Art. 1
1 Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen. 2 Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen: a. Kapazitätserweiterung Crissier; b. Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord); c. Umfahrung Le Locle; d. Umfahrung La Chaux-de-Fonds; e. Umfahrung Näfels.