501 Anrechnung von Abfindungen
  1747. § 1502 Übernahmerecht des überlebenden Ehegatten
  1748. § 1503 Teilung unter den Abkömmlingen
  1749. § 1504 Haftungsausgleich unter Abkömmlingen
  1750. § 1505 Ergänzung des Anteils des Abkömmlings
  1751. § 1506 Anteilsunwürdigkeit
  1752. § 1507 Zeugnis über Fortsetzung der Gütergemeinschaft
  1753. § 1508
  1754. § 1509 Ausschließung der fortgesetzten Gütergemeinschaft durch letztwillige Verfügung
  1755. § 1510 Wirkung der Ausschließung
  1756. § 1511 Ausschließung eines Abkömmlings
  1757. § 1512 Herabsetzung des Anteils
  1758. § 1513 Entziehung des Anteils
  1759. § 1514 Zuwendung des entzogenen Betrags
  1760. § 1515 Übernahmerecht eines Abkömmlings und des Ehegatten
  1761. § 1516 Zustimmung des anderen Ehegatten
  1762. § 1517 Verzicht eines Abkömmlings auf seinen Anteil
  1763. § 1518 Zwingendes Recht
  1764. § 1519 Vereinbarung durch Ehevertrag
  1765. § 1564 Scheidung durch richterliche Entscheidung
  1766. § 1565 Scheitern der Ehe
  1767. § 1566 Vermutung für das Scheitern
  1768. § 1567 Getrenntleben
  1769. § 1568 Härteklausel
  1770. § 1568a Ehewohnung
  1771. § 1568b Haushaltsgegenstände
  1772. § 1569 Grundsatz der Eigenverantwortung
  1773. § 1570 Unterhalt wegen Betreuung eines Kindes
  1774. § 1571 Unterhalt wegen Alters
  1775. § 1572 Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen
  1776. § 1573 Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt
  1777. § 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
  1778. § 1575 Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung
  1779. § 1576 Unterhalt aus Billigkeitsgründen
  1780. § 1577 Bedürftigkeit
  1781. § 1578 Maß des Unterhalts
  1782. § 1578a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
  1783. § 1578b Herabsetzung und zeitliche Begrenzung des Unterhalts wegen Unbilligkeit
  1784. § 1579 Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit
  1785. § 1580 Auskunftspflicht
  1786. § 1581 Leistungsfähigkeit
  1787. § 1582 Rang des geschiedenen Ehegatten bei mehreren Unterhaltsberechtigten
  1788. § 1583 Einfluss des Güterstands
  1789. § 1584 Rangverhältnisse mehrerer Unterhaltsverpflichteter
  1790. § 1585 Art der Unterhaltsgewährung
  1791. § 1585a Sicherheitsleistung
  1792. § 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
  1793. § 1585c Vereinbarungen über den Unterhalt
  1794. § 1586 Wiederverheiratung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Tod des Berechtigten
  1795. § 1586a Wiederaufleben des Unterhaltsanspruchs
  1796. § 1586b Kein Erlöschen bei Tod des Verpflichteten
  1797. § 1587 Verweis auf das Versorgungsausgleichsgesetz
  1798. § 1588 (keine Überschrift)
  1799. § 1589 Verwandtschaft
  1800. § 1590 Schwägerschaft
  1801. § 1591 Mutterschaft
  1802. § 1592 Vaterschaft
  1803. § 1593 Vaterschaft bei Auflösung der Ehe durch Tod
  1804. § 1594 Anerkennung der Vaterschaft
  1805. § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung
  1806. § 1595a Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft
  1807. § 1596 Anerkennung und Zustimmung als persönliche Erklärungen
  1808. § 1597 Form
  1809. § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung; sorgerechtliche Begleitregelung
  1810. § 1598a Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung
  1811. § 1599 Anfechtbarkeit der Vaterschaft; Unanfechtbarkeit der Mutterschaft
  1812. § 1600 Anfechtungsberechtigte; Ausschluss der Anfechtung
  1813. § 1600a Persönliche Anfechtung; Anfechtung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit
  1814. § 1600b Anfechtungsfristen
  1815. § 1600c Vaterschaftsvermutung im Anfechtungsverfahren
  1816. § 1600d Gerichtliche Feststellung der Vaterschaft
  1817. § 1601 Unterhaltsverpflichtete
  1818. § 1602 Bedürftigkeit
  1819. § 1603 Leistungsfähigkeit
  1820. § 1604 Einfluss des Güterstands
  1821. § 1605 Auskunftspflicht
  1822. § 1606 Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger
  1823. § 1607 Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang
  1824. § 1608 Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners
  1825. § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter
  1826. § 1610 Maß des Unterhalts
  1827. § 1610a Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen
  1828. § 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
  1829. § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
  1830. § 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder; Verordnungsermächtigung
  1831. § 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld
  1832. § 1612c Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
  1833. § 1613 Unterhalt für die Vergangenheit
  1834. § 1614 Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung
  1835. § 1615 Erlöschen des Unterhaltsanspruchs
  1836. § 1615a Anwendbare Vorschriften
  1837. § 1615l Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt
  1838. § 1615m Beerdigungskosten für die Mutter
  1839. § 1615n Kein Erlöschen bei Tod des Vaters oder Totgeburt
  1840. § 1616 Geburtsname bei Eltern mit Ehenamen
  1841. § 1617 Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und gemeinsamer Sorge
  1842. § 1617a Geburtsname bei Eltern ohne Ehenamen und Alleinsorge
  1843. § 1617b Name bei nachträglicher gemeinsamer Sorge oder Scheinvaterschaft
  1844. § 1617c Name bei Namensänderung der Eltern
  1845. § 1617d Name nach Scheidung der Eltern oder Tod eines Elternteils
  1846. § 1617e Einbenennung, Rückbenennung
  1847. § 1617f Geschlechtsangepasste Form des Geburtsnamens nach sorbischer Tradition und ausländischen Rechtsordnungen
  1848. § 1617g Geburtsname nach friesischer Tradition
  1849. § 1617h Geburtsname nach dänischer Tradition
  1850. § 1617i Neubestimmung des Familiennamens durch volljährige Personen
  1851. § 1618 Pflicht zu Beistand und Rücksicht
  1852. § 1619 Dienstleistungen in Haus und Geschäft
  1853. § 1620 Aufwendungen des Kindes für den elterlichen Haushalt
  1854. § 1624 Ausstattung aus dem Elternvermögen
  1855. § 1625 Ausstattung aus dem Kindesvermögen
  1856. § 1626 Elterliche Sorge, Grundsätze
  1857. § 1626a Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
  1858. § 1626b Besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen der Sorgeerklärung
  1859. § 1626c Persönliche Abgabe; beschränkt geschäftsfähiger Elternteil
  1860. § 1626d Form; Mitteilungspflicht
  1861. § 1626e Unwirksamkeit
  1862. § 1627 Ausübung der elterlichen Sorge
  1863. § 1628 Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
  1864. § 1629 Vertretung des Kindes
  1865. § 1629a Beschränkung der Minderjährigenhaftung
  1866. § 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege
  1867. § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge
  1868. § 1631a Ausbildung und Beruf
  1869. § 1631b Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen
  1870. § 1631c Verbot der Sterilisation
  1871. § 1631d Beschneidung des männlichen Kindes
