Open at the publisher →
In force since 2022-08-01, as the publisher states.
Copy read on 2026-11-01. The page it was read from
sha256 45498a0d4b7026a5139ef426bcddeb194d4591104a00ecc0e43b97a469bf30c2
13 provisions
Art. 1 Prämisse
1
Dieses Reglement wurde im Sinne der Partizipation zusammen mit Vertreter/innen der Elternschaft erarbeitet und von der Schulkommission genehmigt. Das vorliegende Reglement sieht vor, dass jede Schuleinheit, wenn immer möglich, ein eigenes Elternteam gemäss der vorliegenden Organigrammvorlage bildet.
2
Wir orientieren uns an folgenden Grundsätzen:
a.
Das Elternteam unterstützt Eltern, Lernende und Lehrpersonen und ist Ansprechpartner bei allgemeinen Schulfragen anderer Eltern.
b.
Das Elternteam arbeitet nach Möglichkeit und Bedarf bei Projekten und anderen Schulanlässen mit.
c.
Wir möchten, dass ein Netz entsteht, dass möglichst allen an der Schule beteiligten Personen Support geben kann.
d.
Wir möchten die Verbundenheit der Schule, Eltern und Öffentlichkeit fördern. Mit Lehrpersonen, Schulleitung, Lernenden und Schulkommission arbeiten wir auf einer konstruktiven Basis zusammen. Bei Wegweisenden strukturellen Änderungen wollen wir von Beginn an in partizipativer Weise und möglichst transparent informiert werden.
3
Es braucht mindestens 50% der Klassen, welche Delegierte entsenden. Nur dann entsteht in der Schuleinheit ein Elternteam.
Art. 2 Organisation
1
Es besteht pro Schuleinheit ein Elternteam inklusive Vorstand. Der Vorstand wird von einer Lehrpersonenvertretung der jeweiligen Schuleinheit beraten. Das Elternteam besteht aus ein bis zwei Vertretern aus den verschiedenen Klassen. Es kann bei Bedarf die Schulleitung, Lehrpersonen oder Schulsozialarbeitende zur Beratung beiziehen. Es können Projektgruppen oder Anlässe auch mit Mitgliedern ohne Funktion im Elternteam durchgeführt werden.
Art. 3 Schuleinheiten und Zyklen
1
Schuleinheit Ennenda
a.
Kindergarten Ennetbühls
Zyklus 1
b.
Kindergarten GH
Zyklus 1
c.
Kindergarten altes Schulhaus
Zyklus 1
d.
altes Schulhaus
Zyklus 1
e.
neues Schulhaus
Zyklus 2
2
Schuleinheit Glarus
a.
Kindergarten Erlen
Zyklus 1
b.
Kindergarten Glärnisch
Zyklus 1
c.
Schulhaus Erlen
Zyklus 2
d.
Schulhaus Glärnisch
Zyklus 1 & Zyklus 2
e.
Schulhaus Burg
Zyklus 1 & Zyklus 2
3
Schuleinheit Riedern Glarus
a.
Kindergarten Löwen
Zyklus 1
b.
Kindergarten Riedern
Zyklus 1
c.
Primarschule Buchholz
Zyklus 2
d.
Schulhaus Riedern
Zyklus 1 & Zyklus 2
4
Schuleinheit Netstal
a.
Kindergarten Ennetbach
Zyklus 1
b.
Kindergarten Wydenbett
Zyklus 1
c.
Kindergarten Grünhag
Zyklus 1
d.
Schulhaus Hof
Zyklus 1 & Zyklus 2
5
Schuleinheit Oberstufe Glarus
a.
Schulhaus Buchholz Oberstufe
Zyklus 3
Art. 4 Wahlen und Abstimmungen
1
Stimmberechtigt bei Beschlussfassungen im Elternteam sind alle gewählten Delegierten und die Vorstandsmitglieder.
2
Im ersten Jahr der neu gebildeten Elternmitwirkung pro Einheit nimmt die Schulleitung an den Sitzungen des Vorstandes teil.
3
Bei Bedarf können die möglichen Vertretungen der Lehrpersonen, der Schulleitung oder der Schulsozialarbeit sowie die Vertretung der Schulkommission eine beratende Funktion innehaben.
4
Es gilt das einfache Mehr.
Art. 5 Wahlen der Klassendelegierten
1
Aus den neu gebildeten Klassen werden jeweils am ersten Elternabend nach den Sommerferien ein bis zwei Elternteile, die sich zur Wahl stellen, als Delegierte ins Elternteam gewählt. Stimmberechtigt sind dabei alle anwesenden Elternteile. Die Amtsdauer beträgt in der Regel zwei Schuljahre. In der Oberstufe beträgt die Amtsdauer in der Regel drei Schuljahre.
2
Die Wahl der Delegierten wird unter der Verantwortung der Klassenlehrpersonen durchgeführt. Sie können dafür den „Leitfaden zur Durchführung von Delegiertenwahlen“ (siehe Anhang) in Anspruch nehmen.
3
Finden sich keine Eltern, die sich zur Verfügung stellen, hat die Klasse für das folgende Jahr keine Elternvertretung im Elternteam.
4
Bei Ausfall eines delegierten wird eine Ersatzwahl zu Beginn des nächsten Schuljahres durchgeführt.
Art. 6 Wahlen des Vorstands
1
Das Elternteam wählt den Vorstand. Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Personen. Bestehend aus einem Präsidenten/einer Präsidentin, einem Vizepräsidenten/einer Vizepräsidentin sowie einer Person als Protokollführende und mögliche Beisitzende. Die Amtsdauer beträgt jeweils zwei Jahre. Es besteht keine Pflicht zur Kandidatur.
2
Von jedem Zyklus sollen, wenn möglich, ein bis zwei Vertreter*innen im Vorstand sein. In der Oberstufe (Zyklus 3) soll nach Möglichkeit jedes Jahrgangsteam vertreten sein.
3
Die Vorstandsmitglieder können bei Austritt des Kindes in der Schuleinheit, bis die Amtsdauer zu Ende ist, ihr Amt ausüben.
4
Stimmberechtigt sind alle anwesenden Delegierten des Elternteams. Die gewählte Vertretung der Lehrpersonen oder sonstige Vertreter haben kein Stimmrecht, sondern nur eine beratende Funktion.
Art. 7 Aufgaben
1
Aufgaben der Delegierten (Elternteam):
a.
Das Elternteam vertritt die Eltern in der Elternmitwirkung für die jeweilige Schuleinheit.
b.
Es sammelt Ideen, Themen und Anliegen der Eltern.
c.
Es bietet der entsprechenden Schuleinheit bei Aktivitäten und Herausforderungen ihre Hilfe an.
d.
Es hilft bei der Organisation von Eltern- und Schulanlässen mit und trägt damit zu einer guten Schulhauskultur bei.
e.
Es verpflichtet sich, an Sitzungen des gesamten Elternteams teilzunehmen.
f.
Es nimmt an Wahlen des Vorstands und des Präsidenten teil.
2
Aufgaben und Kompetenzen der Vorstandsmitglieder:
a.
Sie koordinieren die Jahresplanung und die Aufgaben des Elternteams.
b.
Sie unterstützen die Schule bei den gemeinsamen Projekten.
c.
Sie sind verantwortlich, dass an jeder Sitzung ein Protokoll erstellt wird und an die Sitzungteilnehmer*in, Schulleitung und Schulkommission und Delegierten verteilt wird.
3
Aufgaben und Kompetenzen des Präsidenten*in:
a.
vertritt das Elternteam nach aussen.
b.
plant und leitet die Sitzungen des Vorstandes und des gesamten Elternteams.
c.
ist für eine regelmässige Zusammenkunft des Elternteams verantwortlich.
d.
kann Aufgaben an andere Elternteammitglieder delegieren.
4
Aufgaben und Kompetenzen der Lehrpersonenvertretung pro Schuleinheit:
a.