  1872. § 1631e Behandlung von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  1873. § 1632 Herausgabe des Kindes; Bestimmung des Umgangs; Verbleibensanordnung bei Familienpflege
  1874. § 1638 Beschränkung der Vermögenssorge
  1875. § 1639 Anordnungen des Erblassers oder Zuwendenden
  1876. § 1640 Vermögensverzeichnis
  1877. § 1641 Schenkungsverbot
  1878. § 1642 Anlegung von Geld
  1879. § 1643 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1880. § 1644 Ergänzende Vorschriften für genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1881. § 1645 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte
  1882. § 1646 Erwerb mit Mitteln des Kindes
  1883. § 1647
  1884. § 1648 Ersatz von Aufwendungen
  1885. § 1649 Verwendung der Einkünfte des Kindesvermögens
  1886. § 1664 Beschränkte Haftung der Eltern
  1887. § 1665
  1888. § 1666 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
  1889. § 1666a Grundsatz der Verhältnismäßigkeit; Vorrang öffentlicher Hilfen
  1890. § 1667 Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens
  1891. § 1671 Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern
  1892. § 1673 Ruhen der elterlichen Sorge bei rechtlichem Hindernis
  1893. § 1674 Ruhen der elterlichen Sorge bei tatsächlichem Hindernis
  1894. § 1674a Ruhen der elterlichen Sorge für ein vertraulich geborenes Kind
  1895. § 1675 Wirkung des Ruhens
  1896. § 1676
  1897. § 1677 Beendigung der Sorge durch Todeserklärung
  1898. § 1678 Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil
  1899. § 1679
  1900. § 1680 Tod eines Elternteils oder Entziehung des Sorgerechts
  1901. § 1681 Todeserklärung eines Elternteils
  1902. § 1682 Verbleibensanordnung zugunsten von Bezugspersonen
  1903. § 1683 (weggefallen)
  1904. § 1684 Umgang des Kindes mit den Eltern
  1905. § 1685 Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen
  1906. § 1686 Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
  1907. § 1686a Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters
  1908. § 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
  1909. § 1687a Entscheidungsbefugnisse des nicht sorgeberechtigten Elternteils
  1910. § 1687b Sorgerechtliche Befugnisse des Ehegatten
  1911. § 1688 Entscheidungsbefugnisse der Pflegeperson
  1912. § 1693 Gerichtliche Maßnahmen bei Verhinderung der Eltern
  1913. § 1696 Abänderung gerichtlicher Entscheidungen und gerichtlich gebilligter Vergleiche
  1914. § 1697 (weggefallen)
  1915. § 1697a Kindeswohlprinzip
  1916. § 1698 Herausgabe des Kindesvermögens; Rechnungslegung
  1917. § 1698a Fortführung der Geschäfte in Unkenntnis der Beendigung der elterlichen Sorge
  1918. § 1698b Fortführung dringender Geschäfte nach Tod des Kindes
  1919. § 1712 Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben
  1920. § 1713 Antragsberechtigte
  1921. § 1714 Eintritt der Beistandschaft
  1922. § 1715 Beendigung der Beistandschaft
  1923. § 1716 Wirkungen der Beistandschaft
  1924. § 1717 Erfordernis des gewöhnlichen Aufenthalts im Inland
  1925. § 1741 Zulässigkeit der Annahme
  1926. § 1742 Annahme nur als gemeinschaftliches Kind
  1927. § 1743 Mindestalter
  1928. § 1744 Probezeit
  1929. § 1745 Verbot der Annahme
  1930. § 1746 Einwilligung des Kindes
  1931. § 1747 Einwilligung der Eltern des Kindes
  1932. § 1748 Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils
  1933. § 1749 Einwilligung des Ehegatten
  1934. § 1750 Einwilligungserklärung
  1935. § 1751 Wirkung der elterlichen Einwilligung, Verpflichtung zum Unterhalt
  1936. § 1752 Beschluss des Familiengerichts, Antrag
  1937. § 1753 Annahme nach dem Tode
  1938. § 1754 Wirkung der Annahme
  1939. § 1755 Erlöschen von Verwandtschaftsverhältnissen
  1940. § 1756 Bestehenbleiben von Verwandtschaftsverhältnissen
  1941. § 1757 Name des Kindes
  1942. § 1758 Offenbarungs- und Ausforschungsverbot
  1943. § 1759 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
  1944. § 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
  1945. § 1761 Aufhebungshindernisse
  1946. § 1762 Antragsberechtigung; Antragsfrist, Form
  1947. § 1763 Aufhebung von Amts wegen
  1948. § 1764 Wirkung der Aufhebung
  1949. § 1765 Name des Kindes nach der Aufhebung
  1950. § 1766 Ehe zwischen Annehmendem und Kind
  1951. § 1766a Annahme von Kindern des nichtehelichen Partners
  1952. § 1767 Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften
  1953. § 1768 Antrag
  1954. § 1769 Verbot der Annahme
  1955. § 1770 Wirkung der Annahme
  1956. § 1771 Aufhebung des Annahmeverhältnisses
  1957. § 1772 Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme
  1958. § 1773 Voraussetzungen der Vormundschaft; Bestellung des Vormunds
  1959. § 1774 Vormund
  1960. § 1775 Mehrere Vormünder
  1961. § 1776 Zusätzlicher Pfleger
  1962. § 1777 Übertragung von Sorgeangelegenheiten auf die Pflegeperson als Pfleger
  1963. § 1778 Auswahl des Vormunds durch das Familiengericht
  1964. § 1779 Eignung der Person; Vorrang des ehrenamtlichen Vormunds
  1965. § 1780 Berücksichtigung der beruflichen Belastung des Berufs- und Vereinsvormunds
  1966. § 1781 Bestellung eines vorläufigen Vormunds
  1967. § 1782 Benennung und Ausschluss als Vormund durch die Eltern
  1968. § 1783 Übergehen der benannten Person
  1969. § 1784 Ausschlussgründe
  1970. § 1785 Übernahmepflicht; weitere Bestellungsvoraussetzungen
  1971. § 1786 Amtsvormundschaft bei Fehlen eines sorgeberechtigten Elternteils
  1972. § 1787 Amtsvormundschaft bei vertraulicher Geburt
  1973. § 1788 Rechte des Mündels
  1974. § 1789 Sorge des Vormunds; Vertretung und Haftung des Mündels
  1975. § 1790 Amtsführung des Vormunds; Auskunftspflicht
  1976. § 1791 Aufnahme des Mündels in den Haushalt des Vormunds
  1977. § 1792 Gemeinschaftliche Führung der Vormundschaft, Zusammenarbeit von Vormund und Pfleger
  1978. § 1793 Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten
  1979. § 1794 Haftung des Vormunds
  1980. § 1795 Gegenstand der Personensorge; Genehmigungspflichten
  1981. § 1796 Verhältnis zwischen Vormund und Pflegeperson
  1982. § 1797 Entscheidungsbefugnis der Pflegeperson
  1983. § 1798 Grundsätze und Pflichten des Vormunds in der Vermögenssorge
  1984. § 1799 Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte
  1985. § 1800 Erteilung der Genehmigung
  1986. § 1801 Befreite Vormundschaft
  1987. § 1802 Allgemeine Vorschriften
  1988. § 1803 Persönliche Anhörung; Besprechung mit dem Mündel
  1989. § 1804 Entlassung des Vormunds
  1990. § 1805 Bestellung eines neuen Vormunds
  1991. § 1806 Ende der Vormundschaft
  1992. § 1807 Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte
  1993. § 1808 Vergütung und Aufwendungsersatz
  1994. § 1809 Ergänzungspflegschaft
  1995. § 1810 Pflegschaft für ein ungeborenes Kind
  1996. § 1811 Zuwendungspflegschaft
  1997. § 1812 Aufhebung und Ende der Pflegschaft
  1998. § 1813 Anwendung des Vormundschaftsrechts
  1999. § 1814 Voraussetzungen
  2000. § 1815 Umfang der Betreuung

Proposed changes to this act

No one has proposed a change to this act yet.

2,520 provisions

§ 1816 Eignung und Auswahl des Betreuers; Berücksichtigung der Wünsche des Volljährigen

(1) Das Betreuungsgericht bestellt einen Betreuer, der geeignet ist, in dem gerichtlich angeordneten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 rechtlich zu besorgen und insbesondere in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten. (2) Wünscht der Volljährige eine Person als Betreuer, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, es sei denn, die gewünschte Person ist zur Führung der Betreuung nach Absatz 1 nicht geeignet. Lehnt der Volljährige eine bestimmte Person als Betreuer ab, so ist diesem Wunsch zu entsprechen, es sei denn, die Ablehnung bezieht sich nicht auf die Person des Betreuers, sondern auf die Bestellung eines Betreuers als solche. Die Sätze 1 und 2 gelten auch für Wünsche, die der Volljährige vor Einleitung des Betreuungsverfahrens geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen erkennbar nicht festhalten will. Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige für den Fall, dass für ihn ein Betreuer bestellt werden muss, Wünsche zur Auswahl des Betreuers oder zur Wahrnehmung der Betreuung geäußert hat (Betreuungsverfügung), hat die Betreuungsverfügung dem Betreuungsgericht zu übermitteln. (3) Schlägt der Volljährige niemanden vor, der zum Betreuer bestellt werden kann oder ist die gewünschte Person nicht geeignet, so sind bei der Auswahl des Betreuers die familiären Beziehungen des Volljährigen, insbesondere zum Ehegatten, zu Eltern und zu Kindern, seine persönlichen Bindungen sowie die Gefahr von Interessenkonflikten zu berücksichtigen. (4) Eine Person, die keine familiäre Beziehung oder persönliche Bindung zu dem Volljährigen hat, soll nur dann zum ehrenamtlichen Betreuer bestellt werden, wenn sie mit einem nach § 14 des Betreuungsorganisationsgesetzes anerkannten Betreuungsverein oder mit der zuständigen Behörde eine Vereinbarung über eine Begleitung und Unterstützung gemäß § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 oder § 5 Absatz 2 Satz 3 des Betreuungsorganisationsgesetzes geschlossen hat. (5) Ein beruflicher Betreuer nach § 19 Absatz 2 des Betreuungsorganisationsgesetzes soll nur dann zum Betreuer bestellt werden, wenn keine geeignete Person für die ehrenamtliche Führung der Betreuung zur Verfügung steht. Bei der Entscheidung, ob ein bestimmter beruflicher Betreuer bestellt wird, sind die Anzahl und der Umfang der bereits von diesem zu führenden Betreuungen zu berücksichtigen. (6) Eine Person, die zu einem Träger von Einrichtungen oder Diensten, der in der Versorgung des Volljährigen tätig ist, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer anderen engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die konkrete Gefahr einer Interessenkollision nicht besteht.

Propose a change

§ 1817 Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer

(1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 und 5 geregelten Fällen nicht bestellt. (2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen (Sterilisationsbetreuer). (3) Sofern mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenbereich betraut werden, können sie diese Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Betreuungsgericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. (4) Das Betreuungsgericht kann auch vorsorglich einen Verhinderungsbetreuer bestellen, der die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen hat, soweit der Betreuer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist. Für diesen Fall kann auch ein anerkannter Betreuungsverein zum Verhinderungsbetreuer bestellt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 1818 Absatz 1 Satz 1 vorliegen. (5) Soweit ein Betreuer aus rechtlichen Gründen gehindert ist, einzelne Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, hat das Betreuungsgericht hierfür einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen.

Propose a change

§ 1818 Betreuung durch Betreuungsverein oder Betreuungsbehörde

(1) Das Betreuungsgericht bestellt einen anerkannten Betreuungsverein zum Betreuer, wenn der Volljährige dies wünscht, oder wenn er durch eine oder mehrere natürliche Personen nicht hinreichend betreut werden kann. Die Bestellung bedarf der Einwilligung des Betreuungsvereins. (2) Der Betreuungsverein überträgt die Wahrnehmung der Betreuung einzelnen Personen. Vorschlägen des Volljährigen hat er hierbei zu entsprechen, wenn nicht wichtige Gründe entgegenstehen. Der Betreuungsverein teilt dem Betreuungsgericht alsbald, spätestens binnen zwei Wochen nach seiner Bestellung, mit, wem er die Wahrnehmung der Betreuung übertragen hat. Die Sätze 2 und 3 gelten bei einem Wechsel der Person, die die Betreuung für den Betreuungsverein wahrnimmt, entsprechend. (3) Werden dem Betreuungsverein Umstände bekannt, aus denen sich ergibt, dass der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen hinreichend betreut werden kann, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen. (4) Kann der Volljährige weder durch eine oder mehrere natürliche Personen noch durch einen Betreuungsverein hinreichend betreut werden, so bestellt das Betreuungsgericht die zuständige Betreuungsbehörde zum Betreuer. Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend. (5) Die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation darf weder einem Betreuungsverein noch einer Betreuungsbehörde übertragen werden.

Propose a change

§ 1819 Übernahmepflicht; weitere Bestellungsvoraussetzungen

(1) Die vom Betreuungsgericht ausgewählte Person ist verpflichtet, die Betreuung zu übernehmen, wenn ihr die Übernahme unter Berücksichtigung ihrer familiären, beruflichen und sonstigen Verhältnisse zugemutet werden kann. (2) Die ausgewählte Person darf erst dann zum Betreuer bestellt werden, wenn sie sich zur Übernahme der Betreuung bereit erklärt hat. (3) Ein Mitarbeiter eines anerkannten Betreuungsvereins, der dort ausschließlich oder teilweise als Betreuer tätig ist (Vereinsbetreuer), darf nur mit Einwilligung des Betreuungsvereins bestellt werden. Entsprechendes gilt für den Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde, der als Betreuer bestellt wird (Behördenbetreuer).