Sie vertritt die Lehrpersonen.
b.
Sie unterstützt das Elternteam bei der Durchführung von Projekten.
c.
Sie ist verantwortlich für den Informationsfluss zu und von den Lehrpersonen sowie der Schulleitung.
d.
Die Lehrpersonenvertretung wird für eine Amtsdauer von einem Jahr am Gesamtkonvent von der jeweiligen Schuleinheit gewählt.
5
Aufgaben der Schulleitung und Schulkommission:
a.
Die Schulleitung und Mitglieder der Schulkommission nehmen bei Bedarf an Sitzungen des Elternteams teil.
b.
Die Schulleitung unterstützt in der Konsolidierungsphase (mind. 1 Jahr) den Vorstand.
Art. 8 Formen der Mitwirkung aller Eltern
1
Die Formen der Mitwirkung aller Eltern sind:
a.
Sie können in Projekten des Elternteams mitarbeiten.
b.
Sie können zur Unterstützung bei Eltern- oder Schulanlässen miteinbezogen werden.
c.
Sie wählen die Delegierten.
d.
Sie können bei Bedarf ohne Stimmrecht an Elternteamsitzungen teilnehmen.
Art. 9 Abgrenzung
1
Nicht Bestandteil der Elternmitwirkung sind folgende Bereiche:
a.
Klasseneinteilungen, Stundenpläne etc.
b.
Gestaltung des Unterrichts
c.
Methodisch-didaktische Fragen
d.
Pädagogische Themen
e.
Schulentwicklung
f.
Beurteilung der Lehrpersonen
g.
Bewältigung individueller Schulprobleme einzelner Lernenden
h.
Individuelle Probleme zwischen Lernenden und Lehrpersonen
i.
Individuelle Probleme und Unstimmigkeiten zwischen Eltern und Lehrpersonen
j.
Externe Kommunikation über schulische Belange
k.
Individuelle Probleme mit der Schulkommission / Schulleitung
2
Werden die Elternteammitglieder von Eltern mit diesen Themen konfrontiert, verweisen sie diese an die zuständigen Stellen (Lehrpersonen, Schulsozialarbeiter, Schulleitung etc.).
Art. 10 Schweigepflicht
1
Vorstandsmitglieder, Delegierte, Beisitzende oder beigezogene Eltern und alle Sitzungs- und Projektteilnehmer*innen unterstehen betreffend vertraulichen Informationen gegenüber Drittpersonen einer Schweigepflicht.
Art. 11 Informationsfluss
1
Vor der Elternteamsitzung sammelt die Lehrerpersonenvertretung mögliche Themen bei den Lehrpersonen.
2
Schriftliche Informationen werden an alle Eltern nach Absprache mit der Schulleitung besprochen und koordiniert.
3
Die Delegierten erhalten an jedem Elternabend die Gelegenheit, Informationen aus dem Elternteam an die Eltern weiterzugeben.
4
Der Vorstand trifft sich bei Bedarf mindestens zweimal im Jahr mit der Schulleitung.
Art. 12 Infrastruktur und Finanzen
1
Die Schule stellt die Räumlichkeiten für die Sitzungen des Elternteams kostenlos zur Verfügung.
2
Dem Elternteam steht ein durch die Schulkommission festgelegtes Budget zur Verfügung, welches durch die entsprechende Schuleinheit (Elternteam hat keine Kostenstelle) verwaltet wird. Das Budget deckt unter anderem Auslagen für Kopien, Porti und Getränke während den Treffen.
3
Das Elternteam kann für Veranstaltungen, Weiterbildungen und Projekte vorgängig die Schulkommission um weitere Mittel anfragen.
4
Die Mitarbeit im Elternteam ist ehrenamtlich.
5
Informationen an die gesamte Elternschaft werden nach Absprache mit der Schulleitung durch die Verwaltung verschickt oder durch die Lehrpersonen an die Lernenden verteilt.
Art. A1 Anhang: Ablauf der Wahlen
1