Propose a change

§ 1820 Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung

(1) Wer von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers für einen Volljährigen Kenntnis erlangt und ein Dokument besitzt, in dem der Volljährige eine andere Person mit der Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat, hat das Betreuungsgericht hierüber unverzüglich zu unterrichten. Das Betreuungsgericht kann die Vorlage einer Abschrift verlangen. (2) Folgende Maßnahmen eines Bevollmächtigten setzen voraus, dass die Vollmacht schriftlich erteilt ist und diese Maßnahmen ausdrücklich umfasst: 1. die Einwilligung sowie ihr Widerruf oder die Nichteinwilligung in Maßnahmen nach § 1829 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, 2. die Unterbringung nach § 1831 und die Einwilligung in Maßnahmen nach § 1831 Absatz 4, 3. die Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nach § 1832 und die Verbringung nach § 1832 Absatz 4. (3) Das Betreuungsgericht bestellt einen Kontrollbetreuer, wenn die Bestellung erforderlich ist, weil 1. der Vollmachtgeber aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Rechte gegenüber dem Bevollmächtigten auszuüben, und 2. aufgrund konkreter Anhaltspunkte davon auszugehen ist, dass der Bevollmächtigte die Angelegenheiten des Vollmachtgebers nicht entsprechend der Vereinbarung oder dem erklärten oder mutmaßlichen Willen des Vollmachtgebers besorgt. (4) Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass der Bevollmächtigte die ihm erteilte Vollmacht nicht ausüben darf und die Vollmachtsurkunde an den Betreuer herauszugeben hat, wenn 1. die dringende Gefahr besteht, dass der Bevollmächtigte nicht den Wünschen des Vollmachtgebers entsprechend handelt und dadurch die Person des Vollmachtgebers oder dessen Vermögen erheblich gefährdet oder 2. der Bevollmächtigte den Betreuer bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben behindert. Liegen die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht mehr vor, hat das Betreuungsgericht die Anordnung aufzuheben und den Betreuer zu verpflichten, dem Bevollmächtigten die Vollmachtsurkunde herauszugeben, wenn die Vollmacht nicht erloschen ist. (5) Der Betreuer darf eine Vollmacht oder einen Teil einer Vollmacht, die den Bevollmächtigten zu Maßnahmen der Personensorge oder zu Maßnahmen in wesentlichen Bereichen der Vermögenssorge ermächtigt, nur widerrufen, wenn das Festhalten an der Vollmacht eine künftige Verletzung der Person oder des Vermögens des Betreuten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit und in erheblicher Schwere befürchten lässt und mildere Maßnahmen nicht zur Abwehr eines Schadens für den Betreuten geeignet erscheinen. Der Widerruf bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Mit der Genehmigung des Widerrufs einer Vollmacht kann das Betreuungsgericht die Herausgabe der Vollmachtsurkunde an den Betreuer anordnen.

Propose a change

§ 1821 Pflichten des Betreuers; Wünsche des Betreuten

(1) Der Betreuer nimmt alle Tätigkeiten vor, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen. Er unterstützt den Betreuten dabei, seine Angelegenheiten rechtlich selbst zu besorgen, und macht von seiner Vertretungsmacht nach § 1823 nur Gebrauch, soweit dies erforderlich ist. (2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, dass dieser im Rahmen seiner Möglichkeiten sein Leben nach seinen Wünschen gestalten kann. Hierzu hat der Betreuer die Wünsche des Betreuten festzustellen. Diesen hat der Betreuer vorbehaltlich des Absatzes 3 zu entsprechen und den Betreuten bei deren Umsetzung rechtlich zu unterstützen. Dies gilt auch für die Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat, es sei denn, dass er an diesen Wünschen erkennbar nicht festhalten will. (3) Den Wünschen des Betreuten hat der Betreuer nicht zu entsprechen, soweit 1. die Person des Betreuten oder dessen Vermögen hierdurch erheblich gefährdet würde und der Betreute diese Gefahr aufgrund seiner Krankheit oder Behinderung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann oder 2. dies dem Betreuer nicht zuzumuten ist. (4) Kann der Betreuer die Wünsche des Betreuten nicht feststellen oder darf er ihnen nach Absatz 3 Nummer 1 nicht entsprechen, hat er den mutmaßlichen Willen des Betreuten aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln und ihm Geltung zu verschaffen. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. Bei der Feststellung des mutmaßlichen Willens soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. (5) Der Betreuer hat den erforderlichen persönlichen Kontakt mit dem Betreuten zu halten, sich regelmäßig einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen und dessen Angelegenheiten mit ihm zu besprechen. (6) Der Betreuer hat innerhalb seines Aufgabenkreises dazu beizutragen, dass Möglichkeiten genutzt werden, die Fähigkeit des Betreuten, seine eigenen Angelegenheiten zu besorgen, wiederherzustellen oder zu verbessern.

Propose a change

§ 1822 Auskunftspflicht gegenüber nahestehenden Angehörigen

Der Betreuer hat nahestehenden Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten auf Verlangen Auskunft über dessen persönliche Lebensumstände zu erteilen, soweit dies einem nach § 1821 Absatz 2 bis 4 zu beachtenden Wunsch oder dem mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht und dem Betreuer zuzumuten ist.

Propose a change

§ 1823 Vertretungsmacht des Betreuers

In seinem Aufgabenkreis kann der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

Propose a change

§ 1824 Ausschluss der Vertretungsmacht

(1) Der Betreuer kann den Betreuten nicht vertreten: 1. bei einem Rechtsgeschäft zwischen seinem Ehegatten oder einem seiner Verwandten in gerader Linie einerseits und dem Betreuten andererseits, es sei denn, dass das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht, 2. bei einem Rechtsgeschäft, das die Übertragung oder Belastung einer durch Pfandrecht, Hypothek, Schiffshypothek oder Bürgschaft gesicherten Forderung des Betreuten gegen den Betreuer oder die Aufhebung oder Minderung dieser Sicherheit zum Gegenstand hat oder die Verpflichtung des Betreuten zu einer solchen Übertragung, Belastung, Aufhebung oder Minderung begründet, 3. bei einem Rechtsstreit zwischen den in Nummer 1 bezeichneten Personen sowie bei einem Rechtsstreit über eine Angelegenheit der in Nummer 2 bezeichneten Art. (2) § 181 bleibt unberührt.

Propose a change

§ 1825 Einwilligungsvorbehalt

(1) Soweit dies zur Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Person oder das Vermögen des Betreuten erforderlich ist, ordnet das Betreuungsgericht an, dass der Betreute zu einer Willenserklärung, die einen Aufgabenbereich des Betreuers betrifft, dessen Einwilligung bedarf (Einwilligungsvorbehalt). Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Einwilligungsvorbehalt nicht angeordnet werden. Die §§ 108 bis 113, 131 Absatz 2 und § 210 gelten entsprechend. (2) Ein Einwilligungsvorbehalt kann sich nicht erstrecken 1. auf Willenserklärungen, die auf Eingehung einer Ehe gerichtet sind, 2. auf Verfügungen von Todes wegen, 3. auf die Anfechtung eines Erbvertrags, 4. auf die Aufhebung eines Erbvertrags durch Vertrag und 5. auf Willenserklärungen, zu denen ein beschränkt Geschäftsfähiger nach den Vorschriften dieses Buches und des Buches 5 nicht der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters bedarf. (3) Ist ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, so bedarf der Betreute dennoch nicht der Einwilligung seines Betreuers, wenn die Willenserklärung dem Betreuten lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt. Soweit das Gericht nichts anderes anordnet, gilt dies auch, wenn die Willenserklärung eine geringfügige Angelegenheit des täglichen Lebens betrifft. (4) Auch für einen Minderjährigen, der das 17. Lebensjahr vollendet hat, kann das Betreuungsgericht einen Einwilligungsvorbehalt anordnen, wenn anzunehmen ist, dass ein solcher bei Eintritt der Volljährigkeit erforderlich wird.

Propose a change

§ 1826 Haftung des Betreuers

(1) Der Betreuer ist dem Betreuten für den aus einer Pflichtverletzung entstehenden Schaden verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn der Betreuer die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. (2) Sind für den Schaden mehrere Betreuer nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner. (3) Ist ein Betreuungsverein als Betreuer bestellt, so ist er dem Betreuten für ein Verschulden des Mitglieds oder des Mitarbeiters in gleicher Weise verantwortlich wie für ein Verschulden eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters.

Propose a change

§ 1827 Patientenverfügung; Behandlungswünsche oder mutmaßlicher Wille des Betreuten

(1) Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betreuten zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden. (2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation des Betreuten zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung des Betreuten. (4) Der Betreuer soll den Betreuten in geeigneten Fällen auf die Möglichkeit einer Patientenverfügung hinweisen und ihn auf dessen Wunsch bei der Errichtung einer Patientenverfügung unterstützen. (5) Niemand kann zur Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. Die Errichtung oder Vorlage einer Patientenverfügung darf nicht zur Bedingung eines Vertragsschlusses gemacht werden. (6) Die Absätze 1 bis 3 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.

Propose a change

§ 1828 Gespräch zur Feststellung des Patientenwillens

(1) Der behandelnde Arzt prüft, welche ärztliche Maßnahme im Hinblick auf den Gesamtzustand und die Prognose des Patienten indiziert ist. Er und der Betreuer erörtern diese Maßnahme unter Berücksichtigung des Patientenwillens als Grundlage für die nach § 1827 zu treffende Entscheidung. (2) Bei der Feststellung des Patientenwillens nach § 1827 Absatz 1 oder der Behandlungswünsche oder des mutmaßlichen Willens nach § 1827 Absatz 2 soll nahen Angehörigen und sonstigen Vertrauenspersonen des Betreuten Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, sofern dies ohne erhebliche Verzögerung möglich ist. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten für Bevollmächtigte entsprechend.

Propose a change

§ 1829 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen

(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist. (2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. (3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht. (4) Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1827 festgestellten Willen des Betreuten entspricht. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 1 für einen Bevollmächtigten entsprechend.

Propose a change

§ 1830 Sterilisation

(1) Die Einwilligung eines Sterilisationsbetreuers in eine Sterilisation des Betreuten, in die dieser nicht selbst einwilligen kann, ist nur zulässig, wenn 1. die Sterilisation dem natürlichen Willen des Betreuten entspricht, 2. der Betreute auf Dauer einwilligungsunfähig bleiben wird, 3. anzunehmen ist, dass es ohne die Sterilisation zu einer Schwangerschaft kommen würde, 4. infolge dieser Schwangerschaft eine Gefahr für das Leben oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands der Schwangeren zu erwarten wäre, die nicht auf zumutbare Weise abgewendet werden könnte, und 5. die Schwangerschaft nicht durch andere zumutbare Mittel verhindert werden kann. (2) Die Einwilligung bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Die Sterilisation darf erst zwei Wochen nach Wirksamkeit der Genehmigung durchgeführt werden. Bei der Sterilisation ist stets der Methode der Vorzug zu geben, die eine Refertilisierung zulässt.

Propose a change

§ 1831 Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer, die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie erforderlich ist, weil 1. aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder 2. zur Abwendung eines drohenden erheblichen gesundheitlichen Schadens eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff notwendig ist, die Maßnahme ohne die Unterbringung des Betreuten nicht durchgeführt werden kann und der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der Unterbringung nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann. (2) Die Unterbringung ist nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig. Ohne die Genehmigung ist die Unterbringung nur zulässig, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist; die Genehmigung ist unverzüglich nachzuholen. (3) Der Betreuer hat die Unterbringung zu beenden, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat die Beendigung der Unterbringung dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn dem Betreuten, der sich in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer sonstigen Einrichtung aufhält, durch mechanische Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise über einen längeren Zeitraum oder regelmäßig die Freiheit entzogen werden soll. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 2 für einen Bevollmächtigten entsprechend.

Propose a change

§ 1832 Ärztliche Zwangsmaßnahmen

(1) Widerspricht eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder ein ärztlicher Eingriff dem natürlichen Willen des Betreuten (ärztliche Zwangsmaßnahme), so kann der Betreuer in die ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn 1. die ärztliche Zwangsmaßnahme notwendig ist, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden vom Betreuten abzuwenden, 2. der Betreute aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme nicht erkennen oder nicht nach dieser Einsicht handeln kann, 3. die ärztliche Zwangsmaßnahme dem nach § 1827 zu beachtenden Willen des Betreuten entspricht, 4. zuvor ernsthaft, mit dem nötigen Zeitaufwand und ohne Ausübung unzulässigen Drucks versucht wurde, den Betreuten von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen, 5. der drohende erhebliche gesundheitliche Schaden durch keine andere den Betreuten weniger belastende Maßnahme abgewendet werden kann, 6. der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Zwangsmaßnahme die zu erwartenden Beeinträchtigungen deutlich überwiegt und 7. die ärztliche Zwangsmaßnahme im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, in dem die gebotene medizinische Versorgung des Betreuten einschließlich einer erforderlichen Nachbehandlung sichergestellt ist, durchgeführt wird. § 1867 ist nur anwendbar, wenn der Betreuer an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert ist. (2) Die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts. (3) Der Betreuer hat die Einwilligung in die ärztliche Zwangsmaßnahme zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen weggefallen sind. Er hat den Widerruf dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen. (4) Kommt eine ärztliche Zwangsmaßnahme in Betracht, so gilt für die Verbringung des Betreuten gegen seinen natürlichen Willen zu einem stationären Aufenthalt in ein Krankenhaus § 1831 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und 3 Satz 1 entsprechend. (5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 3 für einen Bevollmächtigten entsprechend.

Propose a change

§ 1833 Aufgabe von Wohnraum des Betreuten

(1) Eine Aufgabe von Wohnraum, der vom Betreuten selbst genutzt wird, durch den Betreuer ist nur nach Maßgabe des § 1821 Absatz 2 bis 4 zulässig. Eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 liegt insbesondere dann vor, wenn eine Finanzierung des Wohnraums trotz Ausschöpfung aller dem Betreuten zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht möglich ist oder eine häusliche Versorgung trotz umfassender Zuhilfenahme aller ambulanten Dienste zu einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung des Betreuten führen würde. (2) Beabsichtigt der Betreuer, vom Betreuten selbst genutzten Wohnraum aufzugeben, so hat er dies unter Angabe der Gründe und der Sichtweise des Betreuten dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen. Ist mit einer Aufgabe des Wohnraums aus anderen Gründen zu rechnen, so hat der Betreuer auch dies sowie die von ihm beabsichtigten Maßnahmen dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn sein Aufgabenkreis die entsprechende Angelegenheit umfasst. (3) Der Betreuer bedarf bei vom Betreuten selbst genutzten Wohnraum der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zur Kündigung des Mietverhältnisses, 2. zu einer Willenserklärung, die auf die Aufhebung des Mietverhältnisses gerichtet ist, 3. zur Vermietung solchen Wohnraums und 4. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern dies mit der Aufgabe des Wohnraums verbunden ist. Die §§ 1855 bis 1858 gelten entsprechend.

Propose a change

§ 1834 Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts des Betreuten

(1) Den Umgang des Betreuten mit anderen Personen darf der Betreuer mit Wirkung für und gegen Dritte nur bestimmen, wenn der Betreute dies wünscht oder ihm eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 droht. (2) Die Bestimmung des Aufenthalts umfasst das Recht, den Aufenthalt des Betreuten auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen und, falls erforderlich, die Herausgabe des Betreuten zu verlangen. (3) Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit nach Absatz 1 oder 2 betreffen, entscheidet das Betreuungsgericht auf Antrag.

Propose a change

§ 1835 Vermögensverzeichnis

(1) Soweit die Verwaltung des Vermögens des Betreuten zum Aufgabenkreis des Betreuers gehört, hat er zum Zeitpunkt seiner Bestellung ein Verzeichnis über das Vermögen des Betreuten zu erstellen und dieses dem Betreuungsgericht mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit einzureichen. Das Vermögensverzeichnis soll auch Angaben zu den regelmäßigen Einnahmen und Ausgaben des Betreuten enthalten. Der Betreuer hat das Vermögensverzeichnis um dasjenige Vermögen zu ergänzen, das der Betreute später hinzuerwirbt. Mehrere Betreuer haben das Vermögensverzeichnis gemeinsam zu erstellen, soweit sie das Vermögen gemeinsam verwalten. (2) Der Betreuer hat seine Angaben im Vermögensverzeichnis in geeigneter Weise zu belegen. (3) Soweit es für die ordnungsgemäße Erstellung des Vermögensverzeichnisses erforderlich und mit Rücksicht auf das Vermögen des Betreuten angemessen ist, kann der Betreuer die zuständige Betreuungsbehörde, einen zuständigen Beamten, einen Notar oder einen Sachverständigen zur Erstellung des Verzeichnisses hinzuziehen. (4) Bestehen nach den Umständen des Einzelfalls konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Kontrolle der Richtigkeit und Vollständigkeit des Vermögensverzeichnisses durch eine dritte Person zum Schutz des Vermögens des Betreuten oder zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten erforderlich ist, kann das Betreuungsgericht eine dritte Person als Zeuge bei der Erstellung des Vermögensverzeichnisses, insbesondere bei einer Inaugenscheinnahme von Vermögensgegenständen, hinzuziehen. Für die Erstattung der Aufwendungen der dritten Person sind die Vorschriften über die Entschädigung von Zeugen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz anzuwenden. Der Betreuer hat der dritten Person die Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu ermöglichen. Die dritte Person hat dem Betreuungsgericht über die Erstellung des Vermögensverzeichnisses und insbesondere das Ergebnis der Inaugenscheinnahme zu berichten. (5) Ist das eingereichte Vermögensverzeichnis ungenügend, so kann das Betreuungsgericht anordnen, dass das Vermögensverzeichnis durch die zuständige Betreuungsbehörde oder einen Notar aufgenommen wird. (6) Das Betreuungsgericht hat das Vermögensverzeichnis dem Betreuten zur Kenntnis zu geben, es sei denn, dadurch sind erhebliche Nachteile für dessen Gesundheit zu besorgen oder er ist offensichtlich nicht in der Lage, das Vermögensverzeichnis zur Kenntnis zu nehmen.

Propose a change

§ 1836 Trennungsgebot; Verwendung des Vermögens für den Betreuer

(1) Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten getrennt von seinem eigenen Vermögen zu halten. Dies gilt nicht für das bei Bestellung des Betreuers bestehende und das während der Betreuung hinzukommende gemeinschaftliche Vermögen des Betreuers und des Betreuten, wenn das Betreuungsgericht nichts anderes anordnet. (2) Der Betreuer darf das Vermögen des Betreuten nicht für sich verwenden. Dies gilt nicht, wenn die Betreuung ehrenamtlich geführt wird und zwischen dem Betreuten und dem Betreuer eine Vereinbarung über die Verwendung getroffen wurde. Verwendungen nach Satz 2 sind unter Darlegung der Vereinbarung dem Betreuungsgericht anzuzeigen. (3) Absatz 2 Satz 1 gilt nicht für Haushaltsgegenstände und das Verfügungsgeld im Sinne des § 1839, wenn der Betreuer mit dem Betreuten einen gemeinsamen Haushalt führt oder geführt hat und die Verwendung dem Wunsch oder mutmaßlichen Willen des Betreuten entspricht.

Propose a change

§ 1837 Vermögensverwaltung durch den Betreuer bei Erbschaft und Schenkung

(1) Der Betreuer hat das Vermögen des Betreuten, das dieser von Todes wegen erwirbt, das ihm unentgeltlich durch Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden von einem Dritten zugewendet wird, nach den Anordnungen des Erblassers oder des Zuwendenden, soweit diese sich an den Betreuer richten, zu verwalten, wenn die Anordnungen von dem Erblasser durch letztwillige Verfügung oder von dem Dritten bei der Zuwendung getroffen worden sind. (2) Das Betreuungsgericht kann die Anordnungen des Erblassers oder des Zuwendenden aufheben, wenn ihre Befolgung das Vermögen des Betreuten erheblich gefährden würde. Solange der Zuwendende lebt, ist zu einer Abweichung von den Anordnungen seine Zustimmung erforderlich und genügend. Ist er zur Abgabe einer Erklärung dauerhaft außerstande oder ist sein Aufenthalt dauerhaft unbekannt, so kann das Betreuungsgericht unter Beachtung der Voraussetzungen von Satz 1 die Zustimmung ersetzen.

Propose a change

§ 1838 Pflichten des Betreuers in Vermögensangelegenheiten

(1) Der Betreuer hat die Vermögensangelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe des § 1821 wahrzunehmen. Es wird vermutet, dass eine Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten nach den §§ 1839 bis 1843 dem mutmaßlichen Willen des Betreuten nach § 1821 Absatz 4 entspricht, wenn keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte für einen hiervon abweichenden mutmaßlichen Willen bestehen. (2) Soweit die nach Absatz 1 Satz 1 gebotene Wahrnehmung der Vermögensangelegenheiten von den in den §§ 1839 bis 1843 festgelegten Grundsätzen abweicht, hat der Betreuer dies dem Betreuungsgericht unverzüglich unter Darlegung der Wünsche des Betreuten anzuzeigen. Das Betreuungsgericht kann die Anwendung der §§ 1839 bis 1843 oder einzelner Vorschriften ausdrücklich anordnen, wenn andernfalls eine Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 zu besorgen wäre.

Propose a change

§ 1839 Bereithaltung von Verfügungsgeld

(1) Geld des Betreuten, das der Betreuer für dessen Ausgaben benötigt (Verfügungsgeld), hat er auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhalten. Ausgenommen ist Bargeld im Sinne von § 1840 Absatz 2. (2) Absatz 1 steht einer Bereithaltung von Verfügungsgeld auf einem gesonderten zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 nicht entgegen.

Propose a change

§ 1840 Bargeldloser Zahlungsverkehr

(1) Der Betreuer hat den Zahlungsverkehr für den Betreuten bargeldlos unter Verwendung des gemäß § 1839 Absatz 1 Satz 1 zu unterhaltenden Girokontos durchzuführen. (2) Von Absatz 1 sind ausgenommen 1. im Geschäftsverkehr übliche Barzahlungen und 2. Auszahlungen an den Betreuten.

Propose a change

§ 1841 Anlagepflicht

(1) Geld des Betreuten, das nicht für Ausgaben nach § 1839 benötigt wird, hat der Betreuer anzulegen (Anlagegeld). (2) Der Betreuer soll das Anlagegeld auf einem zur verzinslichen Anlage geeigneten Konto des Betreuten bei einem Kreditinstitut (Anlagekonto) anlegen.

Propose a change

§ 1842 Voraussetzungen für das Kreditinstitut

Das Kreditinstitut muss bei Anlagen nach den §§ 1839 und 1841 Absatz 2 einer für die jeweilige Anlage ausreichenden Sicherungseinrichtung angehören.

Propose a change

§ 1843 Depotverwahrung und Hinterlegung von Wertpapieren

(1) Der Betreuer hat Wertpapiere des Betreuten im Sinne des § 1 Absatz 1 und 2 des Depotgesetzes bei einem Kreditinstitut in Einzel- oder Sammelverwahrung verwahren zu lassen. (2) Sonstige Wertpapiere des Betreuten hat der Betreuer in einem Schließfach eines Kreditinstituts zu hinterlegen. (3) Die Pflicht zur Depotverwahrung oder zur Hinterlegung besteht nicht, wenn diese nach den Umständen des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Art der Wertpapiere zur Sicherung des Vermögens des Betreuten nicht geboten ist.

Propose a change

§ 1844 Hinterlegung von Wertgegenständen auf Anordnung des Betreuungsgerichts

Das Betreuungsgericht kann anordnen, dass der Betreuer Wertgegenstände des Betreuten bei einer Hinterlegungsstelle oder einer anderen geeigneten Stelle hinterlegt, wenn dies zur Sicherung des Vermögens des Betreuten geboten ist.

Propose a change

§ 1845 Sperrvereinbarung

(1) Für Geldanlagen des Betreuten im Sinne von § 1841 Absatz 2 hat der Betreuer mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass er über die Anlage nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen kann. Anlagen von Verfügungsgeld gemäß § 1839 Absatz 2 bleiben unberührt. (2) Für Wertpapiere im Sinne von § 1843 Absatz 1 hat der Betreuer mit dem Verwahrer zu vereinbaren, dass er über die Wertpapiere und die Rechte aus dem Depotvertrag mit Ausnahme von Zinsen und Ausschüttungen nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verfügen kann. Der Betreuer hat mit dem Kreditinstitut zu vereinbaren, dass er die Öffnung des Schließfachs für Wertpapiere im Sinne des § 1843 Absatz 2 und die Herausgabe von nach § 1844 hinterlegten Wertgegenständen nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts verlangen kann. (3) Die Absätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn ein Anlagekonto, ein Depot oder eine Hinterlegung des Betreuten bei der Bestellung des Betreuers unversperrt ist. Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht die Sperrvereinbarung anzuzeigen.

Propose a change

§ 1846 Anzeigepflichten bei der Geld- und Vermögensverwaltung

(1) Der Betreuer hat dem Betreuungsgericht unverzüglich anzuzeigen, wenn er 1. ein Girokonto für den Betreuten eröffnet, 2. ein Anlagekonto für den Betreuten eröffnet, 3. ein Depot eröffnet oder Wertpapiere des Betreuten hinterlegt, 4. Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt. (2) Die Anzeige hat insbesondere Angaben zu enthalten 1. zur Höhe des Guthabens auf dem Girokonto nach Absatz 1 Nummer 1, 2. zu Höhe und Verzinsung der Anlage gemäß Absatz 1 Nummer 2 sowie ihrer Bestimmung als Anlage- oder Verfügungsgeld, 3. zu Art, Umfang und Wert der depotverwahrten oder hinterlegten Wertpapiere gemäß Absatz 1 Nummer 3 sowie zu den sich aus ihnen ergebenden Aufwendungen und Nutzungen, 4. zu den Gründen, aus denen der Betreuer die Depotverwahrung oder Hinterlegung gemäß Absatz 1 Nummer 4 für nicht geboten erachtet, und wie die Wertpapiere verwahrt werden sollen, 5. zur Sperrvereinbarung.

Propose a change

§ 1847 Anzeigepflicht für Erwerbsgeschäfte

Der Betreuer hat Beginn, Art und Umfang eines neuen Erwerbsgeschäfts im Namen des Betreuten und die Aufgabe eines bestehenden Erwerbsgeschäfts des Betreuten beim Betreuungsgericht anzuzeigen.

Propose a change

§ 1848 Genehmigung einer anderen Anlegung von Geld

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn er Anlagegeld anders als auf einem Anlagekonto gemäß § 1841 Absatz 2 anlegt.

Propose a change

§ 1849 Genehmigung bei Verfügung über Rechte und Wertpapiere

(1) Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts zu einer Verfügung über 1. ein Recht, kraft dessen der Betreute eine Geldleistung oder die Leistung eines Wertpapiers verlangen kann, 2. ein Wertpapier des Betreuten, 3. einen hinterlegten Wertgegenstand des Betreuten. Das gleiche gilt für die Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung. (2) Einer Genehmigung bedarf es nicht, 1. im Fall einer Geldleistung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, wenn der aus dem Recht folgende Zahlungsanspruch a) nicht mehr als 3 000 Euro beträgt, b) das Guthaben auf einem Girokonto des Betreuten betrifft, c) das Guthaben auf einem vom Betreuer für Verfügungsgeld ohne Sperrvereinbarung eröffneten Anlagekonto betrifft, d) zu den Nutzungen des Vermögens des Betreuten gehört oder e) auf Nebenleistungen gerichtet ist, 2. im Fall von Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, wenn die Verfügung über das Wertpapier a) eine Nutzung des Vermögens des Betreuten darstellt, b) eine Umschreibung des Wertpapiers auf den Namen des Betreuten darstellt, 3. im Fall einer Verfügung nach Absatz 1 Satz 1, wenn die Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung bereits durch das Betreuungsgericht genehmigt worden ist. Satz 1 Nummer 2 gilt entsprechend für die Eingehung einer Verpflichtung zu einer solchen Verfügung. (3) Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a ist nicht anzuwenden auf eine Verfügung über einen sich aus einer Geldanlage ergebenden Zahlungsanspruch, soweit er einer Sperrvereinbarung unterliegt, sowie über den sich aus der Einlösung eines Wertpapiers ergebenden Zahlungsanspruch. Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe d ist nicht anzuwenden auf eine Verfügung über einen Zahlungsanspruch, der einer Sperrvereinbarung unterliegt und eine Kapitalnutzung betrifft. (4) Die vorstehenden Absätze gelten entsprechend für die Annahme der Leistung.

Propose a change

§ 1850 Genehmigung für Rechtsgeschäfte über Grundstücke und Schiffe

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zur Verfügung über ein Grundstück oder über ein Recht an einem Grundstück, sofern die Genehmigung nicht bereits nach § 1833 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 erforderlich ist, 2. zur Verfügung über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, auf Begründung oder Übertragung eines Rechts an einem Grundstück oder auf Befreiung eines Grundstücks von einem solchen Recht gerichtet ist, 3. zur Verfügung über ein eingetragenes Schiff oder Schiffsbauwerk oder über eine Forderung, die auf Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk gerichtet ist, 4. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute unentgeltlich Wohnungs- oder Teileigentum erwirbt, 5. zur Eingehung einer Verpflichtung zu einer der in den Nummern 1 bis 3 bezeichneten Verfügungen oder des in Nummer 4 bezeichneten Erwerbs sowie 6. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute zum entgeltlichen Erwerb eines Grundstücks, eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerks oder eines Rechts an einem Grundstück verpflichtet wird, sowie zur Verpflichtung zum entgeltlichen Erwerb einer Forderung auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk oder auf Übertragung eines Rechts an einem Grundstück.

Propose a change

§ 1851 Genehmigung für erbrechtliche Rechtsgeschäfte

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zur Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses, zum Verzicht auf die Geltendmachung eines Vermächtnisses oder Pflichtteilsanspruchs sowie zu einem Auseinandersetzungsvertrag, 2. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute zu einer Verfügung über eine ihm angefallene Erbschaft, über seinen künftigen gesetzlichen Erbteil oder seinen künftigen Pflichtteil verpflichtet wird, 3. zu einer Verfügung über den Anteil des Betreuten an einer Erbschaft oder zu einer Vereinbarung, mit der der Betreute aus der Erbengemeinschaft ausscheidet, 4. zu einer Anfechtung eines Erbvertrags für den geschäftsunfähigen Betreuten als Erblasser gemäß § 2282 Absatz 2, 5. zum Abschluss eines Vertrags mit dem Erblasser über die Aufhebung eines Erbvertrags oder einer einzelnen vertragsmäßigen Verfügung gemäß § 2290, 6. zu einer Zustimmung zur testamentarischen Aufhebung einer in einem Erbvertrag mit dem Erblasser geregelten vertragsmäßigen Anordnung eines Vermächtnisses, einer Auflage sowie einer Rechtswahl gemäß § 2291, 7. zur Aufhebung eines zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossenen Erbvertrags durch gemeinschaftliches Testament der Ehegatten oder Lebenspartner gemäß § 2292, 8. zu einer Rücknahme eines mit dem Erblasser geschlossenen Erbvertrags, der nur Verfügungen von Todes wegen enthält, aus der amtlichen oder notariellen Verwahrung gemäß § 2300 Absatz 2, 9. zum Abschluss oder zur Aufhebung eines Erb- oder Pflichtteilsverzichtsvertrags gemäß den §§ 2346, 2351 sowie zum Abschluss eines Zuwendungsverzichtsvertrags gemäß § 2352.

Propose a change

§ 1852 Genehmigung für handels- und gesellschaftsrechtliche Rechtsgeschäfte

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zu einer Verfügung und zur Eingehung der Verpflichtung zu einer solchen Verfügung, durch die der Betreute a) ein Erwerbsgeschäft oder b) einen Anteil an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, erwirbt oder veräußert, 2. zu einem Gesellschaftsvertrag, der zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts eingegangen wird, und 3. zur Erteilung einer Prokura.

Propose a change

§ 1853 Genehmigung bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags oder zu einem anderen Vertrag, durch den der Betreute zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als vier Jahre dauern soll, und 2. zu einem Pachtvertrag über einen gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn der Betreute das Vertragsverhältnis ohne eigene Nachteile vorzeitig kündigen kann.

Propose a change

§ 1854 Genehmigung für sonstige Rechtsgeschäfte

Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts 1. zu einem Rechtsgeschäft, durch das der Betreute zu einer Verfügung über sein Vermögen im Ganzen verpflichtet wird, 2. zur Aufnahme von Geld auf den Kredit des Betreuten mit Ausnahme einer eingeräumten Überziehungsmöglichkeit für das auf einem Girokonto des Betreuten bei einem Kreditinstitut bereitzuhaltende Verfügungsgeld (§ 1839 Absatz 1), 3. zur Ausstellung einer Schuldverschreibung auf den Inhaber oder zur Eingehung einer Verbindlichkeit aus einem Wechsel oder einem anderen Papier, das durch Indossament übertragen werden kann, 4. zu einem Rechtsgeschäft, das auf Übernahme einer fremden Verbindlichkeit gerichtet ist, 5. zur Eingehung einer Bürgschaft, 6. zu einem Vergleich oder einer auf ein Schiedsverfahren gerichteten Vereinbarung, es sei denn, dass der Gegenstand des Streites oder der Ungewissheit in Geld schätzbar ist und den Wert von 6 000 Euro nicht übersteigt oder der Vergleich einem schriftlichen oder protokollierten gerichtlichen Vergleichsvorschlag entspricht, 7. zu einem Rechtsgeschäft, durch das die für eine Forderung des Betreuten bestehende Sicherheit aufgehoben oder gemindert oder die Verpflichtung dazu begründet wird, und 8. zu einer Schenkung oder unentgeltlichen Zuwendung, es sei denn, diese ist nach den Lebensverhältnissen des Betreuten angemessen oder als Gelegenheitsgeschenk üblich.

Propose a change

§ 1855 Erklärung der Genehmigung

Das Betreuungsgericht kann die Genehmigung zu einem Rechtsgeschäft nur dem Betreuer gegenüber erklären.

Propose a change

← Find another law